Systemwechsel bei der Nutzungsforschung im Bereich der elektronischen Medien

ShortId
18.3810
Id
20183810
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Systemwechsel bei der Nutzungsforschung im Bereich der elektronischen Medien
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die kleineren privaten Sender werden durch die Schweizer Mediennutzungsforschung nicht benachteiligt, sondern heute vielmehr dank einer in kleinräumigen Versorgungsgebieten überproportional grossen Stichprobe bevorzugt, so, wie es das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40) vorgibt. Gemäss Artikel 78 Absatz 2 RTVG müssen Radio- und Fernsehveranstaltern in Berg- und Randregionen die Daten in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen wie den übrigen Veranstaltern. Gemäss Experten weist die Nutzungsforschung von Radio und TV in der Schweiz heute in Sachen Forschungsdesign, Stichprobenqualität und Studieninhalte im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau auf (vgl. Bakom-Studie "Mediennutzungsforschung im internationalen Vergleich", Publicom, 2017).</p><p>Auch wenn die Stiftung Mediapulse einen jährlichen Beitrag aus den Empfangsgebühren erhält, trägt die Branche den grössten Teil der Kosten für die Nutzungsforschung. Innerhalb der Branche entfällt der grösste Kostenblock auf die SRG und die grossen Privatsender aus dem Ausland. Eine Erhöhung der Anzahl Messgeräte wäre grundsätzlich möglich, läge aber in der Kompetenz der Branche und wäre mit hohen Zusatzkosten verbunden.</p><p>2./3. Mediapulse entwickelt die Nutzungsforschung in Zusammenarbeit mit der Branche laufend weiter. Dies wird dadurch erleichtert, dass die Verbände der Radio-, Fernseh- und Werbebranche in den dafür zuständigen internen Gremien vertreten sind. Das Gesetz macht keine Vorgaben für die Art und Ausgestaltung der Nutzungsforschung, sondern schreibt - neben der Bevorzugung der Veranstalter in Berggebieten - einzig vor, dass sie wissenschaftlichen Kriterien genügen muss. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wird in Zusammenarbeit mit Fernmeldedienstanbieterinnen auch evaluiert, inwiefern Daten von Dritten, z. B. über Settop-Boxen, in das Forschungsdesign integriert werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass vor allem kleine Sender von solchen hybriden Ansätzen profitieren können.</p><p>4. Die Nutzungsforschung für Radio und Fernsehen ist heute breit akzeptiert. Die "Währung" ist in der Branche fest verankert und benötigt folglich keinen gesetzlichen Schutz mehr. Der Bundesrat hat deshalb mit dem Bundesgesetz über elektronische Medien eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die vorsieht, die Nutzungsforschung künftig nicht mehr gesetzlich zu regeln, sondern wie im Print- und wie im Online-Bereich der Branche zu überlassen. Dies entspricht der Praxis, wie sie in nahezu jedem Land Europas gelebt wird, wo die Nutzungsforschung für Radio und Fernsehen von der Branche selbst organisiert und finanziert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wenn im Bereich der elektronischen Medien Leistungsaufträge erteilt und Leistungsvereinbarungen ausgestellt werden, müssen deren Umsetzung und Erfolg in einer unabhängigen Zuschauer-"Einheitswährung" kontrolliert werden können. Heute erfüllt die im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen verankerte Stiftung Mediapulse diese Aufgabe im Rahmen der Nutzungsforschung. Allerdings ist deren heutige Methode der Reichweitenerhebung von TV-Sendern mittels physisch installierter Erhebungsgeräte an TV-Empfangsgeräten im heutigen Medienumfeld nicht mehr zeitgemäss und benachteiligt kleine Anbieter.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass vom heutigen System der Reichweitenerhebung hauptsächlich die aus dem Ausland einstrahlenden grossen Privatsender und die SRG profitieren, deren Nutzung in der Deutschschweiz auf etwa 1200 Haushaltsgeräten erfasst wird, und dass die Leidtragenden jene kleineren Veranstalter sind, deren Reichweite nur von vergleichsweise wenigen Erhebungsgeräten gemessen wird (im Verbreitungsgebiet von Telebasel sind nur gerade 102 Erfassungsgeräte im Einsatz)?</p><p>2. Sieht er Möglichkeiten, das heutige System der Reichweitenerhebung zu verbessern und aussagekräftiger zu gestalten?</p><p>3. Könnte eine Lösung darin bestehen, die Swisscom und Kabelnetzbetreiber wie UPC zu verpflichten, ihre dank den bei ihrer Kundschaft installierten Settop-Boxen generierten und sehr präzisen Daten in die Nutzungsforschung zu integrieren?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass auch unter dem Regime eines künftigen Mediengesetzes die gesetzliche Regelung einer unabhängigen und breit akzeptierten Nutzungsforschung notwendig ist?</p>
