Uno-Migrationspakt. Keine Unterzeichnung durch die Schweiz

ShortId
18.3838
Id
20183838
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Uno-Migrationspakt. Keine Unterzeichnung durch die Schweiz
AdditionalIndexing
08;2811;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Uno-Migrationspakt hat "die sichere, geordnete und reguläre Migration" zum Ziel und soll es ermöglichen, dass Migranten ungeachtet ihrer Qualifikationen der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Es sollen unter anderem legale Migrationsrouten geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.</p><p>Basierend auf der Resolution "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten" vom 19. September 2016 hat die Uno, unter Federführung des Schweizer und des mexikanischen Missionschefs, ein "Globalprogramm Migration und Entwicklung" erarbeitet. Am 13. Juli 2018 wurde diesem Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) an der Uno-Generalversammlung zugestimmt. Am 10./11. Dezember soll dieser Pakt an einer Konferenz in Marokko von den Staats- und Regierungschefs formell verabschiedet werden.</p><p>Die Deza hält bereits heute fest, der Pakt müsse "anwendbare Mechanismen für Staaten enthalten", und will eine entsprechende Verpflichtung der Staaten erreichen. Es wird also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser Pakt zum internationalen Recht gehören und rechtlich möglicherweise unserer Bundesverfassung vorgehen wird.</p><p>Der Pakt widerspricht somit Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die den Bestimmungen über die eigenständige Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat aufgefordert, auf eine Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes abschliessend zu verzichten und den Schweizer Missionschef von der Führungsrolle im Rahmen des weiteren Prozesses zu entbinden.</p>
  • <p>Der Uno-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Als Soft-Law-Instrument formuliert der Text politische Erwartungen an das Verhalten der Staaten, die dem Migrationspakt beitreten. Die Staaten bekräftigen mit der Zustimmung ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam entlang der Prinzipien und Ziele des Paktes anzugehen. Der Migrationspakt bekräftigt zudem explizit "das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen" und dass der Migrationspakt unter Beachtung der nationalen Politik und Prioritäten umgesetzt werden soll. Aus dem Migrationspakt entstehen somit keine rechtlichen Verpflichtungen, die der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen würden. Die Schweiz hat sich während den Verhandlungen zudem konsequent gegen eine Rechtsverbindlichkeit des Uno-Migrationspaktes ausgesprochen. Der Bundesrat hat diese Haltung im Nachgang zu den Verhandlungen auch bereits mehrfach bekräftigt. Er sieht diesbezüglich keinen innenpolitischen Handlungsbedarf und will keine lückenlose Umsetzung der im Pakt vorgeschlagenen Massnahmen. Bei einer formellen Zustimmung der Schweiz zum Migrationspakt würde er in einer entsprechenden Erklärung die politische Tragweite des Paktes für die Schweiz festhalten.</p><p>Als Soft-Law-Instrument schafft der Migrationspakt einen Bezugsrahmen, der die Zusammenarbeit der Staaten im Migrationsbereich fördert und erleichtert. Die Sicherstellung der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz wird auch von unserer Zusammenarbeit mit anderen Staaten beeinflusst. Die Möglichkeit, unter anderem im Bereich der irregulären Migration, der Rückkehr, der Ursachenbekämpfung, des Schutzes vor Ort, der Menschenrechte, der Gouvernanz oder der Grenzkontrolle mit Staaten zusammenarbeiten zu können, wirkt sich positiv auf die Steuerung der Einwanderung aus. Kein Staat kann alleine die Migration steuern, es braucht nebst klaren nationalen Massnahmen auch einen multilateralen Kooperationsrahmen. Der Bundesrat kommt somit zum Schluss, dass der Migrationspakt mit Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung vereinbar ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird mit Verweis auf Artikel 121a Absatz 4 BV aufgefordert, auf eine Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes durch die Schweiz abschliessend zu verzichten und die Führungsrolle der Schweiz im weiteren Prozess aufzugeben.</p>
