Munitionslager Mitholz. Schutz der Bevölkerung, und wer trägt den Schaden?

ShortId
18.3803
Id
20183803
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Munitionslager Mitholz. Schutz der Bevölkerung, und wer trägt den Schaden?
AdditionalIndexing
09;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Empfehlungen der Experten haben zum Ziel, das Risiko zu senken, das heute über den Grenzwerten gemäss den einschlägigen Vorschriften liegt. Die Schliessung der Truppenunterkunft, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt wurde, ist eine einfach zu realisierende organisatorische Massnahme. Das Gleiche gilt für das Lager der Armeeapotheke, dessen Räumung in Zusammenhang mit dem neuen Rechenzentrum ohnehin geplant war und die rasch vorgezogen werden konnte. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen waren die Experten mit dem heutigen Kenntnisstand nicht in der Lage, konkrete und verhältnismässige Massnahmen zur Senkung des Risikos für die Umgebung der Anlage vorzuschlagen. Deshalb haben die Experten das Einsetzen einer Arbeitsgruppe empfohlen, die aufgrund eingehender Abklärungen konkrete Massnahmen vorschlagen soll. Sie beurteilten insbesondere eine Evakuierung von Teilen des Dorfes Mitholz als nicht erforderlich.</p><p>2. Aufgrund der Risikoanalyse und der Empfehlungen der Experten sieht das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Moment keinen Grund, die bestehenden Mietverhältnisse für die Liegenschaft des VBS zu kündigen.</p><p>3. Mit der geplanten Realisierung von Überwachungssystemen können Veränderungen, die einen Einfluss auf die Risikosituation haben können, frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Weitere risikosenkende Massnahmen werden laufend geprüft und wo sinnvoll umgehend realisiert.</p><p>4. Durch die Risikoanalyse allein entstehen keine Baubeschränkungen.</p><p>5. Die Risikoanalyse hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Verkehrswege. Welche Auswirkungen sich im Falle einer Räumung ergeben, wird Gegenstand der Abklärungen zu den Varianten zur Senkung des Risikos sein.</p><p>6. Als Eigentümer des ehemaligen Munitionslagers und als Verursacher der Munitionsrückstände übernimmt der Bund grundsätzlich die Kosten für begründete Minderwerte, Mietzinsausfälle oder weitere Schäden, wenn sie effektiv entstehen und direkt auf nichtvertretbare Risiken zurückzuführen sind. Die Kosten für den Rechtsschutz richten sich nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen.</p><p>7. Der Bund übernimmt grundsätzlich auch die Kosten, die sich aus temporären Massnahmen oder einer Räumung ergeben. Eine konkrete Beurteilung wird im Rahmen der Abklärungen zu den Varianten zur Senkung des Risikos vorzunehmen sein.</p><p>8. Das VBS ist für konkrete Entschädigungsbegehren die Anlaufstelle und wird die notwendigen Abklärungen mit den betroffenen Stellen zeitgerecht vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Zwischenbericht einer Gruppe von externen und internen Experten kommt zum Schluss, dass von den Munitionsrückständen im ehemaligen Munitionslager Mitholz ein höheres Risiko ausgeht als bisher angenommen. Es besteht laut den Experten keine Notwendigkeit, für die Bevölkerung Sofortmassnahmen zu ergreifen. Dass das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) trotzdem als Sofortmassnahme die Truppenunterkunft und ein Lager der Armeeapotheke schliesst und auf neugeplante Projekte (Rechenzentrum) verzichtet, ist zwar nachvollziehbar, aber für die Anwohnerinnen und Anwohner beunruhigend. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kommen die Experten zum Schluss, dass für die Bevölkerung keine Sofortmassnahmen notwendig sind?</p><p>2. Weshalb vermietet das VBS die Wohnliegenschaft auf der Parzelle Nummer 830 unmittelbar vor dem Munitionslager weiterhin an Mieterinnen und Mieter?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann aktuell der Schutz für die betroffene Bevölkerung bis zur definitiven Räumung verbessert werden?</p><p>4. Welche Art Bauwerke sind zurzeit im betroffenen Perimeter nicht baubewilligungsfähig?</p><p>5. Welche Auswirkungen hat die aktuelle und die Situation während der Räumung auf die Kantons-/Nationalstrasse, die Veloroute und das Wanderwegnetz?</p><p>6. Wie, wann und von wem wird die betroffene Bevölkerung für Wertverminderungen an Gebäuden und Grundstücken, Mietzinsausfälle, Rechtsschutz und andere damit im Zusammenhang stehende Schäden wie z. B. für temporäre Massnahmen entschädigt?</p><p>7. Wie, wann und von wem werden die Gemeinde Kandergrund, der Kanton Bern, die BLS und weitere potenziell Geschädigte für die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit temporären Massnahmen und der Räumung stehen, entschädigt?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen können die Entschädigungen für die Betroffenen unbürokratisch abgewickelt werden?</p>
