Könnte eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns dazu beitragen, dass sich die Beschäftigungslage der über 50-Jährigen verbessert?

ShortId
18.3848
Id
20183848
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Könnte eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns dazu beitragen, dass sich die Beschäftigungslage der über 50-Jährigen verbessert?
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen der Studie "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung" aus dem Jahr 2012 (Trageser, J. et al., Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/12, Bern) wurde untersucht, welche Anstrengungen die Arbeitgeber zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte unternehmen. Gemäss Studie steht die Mehrheit der befragten Unternehmen der Erwerbstätigkeit von älteren Mitarbeitenden grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch erachtet diese Mehrheit die Beschäftigung von älteren Mitarbeitenden nur für bestimmte Funktionen als notwendig und sinnvoll und betreibt keine systematische Personalpolitik zur Beschäftigung älterer Personen. Als Hindernis für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte werden von den Unternehmen nicht in erster Linie die Altersgutschriften genannt, sondern vielmehr die Beschwerlichkeit der Arbeit, der Mangel an älteren Fachkräften in gewissen Branchen oder auch die Diskrepanz zwischen den Kompetenzen älterer Personen und den Anforderungen aktueller Arbeitsstellen.</p><p>In einer Studie der Universität Basel wurde 2011 theoretisch und empirisch untersucht, ob die Beschäftigungschancen von älteren Stellensuchenden durch die Staffelung der BVG-Gutschriften geschmälert werden ("Die Auswirkungen der Altersgutschriften des BVG auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer", George Sheldon und Dominique Cueni, WWZ-Forschungsbericht 2011/06). Dabei konnte kein negativer Effekt nachgewiesen werden.</p><p>Im Übrigen war die Staffelung der Altersgutschriften in der obligatorischen beruflichen Vorsorge 2017 auch Gegenstand der dritten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende. Die Konferenzteilnehmenden sind zum Schluss gekommen, dass die Auswirkungen der gestaffelten Altersgutschriften auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmenden stark überschätzt werden.</p><p>Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 hat das Parlament eine Abflachung der Altersgutschriften eingehend geprüft und abgelehnt. Es hat insbesondere darauf verwiesen, dass eine solche Lösung hohe Kosten verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für die jungen Generationen mit sich bringen würde. Nach dem Scheitern der Altersvorsorge 2020 im September 2017 vor dem Stimmvolk ist nun eine neue BVG-Reform in Vorbereitung. Der Bundesrat hat die Sozialpartner aufgefordert, Vorschläge zu formulieren. Die Ergebnisse der Arbeiten werden im Frühling 2019 erwartet.</p><p>2./3. Mit der Plafonierung der BVG-Altersgutschriften bei 15 Prozent, das heisst einer Senkung von 18 Prozent auf 15 Prozent für Versicherte ab 55 Jahren, würden das erworbene BVG-Altersguthaben und somit die BVG-Leistungen geschmälert. Um dies zu vermeiden, müssten zwei Massnahmen getroffen werden: Zum einen müsste der Sparprozess bei den jüngeren Versicherten aufgestockt werden, indem die Sätze für die BVG-Altersgutschriften für diese Versichertenkategorie erhöht werden; diese Massnahme ist sinnvoller als eine Senkung des koordinierten Lohnes, von dem auch ältere Versicherte betroffen wären. Zum andern müsste für ältere Versicherte während einer Übergangszeit die alte Regelung beibehalten werden, da sie von der ersten Massnahme nicht profitieren könnten. Diese zweite Massnahme würde zu sehr hohen zusätzlichen Kosten führen: Während 20 Jahren könnten sich die effektiven Zusatzkosten auf rund 500 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Situation der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt ist klar: Die Anzahl Stellensuchender über 50 hat in den letzten 10 Jahren kontinuierlich zugenommen, und dies trotz der niedrigen Arbeitslosenrate in unserem Land.