Wie soll die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederermöglichung der Fischwanderung bis 2030 fristgerecht umgesetzt werden?

ShortId
18.3807
Id
20183807
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Wie soll die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederermöglichung der Fischwanderung bis 2030 fristgerecht umgesetzt werden?
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) vom 1. Januar 2011 müssen bestehende Wasserkraftwerke, welche die Fischwanderung oder den Geschiebehaushalt beeinträchtigen oder Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) verursachen, saniert werden. Die gestarteten Projekte sind gut angelaufen, und die Kantone sowie auch die Wasserkraftbranche engagieren sich, damit die gesteckten Ziele erreicht werden können.</p><p>1. Bezüglich Fischwanderung müssen schweizweit rund 1000 Wasserkraftanlagen saniert werden. Daneben müssen bei rund 100 Wasserkraftanlagen Massnahmen zur Dämpfung von Schwall-Sunk und bei 140 Wasserkraftanlagen Massnahmen zur Beseitigung der Geschiebedefizite umgesetzt werden. </p><p>2. Eine Standardisierung der Sanierungsmassnahmen ist nur begrenzt möglich, denn die Wasserkraftwerke wurden entsprechend den jeweiligen lokalen Gegebenheiten gebaut. Dies führt dazu, dass die Projekte einzeln beurteilt werden müssen und entsprechend einen grossen finanziellen und personellen Aufwand bei Bund und Kantonen generieren (vgl. Ziff. 7).</p><p>3. Zwischen 2011 und 2014 haben die Kantone die sanierungspflichtigen Anlagen bestimmt und die Sanierungen strategisch geplant. Seither wurde das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Bereich Fischwanderung zu insgesamt 101 Projekten formell angehört. Von diesen sind 59 Projekte in Planung, 28 bewilligt und 14 in der Umsetzung bzw. bereits umgesetzt. Zwecks Sanierung von Schwall-Sunk und Geschiebehaushalt wurde das Bafu zu 15 respektive 13 Projekten formell angehört. Davon sind im Bereich Schwall-Sunk zehn in Planung, drei bewilligt und zwei umgesetzt. Im Bereich Geschiebe sind vier in Planung, sieben bewilligt, zwei umgesetzt. Offen sind 899 sanierungspflichtige Anlagen im Bereich Fischwanderung, 85 im Bereich Schwall-Sunk und 127 im Bereich Geschiebe (Stand 18. Oktober 2018).</p><p>4. Insgesamt wurden den Gesuchstellern Entschädigungen in der Höhe von 157,5 Millionen Franken für Sanierungsprojekte zugesichert: 40 Millionen für Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischwanderung, 97,5 Millionen für Schwall-Sunk-Massnahmen und 20 Millionen für Geschiebemassnahmen (Stand 18. Oktober 2018). Gemäss den kantonalen strategischen Planungen ist mit Gesamtkosten von einigen Milliarden Franken zu rechnen.</p><p>5. Für die gesamte ökologische Sanierung der Wasserkraft (Fischwanderung, Schwall-Sunk und Geschiebe) steht bis 2030 etwa eine Milliarde Franken zur Verfügung. Die Äufnung des Fonds erfolgt mit 0,1 Rappen pro Kilowattstunde aus dem Netzzuschlag gemäss Energiegesetz (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 EnG; SR 730.0).</p><p>6. Die Sicherstellung der gefahrlosen Fischwanderung flussabwärts stellt eine grosse Herausforderung dar. Für Anlagen mit einer Nutzwassermenge bis 100 Kubikmeter pro Sekunde bestehen Lösungen mit Rechen, die Fische vor dem Einschwimmen in Turbinen schützen und über einen Bypass am Krafthaus vorbei leiten. Für zirka 50 grosse Flusskraftwerke mit einer Nutzwassermenge von über 100 Kubikmeter pro Sekunde gibt es noch keine etablierten baulichen Massnahmen. Betriebliche Lösungsansätze sind zwar bekannt, benötigen aber viel biologisches Wissen, um mit verhältnismässigen Kosten und Produktionsverlusten umsetzbar zu sein. Für zwei Pilotanlagen werden derzeit - finanziert über den Netzzuschlagsfonds - in Zusammenarbeit mit dem Verband Aare-Rhein-Kraftwerke und der Versuchsanstalt für Wasserbau bauliche Massnahmen entwickelt und verhaltensbiologische Untersuchungen durchgeführt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen Kraftwerkbetreibern, Behörden und Forschung und die Finanzierung dieser Projekte ist gewährleistet.