Schweizer Beitrag an die UNRWA

ShortId
18.3830
Id
20183830
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Schweizer Beitrag an die UNRWA
AdditionalIndexing
24;08;1236;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die UNRWA hat den Bundesrat nicht direkt kontaktiert, um zusätzliche Mittel anzufordern. Die Organisation hat traditionelle und nichttraditionelle Geldgeber generell dazu aufgerufen, die vom Rückzug des amerikanischen Beitrags kreierte Finanzlücke auszugleichen. </p><p>2. Das Postulat Nantermod 18.3557, welches am 28. September 2018 vom Nationalrat angenommen wurde, ruft zu einer Revision und zu Perspektiven über die Arbeit der UNRWA sowie über die Zusammenarbeit der Schweiz mit dieser internationalen Organisation auf. Im Rahmen der Ausführung dieses Postulates wird der Bundesrat im Verlaufe des Jahres 2019 dem Parlament eine Analyse sowie seine Überlegungen über das zukünftige Engagement der Schweiz gegenüber der UNRWA präsentieren. Die Frage einer möglichen Anpassung des Schweizer Beitrags wird im Rahmen dieses Berichtes behandelt werden. </p><p>3. Der Bundesrat legt Wert auf die volle Respektierung des humanitären Prinzips der Neutralität durch die UNRWA und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er erwartet von der UNRWA, dass sie weiterhin alle glaubwürdigen Anschuldigungen von Antisemitismus und Hassrede mit der nötigen Sorgfaltspflicht untersucht und dass sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich professionellen Fehlverhaltens schuldig machen, systematisch belangt. </p><p>4. Der Bundesrat entschied zuletzt 2016 über die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Neben diesem<b></b>jährlichen Programmbeitrag von 20 Millionen Franken engagiert sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Jahr 2018 mit 7 Millionen Franken unter anderem zur Unterstützung des Reformprozesses. Die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit über die Resultate der Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Wie vom Parlament im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) ausdrücklich gefordert, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. </p><p>5. Die Erweiterung der Beitragszahler ist eine angekündigte Strategie der UNRWA, die die Schweiz unterstützt. Die ersten Resultate sind Mehrjahresverträge und/oder neue Beiträge von Ländern der Region, wie zum Beispiel Katar oder Kuwait, die jeweils ungefähr 50 Millionen versprochen haben. Andere Länder, wie zum Beispiel China, Indien oder Russland, haben kleinere Beiträge in Aussicht gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor dem Hintergrund der Streichung der Gelder für die UNRWA durch die USA und des nachfolgenden Aufrufs der UNRWA an die verbleibenden Geberländer, die fehlenden Mittel zu kompensieren, wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er von der UNRWA direkt um eine Erhöhung des Schweizer Beitrags angefragt worden? Falls ja, wie gedenkt er darauf zu reagieren?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass jegliche Anpassung des Schweizer Beitrags nur mit vorhergehender Auslegeordnung (im Sinne einer Prüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und der Hilfsleistungen durch die Organisation, Analyse der Governance der Organisation, Untersuchung der Vorwürfe an die Organisation, namentlich der Förderung von Antisemitismus) möglich ist?</p><p>3. Welche Konsequenzen gedenkt er zu ziehen, sollten sich die Vorwürfe des Antisemitismus im Zuge der Auslegeordnung erhärten?</p><p>4. In welchem Verhältnis stünde eine Anpassung des Schweizer Beitrags an die UNRWA zur IZA 2017-2020? Wie würde das Parlament in eine solche Entscheidung eingebunden?</p><p>5. Ist er der Ansicht, dass Staaten, die bisher keine Beiträge geleistet haben, in die Ausgleichsfinanzierung einbezogen werden müssen?</p>
  • Schweizer Beitrag an die UNRWA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die UNRWA hat den Bundesrat nicht direkt kontaktiert, um zusätzliche Mittel anzufordern. Die Organisation hat traditionelle und nichttraditionelle Geldgeber generell dazu aufgerufen, die vom Rückzug des amerikanischen Beitrags kreierte Finanzlücke auszugleichen. </p><p>2. Das Postulat Nantermod 18.3557, welches am 28. September 2018 vom Nationalrat angenommen wurde, ruft zu einer Revision und zu Perspektiven über die Arbeit der UNRWA sowie über die Zusammenarbeit der Schweiz mit dieser internationalen Organisation auf. Im Rahmen der Ausführung dieses Postulates wird der Bundesrat im Verlaufe des Jahres 2019 dem Parlament eine Analyse sowie seine Überlegungen über das zukünftige Engagement der Schweiz gegenüber der UNRWA präsentieren. Die Frage einer möglichen Anpassung des Schweizer Beitrags wird im Rahmen dieses Berichtes behandelt werden. </p><p>3. Der Bundesrat legt Wert auf die volle Respektierung des humanitären Prinzips der Neutralität durch die UNRWA und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er erwartet von der UNRWA, dass sie weiterhin alle glaubwürdigen Anschuldigungen von Antisemitismus und Hassrede mit der nötigen Sorgfaltspflicht untersucht und dass sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich professionellen Fehlverhaltens schuldig machen, systematisch belangt. </p><p>4. Der Bundesrat entschied zuletzt 2016 über die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Neben diesem<b></b>jährlichen Programmbeitrag von 20 Millionen Franken engagiert sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Jahr 2018 mit 7 Millionen Franken unter anderem zur Unterstützung des Reformprozesses. Die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit über die Resultate der Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Wie vom Parlament im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) ausdrücklich gefordert, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. </p><p>5. Die Erweiterung der Beitragszahler ist eine angekündigte Strategie der UNRWA, die die Schweiz unterstützt. Die ersten Resultate sind Mehrjahresverträge und/oder neue Beiträge von Ländern der Region, wie zum Beispiel Katar oder Kuwait, die jeweils ungefähr 50 Millionen versprochen haben. Andere Länder, wie zum Beispiel China, Indien oder Russland, haben kleinere Beiträge in Aussicht gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor dem Hintergrund der Streichung der Gelder für die UNRWA durch die USA und des nachfolgenden Aufrufs der UNRWA an die verbleibenden Geberländer, die fehlenden Mittel zu kompensieren, wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er von der UNRWA direkt um eine Erhöhung des Schweizer Beitrags angefragt worden? Falls ja, wie gedenkt er darauf zu reagieren?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass jegliche Anpassung des Schweizer Beitrags nur mit vorhergehender Auslegeordnung (im Sinne einer Prüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und der Hilfsleistungen durch die Organisation, Analyse der Governance der Organisation, Untersuchung der Vorwürfe an die Organisation, namentlich der Förderung von Antisemitismus) möglich ist?</p><p>3. Welche Konsequenzen gedenkt er zu ziehen, sollten sich die Vorwürfe des Antisemitismus im Zuge der Auslegeordnung erhärten?</p><p>4. In welchem Verhältnis stünde eine Anpassung des Schweizer Beitrags an die UNRWA zur IZA 2017-2020? Wie würde das Parlament in eine solche Entscheidung eingebunden?</p><p>5. Ist er der Ansicht, dass Staaten, die bisher keine Beiträge geleistet haben, in die Ausgleichsfinanzierung einbezogen werden müssen?</p>
    • Schweizer Beitrag an die UNRWA

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