Die persönliche Altersvorsorge stärken

ShortId
18.3836
Id
20183836
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Die persönliche Altersvorsorge stärken
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die dritte Säule gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der Lebensstandard auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in die dritte Säule. Die Limite hierfür ist jedoch relativ tief. Momentan liegen die Höchstgrenzen bei 6768 Franken für Arbeitnehmer respektive 33 840 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge (BVG). Durch eine Anhebung der steuerlich begünstigten Maximalbeträge würde die persönliche Altersvorsorge attraktiver und das schweizerische Rentensystem insgesamt gestärkt.</p>
  • <p>Derzeit bringt ein Drittel der Steuerzahlenden (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2015) Beiträge an die Säule 3a in Abzug. Nur 13 Prozent der Steuerzahlenden können indes den abzugsfähigen Maximalbetrag geltend machen. Zudem kommen 80 Prozent der durch Abzüge für Beiträge an die Säule 3a realisierten Steuerersparnisse Haushalten zugute, deren steuerbares Einkommen 75 000 Franken übersteigt.</p><p>Die Erhöhung des steuerlichen Maximalbetrags für Einzahlungen in die Säule 3a würde es vor allem Versicherten mit einem steuerbaren Einkommen von über 100 000 Franken pro Jahr ermöglichen, noch höhere Abzüge zu tätigen. Die Massnahme würde daher nur einer begrenzten Gruppe von Versicherten zugutekommen, die in der Regel schon heute über eine solide Vorsorge verfügt. Zahlen dazu liefert die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2012 bis 2014 (https://www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Kataloge und Datenbanken &gt; Tabellen &gt; Suche in Titelei "Haushaltseinkommen und -ausgaben 2012-2014"). Sie zeigt beispielsweise auf, dass sogar Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von 105 000 Franken pro Jahr durchschnittlich nur rund 10 000 Franken sparen können. </p><p>Zudem ist festzuhalten, dass sich der maximal erlaubte Abzug im Rahmen der Säule 3a anhand eines Prozentsatzes des oberen BVG-Grenzbetrags (Säule 2a) bemisst, der kontinuierlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird. Damit steigt auch die Höhe des Abzugs für Beiträge an die Säule 3a.</p><p>Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die persönliche Vorsorge der Versicherten mit der vorgeschlagenen Massnahme nicht gestärkt wird. Ausserdem müsste bei der direkten Bundessteuer mit Steuerausfällen von rund 350 Millionen Franken jährlich gerechnet werden (Basis: Steuerstatistiken 2015).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die dritte Säule wird auf 15 000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45 000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben.</p>
  • Die persönliche Altersvorsorge stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die dritte Säule gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der Lebensstandard auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in die dritte Säule. Die Limite hierfür ist jedoch relativ tief. Momentan liegen die Höchstgrenzen bei 6768 Franken für Arbeitnehmer respektive 33 840 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge (BVG). Durch eine Anhebung der steuerlich begünstigten Maximalbeträge würde die persönliche Altersvorsorge attraktiver und das schweizerische Rentensystem insgesamt gestärkt.</p>
    • <p>Derzeit bringt ein Drittel der Steuerzahlenden (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2015) Beiträge an die Säule 3a in Abzug. Nur 13 Prozent der Steuerzahlenden können indes den abzugsfähigen Maximalbetrag geltend machen. Zudem kommen 80 Prozent der durch Abzüge für Beiträge an die Säule 3a realisierten Steuerersparnisse Haushalten zugute, deren steuerbares Einkommen 75 000 Franken übersteigt.</p><p>Die Erhöhung des steuerlichen Maximalbetrags für Einzahlungen in die Säule 3a würde es vor allem Versicherten mit einem steuerbaren Einkommen von über 100 000 Franken pro Jahr ermöglichen, noch höhere Abzüge zu tätigen. Die Massnahme würde daher nur einer begrenzten Gruppe von Versicherten zugutekommen, die in der Regel schon heute über eine solide Vorsorge verfügt. Zahlen dazu liefert die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2012 bis 2014 (https://www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Kataloge und Datenbanken &gt; Tabellen &gt; Suche in Titelei "Haushaltseinkommen und -ausgaben 2012-2014"). Sie zeigt beispielsweise auf, dass sogar Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von 105 000 Franken pro Jahr durchschnittlich nur rund 10 000 Franken sparen können. </p><p>Zudem ist festzuhalten, dass sich der maximal erlaubte Abzug im Rahmen der Säule 3a anhand eines Prozentsatzes des oberen BVG-Grenzbetrags (Säule 2a) bemisst, der kontinuierlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird. Damit steigt auch die Höhe des Abzugs für Beiträge an die Säule 3a.</p><p>Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die persönliche Vorsorge der Versicherten mit der vorgeschlagenen Massnahme nicht gestärkt wird. Ausserdem müsste bei der direkten Bundessteuer mit Steuerausfällen von rund 350 Millionen Franken jährlich gerechnet werden (Basis: Steuerstatistiken 2015).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die dritte Säule wird auf 15 000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45 000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben.</p>
    • Die persönliche Altersvorsorge stärken

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