Krankenkassenprämien. Unbegründeter Optimismus

ShortId
18.3833
Id
20183833
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Krankenkassenprämien. Unbegründeter Optimismus
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) stellt einen politischen Kompromiss dar, der die in den Jahren 1996 bis 2013 entstandenen Ungleichgewichte ausgleichen soll (Prämienkorrektur; AS 2014 2463). Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) schreibt dem Bundesamt für Gesundheit vor, nur kostendeckende Prämien zu genehmigen, die aber nicht unangemessen hoch über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen dürfen. Die Gesundheitskosten steigen kontinuierlich, was sich auf die Prämien der Versicherten auswirkt. Dieser Kostenanstieg wird nicht nur durch die demografische Entwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt verursacht, sondern auch durch Fehlanreize, die zu einer starken Zunahme von medizinisch nicht begründbaren Leistungen führen. Um dieses Phänomen unter Kontrolle zu bringen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2016 eine internationale Expertengruppe beauftragt, nationale und internationale Erfahrungen zur Steuerung des Leistungsmengenwachstums auszuwerten und Kostendämpfungsmassnahmen vorzuschlagen. Am 24. August 2017 hat die Expertengruppe ihren Bericht vorgelegt (abrufbar unter <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Kostendämpfung). Der Bericht enthält eine Liste mit 38 Massnahmen. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket ausgearbeitet, das er am 14. September 2018 in die Vernehmlassung geschickt hat (<a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen &gt; 2018 &gt; EDI). Der Bundesrat stellt fest, dass der Prämienanstieg 2019 geringer ist als in den Vorjahren. Das gilt sowohl für die Schweiz im Allgemeinen als auch für den Kanton Tessin.</p><p>2. Damit die Krankenversicherungsprämien die Haushalte weniger stark belasten, hat der Bundesgesetzgeber ein sozialpolitisches Instrument in Form der Prämienverbilligung eingeführt, zu der Bund und Kantone beitragen. 2017 hat das Parlament beschlossen, die Familien noch mehr zu entlasten. So kommen die Versicherer ab 2019 in den Genuss einer Senkung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene, was auf die Prämien der Versicherten dieser Altersgruppe überwälzt wird. Im Kanton Tessin sinkt die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen 2019 um 16,2 Prozent gegenüber 2018. Ausserdem müssen die Kantone ab 2021 bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und diejenigen junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Es ist Sache der Kantone, diesen Begriff zu definieren, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu bestimmen. Die Höhe des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung wird aufgrund der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgelegt. Ein geringerer Anstieg dieser Kosten liegt somit im Interesse der Steuerpflichtigen. Dem Bundesrat bereitet es jedoch Sorgen, dass gewisse Kantone ihren Beitrag an die Prämienverbilligung, die eine sehr wichtige soziale Korrekturmassnahme darstellt, gesenkt haben.</p><p>3. Der Bundesrat hat beschlossen, bei den Gesundheitskosten anzusetzen. Die Massnahmen, die er und das EDI bereits zur Kostendämpfung getroffen haben (insbesondere Preissenkung bei den von der Grundversicherung übernommenen Medikamenten und Anpassung der Mittel- und Gegenständeliste), haben Wirkung gezeigt. Ausserdem hat der Bundesrat, wie in der Antwort auf die Frage 1 dargelegt, ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, das namentlich für Versicherer und Leistungserbringer die Pflicht beinhaltet, in gesamtschweizerisch geltenden Verträgen Massnahmen zur Korrektur eines ungerechtfertigten Mengen- oder Kostenwachstums vorzusehen. Das System zur Finanzierung der Krankenversicherung wird vorerst nicht infrage gestellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass vor einer radikalen Umgestaltung dieses Systems die obengenannten Massnahmen umgesetzt und die damit erzielten Ergebnisse ausgewertet werden sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie nachgerade üblich wurde auch für das nächste Jahr eine Erhöhung der Krankenkassenprämien angekündigt. Bundesrat Berset zeigte sich "verhalten optimistisch", weil der durchschnittliche Anstieg unter dem Mittel der letzten Jahre liegt.