Uno-Migrationspakt. Welche Forderungen wird der Bundesrat umsetzen?

ShortId
18.3841
Id
20183841
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Uno-Migrationspakt. Welche Forderungen wird der Bundesrat umsetzen?
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Uno-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Es handelt sich um ein Instrument des Soft Law, das heisst, der Pakt ist für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Der Geltungsbereich des Migrationspakts ist politischer Natur. Mit einem Beitritt signalisiert die Schweiz ihren politischen Willen, die Anstrengungen der Uno im Hinblick auf eine globale Migrationsgouvernanz zu unterstützen. Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen freiwilligen Umsetzungsinstrumenten. Die Schweiz setzt mehrere Empfehlungen des Migrationspakts in den verschiedenen angesprochenen Politikbereichen bereits um. Die Leitprinzipien und Ziele entsprechen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz. Innenpolitisch besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf, weder auf gesetzgeberischer noch auf operativer Ebene. </p><p>2. Vertragsparteien müssen den Inhalt des Arbeitsvertrages verstehen. Die Praxis in der Schweiz entspricht dieser Empfehlung. Es besteht somit kein Handlungsbedarf. </p><p>3. Eine Forderung nach Legalisierung von sogenannten Sans-Papiers enthält der Uno-Migrationspakt nicht. Der Migrationspakt empfiehlt als freiwilliges Umsetzungsinstrument, eine Einzelfallprüfung zu berücksichtigen. Dies entspricht der jahrelangen bewährten Praxis der Härtefallregelungen in der Schweiz. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Im Übrigen wird der Bundesrat im Rahmen des Postulates der SPK-N 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", vom 12. Juni 2018 einen Bericht zur Problematik der Sans-Papiers erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Welchen politischen und rechtlichen Stellenwert räumt er dem Uno-Migrationspakt ein?</p><p>2. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass Migranten bei der Ausfertigung von Arbeitsverträgen Anspruch haben auf eine Übersetzung in eine für sie verständliche Sprache? Falls ja, wie?</p><p>3. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass der Aufenthaltsstatus von illegalen Aufenthaltern (Sans-Papiers) legalisiert werden soll? Falls ja, wie?</p>
  • Uno-Migrationspakt. Welche Forderungen wird der Bundesrat umsetzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Uno-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Es handelt sich um ein Instrument des Soft Law, das heisst, der Pakt ist für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Der Geltungsbereich des Migrationspakts ist politischer Natur. Mit einem Beitritt signalisiert die Schweiz ihren politischen Willen, die Anstrengungen der Uno im Hinblick auf eine globale Migrationsgouvernanz zu unterstützen. Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen freiwilligen Umsetzungsinstrumenten. Die Schweiz setzt mehrere Empfehlungen des Migrationspakts in den verschiedenen angesprochenen Politikbereichen bereits um. Die Leitprinzipien und Ziele entsprechen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz. Innenpolitisch besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf, weder auf gesetzgeberischer noch auf operativer Ebene. </p><p>2. Vertragsparteien müssen den Inhalt des Arbeitsvertrages verstehen. Die Praxis in der Schweiz entspricht dieser Empfehlung. Es besteht somit kein Handlungsbedarf. </p><p>3. Eine Forderung nach Legalisierung von sogenannten Sans-Papiers enthält der Uno-Migrationspakt nicht. Der Migrationspakt empfiehlt als freiwilliges Umsetzungsinstrument, eine Einzelfallprüfung zu berücksichtigen. Dies entspricht der jahrelangen bewährten Praxis der Härtefallregelungen in der Schweiz. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Im Übrigen wird der Bundesrat im Rahmen des Postulates der SPK-N 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", vom 12. Juni 2018 einen Bericht zur Problematik der Sans-Papiers erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Welchen politischen und rechtlichen Stellenwert räumt er dem Uno-Migrationspakt ein?</p><p>2. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass Migranten bei der Ausfertigung von Arbeitsverträgen Anspruch haben auf eine Übersetzung in eine für sie verständliche Sprache? Falls ja, wie?</p><p>3. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass der Aufenthaltsstatus von illegalen Aufenthaltern (Sans-Papiers) legalisiert werden soll? Falls ja, wie?</p>
    • Uno-Migrationspakt. Welche Forderungen wird der Bundesrat umsetzen?

Back to List