Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?

ShortId
18.3877
Id
20183877
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?
AdditionalIndexing
10;24;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partner der Schweiz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 28. September 2018 die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ans Parlament überwiesen. </p><p>1.-5. Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht damit den Schweizer Interessen. Mit dem Beitrag soll Schweizer Expertise auch in Zukunft zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen. Mit einem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der am 21. September 2018 von der EU-Kommission veröffentlichten Studie zur sogenannten MWST-Lücke (d. h. der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen). Diese Differenz sank EU-weit von 2015 auf 2016 um 0,9 Prozent auf 12,3 Prozent. Die EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedlichen Handlungsbedarf: In Kroatien und Luxemburg betrug die Lücke gemäss obiger Studie nur 1 Prozent. In Ungarn reduzierte sie sich von 22 Prozent (2012) auf 13 Prozent (2016) und in der Tschechischen Republik von 20 Prozent (2012) auf 14 Prozent (2016), während sie in Deutschland (9 Prozent) oder Frankreich (12 Prozent) in derselben Periode stabil blieb.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme der öffentlichen Verwaltung in einigen Partnerländern bewusst. Die Schweiz hat deshalb beim Erweiterungsbeitrag ein leistungsfähiges Projektüberwachungs- und -steuerungssystem eingesetzt, um den Missbrauch der Mittel zu verhindern. Auch beim zweiten Beitrag sollen die Projekte in der Regel vom Partnerland vorfinanziert werden. Die Schweiz wird erst nach sorgfältiger Prüfung der Rückerstattungsgesuche und der tatsächlich erbrachten Leistungen die Mittel überweisen.</p><p>Die beim Erweiterungsbeitrag von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) regelmässig durchgeführten Prüfungen und die unabhängige, externe Evaluation von 2015/16 haben bestätigt, dass die Umsetzung ordnungsgemäss erfolgt ist. Diese Berichte haben auch die Wirksamkeit und den Nutzen des Erweiterungsbeitrags bestätigt. Die Empfehlungen wurden in die Finanzierungsbotschaft für den zweiten Beitrag aufgenommen. </p><p>Bei den Mitteln des zweiten Schweizer Beitrags handelt es sich nicht um Budgethilfen. Das heisst, die Gelder fliessen nicht in die Budgets der Partnerländer, sondern werden für konkrete Projekte eingesetzt. Entsprechend können damit auch keine entgangenen Steuereinnahmen kompensiert werden. Allerdings dient der zweite Beitrag unter anderem dazu, in den Partnerländern die öffentlichen Institutionen und deren Funktionsweise zu stärken. </p><p>Beim zweiten Schweizer Beitrag handelt es sich um einen autonomen Beitrag der Schweiz. Die Höhe des Beitrags wurde nicht mit der EU verhandelt. Der abschliessende Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt beim Parlament.</p><p>6. Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft für die Vorlage AHV 21 bis in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament jeweils ein Budget, welches die ausgewogene Finanzierung der gesamten öffentlichen Aufgaben umfasst. Mit der überwiesenen Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Antrag, den Beitrag von rund 130 Millionen Franken pro Jahr zur Stärkung der Zusammenarbeit mit ausgewählten EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss dem "VAT gap"-Bericht der Europäischen Kommission sind den EU-Mitgliedstaaten 2016 über 147 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer-Einnahmen verlorengegangen, unter anderem wegen mangelhaft geführten Steuerbehörden oder kriminellen Vorgängen (siehe auch "NZZ" vom 28. September 2018, S. 29). Das entspricht im Durchschnitt einer Verlustrate von 12,3 Prozent. Gleichzeitig plant der Bundesrat einen erneuten Kohäsionsbeitrag im Umfang von 1,302 Milliarden Franken, wovon 1,102 Milliarden für die EU-13-Länder vorgesehen sind. Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei sollen wie bis anhin ein geografisches Schwergewicht bilden. Doch gerade diese Staaten weisen überdurchschnittlich hohe Mehrwertsteuer-Verluste auf. Allein im Jahr 2016 entgingen diesen vier Staaten rund 13,7 Milliarden Euro. Dem gegenüber steht der geplante jährliche Kohäsionsbeitrag der Schweiz von etwa 44 Millionen Franken (entspricht den vorgesehenen 40 Prozent für diese vier Staaten).</p><p>Auf Basis dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass der geplante Kohäsionsbeitrag im Vergleich zu den weiterhin zu erwartenden Mehrwertsteuer-Verlusten in den Empfängerstaaten in einem absoluten Missverhältnis steht und die Sinnhaftigkeit damit infrage gestellt ist?</p><p>2. Wie rechtfertigt er angesichts der geschilderten Ausgangslage die Bereitstellung von Schweizer Steuergeldern für einen Kohäsionsbeitrag?</p><p>3. Könnte der erwartete Nutzen des Kohäsionsbeitrags bzw. die geldwerte Leistung nicht durch Massnahmen aufseiten der Empfängerstaaten um ein Mehrfaches kompensiert werden?</p><p>4. Hat er das Missverhältnis zwischen Mehrwertsteuer-Verlusten in den EU-13-Ländern und dem Schweizer Kohäsionsbeitrag gegenüber der EU vorgebracht? Falls nein, weshalb nicht?</p><p>5. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass der Kohäsionsbeitrag in Anbetracht dieser Relationen eher ein Instrument der EU gegenüber der Schweiz darstellt, um die grundsätzliche Bereitschaft zu testen, deren Forderungen zu erfüllen, als effektiv einen Nutzen vor Ort stiftet?</p><p>6. Würde die Verwendung des Kohäsionsbeitrags zugunsten wichtiger Projekte in der Schweiz, bspw. zur Unterstützung der Sanierung der AHV, keinen nachvollziehbareren Nutzen stiften? Wäre eine solche Verwendung nicht legitimer gegenüber der Schweizer Bevölkerung?</p>
  • Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partner der Schweiz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 28. September 2018 die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ans Parlament überwiesen. </p><p>1.-5. Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht damit den Schweizer Interessen. Mit dem Beitrag soll Schweizer Expertise auch in Zukunft zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen. Mit einem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der am 21. September 2018 von der EU-Kommission veröffentlichten Studie zur sogenannten MWST-Lücke (d. h. der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen). Diese Differenz sank EU-weit von 2015 auf 2016 um 0,9 Prozent auf 12,3 Prozent. Die EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedlichen Handlungsbedarf: In Kroatien und Luxemburg betrug die Lücke gemäss obiger Studie nur 1 Prozent. In Ungarn reduzierte sie sich von 22 Prozent (2012) auf 13 Prozent (2016) und in der Tschechischen Republik von 20 Prozent (2012) auf 14 Prozent (2016), während sie in Deutschland (9 Prozent) oder Frankreich (12 Prozent) in derselben Periode stabil blieb.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme der öffentlichen Verwaltung in einigen Partnerländern bewusst. Die Schweiz hat deshalb beim Erweiterungsbeitrag ein leistungsfähiges Projektüberwachungs- und -steuerungssystem eingesetzt, um den Missbrauch der Mittel zu verhindern. Auch beim zweiten Beitrag sollen die Projekte in der Regel vom Partnerland vorfinanziert werden. Die Schweiz wird erst nach sorgfältiger Prüfung der Rückerstattungsgesuche und der tatsächlich erbrachten Leistungen die Mittel überweisen.