  • Systemwechsel bei der Nutzungsforschung im Bereich der elektronischen Medien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die kleineren privaten Sender werden durch die Schweizer Mediennutzungsforschung nicht benachteiligt, sondern heute vielmehr dank einer in kleinräumigen Versorgungsgebieten überproportional grossen Stichprobe bevorzugt, so, wie es das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40) vorgibt. Gemäss Artikel 78 Absatz 2 RTVG müssen Radio- und Fernsehveranstaltern in Berg- und Randregionen die Daten in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen wie den übrigen Veranstaltern. Gemäss Experten weist die Nutzungsforschung von Radio und TV in der Schweiz heute in Sachen Forschungsdesign, Stichprobenqualität und Studieninhalte im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau auf (vgl. Bakom-Studie "Mediennutzungsforschung im internationalen Vergleich", Publicom, 2017).</p><p>Auch wenn die Stiftung Mediapulse einen jährlichen Beitrag aus den Empfangsgebühren erhält, trägt die Branche den grössten Teil der Kosten für die Nutzungsforschung. Innerhalb der Branche entfällt der grösste Kostenblock auf die SRG und die grossen Privatsender aus dem Ausland. Eine Erhöhung der Anzahl Messgeräte wäre grundsätzlich möglich, läge aber in der Kompetenz der Branche und wäre mit hohen Zusatzkosten verbunden.</p><p>2./3. Mediapulse entwickelt die Nutzungsforschung in Zusammenarbeit mit der Branche laufend weiter. Dies wird dadurch erleichtert, dass die Verbände der Radio-, Fernseh- und Werbebranche in den dafür zuständigen internen Gremien vertreten sind. Das Gesetz macht keine Vorgaben für die Art und Ausgestaltung der Nutzungsforschung, sondern schreibt - neben der Bevorzugung der Veranstalter in Berggebieten - einzig vor, dass sie wissenschaftlichen Kriterien genügen muss. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wird in Zusammenarbeit mit Fernmeldedienstanbieterinnen auch evaluiert, inwiefern Daten von Dritten, z. B. über Settop-Boxen, in das Forschungsdesign integriert werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass vor allem kleine Sender von solchen hybriden Ansätzen profitieren können.</p><p>4. Die Nutzungsforschung für Radio und Fernsehen ist heute breit akzeptiert. Die "Währung" ist in der Branche fest verankert und benötigt folglich keinen gesetzlichen Schutz mehr. Der Bundesrat hat deshalb mit dem Bundesgesetz über elektronische Medien eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die vorsieht, die Nutzungsforschung künftig nicht mehr gesetzlich zu regeln, sondern wie im Print- und wie im Online-Bereich der Branche zu überlassen. Dies entspricht der Praxis, wie sie in nahezu jedem Land Europas gelebt wird, wo die Nutzungsforschung für Radio und Fernsehen von der Branche selbst organisiert und finanziert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wenn im Bereich der elektronischen Medien Leistungsaufträge erteilt und Leistungsvereinbarungen ausgestellt werden, müssen deren Umsetzung und Erfolg in einer unabhängigen Zuschauer-"Einheitswährung" kontrolliert werden können. Heute erfüllt die im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen verankerte Stiftung Mediapulse diese Aufgabe im Rahmen der Nutzungsforschung. Allerdings ist deren heutige Methode der Reichweitenerhebung von TV-Sendern mittels physisch installierter Erhebungsgeräte an TV-Empfangsgeräten im heutigen Medienumfeld nicht mehr zeitgemäss und benachteiligt kleine Anbieter.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass vom heutigen System der Reichweitenerhebung hauptsächlich die aus dem Ausland einstrahlenden grossen Privatsender und die SRG profitieren, deren Nutzung in der Deutschschweiz auf etwa 1200 Haushaltsgeräten erfasst wird, und dass die Leidtragenden jene kleineren Veranstalter sind, deren Reichweite nur von vergleichsweise wenigen Erhebungsgeräten gemessen wird (im Verbreitungsgebiet von Telebasel sind nur gerade 102 Erfassungsgeräte im Einsatz)?</p><p>2. Sieht er Möglichkeiten, das heutige System der Reichweitenerhebung zu verbessern und aussagekräftiger zu gestalten?</p><p>3. Könnte eine Lösung darin bestehen, die Swisscom und Kabelnetzbetreiber wie UPC zu verpflichten, ihre dank den bei ihrer Kundschaft installierten Settop-Boxen generierten und sehr präzisen Daten in die Nutzungsforschung zu integrieren?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass auch unter dem Regime eines künftigen Mediengesetzes die gesetzliche Regelung einer unabhängigen und breit akzeptierten Nutzungsforschung notwendig ist?</p>
    • Systemwechsel bei der Nutzungsforschung im Bereich der elektronischen Medien

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