Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit der Unternehmen. Die EU macht vorwärts, was macht die Schweiz?

ShortId
18.3823
Id
20183823
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit der Unternehmen. Die EU macht vorwärts, was macht die Schweiz?
AdditionalIndexing
52;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) und einen nachhaltigen Finanzsektor wichtig ist. Transparenz fördert die Glaubwürdigkeit der CSR-Massnahmen, die Verbreitung von guten Praktiken und den Dialog von Unternehmen mit den Anspruchsgruppen (z. B. Aktionären, Kunden, Investoren, Arbeitnehmenden, Nichtregierungsorganisationen). Im Finanzsektor wird die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bei Anlageentscheidungen insbesondere von institutionellen Investoren zunehmend berücksichtigt.</p><p>Daher hat der Bundesrat die Förderung der Transparenz im CSR-Positionspapier und im Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen als strategische Stossrichtung festgelegt.</p><p>2. Der Bund setzt sich insbesondere für die Umsetzung internationaler CSR-Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein, die Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Unternehmen enthalten. Weiter arbeitet er mit dem UN-Global-Compact-Netzwerk Schweiz zusammen, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fördert. Zudem engagiert sich der Bund bezüglich Arbeiten zur Berichterstattung über die Wirkung des Finanzsektors auf die Umwelt. Mit dem vom Bund unterstützten Projekt "Focused Reporting" (<a href="http://www.focusedreporting.ch">www.focusedreporting.ch</a>) hilft er dabei, die Berichterstattungspraxis der Unternehmen zu verbessern. Im CSR-Positionspapier hat der Bundesrat angekündigt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU orientiert. Diese Arbeiten sollen zu einem Zeitpunkt an die Hand genommen werden, welcher eine bessere Kenntnis der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Der Bund hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben (<a href="https://www.isdc.ch/media/1577/e-2018-10-16-173-die-umsetzung-der-richtlinie-201495eu-csr-richtlinie-in-verchiedenen-mmitgliedstaaten-der-eu.pdf">https://www.isdc.ch/media/1577/e-2018-10-16-173-die-umsetzung-der-richtlinie-201495eu-csr-richtlinie-in-verchiedenen-mmitgliedstaaten-der-eu.pdf</a>).</p><p>3. Es gibt in der Schweiz keine umfassende Übersicht über die Zahl der Schweizer Unternehmen, welche gemäss der EU-Transparenzrichtlinie zu einer Berichterstattung verpflichtet wären bzw. bereits eine EU-kompatible Berichterstattung vornehmen. Einzelne Studien enthalten aber Informationen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Schweizer Unternehmen. Die EU-Regelung ist anwendbar auf grosse Unternehmen mit Sitz in der EU, die von öffentlichem Interesse sind und am Bilanzstichtag das Kriterium von durchschnittlich mehr als 500 Angestellten während des Geschäftsjahres erfüllen. Gemäss einer Studie von Ernst &amp; Young (<a href="http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-transparenz-im-visier-2017/$FILE/ey-transparenz-im-visier-2017.pdf">www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-transparenz-im-visier-2017/$FILE/ey-transparenz-im-visier-2017.pdf</a>) haben 2016 73 der 110 grössten Schweizer Unternehmen (d. h. 66 Prozent) einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Dabei haben 64 Prozent bzw. 47 dieser berichtenden Unternehmen den Standard der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet. Gemäss GRI (<a href="http://database.globalreporting.org/">http://database.globalreporting.org/</a>) haben 2016 mindestens 76 Schweizer Unternehmen einen Bericht nach GRI-Standard veröffentlicht. In der 2018 veröffentlichten Studie "Bedeutung und Stellenwert der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in der Schweiz" des Seco und der Deza (<a href="http://www.seco.admin.ch/nkp">www.seco.admin.ch/nkp</a>) wurden in der Schweiz die 500 umsatzstärksten Schweizer Unternehmen und einzelne ausgewählte internationale KMU befragt. Demnach verfügen 36 Prozent über eine Nachhaltigkeitsberichterstattung und 21 Prozent wenden den GRI-Standard an. Grundsätzlich ist die Tendenz feststellbar, dass Schweizer Unternehmen zunehmend über die Nachhaltigkeit berichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2017 gilt in der Europäischen Union (EU) die Leitlinie für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Dabei geht es darum, relevante umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende Informationen offenzulegen. Diese Offenlegung ist für die nachhaltige Entwicklung von grosser Bedeutung. Sie ist für ein nachhaltiges Finanzwesen unabdingbar und dient einer konstruktiven Auseinandersetzung mit verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen (Stakeholder). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was die Schweiz in diesem Bereich unternimmt.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die vergleichbare Berichterstattung über relevante nichtfinanzielle Informationen (Nachhaltigkeitsthemen) zentral für die nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen sowie im Speziellen für den nachhaltigen Finanzsektor und den konstruktiven Dialog mit gesellschaftlichen Interessengruppen ist?</p><p>2. Was unternimmt er, um sicherzustellen, dass auch in der Schweiz ansässige Unternehmen über relevante Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten und die Schweiz diesbezüglich nicht ins Hintertreffen gerät?</p><p>3. Wie gross ist der Gap zur EU: Wie viele Unternehmen, welche nach der EU-Leitlinie über nichtfinanzielle Informationen Bericht erstatten müssen, gibt es in der Schweiz, und wie viele davon verfügen über eine EU-kompatible Berichterstattung (z. B. nach Standards der Global Reporting Initiative)?</p>
  • Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit der Unternehmen. Die EU macht vorwärts, was macht die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) und einen nachhaltigen Finanzsektor wichtig ist. Transparenz fördert die Glaubwürdigkeit der CSR-Massnahmen, die Verbreitung von guten Praktiken und den Dialog von Unternehmen mit den Anspruchsgruppen (z. B. Aktionären, Kunden, Investoren, Arbeitnehmenden, Nichtregierungsorganisationen). Im Finanzsektor wird die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bei Anlageentscheidungen insbesondere von institutionellen Investoren zunehmend berücksichtigt.</p><p>Daher hat der Bundesrat die Förderung der Transparenz im CSR-Positionspapier und im Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen als strategische Stossrichtung festgelegt.</p><p>2. Der Bund setzt sich insbesondere für die Umsetzung internationaler CSR-Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein, die Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Unternehmen enthalten. Weiter arbeitet er mit dem UN-Global-Compact-Netzwerk Schweiz zusammen, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fördert. Zudem engagiert sich der Bund bezüglich Arbeiten zur Berichterstattung über die Wirkung des Finanzsektors auf die Umwelt. Mit dem vom Bund unterstützten Projekt "Focused Reporting" (<a href="http://www.focusedreporting.ch">www.focusedreporting.ch</a>) hilft er dabei, die Berichterstattungspraxis der Unternehmen zu verbessern. Im CSR-Positionspapier hat der Bundesrat angekündigt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU orientiert. Diese Arbeiten sollen zu einem Zeitpunkt an die Hand genommen werden, welcher eine bessere Kenntnis der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Der Bund hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben (<a href="https://www.isdc.ch/media/1577/e-2018-10-16-173-die-umsetzung-der-richtlinie-201495eu-csr-richtlinie-in-verchiedenen-mmitgliedstaaten-der-eu.pdf">https://www.isdc.ch/media/1577/e-2018-10-16-173-die-umsetzung-der-richtlinie-201495eu-csr-richtlinie-in-verchiedenen-mmitgliedstaaten-der-eu.pdf</a>).</p><p>3. Es gibt in der Schweiz keine umfassende Übersicht über die Zahl der Schweizer Unternehmen, welche gemäss der EU-Transparenzrichtlinie zu einer Berichterstattung verpflichtet wären bzw. bereits eine EU-kompatible Berichterstattung vornehmen. Einzelne Studien enthalten aber Informationen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Schweizer Unternehmen. Die EU-Regelung ist anwendbar auf grosse Unternehmen mit Sitz in der EU, die von öffentlichem Interesse sind und am Bilanzstichtag das Kriterium von durchschnittlich mehr als 500 Angestellten während des Geschäftsjahres erfüllen. Gemäss einer Studie von Ernst &amp; Young (<a href="http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-transparenz-im-visier-2017/$FILE/ey-transparenz-im-visier-2017.pdf">www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-transparenz-im-visier-2017/$FILE/ey-transparenz-im-visier-2017.pdf</a>) haben 2016 73 der 110 grössten Schweizer Unternehmen (d. h. 66 Prozent) einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Dabei haben 64 Prozent bzw. 47 dieser berichtenden Unternehmen den Standard der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet. Gemäss GRI (<a href="http://database.globalreporting.org/">http://database.globalreporting.org/</a>) haben 2016 mindestens 76 Schweizer Unternehmen einen Bericht nach GRI-Standard veröffentlicht. In der 2018 veröffentlichten Studie "Bedeutung und Stellenwert der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in der Schweiz" des Seco und der Deza (<a href="http://www.seco.admin.ch/nkp">www.seco.admin.ch/nkp</a>) wurden in der Schweiz die 500 umsatzstärksten Schweizer Unternehmen und einzelne ausgewählte internationale KMU befragt. Demnach verfügen 36 Prozent über eine Nachhaltigkeitsberichterstattung und 21 Prozent wenden den GRI-Standard an. Grundsätzlich ist die Tendenz feststellbar, dass Schweizer Unternehmen zunehmend über die Nachhaltigkeit berichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2017 gilt in der Europäischen Union (EU) die Leitlinie für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Dabei geht es darum, relevante umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende Informationen offenzulegen. Diese Offenlegung ist für die nachhaltige Entwicklung von grosser Bedeutung. Sie ist für ein nachhaltiges Finanzwesen unabdingbar und dient einer konstruktiven Auseinandersetzung mit verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen (Stakeholder). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was die Schweiz in diesem Bereich unternimmt.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die vergleichbare Berichterstattung über relevante nichtfinanzielle Informationen (Nachhaltigkeitsthemen) zentral für die nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen sowie im Speziellen für den nachhaltigen Finanzsektor und den konstruktiven Dialog mit gesellschaftlichen Interessengruppen ist?</p><p>2. Was unternimmt er, um sicherzustellen, dass auch in der Schweiz ansässige Unternehmen über relevante Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten und die Schweiz diesbezüglich nicht ins Hintertreffen gerät?</p><p>3. Wie gross ist der Gap zur EU: Wie viele Unternehmen, welche nach der EU-Leitlinie über nichtfinanzielle Informationen Bericht erstatten müssen, gibt es in der Schweiz, und wie viele davon verfügen über eine EU-kompatible Berichterstattung (z. B. nach Standards der Global Reporting Initiative)?</p>
    • Transparenz bezüglich Nachhaltigkeit der Unternehmen. Die EU macht vorwärts, was macht die Schweiz?

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