</p><p>Diese Personen haben im Vergleich zu anderen Altersgruppen am meisten mit einem Stellenverlust zu kämpfen; fast 25 Prozent aller Stellensuchenden, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind, sind über 50 Jahre alt. Das Gleiche gilt für Personen über 50, die ausgesteuert werden. Von den 40 000 Personen, die 2017 ausgesteuert wurden, waren 25 Prozent über 50-jährig.</p><p>Einige dieser Menschen können sich mit kleinen Nebenjobs über Wasser halten, viele andere sind jedoch auf Sozialhilfe angewiesen. Die Anzahl der Personen über 50, die Sozialhilfe beziehen, hat sich innert weniger Jahre verdoppelt. </p><p>Der Arbeitsmarkt war und ist für über 50-Jährige in der Schweiz aus verschiedenen Gründen schwierig: Genannt seien der starke Franken, die Personenfreizügigkeit oder der BVG-Beitragssatz von 18 Prozent für ältere Angestellte.</p><p>Ich begrüsse zwar die Massnahmen, die von verschiedenen Kantonen in Zusammenarbeit mit Fachkreisen getroffen wurden, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für über 50-Jährige zu verbessern. Ich bin aber überzeugt, dass eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns - was dem Beitragssatz der 45- bis 54-Jährigen entspricht - eine ergänzende Massnahme sein könnte, um die Anstellungschancen von Stellensuchenden über 50 zu verbessern und die Arbeitsplätze der älteren Angestellten zu schützen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern könnte die Begrenzung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent, anstelle des geltenden Beitragssatzes von 18 Prozent, zu einer verbesserten Situation der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt beitragen? </p><p>2. Wie würde sich diese Begrenzung auf 15 Prozent finanziell auf die Pensionskassen und auf die Versicherten der anderen Altersklassen auswirken?</p><p>3. Könnten Massnahmen wie eine Anpassung der BVG-Beitragssätze für jüngere Erwerbstätige (unter 45 Jahren) oder eine Senkung der Eintrittsschwelle des koordinierten Lohns taugliche Lösungsansätze darstellen, um den Substanzverlust bei den Pensionskassen auszugleichen?</p>
  • Könnte eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns dazu beitragen, dass sich die Beschäftigungslage der über 50-Jährigen verbessert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen der Studie "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung" aus dem Jahr 2012 (Trageser, J. et al., Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/12, Bern) wurde untersucht, welche Anstrengungen die Arbeitgeber zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte unternehmen. Gemäss Studie steht die Mehrheit der befragten Unternehmen der Erwerbstätigkeit von älteren Mitarbeitenden grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch erachtet diese Mehrheit die Beschäftigung von älteren Mitarbeitenden nur für bestimmte Funktionen als notwendig und sinnvoll und betreibt keine systematische Personalpolitik zur Beschäftigung älterer Personen. Als Hindernis für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte werden von den Unternehmen nicht in erster Linie die Altersgutschriften genannt, sondern vielmehr die Beschwerlichkeit der Arbeit, der Mangel an älteren Fachkräften in gewissen Branchen oder auch die Diskrepanz zwischen den Kompetenzen älterer Personen und den Anforderungen aktueller Arbeitsstellen.</p><p>In einer Studie der Universität Basel wurde 2011 theoretisch und empirisch untersucht, ob die Beschäftigungschancen von älteren Stellensuchenden durch die Staffelung der BVG-Gutschriften geschmälert werden ("Die Auswirkungen der Altersgutschriften des BVG auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer", George Sheldon und Dominique Cueni, WWZ-Forschungsbericht 2011/06). Dabei konnte kein negativer Effekt nachgewiesen werden.</p><p>Im Übrigen war die Staffelung der Altersgutschriften in der obligatorischen beruflichen Vorsorge 2017 auch Gegenstand der dritten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende. Die Konferenzteilnehmenden sind zum Schluss gekommen, dass die Auswirkungen der gestaffelten Altersgutschriften auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmenden stark überschätzt werden.