Herstellung und Ausfuhr von Produkten mit Chlor, deren Gebrauch in der Schweiz verboten ist

ShortId
18.3868
Id
20183868
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Herstellung und Ausfuhr von Produkten mit Chlor, deren Gebrauch in der Schweiz verboten ist
AdditionalIndexing
48;15;55;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Chlor ist eine unverzichtbare Basischemikalie für die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz und wird in vielen verschiedenen Produktionsprozessen zur Herstellung von Zwischen- und Endprodukten verwendet. Die Verwendung von Chlor ist in der Industrie grundlegend für die Sicherung von Prozessen mit hoher Wertschöpfung und Innovation. Für den Produktionsbedarf der Schweizer Chemiewerke in Pratteln, Monthey und Visp werden jährlich ungefähr 60 000 Tonnen Chlor benötigt. Knapp zwei Drittel dieser Menge können für den Bedarf in Pratteln vor Ort produziert werden.</p><p>1. Für das aus der Europäischen Union eingeführte Chlor gelten Zollerleichterungen, und die Zollabgaben auf den Importen liegen bei null. Ein- und Ausfuhren von Chlor unter dem Verfahren der aktiven Veredelung sind somit für die Unternehmen weder von finanziellem Interesse noch von praktischem Nutzen. Die Import- und Exportzahlen der Aussenhandelsstatistiken decken alle Ein- und Ausfuhren ab, unabhängig von deren Zollverfahren.</p><p>2. Ein Teil des importierten Chlors wird für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln verwendet.</p><p>3. Importiertes Chlor wird in diversen Prozessen zur Herstellung vieler Zwischen- und Endprodukte verwendet. Der kleinere Teil davon wird im Inland weiterverwendet, der grössere Teil der Produkte gelangt zur Ausfuhr. Mittels Chlor hergestellt werden Chemikalien, die als Zwischenprodukte für chemische Synthesen benötigt werden und letztlich ein breites Spektrum von unterschiedlichen Endprodukten wie beispielsweise Polymerharze, Pigmente, optische Aufheller und Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel abdecken. Über die Mengen der ausgeführten Produkte, die mittels Chlor hergestellt werden, liegen dem Bund keine spezifischen Zahlen vor.</p><p>4. Das Schweizer Chemikalienrecht ist zur Vermeidung von Handelshemmnissen und Gewährleistung eines vergleichbar hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt weitestgehend mit jenem der Europäischen Union harmonisiert. Insofern sind die Schweizer Einschränkungen und Verbote für das Inverkehrbringen von Chemikalien identisch mit jenen des wichtigsten Handelspartners der Schweiz. Chemikalien, die in der Schweiz weitgehenden Beschränkungen oder Verboten unterliegen, dürfen zwar ausgeführt werden, müssen jedoch nach den Bestimmungen der PIC-Verordnung (SR 814.82) den Behörden des Einfuhrlandes notifiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es gab bereits viele Fragen zum Transport von Chlor in der Schweiz, und Chlor hat auch bei der Bevölkerung schon zu Besorgnis geführt. Eine Reaktion darauf war beispielsweise die Standesinitiative des Kantons Genf, mit der sich der Ständerat am 13. Dezember 2016 befasste. Drei Massnahmen daraus schienen uns besonders wichtig: die Reduzierung der Transportgeschwindigkeit in dichtbesiedelten Gegenden auf 40 Kilometer pro Stunde, die Verwendung des besten verfügbaren Rollmaterials und die Begünstigung von Chlortransporten in Zeiten von reduziertem Verkehrsaufkommen, vor allem in der Nacht.</p><p>Das Chlorgas ist eine hochgiftige chemische Substanz, die in grossen Mengen auf der Schiene in die Schweiz eingeführt wird. Gemäss den Statistiken der Zollverwaltung belief sich der Chlorimport 2017 auf 25 314 464 Kilogramm. Diese Fakten rechtfertigen eine erhöhte Informationspflicht und veranlassen mich, folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wird für die Einfuhr von Chlor das normale oder ein erleichtertes Zollverfahren angewendet, wie beispielsweise das der aktiven Veredelung, bei dem Waren zur Bearbeitung vorübergehend zollbefreit eingeführt werden können?</p><p>2. Wird das in die Schweiz importierte Chlor für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln verwendet?</p><p>3. Wird das in die Schweiz importierte Chlor für die Herstellung von Produkten, die anschliessend ins Ausland exportiert werden, verwendet? Wenn ja, für welche Produkte und in welcher Menge?</p><p>4. Sollte die vorhergehende Frage zutreffen: Entsprechen solche Exportwaren den in der Schweiz geltenden Nutzungsrichtlinien? Wenn ja, um welche Produkte handelt es sich?</p>
