Uno-Migrationspakt. Demokratische Mitwirkung und innerstaatliche Geltung

ShortId
18.3842
Id
20183842
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Uno-Migrationspakt. Demokratische Mitwirkung und innerstaatliche Geltung
AdditionalIndexing
08;2811;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung ist der Bundesrat für die Genehmigung dieses rein politischen Instruments zuständig. Die Bundesversammlung wird gemäss Entscheid des Bundesrates im Rahmen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Der Geltungsbereich des Migrationspakts ist politischer Natur. Er dient den Staaten als Leitlinie, die die internationale Gemeinschaft dazu anspornen soll, ein bestimmtes Verhalten (Handlung oder Unterlassung) anzustreben. Alle 23 Ziele sind mit der geltenden Schweizer Rechtsordnung kompatibel. Die meisten Empfehlungen des Migrationspakts werden von der Schweiz schon umgesetzt. Der Bundesrat hat jedoch zur Kenntnis genommen und Verständnis dafür, dass es im Parlament zum Migrationspakt Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt. Er verzichtet deshalb darauf, an der Staatenkonferenz in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018 teilzunehmen und zu diesem Zeitpunkt dem Pakt formell zuzustimmen. </p><p>3. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I, SR 0.103.1) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II, SR 0.103.2) sind völkerrechtliche Verträge, die von der Schweiz ratifiziert worden sind. Sie sind für die Schweiz rechtlich verbindlich. Dagegen ist der Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich. Es handelt sich um ein Instrument des Soft Law. </p><p>4. Der Bundesrat hat den Entscheid der USA und Ungarns, dem Uno-Migrationspakt nicht zuzustimmen, zur Kenntnis genommen. </p><p>5. Der Uno-Migrationspakt enthält keine Empfehlung, die Medien zu überwachen. Dies würde der Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit widersprechen, die explizit im Migrationspakt erwähnt werden. Gefördert werden soll eine offene, faktenbasierte und freie Debatte zu allen Aspekten der Migration. </p><p>Im freiwilligen Umsetzungsinstrument c) des Ziels 17 wird die "Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien" empfohlen, "die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern". Das schweizerische Recht kennt klare strafrechtliche und zivilrechtliche Grenzen und Sanktionen für rassistische Äusserungen. Die verbindliche Rechtsgrundlage im Kontext der Bekämpfung von Rassismus ist insbesondere Artikel 261bis des Strafgesetzbuches. Es gibt somit keinen internen Handlungsbedarf in der Schweiz, und die Medienfreiheit als Basis der demokratischen Ordnung der Schweiz wird in keiner Art und Weise vom Migrationspakt tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Wie wird der Uno-Migrationspakt im Falle einer Unterschrift durch die Schweiz ratifiziert, und welche konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten Bundesversammlung sowie Volk und Stände?</p><p>2. Welche innerstaatliche Geltung wird der Uno-Migrationspakt in der Schweiz erhalten?</p><p>3. In welchem politischen und rechtlichen Zusammenhang steht der Uno-Migrationspakt zu den Uno-Pakten I und II?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass sich klassische Einwanderungsländer wie die USA und Australien vom Uno-Migrationspakt distanziert haben?</p><p>5. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass Medien und Internetportale hinsichtlich ihrer Berichterstattung über Migranten überwacht werden und staatliche Fördergelder bei einseitiger Berichterstattung eingestellt werden sollen? Falls ja, wie?</p>
  • Uno-Migrationspakt. Demokratische Mitwirkung und innerstaatliche Geltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung ist der Bundesrat für die Genehmigung dieses rein politischen Instruments zuständig. Die Bundesversammlung wird gemäss Entscheid des Bundesrates im Rahmen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Der Geltungsbereich des Migrationspakts ist politischer Natur. Er dient den Staaten als Leitlinie, die die internationale Gemeinschaft dazu anspornen soll, ein bestimmtes Verhalten (Handlung oder Unterlassung) anzustreben. Alle 23 Ziele sind mit der geltenden Schweizer Rechtsordnung kompatibel. Die meisten Empfehlungen des Migrationspakts werden von der Schweiz schon umgesetzt. Der Bundesrat hat jedoch zur Kenntnis genommen und Verständnis dafür, dass es im Parlament zum Migrationspakt Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt. Er verzichtet deshalb darauf, an der Staatenkonferenz in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018 teilzunehmen und zu diesem Zeitpunkt dem Pakt formell zuzustimmen. </p><p>3. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I, SR 0.103.1) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II, SR 0.103.2) sind völkerrechtliche Verträge, die von der Schweiz ratifiziert worden sind. Sie sind für die Schweiz rechtlich verbindlich. Dagegen ist der Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich. Es handelt sich um ein Instrument des Soft Law. </p><p>4. Der Bundesrat hat den Entscheid der USA und Ungarns, dem Uno-Migrationspakt nicht zuzustimmen, zur Kenntnis genommen. </p><p>5. Der Uno-Migrationspakt enthält keine Empfehlung, die Medien zu überwachen. Dies würde der Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit widersprechen, die explizit im Migrationspakt erwähnt werden. Gefördert werden soll eine offene, faktenbasierte und freie Debatte zu allen Aspekten der Migration. </p><p>Im freiwilligen Umsetzungsinstrument c) des Ziels 17 wird die "Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien" empfohlen, "die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern". Das schweizerische Recht kennt klare strafrechtliche und zivilrechtliche Grenzen und Sanktionen für rassistische Äusserungen. Die verbindliche Rechtsgrundlage im Kontext der Bekämpfung von Rassismus ist insbesondere Artikel 261bis des Strafgesetzbuches. Es gibt somit keinen internen Handlungsbedarf in der Schweiz, und die Medienfreiheit als Basis der demokratischen Ordnung der Schweiz wird in keiner Art und Weise vom Migrationspakt tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Wie wird der Uno-Migrationspakt im Falle einer Unterschrift durch die Schweiz ratifiziert, und welche konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten Bundesversammlung sowie Volk und Stände?</p><p>2. Welche innerstaatliche Geltung wird der Uno-Migrationspakt in der Schweiz erhalten?</p><p>3. In welchem politischen und rechtlichen Zusammenhang steht der Uno-Migrationspakt zu den Uno-Pakten I und II?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass sich klassische Einwanderungsländer wie die USA und Australien vom Uno-Migrationspakt distanziert haben?</p><p>5. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass Medien und Internetportale hinsichtlich ihrer Berichterstattung über Migranten überwacht werden und staatliche Fördergelder bei einseitiger Berichterstattung eingestellt werden sollen? Falls ja, wie?</p>
    • Uno-Migrationspakt. Demokratische Mitwirkung und innerstaatliche Geltung

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