</p><p>Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 hat das Parlament eine Abflachung der Altersgutschriften eingehend geprüft und abgelehnt. Es hat insbesondere darauf verwiesen, dass eine solche Lösung hohe Kosten verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für die jungen Generationen mit sich bringen würde. Nach dem Scheitern der Altersvorsorge 2020 im September 2017 vor dem Stimmvolk ist nun eine neue BVG-Reform in Vorbereitung. Der Bundesrat hat die Sozialpartner aufgefordert, Vorschläge zu formulieren. Die Ergebnisse der Arbeiten werden im Frühling 2019 erwartet.</p><p>2./3. Mit der Plafonierung der BVG-Altersgutschriften bei 15 Prozent, das heisst einer Senkung von 18 Prozent auf 15 Prozent für Versicherte ab 55 Jahren, würden das erworbene BVG-Altersguthaben und somit die BVG-Leistungen geschmälert. Um dies zu vermeiden, müssten zwei Massnahmen getroffen werden: Zum einen müsste der Sparprozess bei den jüngeren Versicherten aufgestockt werden, indem die Sätze für die BVG-Altersgutschriften für diese Versichertenkategorie erhöht werden; diese Massnahme ist sinnvoller als eine Senkung des koordinierten Lohnes, von dem auch ältere Versicherte betroffen wären. Zum andern müsste für ältere Versicherte während einer Übergangszeit die alte Regelung beibehalten werden, da sie von der ersten Massnahme nicht profitieren könnten. Diese zweite Massnahme würde zu sehr hohen zusätzlichen Kosten führen: Während 20 Jahren könnten sich die effektiven Zusatzkosten auf rund 500 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Situation der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt ist klar: Die Anzahl Stellensuchender über 50 hat in den letzten 10 Jahren kontinuierlich zugenommen, und dies trotz der niedrigen Arbeitslosenrate in unserem Land.</p><p>Diese Personen haben im Vergleich zu anderen Altersgruppen am meisten mit einem Stellenverlust zu kämpfen; fast 25 Prozent aller Stellensuchenden, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind, sind über 50 Jahre alt. Das Gleiche gilt für Personen über 50, die ausgesteuert werden. Von den 40 000 Personen, die 2017 ausgesteuert wurden, waren 25 Prozent über 50-jährig.</p><p>Einige dieser Menschen können sich mit kleinen Nebenjobs über Wasser halten, viele andere sind jedoch auf Sozialhilfe angewiesen. Die Anzahl der Personen über 50, die Sozialhilfe beziehen, hat sich innert weniger Jahre verdoppelt. </p><p>Der Arbeitsmarkt war und ist für über 50-Jährige in der Schweiz aus verschiedenen Gründen schwierig: Genannt seien der starke Franken, die Personenfreizügigkeit oder der BVG-Beitragssatz von 18 Prozent für ältere Angestellte.</p><p>Ich begrüsse zwar die Massnahmen, die von verschiedenen Kantonen in Zusammenarbeit mit Fachkreisen getroffen wurden, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für über 50-Jährige zu verbessern. Ich bin aber überzeugt, dass eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns - was dem Beitragssatz der 45- bis 54-Jährigen entspricht - eine ergänzende Massnahme sein könnte, um die Anstellungschancen von Stellensuchenden über 50 zu verbessern und die Arbeitsplätze der älteren Angestellten zu schützen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern könnte die Begrenzung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent, anstelle des geltenden Beitragssatzes von 18 Prozent, zu einer verbesserten Situation der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt beitragen? </p><p>2. Wie würde sich diese Begrenzung auf 15 Prozent finanziell auf die Pensionskassen und auf die Versicherten der anderen Altersklassen auswirken?</p><p>3. Könnten Massnahmen wie eine Anpassung der BVG-Beitragssätze für jüngere Erwerbstätige (unter 45 Jahren) oder eine Senkung der Eintrittsschwelle des koordinierten Lohns taugliche Lösungsansätze darstellen, um den Substanzverlust bei den Pensionskassen auszugleichen?</p>
    • Könnte eine Beschränkung des BVG-Beitragssatzes auf 15 Prozent des koordinierten Lohns dazu beitragen, dass sich die Beschäftigungslage der über 50-Jährigen verbessert?

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