Mehr Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer

ShortId
18.3865
Id
20183865
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Mehr Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer
AdditionalIndexing
2841;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer sind rar. Ein Engpass droht. Das prognostizierte die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) bereits 2014. Bis 2025 fehlen der Schweiz rund 40 Prozent Geburtshelferinnen und -helfer. </p><p>Damit die Geburtenbetreuung in den nächsten Jahrzehnten gewährleistet bleibt, benötige man mehr Studienplätze. Der Hebammenberuf muss attraktiv bleiben. Wenn nichts geschieht, drohen nicht nur bedenkliche Engpässe, sondern es dürfte auch teuer werden. Denn wenn Gynäkologinnen und Gynäkologen einspringen müssen, kostet dies ein Vielfaches im Vergleich zu durch Hebammen betreute Schwangerschaften/Geburten.</p>
  • <p>Die Frage der Interpellantin fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Trägerschaften der Fachhochschulen (FH), die in der Schweiz Geburtshelferinnen und -helfer ausbilden, entscheiden im Rahmen der Hochschulautonomie eigenständig über das Studienangebot und die Zulassung zum Studium. Dank der Bemühungen von Bund und Kantonen ist die Anzahl der Studierenden in den Studiengängen Geburtshilfe von 214 Studierenden im Jahr 2008 auf 686 im Jahr 2017 angestiegen (Quelle: BFS). Da die Ausübung des Berufs der Geburtshelferin beziehungsweise des Geburtshelfers auf kantonaler Ebene reglementiert ist, kennen die Kantone auch die Arbeitsmarktbedürfnisse auf ihrem Gebiet und können gemeinsam mit den Gesundheitsinstitutionen allfällige Massnahmen unter anderem zum Ausbildungsangebot planen.</p><p>Der Bund unterstützt den Bereich Gesundheit an den Fachhochschulen seit 2008. 2017 stellte er im Rahmen der ordentlichen Beiträge 55 Millionen Franken dafür zur Verfügung, nahezu doppelt so viel wie vor zehn Jahren.</p><p>Im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) unterstützt der Bund auch die Weiterentwicklung der Lehre und des Berufs. So beteiligt er sich in den Jahren 2017 bis 2020 mit projektgebundenen Beiträgen gemäss HFKG in der Höhe von 3 Millionen Franken am Projekt "Strategie gegen den Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen". Ziel des Projekts ist es, bis 2021 ein nationales Kompetenznetzwerk für Gesundheitsfachkräfte aufzubauen und Lösungsansätze zu wichtigen Herausforderungen wie der Berufskarriere und der Berufsverweildauer bei Gesundheitsfachpersonen aufzuzeigen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sicherung des Nachwuchses im Gesundheitswesen eine Herausforderung darstellt. Dies betrifft insbesondere die Ausbildungsplätze im nichtuniversitären ambulanten Bereich und die Bereitstellung von entsprechend qualifiziertem Personal, darunter namentlich auch Geburtshelferinnen und Geburtshelfer. In dieser Hinsicht wurden verschiedene Massnahmen getroffen. In den Zielen seiner Strategie Gesundheit 2020 legt der Bundesrat unter anderem einen Schwerpunkt auf die Ausbildung zusätzlicher Gesundheitsfachpersonen. Die Kantone sind hier eng eingebunden, und auch die anderen Partner im Gesundheitswesen werden in den lancierten institutionellen Dialog einbezogen. Eine weitere Massnahme war der Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015, der von Bund, Kantonen und der Organisation der Arbeitswelt (OdA) Santé gemeinsam erarbeitet wurde. In Bezug auf die Tertiärstufe hat der Bundesrat beschlossen, die Bestrebungen zur Schaffung ausreichender Ausbildungs- und Praktikumsplätze unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Berufsverweildauer in der Branche mit allen Akteuren fortzusetzen.</p><p>Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz (GesBG; BBl 2016 7599), das vom Parlament 2016 verabschiedet wurde und das 2020 in Kraft treten soll, erhält die Ausbildung für Geburtshelferinnen und -helfer einen gesetzlichen Rahmen, der einheitliche Anforderungen an die Ausbildung, deren Qualität und an die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung festlegt. Die Transparenz und die interprofessionelle Zusammenarbeit sollen gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2018 das Vernehmlassungsverfahren zum Ausführungsrecht des GesBG eröffnet; es dauert bis zum 25. Januar 2019. Mit dem Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020 unterstützt der Bundesrat zudem praxisnahe Wissensgrundlagen, die der Stärkung der Interprofessionalität dienen, und dokumentiert bestehende interprofessionelle Instrumente und Angebote mit Vorbildcharakter. Diese Grundlagen dienen den verschiedenen Akteuren für die Implementation oder Weiterentwicklung eigener Angebote im Bereich der interprofessionellen Bildung und der Berufsausübung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, </p><p>1. welche Bemühungen er in Zusammenarbeit mit den Kantonen unternimmt, um den bereits bestehenden und sich aller Voraussicht nach noch akzentuierenden Mangel an Geburtshelferinnen und -helfern abzufedern;</p><p>2. bzw. welche Massnahmen er zu ergreifen gedenkt und allenfalls bereits ergriffen hat, damit mehr Geburtshelferinnen und -helfer ausgebildet werden können.</p>
