Einen Anreiz schaffen, damit Krankenversicherte elektronische Patientendossiers eröffnen

ShortId
18.3819
Id
20183819
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Einen Anreiz schaffen, damit Krankenversicherte elektronische Patientendossiers eröffnen
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der stationäre Sektor ist verpflichtet, sich ab 2020 (Spitäler) und ab 2022 (Pflegeheime und Geburtshäuser) einer Stammgemeinschaft anzuschliessen und E-Patientendossiers anzubieten. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG, SR 816.1) sieht vor, dass Ärzte im ambulanten Sektor sowie die Krankenversicherten die Dossiers freiwillig einsetzen können (doppelte Freiwilligkeit).</p><p>Die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte haben keinen Anreiz, von sich aus E-Patientendossiers zu eröffnen und zu führen. Gemäss einer Antwort auf die Interpellation Graf-Litscher 17.3694 sind im ambulanten Bereich die Kosten für einen Leistungserbringer, die nach Artikel 35 KVG für das Führen der elektronischen Patientendossiers ihrer Patientinnen und Patienten anfallen, bereits mit den ordentlichen Tarmed-Tarifen abgedeckt.</p><p>Aufgrund der doppelten Freiwilligkeit besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass kaum Daten aus dem ambulanten Sektor in die E-Patientendossiers eingetragen werden. Dies könnte dazu führen, dass z. B. ein Medikationsplan lückenhaft und damit unbrauchbar ist. Der Nutzen der Patientendossiers kann sich erst entfalten, wenn:</p><p>a. genügend Krankenversicherte E-Patientendossiers verwenden und</p><p>b. diese umfassende Daten aus dem stationären und dem ambulanten Sektor enthalten. </p><p>Aus diesem Grund sollen Krankenversicherte einen Anreiz erhalten, E-Patientendossiers zu eröffnen und zu führen (z. B. einmalige Prämienverbilligung für das Eröffnen und wiederkehrende Prämienverbilligung für aktiv geführte Dossiers). Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzuschlagen.</p>
  • <p>Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können behandlungsrelevante Informationen unabhängig von Ort und Zeit allen berechtigten Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden. Dadurch können die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit erhöht und die Zusammenarbeit und die Effizienz in der Gesundheitsversorgung verbessert werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass der Nutzen des EPD für das Gesundheitssystem von dessen Verbreitung abhängt. Bund und Kantone wollen deshalb mit der Strategie E-Health Schweiz 2.0, welche voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet wird, prioritär die Einführung des EPD aktiv unterstützen.</p><p>Zurzeit werden in der ganzen Schweiz durch die sogenannten Stammgemeinschaften die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das EPD geschaffen. Voraussichtlich werden Patientinnen und Patienten erst ab Frühling 2020 ein EPD eröffnen können. Um die Verbreitung des EPD zu fördern, soll die Einführung mit Kommunikations- und Informationsaktivitäten begleitet werden. Es ist somit aus Sicht des Bundesrates aktuell verfrüht, die Verbreitung des EPD durch gesetzlich verankerte Anreize fördern zu wollen. Um Aussagen über die Notwendigkeit, aber auch die Wirkung von allfälligen Anreizen machen zu können, müssen zuerst Erfahrungen mit der Verwendung des EPD, insbesondere Informationen über den Grad der Benutzung durch die Versicherten, gesammelt und analysiert werden.</p><p>In Bezug auf monetäre Anreize muss bedacht werden, dass diese nicht durch die öffentliche Hand, sondern durch die Krankenversicherer in Form von besonderen Versicherungsmodellen geschaffen werden können. Prämienrabatte bei besonderen Versicherungsmodellen müssen jedoch den zu erwartenden Kosteneinsparungen entsprechen. Vor der Einführung des EPD ist nicht abschätzbar, ob die Verwendung des EPD mittel- bis längerfristig zu spürbaren Einsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen wird. Dies hängt z. B. davon ab, inwieweit die Leistungserbringer dank des EPD zukünftig auf Doppeluntersuchungen verzichten werden oder ob mit der durch das EPD erreichten Verbesserung der Patientensicherheit Behandlungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird die Kosteneinsparungen im Rahmen der Evaluation des EPDG untersuchen. In der Folge soll geprüft werden, ob den Versicherern die Möglichkeit gewährt werden kann, den Versicherten, welche das EPD benutzen, im Rahmen von besonderen Versicherungsformen Prämienrabatte zu gewähren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Rechtsgrundlage zu unterbreiten, die Anreize für alle Krankenversicherten schafft, E-Patientendossiers (EPD) im ambulanten Bereich zu eröffnen und zu verwenden.</p>
