Wohnungen im Von-Wattenwyl-Haus

ShortId
18.3837
Id
20183837
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Wohnungen im Von-Wattenwyl-Haus
AdditionalIndexing
2846;04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss diversen Medienberichten wohnen leitende Bundesangestellte in Wohnungen, die sich im Eigentum der Eidgenossenschaft befinden, so namentlich im Von-Wattenwyl-Haus in der Stadt Bern. Die Liegenschaft befindet sich an sehr attraktiver Lage, woraus entsprechend hohe Mietzinseinnahmen generiert werden können.</p>
  • <p>Das Beatrice-von-Wattenwyl-Haus ist ein Patrizierhaus im Herzen der Berner Altstadt, dessen Baugeschichte bis auf das Jahr 1446 zurückgeht. Das Haus diente zahlreichen Generationen der Familien Frisching und von Wattenwyl als Wohnsitz. Im Jahr 1934 vermachte Jakob Emanuel von Wattenwyl das Gebäude im Namen seiner 1929 verstorbenen Gattin Beatrice (geb. von Wattenwyl) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Schenkungsbestimmungen enthalten Auflagen und Einschränkungen In Bezug auf Nutzung, bauliche Veränderungen sowie das Inventar.</p><p>Entsprechend den Schenkungsbestimmungen werden die repräsentativen Räumlichkeiten im Erd- und ersten Obergeschoss vom Bundesrat zum Empfang von Gästen und für politische Gespräche, wie beispielsweise die "Von-Wattenwyl-Gespräche", genutzt. Eine Fremdnutzung durch Dritte ist entsprechend ausgeschlossen.</p><p>1. Ja.</p><p>2. Im zweiten und dritten Obergeschoss befindet sich je eine Wohnung sowie im zweiten Obergeschoss ein separates Zimmer. Alle Wohneinheiten können einzig über eine Wendeltreppe erreicht werden. Im Detail:</p><p>- zweites Obergeschoss, 5-Zimmer-Wohnung, 1 Küche, 1 Nasszelle, Wohnfläche 250 Quadratmeter, Mietzins 2450 Franken (inkl. Nebenkosten);</p><p>- zweites Obergeschoss, separates Zimmer, keine Küche, 1 Nasszelle auf dem Flur, Wohnfläche 16 Quadratmeter, Mietzins 200 Franken (inkl. Nebenkosten);</p><p>- drittes Obergeschoss, 3,5-Zimmer-Wohnung, 1 Küche, 1 Nasszelle, Wohnfläche 120 Quadratmeter, Mietzins 2000 Franken (inkl. Nebenkosten).</p><p>3. Die Auflagen der Schenkung wie jene der Sicherheit schränken die Nutzung der Liegenschaft und damit den Kreis der Personen, die als Mieter infrage kommen, stark ein. Für das Beatrice-von-Wattenwyl-Haus besteht somit keine eigentliche Markt- und Ortsüblichkeit.</p><p>4. Da die Immobilie hauptsächlich durch die Landesregierung genutzt wird, werden die Wohnungen nicht auf dem freien Markt ausgeschrieben. Angestrebt wird die Vermietung der Wohnungen an Magistratspersonen. Die Parteizugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Die von Bundesrätin Leuthard bewohnten Räumlichkeiten waren beispielsweise zuvor an Bundesrat Couchepin vermietet. </p><p>5. Die Vermietung erfolgte durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Die Bundeskanzlei (BK) als Stabsstelle des Bundesrates ist Hausherrin des Von-Wattenwyl-Hauses und wird vorgängig in den Auswahlprozess einbezogen.</p><p>6. Wohnungskündigungen gehen beim BBL als Vermieterin ein, welche unter Einbezug der BK nach geeigneten Nachmietern sucht.</p><p>7. Ohne betrieblich notwendige Dienstwohnungen (z. B. Zoll) befinden sich gesamtschweizerisch 13 Liegenschaften mit 29 Wohneinheiten im Portfolio des BBL sowie 30 Wohnungen im Portfolio Armasuisse Immobilien, welche an Dritte vermietet werden.