Damit ältere Arbeitslose wieder eine feste Arbeit finden

ShortId
18.3804
Id
20183804
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Damit ältere Arbeitslose wieder eine feste Arbeit finden
AdditionalIndexing
44;28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist festzustellen, dass die Quote der 55- bis 65-jährigen Arbeitslosen, die ausgesteuert sind und Sozialhilfe beziehen, zwischen 2010 und 2016 gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) stark angestiegen ist. In dieser Zeit stieg die Zahl der älteren Erwerbslosen von 20 011 auf 30 110 an, was einer Zunahme von 50 Prozent entspricht.</p><p>Einer der Gründe für die Ausgrenzung älterer Personen vom Arbeitsmarkt liegt in der Höhe der Beiträge an die berufliche Vorsorge, die diese Gruppe benachteiligt. Der Beitragssatz für Erwerbstätige über 55 Jahre beläuft sich auf 18 Prozent des versicherten Einkommens und ist somit um einiges höher als für die anderen Altersklassen: 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige und 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige.</p><p>Um diese Benachteiligung der älteren Arbeitslosen abzuschaffen und zu vermeiden, dass sie mangels Arbeit dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind, und um älteren Stellensuchenden die Möglichkeit zu bieten, eine feste und stabile Stelle zu finden, könnte beispielsweise nachstehender Lösungsansatz umgesetzt werden: Das Gesetz wird dahingehend geändert, dass die BVG-Altersbeiträge von erwerbslosen Personen zwischen 55 und 65 Jahren bis zum Pensionsalter ganz oder teilweise von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden. Damit würden ältere Stellensuchende auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen anderer Altersklassen konkurrenzfähig. Ihre Chancen, eine Arbeit zu finden, die sie bis zur Pensionierung ausüben können, würden sich so verbessern, umso mehr, als solche Personen über langjährige Berufserfahrung verfügen und anerkannte Kompetenzen mitbringen.</p>
  • <p>Die Bedeutung von älteren Arbeitskräften für den Schweizer Arbeitsmarkt nimmt über die letzten Jahre aufgrund der demografischen Alterung zu. Dabei sind sie im Vergleich zu jüngeren weniger häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Jene, die arbeitslos geworden sind, haben im Vergleich zu jüngeren jedoch mehr Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. </p><p>Dieses Muster zeigte sich über die letzten Jahre sowohl in den Arbeitslosenzahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wie auch in den Zahlen des Bundesamtes für Statistik zur Erwerbslosigkeit gemäss International Labour Organization. </p><p>Während das aktuelle Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) für arbeitslose Personen 400 Taggelder vorsieht, sofern sie eine Beitragszeit von 18 Monaten geltend machen können, kommen Personen ab 55 Jahren spezielle Bestimmungen zugute. Sie haben Anrecht auf 520 Taggelder, sofern sie eine Beitragszeit von mindestens 22 Monaten geltend machen können. Für Personen ab 61 Jahren beträgt die Anzahl Taggelder 640, was einer Entschädigung während rund zweieinhalb Jahren entspricht. Ausserdem können die Kantone Massnahmen ergreifen, um die Beschäftigung von Personen ab 55 Jahren zu erleichtern.</p><p>Die Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Arbeitslosen hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen, unter anderem mit strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes oder dem Erfordernis zusätzlicher Kompetenzen. Eine Studie der Universität Basel (Die Auswirkungen der Altersgutschriften des BVG auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, George Sheldon und Dominique Cueni, WWZ-Forschungsbericht 2011/06) konnte keinen negativen Effekt der Staffelung der BVG-Gutschriften auf die Beschäftigungschancen von älteren Stellensuchenden nachweisen. Zudem wird die Staffelung der Altersgutschriften der Arbeitnehmer gemäss einer im Auftrag des Bundes erstellten Studie (Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung, Trageser et al., Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/12) von den Unternehmen weit weniger häufig als Hindernis für eine längere Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Personen genannt als andere Faktoren. Die Effektivität der vorgeschlagenen Massnahme ist entsprechend ungewiss.</p><p>Weiter wäre mit Mitnahmeeffekten zu rechnen, da auch bei älteren Arbeitslosen, die ohne diese Massnahme wieder eine Stelle finden würden, die BVG-Beiträge übernommen würden. Zusätzlich würde sogar ein Anreiz geschaffen, ältere Arbeitnehmende vorübergehend zu entlassen, um eine Übernahme der BVG-Beiträge durch die ALV zu erwirken. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmenden, deren BVG-Gutschriften von der ALV übernommen werden, im Laufe der Zeit stetig zunehmen würde. </p><p>Auch bei einer teilweisen Übernahme der BVG-Gutschriften von Personen ab 55 Jahren bis zu deren Pensionierung käme es zu einem deutlichen Kostenanstieg in der Arbeitslosenversicherung, der entweder durch eine Beitragserhöhung oder durch eine Leistungskürzung kompensiert werden müsste. Bei einer vollen Übernahme der BVG-Beiträge in der Höhe von 18 Prozent wäre bei der ALV mit zusätzlichen jährlichen Kosten von rund 670 Millionen Franken zu rechnen. Dies entspricht gut 0,2 zusätzlichen Lohnprozenten. Aufgrund der demografischen Alterung und der gewichtigen Anreizprobleme könnten diese Ausgaben noch deutlich höher ausfallen. </p><p>Aus diesen Gründen ist die Übernahme der BVG-Gutschriften für ältere Stellensuchende abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage auszuarbeiten, die es der Arbeitslosenversicherung ermöglicht, die BVG-Altersbeiträge der älteren Arbeitslosen (55 bis 65 Jahre) ganz oder teilweise zu übernehmen.</p>