  • Munitionslager Mitholz. Schutz der Bevölkerung, und wer trägt den Schaden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Empfehlungen der Experten haben zum Ziel, das Risiko zu senken, das heute über den Grenzwerten gemäss den einschlägigen Vorschriften liegt. Die Schliessung der Truppenunterkunft, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt wurde, ist eine einfach zu realisierende organisatorische Massnahme. Das Gleiche gilt für das Lager der Armeeapotheke, dessen Räumung in Zusammenhang mit dem neuen Rechenzentrum ohnehin geplant war und die rasch vorgezogen werden konnte. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen waren die Experten mit dem heutigen Kenntnisstand nicht in der Lage, konkrete und verhältnismässige Massnahmen zur Senkung des Risikos für die Umgebung der Anlage vorzuschlagen. Deshalb haben die Experten das Einsetzen einer Arbeitsgruppe empfohlen, die aufgrund eingehender Abklärungen konkrete Massnahmen vorschlagen soll. Sie beurteilten insbesondere eine Evakuierung von Teilen des Dorfes Mitholz als nicht erforderlich.</p><p>2. Aufgrund der Risikoanalyse und der Empfehlungen der Experten sieht das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Moment keinen Grund, die bestehenden Mietverhältnisse für die Liegenschaft des VBS zu kündigen.</p><p>3. Mit der geplanten Realisierung von Überwachungssystemen können Veränderungen, die einen Einfluss auf die Risikosituation haben können, frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Weitere risikosenkende Massnahmen werden laufend geprüft und wo sinnvoll umgehend realisiert.</p><p>4. Durch die Risikoanalyse allein entstehen keine Baubeschränkungen.</p><p>5. Die Risikoanalyse hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Verkehrswege. Welche Auswirkungen sich im Falle einer Räumung ergeben, wird Gegenstand der Abklärungen zu den Varianten zur Senkung des Risikos sein.</p><p>6. Als Eigentümer des ehemaligen Munitionslagers und als Verursacher der Munitionsrückstände übernimmt der Bund grundsätzlich die Kosten für begründete Minderwerte, Mietzinsausfälle oder weitere Schäden, wenn sie effektiv entstehen und direkt auf nichtvertretbare Risiken zurückzuführen sind. Die Kosten für den Rechtsschutz richten sich nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen.</p><p>7. Der Bund übernimmt grundsätzlich auch die Kosten, die sich aus temporären Massnahmen oder einer Räumung ergeben. Eine konkrete Beurteilung wird im Rahmen der Abklärungen zu den Varianten zur Senkung des Risikos vorzunehmen sein.</p><p>8. Das VBS ist für konkrete Entschädigungsbegehren die Anlaufstelle und wird die notwendigen Abklärungen mit den betroffenen Stellen zeitgerecht vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Zwischenbericht einer Gruppe von externen und internen Experten kommt zum Schluss, dass von den Munitionsrückständen im ehemaligen Munitionslager Mitholz ein höheres Risiko ausgeht als bisher angenommen. Es besteht laut den Experten keine Notwendigkeit, für die Bevölkerung Sofortmassnahmen zu ergreifen. Dass das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) trotzdem als Sofortmassnahme die Truppenunterkunft und ein Lager der Armeeapotheke schliesst und auf neugeplante Projekte (Rechenzentrum) verzichtet, ist zwar nachvollziehbar, aber für die Anwohnerinnen und Anwohner beunruhigend. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kommen die Experten zum Schluss, dass für die Bevölkerung keine Sofortmassnahmen notwendig sind?</p><p>2. Weshalb vermietet das VBS die Wohnliegenschaft auf der Parzelle Nummer 830 unmittelbar vor dem Munitionslager weiterhin an Mieterinnen und Mieter?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann aktuell der Schutz für die betroffene Bevölkerung bis zur definitiven Räumung verbessert werden?</p><p>4. Welche Art Bauwerke sind zurzeit im betroffenen Perimeter nicht baubewilligungsfähig?</p><p>5. Welche Auswirkungen hat die aktuelle und die Situation während der Räumung auf die Kantons-/Nationalstrasse, die Veloroute und das Wanderwegnetz?</p><p>6. Wie, wann und von wem wird die betroffene Bevölkerung für Wertverminderungen an Gebäuden und Grundstücken, Mietzinsausfälle, Rechtsschutz und andere damit im Zusammenhang stehende Schäden wie z. B. für temporäre Massnahmen entschädigt?</p><p>7. Wie, wann und von wem werden die Gemeinde Kandergrund, der Kanton Bern, die BLS und weitere potenziell Geschädigte für die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit temporären Massnahmen und der Räumung stehen, entschädigt?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen können die Entschädigungen für die Betroffenen unbürokratisch abgewickelt werden?</p>
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