  • Einen Anreiz schaffen, damit Krankenversicherte elektronische Patientendossiers eröffnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der stationäre Sektor ist verpflichtet, sich ab 2020 (Spitäler) und ab 2022 (Pflegeheime und Geburtshäuser) einer Stammgemeinschaft anzuschliessen und E-Patientendossiers anzubieten. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG, SR 816.1) sieht vor, dass Ärzte im ambulanten Sektor sowie die Krankenversicherten die Dossiers freiwillig einsetzen können (doppelte Freiwilligkeit).</p><p>Die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte haben keinen Anreiz, von sich aus E-Patientendossiers zu eröffnen und zu führen. Gemäss einer Antwort auf die Interpellation Graf-Litscher 17.3694 sind im ambulanten Bereich die Kosten für einen Leistungserbringer, die nach Artikel 35 KVG für das Führen der elektronischen Patientendossiers ihrer Patientinnen und Patienten anfallen, bereits mit den ordentlichen Tarmed-Tarifen abgedeckt.</p><p>Aufgrund der doppelten Freiwilligkeit besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass kaum Daten aus dem ambulanten Sektor in die E-Patientendossiers eingetragen werden. Dies könnte dazu führen, dass z. B. ein Medikationsplan lückenhaft und damit unbrauchbar ist. Der Nutzen der Patientendossiers kann sich erst entfalten, wenn:</p><p>a. genügend Krankenversicherte E-Patientendossiers verwenden und</p><p>b. diese umfassende Daten aus dem stationären und dem ambulanten Sektor enthalten. </p><p>Aus diesem Grund sollen Krankenversicherte einen Anreiz erhalten, E-Patientendossiers zu eröffnen und zu führen (z. B. einmalige Prämienverbilligung für das Eröffnen und wiederkehrende Prämienverbilligung für aktiv geführte Dossiers). Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzuschlagen.</p>
    • <p>Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können behandlungsrelevante Informationen unabhängig von Ort und Zeit allen berechtigten Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden. Dadurch können die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit erhöht und die Zusammenarbeit und die Effizienz in der Gesundheitsversorgung verbessert werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass der Nutzen des EPD für das Gesundheitssystem von dessen Verbreitung abhängt. Bund und Kantone wollen deshalb mit der Strategie E-Health Schweiz 2.0, welche voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet wird, prioritär die Einführung des EPD aktiv unterstützen.</p><p>Zurzeit werden in der ganzen Schweiz durch die sogenannten Stammgemeinschaften die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das EPD geschaffen. Voraussichtlich werden Patientinnen und Patienten erst ab Frühling 2020 ein EPD eröffnen können. Um die Verbreitung des EPD zu fördern, soll die Einführung mit Kommunikations- und Informationsaktivitäten begleitet werden. Es ist somit aus Sicht des Bundesrates aktuell verfrüht, die Verbreitung des EPD durch gesetzlich verankerte Anreize fördern zu wollen. Um Aussagen über die Notwendigkeit, aber auch die Wirkung von allfälligen Anreizen machen zu können, müssen zuerst Erfahrungen mit der Verwendung des EPD, insbesondere Informationen über den Grad der Benutzung durch die Versicherten, gesammelt und analysiert werden.</p><p>In Bezug auf monetäre Anreize muss bedacht werden, dass diese nicht durch die öffentliche Hand, sondern durch die Krankenversicherer in Form von besonderen Versicherungsmodellen geschaffen werden können. Prämienrabatte bei besonderen Versicherungsmodellen müssen jedoch den zu erwartenden Kosteneinsparungen entsprechen. Vor der Einführung des EPD ist nicht abschätzbar, ob die Verwendung des EPD mittel- bis längerfristig zu spürbaren Einsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen wird. Dies hängt z. B. davon ab, inwieweit die Leistungserbringer dank des EPD zukünftig auf Doppeluntersuchungen verzichten werden oder ob mit der durch das EPD erreichten Verbesserung der Patientensicherheit Behandlungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird die Kosteneinsparungen im Rahmen der Evaluation des EPDG untersuchen. In der Folge soll geprüft werden, ob den Versicherern die Möglichkeit gewährt werden kann, den Versicherten, welche das EPD benutzen, im Rahmen von besonderen Versicherungsformen Prämienrabatte zu gewähren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Rechtsgrundlage zu unterbreiten, die Anreize für alle Krankenversicherten schafft, E-Patientendossiers (EPD) im ambulanten Bereich zu eröffnen und zu verwenden.</p>
    • Einen Anreiz schaffen, damit Krankenversicherte elektronische Patientendossiers eröffnen

Back to List