  • Damit ältere Arbeitslose wieder eine feste Arbeit finden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist festzustellen, dass die Quote der 55- bis 65-jährigen Arbeitslosen, die ausgesteuert sind und Sozialhilfe beziehen, zwischen 2010 und 2016 gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) stark angestiegen ist. In dieser Zeit stieg die Zahl der älteren Erwerbslosen von 20 011 auf 30 110 an, was einer Zunahme von 50 Prozent entspricht.</p><p>Einer der Gründe für die Ausgrenzung älterer Personen vom Arbeitsmarkt liegt in der Höhe der Beiträge an die berufliche Vorsorge, die diese Gruppe benachteiligt. Der Beitragssatz für Erwerbstätige über 55 Jahre beläuft sich auf 18 Prozent des versicherten Einkommens und ist somit um einiges höher als für die anderen Altersklassen: 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige und 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige.</p><p>Um diese Benachteiligung der älteren Arbeitslosen abzuschaffen und zu vermeiden, dass sie mangels Arbeit dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind, und um älteren Stellensuchenden die Möglichkeit zu bieten, eine feste und stabile Stelle zu finden, könnte beispielsweise nachstehender Lösungsansatz umgesetzt werden: Das Gesetz wird dahingehend geändert, dass die BVG-Altersbeiträge von erwerbslosen Personen zwischen 55 und 65 Jahren bis zum Pensionsalter ganz oder teilweise von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden. Damit würden ältere Stellensuchende auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen anderer Altersklassen konkurrenzfähig. Ihre Chancen, eine Arbeit zu finden, die sie bis zur Pensionierung ausüben können, würden sich so verbessern, umso mehr, als solche Personen über langjährige Berufserfahrung verfügen und anerkannte Kompetenzen mitbringen.</p>
    • <p>Die Bedeutung von älteren Arbeitskräften für den Schweizer Arbeitsmarkt nimmt über die letzten Jahre aufgrund der demografischen Alterung zu. Dabei sind sie im Vergleich zu jüngeren weniger häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Jene, die arbeitslos geworden sind, haben im Vergleich zu jüngeren jedoch mehr Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. </p><p>Dieses Muster zeigte sich über die letzten Jahre sowohl in den Arbeitslosenzahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wie auch in den Zahlen des Bundesamtes für Statistik zur Erwerbslosigkeit gemäss International Labour Organization. </p><p>Während das aktuelle Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) für arbeitslose Personen 400 Taggelder vorsieht, sofern sie eine Beitragszeit von 18 Monaten geltend machen können, kommen Personen ab 55 Jahren spezielle Bestimmungen zugute. Sie haben Anrecht auf 520 Taggelder, sofern sie eine Beitragszeit von mindestens 22 Monaten geltend machen können. Für Personen ab 61 Jahren beträgt die Anzahl Taggelder 640, was einer Entschädigung während rund zweieinhalb Jahren entspricht. Ausserdem können die Kantone Massnahmen ergreifen, um die Beschäftigung von Personen ab 55 Jahren zu erleichtern.</p><p>Die Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Arbeitslosen hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen, unter anderem mit strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes oder dem Erfordernis zusätzlicher Kompetenzen. Eine Studie der Universität Basel (Die Auswirkungen der Altersgutschriften des BVG auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, George Sheldon und Dominique Cueni, WWZ-Forschungsbericht 2011/06) konnte keinen negativen Effekt der Staffelung der BVG-Gutschriften auf die Beschäftigungschancen von älteren Stellensuchenden nachweisen. Zudem wird die Staffelung der Altersgutschriften der Arbeitnehmer gemäss einer im Auftrag des Bundes erstellten Studie (Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung, Trageser et al., Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/12) von den Unternehmen weit weniger häufig als Hindernis für eine längere Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Personen genannt als andere Faktoren. Die Effektivität der vorgeschlagenen Massnahme ist entsprechend ungewiss.</p><p>Weiter wäre mit Mitnahmeeffekten zu rechnen, da auch bei älteren Arbeitslosen, die ohne diese Massnahme wieder eine Stelle finden würden, die BVG-Beiträge übernommen würden. Zusätzlich würde sogar ein Anreiz geschaffen, ältere Arbeitnehmende vorübergehend zu entlassen, um eine Übernahme der BVG-Beiträge durch die ALV zu erwirken. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmenden, deren BVG-Gutschriften von der ALV übernommen werden, im Laufe der Zeit stetig zunehmen würde. </p><p>Auch bei einer teilweisen Übernahme der BVG-Gutschriften von Personen ab 55 Jahren bis zu deren Pensionierung käme es zu einem deutlichen Kostenanstieg in der Arbeitslosenversicherung, der entweder durch eine Beitragserhöhung oder durch eine Leistungskürzung kompensiert werden müsste. Bei einer vollen Übernahme der BVG-Beiträge in der Höhe von 18 Prozent wäre bei der ALV mit zusätzlichen jährlichen Kosten von rund 670 Millionen Franken zu rechnen. Dies entspricht gut 0,2 zusätzlichen Lohnprozenten. Aufgrund der demografischen Alterung und der gewichtigen Anreizprobleme könnten diese Ausgaben noch deutlich höher ausfallen. </p><p>Aus diesen Gründen ist die Übernahme der BVG-Gutschriften für ältere Stellensuchende abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage auszuarbeiten, die es der Arbeitslosenversicherung ermöglicht, die BVG-Altersbeiträge der älteren Arbeitslosen (55 bis 65 Jahre) ganz oder teilweise zu übernehmen.</p>
    • Damit ältere Arbeitslose wieder eine feste Arbeit finden

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