</p><p>7. Für die in den nächsten Jahren geplanten Sanierungen sind genügend finanzielle Ressourcen vorhanden. Jedoch werden die verfügbaren Mittel im Umfang von rund einer Milliarde Franken bis 2030 voraussichtlich nicht ausreichen, um alle sanierungspflichtigen Anlagen zu berücksichtigen. Deshalb ist das Bafu daran, für den mittel- und langfristigen Zeithorizont Lösungsvorschläge zu erarbeiten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit (Auf- und Abstieg) muss nach geltendem Recht bis 2030 umgesetzt werden. Diese Vorgaben wurden als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" im Gewässerschutzgesetz (GSchG) mit Bezug auf das Bundesgesetz über die Fischerei verankert und sind essenziell, um den Bestand der Schweizer Fische zu erhalten, von denen heute rund die Hälfte auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht. Fische sind darauf angewiesen, wandern zu können. Gerade der Ausnahmesommer 2018 hat gezeigt, dass der Klimawandel das Fischsterben verstärkt. Wenn die freie Fischwanderung gegeben ist, können die Tiere in Hitzeperioden in kühlere Gebiete abwandern. Die Sanierung der Wasserkraftwerke spielt dabei eine entscheidende Rolle. Aufgrund des bisherigen Fortschritts zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit scheint es aber fraglich, ob die Frist eingehalten werden kann. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kraftwerke müssen in der ganzen Schweiz saniert werden?</p><p>2. Welches sind die grössten Schwierigkeiten zur fristgerechten Umsetzung der Wiederherstellung der Fischgängigkeit in der Schweiz?</p><p>3. An wie vielen sanierungsbedürftigen Wasserkraftwerken - absolut und in Prozenten - wurden die notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit bereits umgesetzt?</p><p>4. Wie viel Geld wurde für diese Sanierungen bereits ausgegeben, und mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen?</p><p>5. Welcher Betrag steht aufgrund des GSchG zur Verfügung?</p><p>6. Welche Lösungsansätze bestehen für Sanierungen zugunsten des Fischabstiegs bei Grosskraftwerken und sind die Forschungseinrichtungen (z. B. Eawag, VAW) bei deren Erarbeitung genügend involviert und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Finanzierung dieser Sanierungen gemäss Vorgabe des GSchG bis 2030 sichergestellt wird?</p>
  • Wie soll die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederermöglichung der Fischwanderung bis 2030 fristgerecht umgesetzt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) vom 1. Januar 2011 müssen bestehende Wasserkraftwerke, welche die Fischwanderung oder den Geschiebehaushalt beeinträchtigen oder Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) verursachen, saniert werden. Die gestarteten Projekte sind gut angelaufen, und die Kantone sowie auch die Wasserkraftbranche engagieren sich, damit die gesteckten Ziele erreicht werden können.</p><p>1. Bezüglich Fischwanderung müssen schweizweit rund 1000 Wasserkraftanlagen saniert werden. Daneben müssen bei rund 100 Wasserkraftanlagen Massnahmen zur Dämpfung von Schwall-Sunk und bei 140 Wasserkraftanlagen Massnahmen zur Beseitigung der Geschiebedefizite umgesetzt werden. </p><p>2. Eine Standardisierung der Sanierungsmassnahmen ist nur begrenzt möglich, denn die Wasserkraftwerke wurden entsprechend den jeweiligen lokalen Gegebenheiten gebaut. Dies führt dazu, dass die Projekte einzeln beurteilt werden müssen und entsprechend einen grossen finanziellen und personellen Aufwand bei Bund und Kantonen generieren (vgl. Ziff. 7).</p><p>3. Zwischen 2011 und 2014 haben die Kantone die sanierungspflichtigen Anlagen bestimmt und die Sanierungen strategisch geplant. Seither wurde das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Bereich Fischwanderung zu insgesamt 101 Projekten formell angehört. Von diesen sind 59 Projekte in Planung, 28 bewilligt und 14 in der Umsetzung bzw. bereits umgesetzt. Zwecks Sanierung von Schwall-Sunk und Geschiebehaushalt wurde das Bafu zu 15 respektive 13 Projekten formell angehört. Davon sind im Bereich Schwall-Sunk zehn in Planung, drei bewilligt und zwei umgesetzt. Im Bereich Geschiebe sind vier in Planung, sieben bewilligt, zwei umgesetzt. Offen sind 899 sanierungspflichtige Anlagen im Bereich Fischwanderung, 85 im Bereich Schwall-Sunk und 127 im Bereich Geschiebe (Stand 18. Oktober 2018).