  • Uno-Migrationspakt. Keine Unterzeichnung durch die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183935
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Uno-Migrationspakt hat "die sichere, geordnete und reguläre Migration" zum Ziel und soll es ermöglichen, dass Migranten ungeachtet ihrer Qualifikationen der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Es sollen unter anderem legale Migrationsrouten geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.</p><p>Basierend auf der Resolution "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten" vom 19. September 2016 hat die Uno, unter Federführung des Schweizer und des mexikanischen Missionschefs, ein "Globalprogramm Migration und Entwicklung" erarbeitet. Am 13. Juli 2018 wurde diesem Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) an der Uno-Generalversammlung zugestimmt. Am 10./11. Dezember soll dieser Pakt an einer Konferenz in Marokko von den Staats- und Regierungschefs formell verabschiedet werden.</p><p>Die Deza hält bereits heute fest, der Pakt müsse "anwendbare Mechanismen für Staaten enthalten", und will eine entsprechende Verpflichtung der Staaten erreichen. Es wird also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser Pakt zum internationalen Recht gehören und rechtlich möglicherweise unserer Bundesverfassung vorgehen wird.</p><p>Der Pakt widerspricht somit Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die den Bestimmungen über die eigenständige Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat aufgefordert, auf eine Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes abschliessend zu verzichten und den Schweizer Missionschef von der Führungsrolle im Rahmen des weiteren Prozesses zu entbinden.</p>
    • <p>Der Uno-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Als Soft-Law-Instrument formuliert der Text politische Erwartungen an das Verhalten der Staaten, die dem Migrationspakt beitreten. Die Staaten bekräftigen mit der Zustimmung ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam entlang der Prinzipien und Ziele des Paktes anzugehen. Der Migrationspakt bekräftigt zudem explizit "das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen" und dass der Migrationspakt unter Beachtung der nationalen Politik und Prioritäten umgesetzt werden soll. Aus dem Migrationspakt entstehen somit keine rechtlichen Verpflichtungen, die der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen würden. Die Schweiz hat sich während den Verhandlungen zudem konsequent gegen eine Rechtsverbindlichkeit des Uno-Migrationspaktes ausgesprochen. Der Bundesrat hat diese Haltung im Nachgang zu den Verhandlungen auch bereits mehrfach bekräftigt. Er sieht diesbezüglich keinen innenpolitischen Handlungsbedarf und will keine lückenlose Umsetzung der im Pakt vorgeschlagenen Massnahmen. Bei einer formellen Zustimmung der Schweiz zum Migrationspakt würde er in einer entsprechenden Erklärung die politische Tragweite des Paktes für die Schweiz festhalten.</p><p>Als Soft-Law-Instrument schafft der Migrationspakt einen Bezugsrahmen, der die Zusammenarbeit der Staaten im Migrationsbereich fördert und erleichtert. Die Sicherstellung der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz wird auch von unserer Zusammenarbeit mit anderen Staaten beeinflusst. Die Möglichkeit, unter anderem im Bereich der irregulären Migration, der Rückkehr, der Ursachenbekämpfung, des Schutzes vor Ort, der Menschenrechte, der Gouvernanz oder der Grenzkontrolle mit Staaten zusammenarbeiten zu können, wirkt sich positiv auf die Steuerung der Einwanderung aus. Kein Staat kann alleine die Migration steuern, es braucht nebst klaren nationalen Massnahmen auch einen multilateralen Kooperationsrahmen. Der Bundesrat kommt somit zum Schluss, dass der Migrationspakt mit Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung vereinbar ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird mit Verweis auf Artikel 121a Absatz 4 BV aufgefordert, auf eine Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes durch die Schweiz abschliessend zu verzichten und die Führungsrolle der Schweiz im weiteren Prozess aufzugeben.</p>
    • Uno-Migrationspakt. Keine Unterzeichnung durch die Schweiz

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