Zugang zum Justizsystem, insbesondere für Kinder

ShortId
18.3879
Id
20183879
Updated
28.07.2023 03:03
Language
de
Title
Zugang zum Justizsystem, insbesondere für Kinder
AdditionalIndexing
28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Kinderrechte bewusst, auch was den Zugang zur Justiz anbelangt.</p><p>Sowohl im materiellen Recht als auch im Verfahrensrecht gibt es verschiedene Bestimmungen, welche den Zugang der Kinder zur Justiz gewährleisten. Artikel 306 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches (SR 210) sieht etwa vor, dass die Kindesschutzbehörde einen Beistand ernennt oder die Angelegenheit selber regelt, wenn die Eltern am Handeln verhindert sind oder in einer Angelegenheit Interessen haben, die denen des Kindes widersprechen. Auch die Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) und die Jugendstrafprozessordnung (JStPO, SR 312.1) sehen Regelungen zur Gewährleistung des Zugangs von Kindern zur Justiz vor (vgl. z. B. Art. 298-300 ZPO über die Anhörung und Vertretung von Kindern in familienrechtlichen Verfahren und Art. 23-25 JStPO über das Recht auf einen Rechtsbeistand für Kinder, die sich mit dem Gesetz in Konflikt befinden). Die Anwendung und Umsetzung dieser Bestimmungen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. </p><p>Mit dem Postulat 14.3382 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates wurde der Bund beauftragt, eine gesamtschweizerische Bilanz über die Kindesanhörung in verschiedenen Bereichen durchzuführen. Das mit dieser Studie beauftragte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) veröffentlichte im August 2017 in einem ersten Teilprojekt die Studie "<a href="http://skmr.ch/de/schwerpunkte/zugang-justiz/kindesanhoerung/studie_anhoerung_kinder_behoerden.html">Une justice adaptée aux enfants - L'audition de l'enfant lors d'un placement en droit civil et lors du renvoi d'un parent en droit des étrangers</a>". Darauf aufbauend erhebt das SKMR Daten, um daraus die Stärken und Schwächen der Implementierung zu identifizieren. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie die Kindesanhörung im Sinn der Empfehlungen qualitativ verbessert werden kann.</p><p>Der Bund unterstützt zudem über den Kredit "Kinderrechte" private Trägerschaften, die sich für die Bekanntmachung und die Koordination der Umsetzung der Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention, SR 0.107) in der Schweiz engagieren. Unterstützt wird insbesondere der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz, welcher unter anderem die Leitlinien des Europarates zu einer kindgerechten Justiz bekanntmacht und die zuständigen staatlichen Stellen bei deren Umsetzung unterstützt.</p><p>Der Bundesrat wird in Kürze die Botschaft zur Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschieden. Diesem Entscheid will der Bundesrat nicht vorgreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gerade die Jüngsten unter uns sind auf ein gut funktionierendes Justizsystem angewiesen. Jährlich sind rund 2,5 Millionen Kinder in Europa - in der Schweiz sind es unserer Schätzung nach rund 100 000 - in gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren involviert. </p><p>Oft geht vergessen, dass nicht nur wir Erwachsenen, sondern auch Kinder direkt mit dem Rechtssystem in Kontakt treten. Damit ein Kind an einem Verfahren teilnehmen kann, muss es primär seine Rechte kennen. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass dies in der Praxis nicht der Fall ist: Die Kinder wissen kaum über die vorhandenen Rechtsinstitutionen oder ihre eigenen Rechte Bescheid. Und falls ihnen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese nicht kindgerecht vermittelt.</p><p>Gerade bei häuslicher Gewalt sind in vielen Fällen auch Kinder involviert, sei es als Direktbetroffene oder auch als direkt Mitbetroffene. Aber auch andere Bereiche wie Partnertrennungen, Kinderalimente, Besuchsrechte, Kinderrechte und vieles mehr sind Bereiche, bei welchen Kinder auf Zugang zur Justiz angewiesen sind. </p><p>In den letzten Wochen war den Medien zu entnehmen, dass es beim neuen Menschenrechtszentrum der Schweiz Verzögerungen geben wird. Eine Idee von Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern war, dass eine Kinderombudsstelle über das neue Zentrum eingeführt werden könnte. </p><p>Es stellt sich nun folgende Frage an den Bundesrat:</p><p>Wie gedenkt er den Zugang zur Justiz für alle, insbesondere für Kinder, zu gewährleisten?</p>