  • Herstellung und Ausfuhr von Produkten mit Chlor, deren Gebrauch in der Schweiz verboten ist
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Chlor ist eine unverzichtbare Basischemikalie für die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz und wird in vielen verschiedenen Produktionsprozessen zur Herstellung von Zwischen- und Endprodukten verwendet. Die Verwendung von Chlor ist in der Industrie grundlegend für die Sicherung von Prozessen mit hoher Wertschöpfung und Innovation. Für den Produktionsbedarf der Schweizer Chemiewerke in Pratteln, Monthey und Visp werden jährlich ungefähr 60 000 Tonnen Chlor benötigt. Knapp zwei Drittel dieser Menge können für den Bedarf in Pratteln vor Ort produziert werden.</p><p>1. Für das aus der Europäischen Union eingeführte Chlor gelten Zollerleichterungen, und die Zollabgaben auf den Importen liegen bei null. Ein- und Ausfuhren von Chlor unter dem Verfahren der aktiven Veredelung sind somit für die Unternehmen weder von finanziellem Interesse noch von praktischem Nutzen. Die Import- und Exportzahlen der Aussenhandelsstatistiken decken alle Ein- und Ausfuhren ab, unabhängig von deren Zollverfahren.</p><p>2. Ein Teil des importierten Chlors wird für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln verwendet.</p><p>3. Importiertes Chlor wird in diversen Prozessen zur Herstellung vieler Zwischen- und Endprodukte verwendet. Der kleinere Teil davon wird im Inland weiterverwendet, der grössere Teil der Produkte gelangt zur Ausfuhr. Mittels Chlor hergestellt werden Chemikalien, die als Zwischenprodukte für chemische Synthesen benötigt werden und letztlich ein breites Spektrum von unterschiedlichen Endprodukten wie beispielsweise Polymerharze, Pigmente, optische Aufheller und Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel abdecken. Über die Mengen der ausgeführten Produkte, die mittels Chlor hergestellt werden, liegen dem Bund keine spezifischen Zahlen vor.</p><p>4. Das Schweizer Chemikalienrecht ist zur Vermeidung von Handelshemmnissen und Gewährleistung eines vergleichbar hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt weitestgehend mit jenem der Europäischen Union harmonisiert. Insofern sind die Schweizer Einschränkungen und Verbote für das Inverkehrbringen von Chemikalien identisch mit jenen des wichtigsten Handelspartners der Schweiz. Chemikalien, die in der Schweiz weitgehenden Beschränkungen oder Verboten unterliegen, dürfen zwar ausgeführt werden, müssen jedoch nach den Bestimmungen der PIC-Verordnung (SR 814.82) den Behörden des Einfuhrlandes notifiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es gab bereits viele Fragen zum Transport von Chlor in der Schweiz, und Chlor hat auch bei der Bevölkerung schon zu Besorgnis geführt. Eine Reaktion darauf war beispielsweise die Standesinitiative des Kantons Genf, mit der sich der Ständerat am 13. Dezember 2016 befasste. Drei Massnahmen daraus schienen uns besonders wichtig: die Reduzierung der Transportgeschwindigkeit in dichtbesiedelten Gegenden auf 40 Kilometer pro Stunde, die Verwendung des besten verfügbaren Rollmaterials und die Begünstigung von Chlortransporten in Zeiten von reduziertem Verkehrsaufkommen, vor allem in der Nacht.</p><p>Das Chlorgas ist eine hochgiftige chemische Substanz, die in grossen Mengen auf der Schiene in die Schweiz eingeführt wird. Gemäss den Statistiken der Zollverwaltung belief sich der Chlorimport 2017 auf 25 314 464 Kilogramm. Diese Fakten rechtfertigen eine erhöhte Informationspflicht und veranlassen mich, folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wird für die Einfuhr von Chlor das normale oder ein erleichtertes Zollverfahren angewendet, wie beispielsweise das der aktiven Veredelung, bei dem Waren zur Bearbeitung vorübergehend zollbefreit eingeführt werden können?</p><p>2. Wird das in die Schweiz importierte Chlor für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln verwendet?</p><p>3. Wird das in die Schweiz importierte Chlor für die Herstellung von Produkten, die anschliessend ins Ausland exportiert werden, verwendet? Wenn ja, für welche Produkte und in welcher Menge?</p><p>4. Sollte die vorhergehende Frage zutreffen: Entsprechen solche Exportwaren den in der Schweiz geltenden Nutzungsrichtlinien? Wenn ja, um welche Produkte handelt es sich?</p>
    • Herstellung und Ausfuhr von Produkten mit Chlor, deren Gebrauch in der Schweiz verboten ist

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