Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung

ShortId
18.3829
Id
20183829
Updated
10.04.2024 16:51
Language
de
Title
Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, Food Waste bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Die Reduktion von Food Waste ist noch heute eine der 27 Massnahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft; dennoch gibt es seitens des Bundes keine Initiativen mehr, um dieses Ziel zu erreichen.</p><p>Viele private Initiativen wurden ins Leben gerufen, die praktisch jede für sich und auf ihrer eigenen Ebene umgesetzt werden. Es gibt keine Koordination dieser Bemühungen.</p><p>Um ein solches Ziel zu erreichen, müssen jedoch Verpflichtungen in den verschiedensten Bereichen eingegangen werden, und es braucht die Unterstützung von Privatunternehmen und der öffentlichen Hand. Dieses Problem kann nicht mit einer einzigen Initiative gelöst werden. Es ist die Summe vieler Initiativen, die das Problem schliesslich lösen wird. In diesem Sinne kann nur der Bund die Initiativen koordinieren. Der Bund hat sich auch auf nationaler und internationaler Ebene dazu verpflichtet, die Verschwendung um 50 Prozent zu verringern. Er trägt somit auch eine Verantwortung und muss konkrete Massnahmen umsetzen. Ein Aktionsplan würde die Möglichkeit bieten, die verschiedenen Initiativen zu koordinieren und, in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, neue Initiativen in die Wege zu leiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, einen Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auszuarbeiten. Dieser wird bereits bestehende und gegebenenfalls neue, freiwillige Massnahmen sowie flankierende Massnahmen seitens Bund beinhalten und mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt. Voraussichtlich 2024 soll evaluiert werden, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen oder ob Anpassungen notwendig sind. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung auszuarbeiten. Dieser Plan soll die bereits umgesetzten Massnahmen auflisten und deren Wirkung prüfen. Falls nötig soll er weiterführende Massnahmen zu den verschiedenen Stossrichtungen vorschlagen, damit das Ziel einer Food-Waste-Reduktion von 50 Prozent bis 2030 erreicht werden kann. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Index zu präsentieren, mit dem der Rückgang der Verschwendung in den verschiedenen betroffenen Sektoren regelmässig überprüft werden kann.</p>
  • Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, Food Waste bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Die Reduktion von Food Waste ist noch heute eine der 27 Massnahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft; dennoch gibt es seitens des Bundes keine Initiativen mehr, um dieses Ziel zu erreichen.</p><p>Viele private Initiativen wurden ins Leben gerufen, die praktisch jede für sich und auf ihrer eigenen Ebene umgesetzt werden. Es gibt keine Koordination dieser Bemühungen.</p><p>Um ein solches Ziel zu erreichen, müssen jedoch Verpflichtungen in den verschiedensten Bereichen eingegangen werden, und es braucht die Unterstützung von Privatunternehmen und der öffentlichen Hand. Dieses Problem kann nicht mit einer einzigen Initiative gelöst werden. Es ist die Summe vieler Initiativen, die das Problem schliesslich lösen wird. In diesem Sinne kann nur der Bund die Initiativen koordinieren. Der Bund hat sich auch auf nationaler und internationaler Ebene dazu verpflichtet, die Verschwendung um 50 Prozent zu verringern. Er trägt somit auch eine Verantwortung und muss konkrete Massnahmen umsetzen. Ein Aktionsplan würde die Möglichkeit bieten, die verschiedenen Initiativen zu koordinieren und, in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, neue Initiativen in die Wege zu leiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, einen Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auszuarbeiten. Dieser wird bereits bestehende und gegebenenfalls neue, freiwillige Massnahmen sowie flankierende Massnahmen seitens Bund beinhalten und mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt. Voraussichtlich 2024 soll evaluiert werden, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen oder ob Anpassungen notwendig sind. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung auszuarbeiten. Dieser Plan soll die bereits umgesetzten Massnahmen auflisten und deren Wirkung prüfen. Falls nötig soll er weiterführende Massnahmen zu den verschiedenen Stossrichtungen vorschlagen, damit das Ziel einer Food-Waste-Reduktion von 50 Prozent bis 2030 erreicht werden kann. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Index zu präsentieren, mit dem der Rückgang der Verschwendung in den verschiedenen betroffenen Sektoren regelmässig überprüft werden kann.</p>
    • Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung

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