  • Zugang zum Justizsystem, insbesondere für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Kinderrechte bewusst, auch was den Zugang zur Justiz anbelangt.</p><p>Sowohl im materiellen Recht als auch im Verfahrensrecht gibt es verschiedene Bestimmungen, welche den Zugang der Kinder zur Justiz gewährleisten. Artikel 306 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches (SR 210) sieht etwa vor, dass die Kindesschutzbehörde einen Beistand ernennt oder die Angelegenheit selber regelt, wenn die Eltern am Handeln verhindert sind oder in einer Angelegenheit Interessen haben, die denen des Kindes widersprechen. Auch die Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) und die Jugendstrafprozessordnung (JStPO, SR 312.1) sehen Regelungen zur Gewährleistung des Zugangs von Kindern zur Justiz vor (vgl. z. B. Art. 298-300 ZPO über die Anhörung und Vertretung von Kindern in familienrechtlichen Verfahren und Art. 23-25 JStPO über das Recht auf einen Rechtsbeistand für Kinder, die sich mit dem Gesetz in Konflikt befinden). Die Anwendung und Umsetzung dieser Bestimmungen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. </p><p>Mit dem Postulat 14.3382 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates wurde der Bund beauftragt, eine gesamtschweizerische Bilanz über die Kindesanhörung in verschiedenen Bereichen durchzuführen. Das mit dieser Studie beauftragte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) veröffentlichte im August 2017 in einem ersten Teilprojekt die Studie "<a href="http://skmr.ch/de/schwerpunkte/zugang-justiz/kindesanhoerung/studie_anhoerung_kinder_behoerden.html">Une justice adaptée aux enfants - L'audition de l'enfant lors d'un placement en droit civil et lors du renvoi d'un parent en droit des étrangers</a>". Darauf aufbauend erhebt das SKMR Daten, um daraus die Stärken und Schwächen der Implementierung zu identifizieren. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie die Kindesanhörung im Sinn der Empfehlungen qualitativ verbessert werden kann.</p><p>Der Bund unterstützt zudem über den Kredit "Kinderrechte" private Trägerschaften, die sich für die Bekanntmachung und die Koordination der Umsetzung der Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention, SR 0.107) in der Schweiz engagieren. Unterstützt wird insbesondere der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz, welcher unter anderem die Leitlinien des Europarates zu einer kindgerechten Justiz bekanntmacht und die zuständigen staatlichen Stellen bei deren Umsetzung unterstützt.</p><p>Der Bundesrat wird in Kürze die Botschaft zur Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschieden. Diesem Entscheid will der Bundesrat nicht vorgreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gerade die Jüngsten unter uns sind auf ein gut funktionierendes Justizsystem angewiesen. Jährlich sind rund 2,5 Millionen Kinder in Europa - in der Schweiz sind es unserer Schätzung nach rund 100 000 - in gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren involviert. </p><p>Oft geht vergessen, dass nicht nur wir Erwachsenen, sondern auch Kinder direkt mit dem Rechtssystem in Kontakt treten. Damit ein Kind an einem Verfahren teilnehmen kann, muss es primär seine Rechte kennen. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass dies in der Praxis nicht der Fall ist: Die Kinder wissen kaum über die vorhandenen Rechtsinstitutionen oder ihre eigenen Rechte Bescheid. Und falls ihnen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese nicht kindgerecht vermittelt.</p><p>Gerade bei häuslicher Gewalt sind in vielen Fällen auch Kinder involviert, sei es als Direktbetroffene oder auch als direkt Mitbetroffene. Aber auch andere Bereiche wie Partnertrennungen, Kinderalimente, Besuchsrechte, Kinderrechte und vieles mehr sind Bereiche, bei welchen Kinder auf Zugang zur Justiz angewiesen sind. </p><p>In den letzten Wochen war den Medien zu entnehmen, dass es beim neuen Menschenrechtszentrum der Schweiz Verzögerungen geben wird. Eine Idee von Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern war, dass eine Kinderombudsstelle über das neue Zentrum eingeführt werden könnte. </p><p>Es stellt sich nun folgende Frage an den Bundesrat:</p><p>Wie gedenkt er den Zugang zur Justiz für alle, insbesondere für Kinder, zu gewährleisten?</p>
    • Zugang zum Justizsystem, insbesondere für Kinder

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