</p><p>8. Mit Ausnahme der drei Wohneinheiten im Von-Wattenwyl-Haus werden die Wohnungen jeweils im ordentlichen Prozedere öffentlich ausgeschrieben und an Private vermietet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Stimmen die Medienberichte, wonach Wohnungen im Von-Wattenwyl-Haus an CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, CVP-Bundeskanzler Walter Thurnherr und CVP-Nationalrat Martin Candinas vermietet werden?</p><p>2. Wie viele Liegenschaftseinheiten mit je wie vielen Zimmern, Küchen und Nasszellen befinden sich im Von-Wattenwyl-Haus, was ist die jeweilige Wohnfläche, und zu welchen Mieten werden diese vermietet?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat diese Mieten als orts- und marktüblich? Falls ja, weshalb?</p><p>4. Wurden diese Liegenschaftseinheiten ausgeschrieben? Falls nein, nach welchem Verfahren wurden diese vergeben (z. B. Kriterium Staatsbeamter oder CVP-Parteimitgliedschaft)?</p><p>5. Wer hat die Vermietung dieser Liegenschaftseinheiten an CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, CVP-Bundeskanzler Walter Thurnherr und CVP-Nationalrat Martin Candinas autorisiert? Der Bundesrat, der BBL-Amtsleiter oder eine andere Stelle?</p><p>6. Was ist das Vorgehen der verantwortlichen Stelle, wenn eine Wohnungseinheit frei wird?</p><p>7. Wie viele Liegenschaftseinheiten befinden sich im Eigentum der Eidgenossenschaft, welche als Wohnungen oder Wohnhäuser vermietet werden?</p><p>8. Wie viele solcher Wohnungen sind an Mitarbeiter des Bundes, Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung oder an eidgenössische oder kantonale Parlamentarier vermietet?</p>
  • Wohnungen im Von-Wattenwyl-Haus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss diversen Medienberichten wohnen leitende Bundesangestellte in Wohnungen, die sich im Eigentum der Eidgenossenschaft befinden, so namentlich im Von-Wattenwyl-Haus in der Stadt Bern. Die Liegenschaft befindet sich an sehr attraktiver Lage, woraus entsprechend hohe Mietzinseinnahmen generiert werden können.</p>
    • <p>Das Beatrice-von-Wattenwyl-Haus ist ein Patrizierhaus im Herzen der Berner Altstadt, dessen Baugeschichte bis auf das Jahr 1446 zurückgeht. Das Haus diente zahlreichen Generationen der Familien Frisching und von Wattenwyl als Wohnsitz. Im Jahr 1934 vermachte Jakob Emanuel von Wattenwyl das Gebäude im Namen seiner 1929 verstorbenen Gattin Beatrice (geb. von Wattenwyl) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Schenkungsbestimmungen enthalten Auflagen und Einschränkungen In Bezug auf Nutzung, bauliche Veränderungen sowie das Inventar.</p><p>Entsprechend den Schenkungsbestimmungen werden die repräsentativen Räumlichkeiten im Erd- und ersten Obergeschoss vom Bundesrat zum Empfang von Gästen und für politische Gespräche, wie beispielsweise die "Von-Wattenwyl-Gespräche", genutzt. Eine Fremdnutzung durch Dritte ist entsprechend ausgeschlossen.</p><p>1. Ja.</p><p>2. Im zweiten und dritten Obergeschoss befindet sich je eine Wohnung sowie im zweiten Obergeschoss ein separates Zimmer. Alle Wohneinheiten können einzig über eine Wendeltreppe erreicht werden. Im Detail:</p><p>- zweites Obergeschoss, 5-Zimmer-Wohnung, 1 Küche, 1 Nasszelle, Wohnfläche 250 Quadratmeter, Mietzins 2450 Franken (inkl. Nebenkosten);</p><p>- zweites Obergeschoss, separates Zimmer, keine Küche, 1 Nasszelle auf dem Flur, Wohnfläche 16 Quadratmeter, Mietzins 200 Franken (inkl. Nebenkosten);</p><p>- drittes Obergeschoss, 3,5-Zimmer-Wohnung, 1 Küche, 1 Nasszelle, Wohnfläche 120 Quadratmeter, Mietzins 2000 Franken (inkl. Nebenkosten).