</p><p>Allerdings ist dieser Optimismus schwer nachvollziehbar. Es gibt Kantone, darunter auch zum x-ten Mal der Kanton Tessin, in denen der Prämienanstieg deutlich überdurchschnittlich ausfällt: Der diesjährige Prämienaufschlag kommt zu den Aufschlägen der letzten Jahre hinzu. Dies führt bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Familien zu einem nicht mehr tragbaren Kaufkraftverlust; dies auch, weil die Löhne bei Weitem nicht im selben Mass ansteigen.</p><p>Angesichts des angekündigten neuerlichen Anstiegs versuchten einige kantonale Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, darunter auch der Gesundheitsdirektor aus dem Tessin, die Bevölkerung zu beruhigen: Sie wiesen darauf hin, mit den Prämien würden auch die Beiträge an die Prämienverbilligung steigen. Diese Antwort ist aber unbefriedigend, wird doch die Prämienverbilligung von den Steuerpflichtigen berappt, insbesondere von der Mittelschicht, die obendrein kein Anrecht auf Prämienverbilligung hat. Die Mittelschicht ist also gleich doppelt bestraft.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Die Tessiner Bürgerinnen und Bürger bezahlen seit über 20 Jahren übertrieben hohe Krankenkassenprämien. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, die eine Prämienkorrektur zum Gegenstand hatte, wurde vom eidgenössischen Parlament 2014 verabschiedet. Diese Änderung ist nicht nur für das Tessin unbefriedigend, dies auch wegen des Einflusses von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die gleichzeitig für die Krankenversicherer lobbyieren oder lobbyierten. Die Verzerrungen bei der Festsetzung der Prämien bleiben. Ist es unter diesen Umständen angebracht, von "Optimismus", wenn auch bloss von "verhaltenem", zu sprechen?</p><p>2. In der Folge der Prämienerhöhung werden auch die von den Steuerpflichtigen finanzierten Beiträge an die Prämienverbilligung erhöht. Bluten muss insbesondere die Mittelschicht, die obendrein nicht in den Genuss der Prämienverbilligung kommt. Sie ist also doppelt gestraft. Wie lange soll dieser Abwärtsspirale noch zugeschaut werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem kosmetische Massnahmen nicht mehr reichen, und das gegenwärtige System zur Finanzierung der Gesundheitskosten grundlegend revidiert werden muss?</p>
  • Krankenkassenprämien. Unbegründeter Optimismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) stellt einen politischen Kompromiss dar, der die in den Jahren 1996 bis 2013 entstandenen Ungleichgewichte ausgleichen soll (Prämienkorrektur; AS 2014 2463). Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) schreibt dem Bundesamt für Gesundheit vor, nur kostendeckende Prämien zu genehmigen, die aber nicht unangemessen hoch über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen dürfen. Die Gesundheitskosten steigen kontinuierlich, was sich auf die Prämien der Versicherten auswirkt. Dieser Kostenanstieg wird nicht nur durch die demografische Entwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt verursacht, sondern auch durch Fehlanreize, die zu einer starken Zunahme von medizinisch nicht begründbaren Leistungen führen. Um dieses Phänomen unter Kontrolle zu bringen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2016 eine internationale Expertengruppe beauftragt, nationale und internationale Erfahrungen zur Steuerung des Leistungsmengenwachstums auszuwerten und Kostendämpfungsmassnahmen vorzuschlagen. Am 24. August 2017 hat die Expertengruppe ihren Bericht vorgelegt (abrufbar unter <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Kostendämpfung). Der Bericht enthält eine Liste mit 38 Massnahmen. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket ausgearbeitet, das er am 14. September 2018 in die Vernehmlassung geschickt hat (<a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen &gt; 2018 &gt; EDI). Der Bundesrat stellt fest, dass der Prämienanstieg 2019 geringer ist als in den Vorjahren. Das gilt sowohl für die Schweiz im Allgemeinen als auch für den Kanton Tessin.</p><p>2. Damit die Krankenversicherungsprämien die Haushalte weniger stark belasten, hat der Bundesgesetzgeber ein sozialpolitisches Instrument in Form der Prämienverbilligung eingeführt, zu der Bund und Kantone beitragen. 