  • Mehr Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer sind rar. Ein Engpass droht. Das prognostizierte die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) bereits 2014. Bis 2025 fehlen der Schweiz rund 40 Prozent Geburtshelferinnen und -helfer. </p><p>Damit die Geburtenbetreuung in den nächsten Jahrzehnten gewährleistet bleibt, benötige man mehr Studienplätze. Der Hebammenberuf muss attraktiv bleiben. Wenn nichts geschieht, drohen nicht nur bedenkliche Engpässe, sondern es dürfte auch teuer werden. Denn wenn Gynäkologinnen und Gynäkologen einspringen müssen, kostet dies ein Vielfaches im Vergleich zu durch Hebammen betreute Schwangerschaften/Geburten.</p>
    • <p>Die Frage der Interpellantin fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Trägerschaften der Fachhochschulen (FH), die in der Schweiz Geburtshelferinnen und -helfer ausbilden, entscheiden im Rahmen der Hochschulautonomie eigenständig über das Studienangebot und die Zulassung zum Studium. Dank der Bemühungen von Bund und Kantonen ist die Anzahl der Studierenden in den Studiengängen Geburtshilfe von 214 Studierenden im Jahr 2008 auf 686 im Jahr 2017 angestiegen (Quelle: BFS). Da die Ausübung des Berufs der Geburtshelferin beziehungsweise des Geburtshelfers auf kantonaler Ebene reglementiert ist, kennen die Kantone auch die Arbeitsmarktbedürfnisse auf ihrem Gebiet und können gemeinsam mit den Gesundheitsinstitutionen allfällige Massnahmen unter anderem zum Ausbildungsangebot planen.</p><p>Der Bund unterstützt den Bereich Gesundheit an den Fachhochschulen seit 2008. 2017 stellte er im Rahmen der ordentlichen Beiträge 55 Millionen Franken dafür zur Verfügung, nahezu doppelt so viel wie vor zehn Jahren.</p><p>Im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) unterstützt der Bund auch die Weiterentwicklung der Lehre und des Berufs. So beteiligt er sich in den Jahren 2017 bis 2020 mit projektgebundenen Beiträgen gemäss HFKG in der Höhe von 3 Millionen Franken am Projekt "Strategie gegen den Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen". Ziel des Projekts ist es, bis 2021 ein nationales Kompetenznetzwerk für Gesundheitsfachkräfte aufzubauen und Lösungsansätze zu wichtigen Herausforderungen wie der Berufskarriere und der Berufsverweildauer bei Gesundheitsfachpersonen aufzuzeigen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sicherung des Nachwuchses im Gesundheitswesen eine Herausforderung darstellt. Dies betrifft insbesondere die Ausbildungsplätze im nichtuniversitären ambulanten Bereich und die Bereitstellung von entsprechend qualifiziertem Personal, darunter namentlich auch Geburtshelferinnen und Geburtshelfer. In dieser Hinsicht wurden verschiedene Massnahmen getroffen. In den Zielen seiner Strategie Gesundheit 2020 legt der Bundesrat unter anderem einen Schwerpunkt auf die Ausbildung zusätzlicher Gesundheitsfachpersonen. Die Kantone sind hier eng eingebunden, und auch die anderen Partner im Gesundheitswesen werden in den lancierten institutionellen Dialog einbezogen. Eine weitere Massnahme war der Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015, der von Bund, Kantonen und der Organisation der Arbeitswelt (OdA) Santé gemeinsam erarbeitet wurde. In Bezug auf die Tertiärstufe hat der Bundesrat beschlossen, die Bestrebungen zur Schaffung ausreichender Ausbildungs- und Praktikumsplätze unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Berufsverweildauer in der Branche mit allen Akteuren fortzusetzen.</p><p>Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz (GesBG; BBl 2016 7599), das vom Parlament 2016 verabschiedet wurde und das 2020 in Kraft treten soll, erhält die Ausbildung für Geburtshelferinnen und -helfer einen gesetzlichen Rahmen, der einheitliche Anforderungen an die Ausbildung, deren Qualität und an die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung festlegt. Die Transparenz und die interprofessionelle Zusammenarbeit sollen gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2018 das Vernehmlassungsverfahren zum Ausführungsrecht des GesBG eröffnet; es dauert bis zum 25. Januar 2019. Mit dem Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020 unterstützt der Bundesrat zudem praxisnahe Wissensgrundlagen, die der Stärkung der Interprofessionalität dienen, und dokumentiert bestehende interprofessionelle Instrumente und Angebote mit Vorbildcharakter. Diese Grundlagen dienen den verschiedenen Akteuren für die Implementation oder Weiterentwicklung eigener Angebote im Bereich der interprofessionellen Bildung und der Berufsausübung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, </p><p>1. welche Bemühungen er in Zusammenarbeit mit den Kantonen unternimmt, um den bereits bestehenden und sich aller Voraussicht nach noch akzentuierenden Mangel an Geburtshelferinnen und -helfern abzufedern;</p><p>2. bzw. welche Massnahmen er zu ergreifen gedenkt und allenfalls bereits ergriffen hat, damit mehr Geburtshelferinnen und -helfer ausgebildet werden können.</p>
    • Mehr Ausbildungsplätze für Geburtshelferinnen und -helfer

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