</p><p>3. Die Auflagen der Schenkung wie jene der Sicherheit schränken die Nutzung der Liegenschaft und damit den Kreis der Personen, die als Mieter infrage kommen, stark ein. Für das Beatrice-von-Wattenwyl-Haus besteht somit keine eigentliche Markt- und Ortsüblichkeit.</p><p>4. Da die Immobilie hauptsächlich durch die Landesregierung genutzt wird, werden die Wohnungen nicht auf dem freien Markt ausgeschrieben. Angestrebt wird die Vermietung der Wohnungen an Magistratspersonen. Die Parteizugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Die von Bundesrätin Leuthard bewohnten Räumlichkeiten waren beispielsweise zuvor an Bundesrat Couchepin vermietet. </p><p>5. Die Vermietung erfolgte durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Die Bundeskanzlei (BK) als Stabsstelle des Bundesrates ist Hausherrin des Von-Wattenwyl-Hauses und wird vorgängig in den Auswahlprozess einbezogen.</p><p>6. Wohnungskündigungen gehen beim BBL als Vermieterin ein, welche unter Einbezug der BK nach geeigneten Nachmietern sucht.</p><p>7. Ohne betrieblich notwendige Dienstwohnungen (z. B. Zoll) befinden sich gesamtschweizerisch 13 Liegenschaften mit 29 Wohneinheiten im Portfolio des BBL sowie 30 Wohnungen im Portfolio Armasuisse Immobilien, welche an Dritte vermietet werden.</p><p>8. Mit Ausnahme der drei Wohneinheiten im Von-Wattenwyl-Haus werden die Wohnungen jeweils im ordentlichen Prozedere öffentlich ausgeschrieben und an Private vermietet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Stimmen die Medienberichte, wonach Wohnungen im Von-Wattenwyl-Haus an CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, CVP-Bundeskanzler Walter Thurnherr und CVP-Nationalrat Martin Candinas vermietet werden?</p><p>2. Wie viele Liegenschaftseinheiten mit je wie vielen Zimmern, Küchen und Nasszellen befinden sich im Von-Wattenwyl-Haus, was ist die jeweilige Wohnfläche, und zu welchen Mieten werden diese vermietet?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat diese Mieten als orts- und marktüblich? Falls ja, weshalb?</p><p>4. Wurden diese Liegenschaftseinheiten ausgeschrieben? Falls nein, nach welchem Verfahren wurden diese vergeben (z. B. Kriterium Staatsbeamter oder CVP-Parteimitgliedschaft)?</p><p>5. Wer hat die Vermietung dieser Liegenschaftseinheiten an CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, CVP-Bundeskanzler Walter Thurnherr und CVP-Nationalrat Martin Candinas autorisiert? Der Bundesrat, der BBL-Amtsleiter oder eine andere Stelle?</p><p>6. Was ist das Vorgehen der verantwortlichen Stelle, wenn eine Wohnungseinheit frei wird?</p><p>7. Wie viele Liegenschaftseinheiten befinden sich im Eigentum der Eidgenossenschaft, welche als Wohnungen oder Wohnhäuser vermietet werden?</p><p>8. Wie viele solcher Wohnungen sind an Mitarbeiter des Bundes, Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung oder an eidgenössische oder kantonale Parlamentarier vermietet?</p>
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