2017 hat das Parlament beschlossen, die Familien noch mehr zu entlasten. So kommen die Versicherer ab 2019 in den Genuss einer Senkung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene, was auf die Prämien der Versicherten dieser Altersgruppe überwälzt wird. Im Kanton Tessin sinkt die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen 2019 um 16,2 Prozent gegenüber 2018. Ausserdem müssen die Kantone ab 2021 bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und diejenigen junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Es ist Sache der Kantone, diesen Begriff zu definieren, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu bestimmen. Die Höhe des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung wird aufgrund der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgelegt. Ein geringerer Anstieg dieser Kosten liegt somit im Interesse der Steuerpflichtigen. Dem Bundesrat bereitet es jedoch Sorgen, dass gewisse Kantone ihren Beitrag an die Prämienverbilligung, die eine sehr wichtige soziale Korrekturmassnahme darstellt, gesenkt haben.</p><p>3. Der Bundesrat hat beschlossen, bei den Gesundheitskosten anzusetzen. Die Massnahmen, die er und das EDI bereits zur Kostendämpfung getroffen haben (insbesondere Preissenkung bei den von der Grundversicherung übernommenen Medikamenten und Anpassung der Mittel- und Gegenständeliste), haben Wirkung gezeigt. Ausserdem hat der Bundesrat, wie in der Antwort auf die Frage 1 dargelegt, ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, das namentlich für Versicherer und Leistungserbringer die Pflicht beinhaltet, in gesamtschweizerisch geltenden Verträgen Massnahmen zur Korrektur eines ungerechtfertigten Mengen- oder Kostenwachstums vorzusehen. Das System zur Finanzierung der Krankenversicherung wird vorerst nicht infrage gestellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass vor einer radikalen Umgestaltung dieses Systems die obengenannten Massnahmen umgesetzt und die damit erzielten Ergebnisse ausgewertet werden sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie nachgerade üblich wurde auch für das nächste Jahr eine Erhöhung der Krankenkassenprämien angekündigt. Bundesrat Berset zeigte sich "verhalten optimistisch", weil der durchschnittliche Anstieg unter dem Mittel der letzten Jahre liegt.</p><p>Allerdings ist dieser Optimismus schwer nachvollziehbar. Es gibt Kantone, darunter auch zum x-ten Mal der Kanton Tessin, in denen der Prämienanstieg deutlich überdurchschnittlich ausfällt: Der diesjährige Prämienaufschlag kommt zu den Aufschlägen der letzten Jahre hinzu. Dies führt bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Familien zu einem nicht mehr tragbaren Kaufkraftverlust; dies auch, weil die Löhne bei Weitem nicht im selben Mass ansteigen.</p><p>Angesichts des angekündigten neuerlichen Anstiegs versuchten einige kantonale Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, darunter auch der Gesundheitsdirektor aus dem Tessin, die Bevölkerung zu beruhigen: Sie wiesen darauf hin, mit den Prämien würden auch die Beiträge an die Prämienverbilligung steigen. Diese Antwort ist aber unbefriedigend, wird doch die Prämienverbilligung von den Steuerpflichtigen berappt, insbesondere von der Mittelschicht, die obendrein kein Anrecht auf Prämienverbilligung hat. Die Mittelschicht ist also gleich doppelt bestraft.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Die Tessiner Bürgerinnen und Bürger bezahlen seit über 20 Jahren übertrieben hohe Krankenkassenprämien. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, die eine Prämienkorrektur zum Gegenstand hatte, wurde vom eidgenössischen Parlament 2014 verabschiedet. Diese Änderung ist nicht nur für das Tessin unbefriedigend, dies auch wegen des Einflusses von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die gleichzeitig für die Krankenversicherer lobbyieren oder lobbyierten. Die Verzerrungen bei der Festsetzung der Prämien bleiben. Ist es unter diesen Umständen angebracht, von "Optimismus", wenn auch bloss von "verhaltenem", zu sprechen?</p><p>2. In der Folge der Prämienerhöhung werden auch die von den Steuerpflichtigen finanzierten Beiträge an die Prämienverbilligung erhöht. Bluten muss insbesondere die Mittelschicht, die obendrein nicht in den Genuss der Prämienverbilligung kommt. Sie ist also doppelt gestraft. Wie lange soll dieser Abwärtsspirale noch zugeschaut werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem kosmetische Massnahmen nicht mehr reichen, und das gegenwärtige System zur Finanzierung der Gesundheitskosten grundlegend revidiert werden muss?</p>
    • Krankenkassenprämien. Unbegründeter Optimismus

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