Kabotage im inländischen Strassentransport. Keine Lockerung und funktionierende, strenge Kontrolle mit konsequenten Bussen

ShortId
18.3843
Id
20183843
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Kabotage im inländischen Strassentransport. Keine Lockerung und funktionierende, strenge Kontrolle mit konsequenten Bussen
AdditionalIndexing
10;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die rechtlichen Grundlagen zum Verbot von Kabotage sind gemäss Landverkehrsabkommen geregelt, und diese Vorschriften sind weiterhin absolut wichtig und notwendig. Mit dem Verbot von Kabotage zum Schutz der einheimischen Transportwirtschaft soll erreicht werden, dass ein ausländisches Fahrzeug innerhalb unseres Landes keinen Transport durchführen darf. Der Inlandtransport muss den einheimischen Fahrzeugen vorbehalten sein und bleiben. Transporte ausländischer Unternehmungen innerhalb der Schweiz sind eine Bedrohung für die einheimischen Unternehmungen und Arbeitsstellen. Aufgrund des massiv tieferen Lohnniveaus in osteuropäischen Ländern können Transportpreise mit Leichtigkeit um 20 und mehr Prozent unterboten werden. Mit einem osteuropäischen Lohnniveau können in der Schweiz nie die Lebenshaltungskosten bestritten werden. Missachtungen des Kabotageverbots führen deshalb bei uns zu negativen Veränderungen bei inländischen Transportunternehmungen und zu Stellenverlusten bei Chauffeuren.</p><p>Die EU hat in den letzten Jahren begonnen, Kabotageverbote zu lockern. In verschiedenen westeuropäischen Ländern konnte ein rückläufiger Einfluss auf die lokale Transportbranche festgestellt werden. Lastwagen bleiben entgegen den Vorschriften länger im Land.</p><p>Es stellen sich im Zusammenhang mit dem geltenden Kabotageverbot im Strassentransport der Schweiz Fragen zum Fortbestand der geltenden Regelung, zu einer funktionierenden strengen Kontrolle und einer konsequenten Bussenanwendung entsprechend dem Strafmas.</p>
  • <p>1. Es sind keine Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) bezüglich Kabotage im Gange oder geplant. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts vom 4. September 2013 ausdrücklich festgehalten, dass er keine Übernahme der Kabotage-Liberalisierung vorschlage. Nach übereinstimmender Ansicht der Schweiz und der EU würde vielmehr die bestehende Regelung gemäss dem geltenden Landverkehrsabkommen beibehalten. An dieser Aussage hält der Bundesrat weiterhin fest.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Kontrolltätigkeit beim Kabotageverbot als ausreichend. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Amstutz 17.4060 ausgeführt hat, setzen die Vollzugsorgane des Bundes ihre bestehenden Ressourcen risikoorientiert und lagegerecht ein. Die Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone verfügen zudem über ausreichende rechtliche Sanktionsmöglichkeiten, die auch angewendet werden. Im Rahmen der Strafzumessung können sich wiederholte Widerhandlungen strafverschärfend auswirken.</p><p>3. Nein. Aus den relevanten statistischen Quellen lässt sich keine Tendenz erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zum Kabotageverbot im Gange oder geplant? Mit oder ohne aktuelle Verhandlungen: Wird er weiterhin am Kabotageverbot festhalten?</p><p>2. Wie beurteilt er die Kontrolltätigkeit beim Kabotageverbot hinsichtlich Häufigkeit und Wirkung? Wie präsentieren sich die Zahlen zu den Verstössen und den entsprechenden Bussen? Werden Wiederholungsübertretungen erfasst und erhöhte Bussen gesprochen? Können Sanktionen bis hin zu gänzlichem Fahrverbot verfügt werden?</p><p>3. Gibt es Tendenzen bei der Entwicklung der Anzahl eingelöster Fahrzeuge im Vergleich zur Nachfrage der inländischen Transportleistung?</p>
