Zunahme von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum?

ShortId
18.3839
Id
20183839
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Zunahme von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum?
AdditionalIndexing
28;2836;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss der Schweizerischen Unfallstatistik der Suva hat die Zahl der gemeldeten gewaltbedingten Unfälle junger Frauen im öffentlichen Raum von 1996 bis 2008 sukzessive zugenommen (mehr als verdreifacht). Seit 2008 bleibt sie jedoch ungefähr auf demselben Niveau. Bei dieser Unfallstatistik ist zu beachten, dass es sich bei den Daten um Stichproben handelt und lediglich die ständig in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden und Lernenden im Alter von 15 bis 64 Jahren erfasst werden. Die Zahlen werden indirekt über die Heilungskosten erhoben. </p><p>2. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten sowie über beschuldigte und geschädigte Personen. Diese werden nach Geschlecht, Alterskategorie, Nationalität und Aufenthaltsstatus ausgewertet. Die PKS weist die polizeilich registrierten Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) und Ausländergesetz (AuG, SR 142.20) aus. Es handelt sich um eine Anzeigestatistik: Jene Straftaten, die nicht angezeigt werden, entsprechen der Dunkelziffer. </p><p>3. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183109">Interpellation Fehlmann Rielle 18.3109,</a> "Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen", dargelegt, verfügt die Schweiz auch im internationalen Vergleich über vertiefte Daten zu Gewalt an Frauen. Es ist vorgesehen, im Rahmen der ersten Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention allfällige quantitative und qualitative Datenlücken zu erfassen und entsprechende Massnahmen zu deren Behebung zu prüfen. </p><p>4. Die PKS erlaubt keine Aussagen zum Anzeigeverhalten. Wie im <a href="https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf">Bericht</a> des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", ausgeführt, lässt sich das Anzeigeverhalten von Opfern statistisch nur schwer erfassen, da zu den nichtangezeigten Straftaten keine Daten vorhanden sind. So resultiert aus der PKS von 2009 bis 2017 einerseits, dass generell nicht mehr Gewalttaten angezeigt worden sind. Dies gilt auch für Straftaten gegen Frauen. Andererseits haben 2017 weit mehr als doppelt so viele Opfer die Beratungsdienstleistungen der Opferhilfestellen in Anspruch genommen als im Jahre 2000. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht zwingend, dass mehr Straftaten stattgefunden haben. </p><p>5. Die Sicherheit der Bevölkerung ist eines der zentralsten Anliegen des Bundesrates. Aufgrund der vorliegenden Statistiken ist es schwierig, Schlussfolgerungen betreffend die Entwicklung der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum zu ziehen. Im Strafgesetzbuch befindet sich eine Reihe von Straftatbeständen, die bei physischer, psychischer sowie sexueller Gewalt anwendbar sind. Belästigungen im Alltag können namentlich in Form von tätlichen sexuellen Belästigungen (Art. 198 StGB), Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) oder Beschimpfungen (Art. 177 StGB) strafbar sein.</p><p>6. Auf Ebene Bund und Kantone sind die Umsetzungsarbeiten zur Istanbul-Konvention angelaufen. Am 13. November 2018 fand eine nationale Konferenz statt, an welcher Bund und Kantone die laufenden Massnahmen präsentiert haben. Eine wichtige Aufgabe bei der Bekämpfung von Gewalt haben die Kantone. Gemäss dem <a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2013/20133441/Bericht BR D.pdf">Bericht</a> des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 13.3441, "Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt. Überblick über die rechtliche Situation und Schaffen eines nationalen Verständnisses", hat die grosse Mehrheit der Kantone kantonale Bedrohungsmanagements eingerichtet. Diese Massnahme trägt dazu bei, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Auf weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene wurde bereits in den Antworten auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173150">Interpellation Reynard 17.3150,</a> "Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?", und auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183881">Interpellation Feri Yvonne 18.3881,</a> "Gewalt gegen Frauen", verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die "Sonntags-Zeitung" hat jüngst Zahlen der Schweizerischen Unfallstatistik zwischen 1995 und 2016 ausgewertet und ist dadurch zum Schluss gekommen, dass die Gewalt gegen junge Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren deutlich zugenommen hat. Diese Statistik bezieht ihre Daten zum grössten Teil von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Laut "Sonntags-Zeitung" haben sich im untersuchten Zeitraum die gewaltbedingten Unfälle junger Frauen im öffentlichen Raum mehr als verdreifacht, bei den Männern hingegen sei im gleichen Zeitraum das Risiko gesunken. </p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Auswertung der Unfallstatistik aussagekräftig, um die Anzahl Fälle und die Entwicklung von Gewalttaten im öffentlichen Raum zu beurteilen?</p><p>2. Wird Gewalt im öffentlichen Raum in der Schweiz statistisch erfasst und nach Geschlechtern getrennt ausgewiesen? Gibt es Lücken in der Statistik?</p><p>3. Die Führung von Statistiken zum Thema Gewalt gegen Frauen ist gemäss Artikel 11a der Istanbul-Konvention eine Verpflichtung. Kommt er dieser Verpflichtung genügend nach?</p><p>4. Ist im obenerwähnten Zeitraum eine Veränderung des Anzeigeverhaltens feststellbar?</p><p>Ist eine Zunahme dieser Taten feststellbar? Ist diese Verdreifachung des Risikos für Frauen, Opfer von Gewalttaten im öffentlichen Raum zu werden, zutreffend?</p><p>5. Wie beurteilt er die Sicherheitssituation im öffentlichen Raum, namentlich für Frauen? Gibt es genügend rechtliche Instrumente zur Bekämpfung von Gewalt im öffentlichen Raum?</p><p>6. Welche Massnahmen sind geplant, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken?</p>
