Uno-Migrationspakt. Umsetzung fragwürdiger Forderungen

ShortId
18.3863
Id
20183863
Updated
28.07.2023 03:08
Language
de
Title
Uno-Migrationspakt. Umsetzung fragwürdiger Forderungen
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das geltende Recht umfasst zahlreiche Bestimmungen zum Schutz des Einzelnen vor Rassendiskriminierung. Zudem hat der Bundesrat 1995 die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus geschaffen, die sich mit Rassendiskriminierung befasst, eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft sowie Religion fördert, jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung bekämpft und einer wirksamen Prävention besondere Beachtung schenkt. Die gegenwärtige Praxis muss daher nicht geändert werden. </p><p>2./3. Die Schweiz verfügt über keine besonderen Einschränkungen in Bezug auf den Zugang zu Banken für Migrantinnen oder den Zugang zu Bankdienstleistungen wie Krediten und Darlehen für Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz wohnhaft sind. Der Bundesrat plant daher keine spezifischen Massnahmen.</p><p>4. Den Staaten wird empfohlen, dass die Rekrutierungskosten nicht auf reguläre Arbeitsmigrantinnen und -migranten übertragen werden sollen, mit dem Ziel, Zwangsarbeit, Ausbeutung und Schuldknechtschaft zu verhindern. In der Schweiz sieht die Verordnung über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes zwar vor, dass von den Stellensuchenden eine Provision von maximal 5 Prozent des ersten Bruttojahreslohnes für die Vermittlung verlangt werden kann. Da eine solche begrenzte Provision jedoch nicht zu Zwangsarbeit, Ausbeutung und Schuldknechtschaft führt, besteht kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Gedenkt er, die Öffentlichkeit über die positiven Aspekte der Migration zu informieren und Intoleranz sowie Rassismus entgegenzuwirken, wie das der Uno-Migrationspakt fordert? Falls ja, wie?</p><p>2. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, damit für alleinerziehende Migrantenfrauen speziell für sie zugeschnittene Bankkonten geschaffen werden? Falls ja, wie?</p><p>3. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes zu verwirklichen, nach der Migranten vereinfacht Kredite für Geschäftsgründungen erhalten sollen? Falls ja, wie?</p><p>4. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass es Arbeitsvermittlern verboten werden soll, von Migranten Vermittlungsprovisionen zu verlangen? Falls ja, wie?</p>
  • Uno-Migrationspakt. Umsetzung fragwürdiger Forderungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das geltende Recht umfasst zahlreiche Bestimmungen zum Schutz des Einzelnen vor Rassendiskriminierung. Zudem hat der Bundesrat 1995 die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus geschaffen, die sich mit Rassendiskriminierung befasst, eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft sowie Religion fördert, jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung bekämpft und einer wirksamen Prävention besondere Beachtung schenkt. Die gegenwärtige Praxis muss daher nicht geändert werden. </p><p>2./3. Die Schweiz verfügt über keine besonderen Einschränkungen in Bezug auf den Zugang zu Banken für Migrantinnen oder den Zugang zu Bankdienstleistungen wie Krediten und Darlehen für Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz wohnhaft sind. Der Bundesrat plant daher keine spezifischen Massnahmen.</p><p>4. Den Staaten wird empfohlen, dass die Rekrutierungskosten nicht auf reguläre Arbeitsmigrantinnen und -migranten übertragen werden sollen, mit dem Ziel, Zwangsarbeit, Ausbeutung und Schuldknechtschaft zu verhindern. In der Schweiz sieht die Verordnung über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes zwar vor, dass von den Stellensuchenden eine Provision von maximal 5 Prozent des ersten Bruttojahreslohnes für die Vermittlung verlangt werden kann. Da eine solche begrenzte Provision jedoch nicht zu Zwangsarbeit, Ausbeutung und Schuldknechtschaft führt, besteht kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat die Absicht geäussert, den Uno-Migrationspakt im Dezember 2018 in Marrakesch zu unterzeichnen. Aufgrund der zahlreichen darin enthaltenen Forderungen, die teilweise absurde Detaillierungsgrade und Stossrichtungen aufweisen, besteht dringend Klärungsbedarf, ob der Bundesrat gedenkt, diese in der Schweiz umzusetzen. Da der Bundesrat auf die Fragen in der Fragestunde vom 24. September 2018 nicht einging, wird er nun aufgefordert, sie im Rahmen dieser Interpellation zu beantworten:</p><p>1. Gedenkt er, die Öffentlichkeit über die positiven Aspekte der Migration zu informieren und Intoleranz sowie Rassismus entgegenzuwirken, wie das der Uno-Migrationspakt fordert? Falls ja, wie?</p><p>2. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, damit für alleinerziehende Migrantenfrauen speziell für sie zugeschnittene Bankkonten geschaffen werden? Falls ja, wie?</p><p>3. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes zu verwirklichen, nach der Migranten vereinfacht Kredite für Geschäftsgründungen erhalten sollen? Falls ja, wie?</p><p>4. Gedenkt er, die Forderung des Uno-Migrationspaktes umzusetzen, dass es Arbeitsvermittlern verboten werden soll, von Migranten Vermittlungsprovisionen zu verlangen? Falls ja, wie?</p>
    • Uno-Migrationspakt. Umsetzung fragwürdiger Forderungen

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