  • Kabotage im inländischen Strassentransport. Keine Lockerung und funktionierende, strenge Kontrolle mit konsequenten Bussen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die rechtlichen Grundlagen zum Verbot von Kabotage sind gemäss Landverkehrsabkommen geregelt, und diese Vorschriften sind weiterhin absolut wichtig und notwendig. Mit dem Verbot von Kabotage zum Schutz der einheimischen Transportwirtschaft soll erreicht werden, dass ein ausländisches Fahrzeug innerhalb unseres Landes keinen Transport durchführen darf. Der Inlandtransport muss den einheimischen Fahrzeugen vorbehalten sein und bleiben. Transporte ausländischer Unternehmungen innerhalb der Schweiz sind eine Bedrohung für die einheimischen Unternehmungen und Arbeitsstellen. Aufgrund des massiv tieferen Lohnniveaus in osteuropäischen Ländern können Transportpreise mit Leichtigkeit um 20 und mehr Prozent unterboten werden. Mit einem osteuropäischen Lohnniveau können in der Schweiz nie die Lebenshaltungskosten bestritten werden. Missachtungen des Kabotageverbots führen deshalb bei uns zu negativen Veränderungen bei inländischen Transportunternehmungen und zu Stellenverlusten bei Chauffeuren.</p><p>Die EU hat in den letzten Jahren begonnen, Kabotageverbote zu lockern. In verschiedenen westeuropäischen Ländern konnte ein rückläufiger Einfluss auf die lokale Transportbranche festgestellt werden. Lastwagen bleiben entgegen den Vorschriften länger im Land.</p><p>Es stellen sich im Zusammenhang mit dem geltenden Kabotageverbot im Strassentransport der Schweiz Fragen zum Fortbestand der geltenden Regelung, zu einer funktionierenden strengen Kontrolle und einer konsequenten Bussenanwendung entsprechend dem Strafmas.</p>
    • <p>1. Es sind keine Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) bezüglich Kabotage im Gange oder geplant. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts vom 4. September 2013 ausdrücklich festgehalten, dass er keine Übernahme der Kabotage-Liberalisierung vorschlage. Nach übereinstimmender Ansicht der Schweiz und der EU würde vielmehr die bestehende Regelung gemäss dem geltenden Landverkehrsabkommen beibehalten. An dieser Aussage hält der Bundesrat weiterhin fest.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Kontrolltätigkeit beim Kabotageverbot als ausreichend. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Amstutz 17.4060 ausgeführt hat, setzen die Vollzugsorgane des Bundes ihre bestehenden Ressourcen risikoorientiert und lagegerecht ein. Die Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone verfügen zudem über ausreichende rechtliche Sanktionsmöglichkeiten, die auch angewendet werden. Im Rahmen der Strafzumessung können sich wiederholte Widerhandlungen strafverschärfend auswirken.</p><p>3. Nein. Aus den relevanten statistischen Quellen lässt sich keine Tendenz erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zum Kabotageverbot im Gange oder geplant? Mit oder ohne aktuelle Verhandlungen: Wird er weiterhin am Kabotageverbot festhalten?</p><p>2. Wie beurteilt er die Kontrolltätigkeit beim Kabotageverbot hinsichtlich Häufigkeit und Wirkung? Wie präsentieren sich die Zahlen zu den Verstössen und den entsprechenden Bussen? Werden Wiederholungsübertretungen erfasst und erhöhte Bussen gesprochen? Können Sanktionen bis hin zu gänzlichem Fahrverbot verfügt werden?</p><p>3. Gibt es Tendenzen bei der Entwicklung der Anzahl eingelöster Fahrzeuge im Vergleich zur Nachfrage der inländischen Transportleistung?</p>
    • Kabotage im inländischen Strassentransport. Keine Lockerung und funktionierende, strenge Kontrolle mit konsequenten Bussen

Back to List