  • Zunahme von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss der Schweizerischen Unfallstatistik der Suva hat die Zahl der gemeldeten gewaltbedingten Unfälle junger Frauen im öffentlichen Raum von 1996 bis 2008 sukzessive zugenommen (mehr als verdreifacht). Seit 2008 bleibt sie jedoch ungefähr auf demselben Niveau. Bei dieser Unfallstatistik ist zu beachten, dass es sich bei den Daten um Stichproben handelt und lediglich die ständig in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden und Lernenden im Alter von 15 bis 64 Jahren erfasst werden. Die Zahlen werden indirekt über die Heilungskosten erhoben. </p><p>2. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten sowie über beschuldigte und geschädigte Personen. Diese werden nach Geschlecht, Alterskategorie, Nationalität und Aufenthaltsstatus ausgewertet. Die PKS weist die polizeilich registrierten Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) und Ausländergesetz (AuG, SR 142.20) aus. Es handelt sich um eine Anzeigestatistik: Jene Straftaten, die nicht angezeigt werden, entsprechen der Dunkelziffer. </p><p>3. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183109">Interpellation Fehlmann Rielle 18.3109,</a> "Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen", dargelegt, verfügt die Schweiz auch im internationalen Vergleich über vertiefte Daten zu Gewalt an Frauen. Es ist vorgesehen, im Rahmen der ersten Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention allfällige quantitative und qualitative Datenlücken zu erfassen und entsprechende Massnahmen zu deren Behebung zu prüfen. </p><p>4. Die PKS erlaubt keine Aussagen zum Anzeigeverhalten. Wie im <a href="https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf">Bericht</a> des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", ausgeführt, lässt sich das Anzeigeverhalten von Opfern statistisch nur schwer erfassen, da zu den nichtangezeigten Straftaten keine Daten vorhanden sind. So resultiert aus der PKS von 2009 bis 2017 einerseits, dass generell nicht mehr Gewalttaten angezeigt worden sind. Dies gilt auch für Straftaten gegen Frauen. Andererseits haben 2017 weit mehr als doppelt so viele Opfer die Beratungsdienstleistungen der Opferhilfestellen in Anspruch genommen als im Jahre 2000. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht zwingend, dass mehr Straftaten stattgefunden haben. </p><p>5. Die Sicherheit der Bevölkerung ist eines der zentralsten Anliegen des Bundesrates. Aufgrund der vorliegenden Statistiken ist es schwierig, Schlussfolgerungen betreffend die Entwicklung der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum zu ziehen. Im Strafgesetzbuch befindet sich eine Reihe von Straftatbeständen, die bei physischer, psychischer sowie sexueller Gewalt anwendbar sind. Belästigungen im Alltag können namentlich in Form von tätlichen sexuellen Belästigungen (Art. 198 StGB), Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) oder Beschimpfungen (Art. 177 StGB) strafbar sein.</p><p>6. Auf Ebene Bund und Kantone sind die Umsetzungsarbeiten zur Istanbul-Konvention angelaufen. Am 13. November 2018 fand eine nationale Konferenz statt, an welcher Bund und Kantone die laufenden Massnahmen präsentiert haben. Eine wichtige Aufgabe bei der Bekämpfung von Gewalt haben die Kantone. Gemäss dem <a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2013/20133441/Bericht BR D.pdf">Bericht</a> des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 13.3441, "Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt. Überblick über die rechtliche Situation und Schaffen eines nationalen Verständnisses", hat die grosse Mehrheit der Kantone kantonale Bedrohungsmanagements eingerichtet. Diese Massnahme trägt dazu bei, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Auf weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene wurde bereits in den Antworten auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173150">Interpellation Reynard 17.3150,</a> "Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?", und auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183881">Interpellation Feri Yvonne 18.3881,</a> "Gewalt gegen Frauen", verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die "Sonntags-Zeitung" hat jüngst Zahlen der Schweizerischen Unfallstatistik zwischen 1995 und 2016 ausgewertet und ist dadurch zum Schluss gekommen, dass die Gewalt gegen junge Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren deutlich zugenommen hat. Diese Statistik bezieht ihre Daten zum grössten Teil von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Laut "Sonntags-Zeitung" haben sich im untersuchten Zeitraum die gewaltbedingten Unfälle junger Frauen im öffentlichen Raum mehr als verdreifacht, bei den Männern hingegen sei im gleichen Zeitraum das Risiko gesunken. </p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Auswertung der Unfallstatistik aussagekräftig, um die Anzahl Fälle und die Entwicklung von Gewalttaten im öffentlichen Raum zu beurteilen?</p><p>2. Wird Gewalt im öffentlichen Raum in der Schweiz statistisch erfasst und nach Geschlechtern getrennt ausgewiesen? Gibt es Lücken in der Statistik?</p><p>3. Die Führung von Statistiken zum Thema Gewalt gegen Frauen ist gemäss Artikel 11a der Istanbul-Konvention eine Verpflichtung. Kommt er dieser Verpflichtung genügend nach?</p><p>4. Ist im obenerwähnten Zeitraum eine Veränderung des Anzeigeverhaltens feststellbar?</p><p>Ist eine Zunahme dieser Taten feststellbar? Ist diese Verdreifachung des Risikos für Frauen, Opfer von Gewalttaten im öffentlichen Raum zu werden, zutreffend?</p><p>5. Wie beurteilt er die Sicherheitssituation im öffentlichen Raum, namentlich für Frauen? Gibt es genügend rechtliche Instrumente zur Bekämpfung von Gewalt im öffentlichen Raum?</p><p>6. Welche Massnahmen sind geplant, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken?</p>
    • Zunahme von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum?

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