</p><p>Die beim Erweiterungsbeitrag von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) regelmässig durchgeführten Prüfungen und die unabhängige, externe Evaluation von 2015/16 haben bestätigt, dass die Umsetzung ordnungsgemäss erfolgt ist. Diese Berichte haben auch die Wirksamkeit und den Nutzen des Erweiterungsbeitrags bestätigt. Die Empfehlungen wurden in die Finanzierungsbotschaft für den zweiten Beitrag aufgenommen. </p><p>Bei den Mitteln des zweiten Schweizer Beitrags handelt es sich nicht um Budgethilfen. Das heisst, die Gelder fliessen nicht in die Budgets der Partnerländer, sondern werden für konkrete Projekte eingesetzt. Entsprechend können damit auch keine entgangenen Steuereinnahmen kompensiert werden. Allerdings dient der zweite Beitrag unter anderem dazu, in den Partnerländern die öffentlichen Institutionen und deren Funktionsweise zu stärken. </p><p>Beim zweiten Schweizer Beitrag handelt es sich um einen autonomen Beitrag der Schweiz. Die Höhe des Beitrags wurde nicht mit der EU verhandelt. Der abschliessende Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt beim Parlament.</p><p>6. Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV-Finanzen bewusst. Er hat am 28. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) eröffnet und will dem Parlament die Botschaft für die Vorlage AHV 21 bis in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreiten. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament jeweils ein Budget, welches die ausgewogene Finanzierung der gesamten öffentlichen Aufgaben umfasst. Mit der überwiesenen Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Antrag, den Beitrag von rund 130 Millionen Franken pro Jahr zur Stärkung der Zusammenarbeit mit ausgewählten EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss dem "VAT gap"-Bericht der Europäischen Kommission sind den EU-Mitgliedstaaten 2016 über 147 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer-Einnahmen verlorengegangen, unter anderem wegen mangelhaft geführten Steuerbehörden oder kriminellen Vorgängen (siehe auch "NZZ" vom 28. September 2018, S. 29). Das entspricht im Durchschnitt einer Verlustrate von 12,3 Prozent. Gleichzeitig plant der Bundesrat einen erneuten Kohäsionsbeitrag im Umfang von 1,302 Milliarden Franken, wovon 1,102 Milliarden für die EU-13-Länder vorgesehen sind. Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei sollen wie bis anhin ein geografisches Schwergewicht bilden. Doch gerade diese Staaten weisen überdurchschnittlich hohe Mehrwertsteuer-Verluste auf. Allein im Jahr 2016 entgingen diesen vier Staaten rund 13,7 Milliarden Euro. Dem gegenüber steht der geplante jährliche Kohäsionsbeitrag der Schweiz von etwa 44 Millionen Franken (entspricht den vorgesehenen 40 Prozent für diese vier Staaten).</p><p>Auf Basis dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass der geplante Kohäsionsbeitrag im Vergleich zu den weiterhin zu erwartenden Mehrwertsteuer-Verlusten in den Empfängerstaaten in einem absoluten Missverhältnis steht und die Sinnhaftigkeit damit infrage gestellt ist?</p><p>2. Wie rechtfertigt er angesichts der geschilderten Ausgangslage die Bereitstellung von Schweizer Steuergeldern für einen Kohäsionsbeitrag?</p><p>3. Könnte der erwartete Nutzen des Kohäsionsbeitrags bzw. die geldwerte Leistung nicht durch Massnahmen aufseiten der Empfängerstaaten um ein Mehrfaches kompensiert werden?</p><p>4. Hat er das Missverhältnis zwischen Mehrwertsteuer-Verlusten in den EU-13-Ländern und dem Schweizer Kohäsionsbeitrag gegenüber der EU vorgebracht? Falls nein, weshalb nicht?</p><p>5. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass der Kohäsionsbeitrag in Anbetracht dieser Relationen eher ein Instrument der EU gegenüber der Schweiz darstellt, um die grundsätzliche Bereitschaft zu testen, deren Forderungen zu erfüllen, als effektiv einen Nutzen vor Ort stiftet?</p><p>6. Würde die Verwendung des Kohäsionsbeitrags zugunsten wichtiger Projekte in der Schweiz, bspw. zur Unterstützung der Sanierung der AHV, keinen nachvollziehbareren Nutzen stiften? Wäre eine solche Verwendung nicht legitimer gegenüber der Schweizer Bevölkerung?</p>
    • Schweizer Kohäsionsmilliarde, und Betrüger erleichtern gleichzeitig die öffentlichen Kassen der EU um rund 150 Milliarden Euro?

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