</p><p>4. Insgesamt wurden den Gesuchstellern Entschädigungen in der Höhe von 157,5 Millionen Franken für Sanierungsprojekte zugesichert: 40 Millionen für Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischwanderung, 97,5 Millionen für Schwall-Sunk-Massnahmen und 20 Millionen für Geschiebemassnahmen (Stand 18. Oktober 2018). Gemäss den kantonalen strategischen Planungen ist mit Gesamtkosten von einigen Milliarden Franken zu rechnen.</p><p>5. Für die gesamte ökologische Sanierung der Wasserkraft (Fischwanderung, Schwall-Sunk und Geschiebe) steht bis 2030 etwa eine Milliarde Franken zur Verfügung. Die Äufnung des Fonds erfolgt mit 0,1 Rappen pro Kilowattstunde aus dem Netzzuschlag gemäss Energiegesetz (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 EnG; SR 730.0).</p><p>6. Die Sicherstellung der gefahrlosen Fischwanderung flussabwärts stellt eine grosse Herausforderung dar. Für Anlagen mit einer Nutzwassermenge bis 100 Kubikmeter pro Sekunde bestehen Lösungen mit Rechen, die Fische vor dem Einschwimmen in Turbinen schützen und über einen Bypass am Krafthaus vorbei leiten. Für zirka 50 grosse Flusskraftwerke mit einer Nutzwassermenge von über 100 Kubikmeter pro Sekunde gibt es noch keine etablierten baulichen Massnahmen. Betriebliche Lösungsansätze sind zwar bekannt, benötigen aber viel biologisches Wissen, um mit verhältnismässigen Kosten und Produktionsverlusten umsetzbar zu sein. Für zwei Pilotanlagen werden derzeit - finanziert über den Netzzuschlagsfonds - in Zusammenarbeit mit dem Verband Aare-Rhein-Kraftwerke und der Versuchsanstalt für Wasserbau bauliche Massnahmen entwickelt und verhaltensbiologische Untersuchungen durchgeführt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen Kraftwerkbetreibern, Behörden und Forschung und die Finanzierung dieser Projekte ist gewährleistet.</p><p>7. Für die in den nächsten Jahren geplanten Sanierungen sind genügend finanzielle Ressourcen vorhanden. Jedoch werden die verfügbaren Mittel im Umfang von rund einer Milliarde Franken bis 2030 voraussichtlich nicht ausreichen, um alle sanierungspflichtigen Anlagen zu berücksichtigen. Deshalb ist das Bafu daran, für den mittel- und langfristigen Zeithorizont Lösungsvorschläge zu erarbeiten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit (Auf- und Abstieg) muss nach geltendem Recht bis 2030 umgesetzt werden. Diese Vorgaben wurden als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" im Gewässerschutzgesetz (GSchG) mit Bezug auf das Bundesgesetz über die Fischerei verankert und sind essenziell, um den Bestand der Schweizer Fische zu erhalten, von denen heute rund die Hälfte auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht. Fische sind darauf angewiesen, wandern zu können. Gerade der Ausnahmesommer 2018 hat gezeigt, dass der Klimawandel das Fischsterben verstärkt. Wenn die freie Fischwanderung gegeben ist, können die Tiere in Hitzeperioden in kühlere Gebiete abwandern. Die Sanierung der Wasserkraftwerke spielt dabei eine entscheidende Rolle. Aufgrund des bisherigen Fortschritts zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit scheint es aber fraglich, ob die Frist eingehalten werden kann. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kraftwerke müssen in der ganzen Schweiz saniert werden?</p><p>2. Welches sind die grössten Schwierigkeiten zur fristgerechten Umsetzung der Wiederherstellung der Fischgängigkeit in der Schweiz?</p><p>3. An wie vielen sanierungsbedürftigen Wasserkraftwerken - absolut und in Prozenten - wurden die notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit bereits umgesetzt?</p><p>4. Wie viel Geld wurde für diese Sanierungen bereits ausgegeben, und mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen?</p><p>5. Welcher Betrag steht aufgrund des GSchG zur Verfügung?</p><p>6. Welche Lösungsansätze bestehen für Sanierungen zugunsten des Fischabstiegs bei Grosskraftwerken und sind die Forschungseinrichtungen (z. B. Eawag, VAW) bei deren Erarbeitung genügend involviert und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Finanzierung dieser Sanierungen gemäss Vorgabe des GSchG bis 2030 sichergestellt wird?</p>
    • Wie soll die Sanierung der Wasserkraftwerke zur Wiederermöglichung der Fischwanderung bis 2030 fristgerecht umgesetzt werden?

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