Definition von Eventualmassnahmen für den Schutz der Schweizer Landesinteressen gegenüber der EU

ShortId
18.3882
Id
20183882
Updated
28.07.2023 03:01
Language
de
Title
Definition von Eventualmassnahmen für den Schutz der Schweizer Landesinteressen gegenüber der EU
AdditionalIndexing
10;04;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz soll mit der EU eine gutnachbarschaftliche Beziehung pflegen, die sich an beidseitigen Interessen orientiert und die Souveränität beider Parteien respektiert. Auf dieser Basis soll das bestehende bilaterale Verhältnis gepflegt und bei Bedarf weiter ausgebaut werden.</p><p>Im Dezember 2017 gab die Europäische Kommission bekannt, die Äquivalenz der Schweizer Börse nur noch befristet auf ein Jahr zu verlängern. Des Weiteren drohte sie damit, bilaterale Dossiers zu blockieren. Konkret wurde erwähnt, die Aktualisierung des bilateralen Abkommens über die technischen Handelshemmnisse auszusetzen, sollten die Fortschritte bei der Aushandlung eines institutionellen Abkommens nicht zu ihrer Zufriedenheit verlaufen. Ähnliches lässt sich verlautbaren, sollte die Schweiz keine Kohäsionszahlungen mehr leisten wollen. Und sollte es die Schweiz verpassen, die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften rechtzeitig abzuschaffen, würde die EU die Schweiz wohl auf eine schwarze Liste setzen.</p><p>Damit sendet die EU klare Signale, dass sie bereit ist, der Schweiz einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, um den gewollten Verhandlungsverlauf zu erzwingen. Anstatt auf Augenhöhe und im Sinne eines partnerschaftlichen Austauschs gemeinsame Interessenfelder auszuloten, will die EU ihre Interessen gegenüber der Schweiz unilateral durchsetzen.</p><p>Aus verhandlungsstrategischen Gründen wird der Bundesrat daher beauftragt, Eventualmassnahmen auszuarbeiten, um bei politischen Massnahmen der EU, die sich gegen die Schweizer Landesinteressen richten, angemessen und zeitnah reagieren zu können. Ziel der Eventualmassnahmen muss es sein, das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz wieder auf eine gemeinsame, die gegenseitige Souveränität respektierende Ebene zu bringen. Darüber hinaus müssen sie geeignet sein, den Eindruck abzuwehren, die Schweiz liesse sich unter Druck setzen, um der EU einen einseitigen Verhandlungserfolg zu bescheren. Als Beispiel sei der Ausschluss von EU-Handelsplätzen für den Handel mit Schweizer Aktien erwähnt (Entscheid des Bundesrates vom 8. Juni 2018). Die Liste der Eventualmassnahmen ist lediglich gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen offenzulegen.</p>
  • <p>Der bilaterale Weg ist schweizerische Interessenpolitik. Dieser massgeschneiderte sektorielle Ansatz erlaubt einen weitgehenden Marktzugang sowie enge Kooperation in ausgewählten Bereichen (wie Sicherheit, Asyl, Forschung usw.) unter Wahrung grösstmöglicher politischer Eigenständigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. </p><p>Seit mehr als fünf Jahren stehen die EU und die Schweiz in Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen, um den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern und gemeinsame, klare Spielregeln zu definieren. Der Bundesrat wird ein institutionelles Abkommen mit der EU dann abschliessen, wenn das Resultat ausgewogen ist und die wichtigsten Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Er evaluiert dabei fortlaufend seinen Handlungsspielraum. </p><p>Die lediglich befristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU bspw. hat der Bundesrat als diskriminierend kritisiert und für den Fall einer Nichtverlängerung eine Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen. Den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten hat der Bundesrat explizit in den Kontext der Entwicklungen der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gestellt. Die nächsten Entwicklungen in den Beziehungen Schweiz-EU werden in die parlamentarische Debatte einfliessen können. </p><p>Aus verhandlungstaktischen Gründen nimmt der Bundesrat zu möglichen weiteren Eventualmassnahmen keine Stellung. Eine Eskalation von Retorsionsmassnahmen im Verhältnis zur EU kann aber nicht im Sinne einer konsequenten, verantwortungsvollen schweizerischen Interessenpolitik sein. </p><p>Der Bundesrat informiert regelmässig die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone über die europapolitischen Entwicklungen. Zudem arbeitet er eng mit den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zusammen und ist jederzeit bereit, den GPK über die laufenden europapolitischen Arbeiten Auskunft zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nicht zu veröffentlichende Liste mit Eventualmassnahmen auszuarbeiten, um bei politischen Massnahmen der EU gegen die Schweizer Landesinteressen angemessen reagieren zu können.</p>
  • Definition von Eventualmassnahmen für den Schutz der Schweizer Landesinteressen gegenüber der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz soll mit der EU eine gutnachbarschaftliche Beziehung pflegen, die sich an beidseitigen Interessen orientiert und die Souveränität beider Parteien respektiert. Auf dieser Basis soll das bestehende bilaterale Verhältnis gepflegt und bei Bedarf weiter ausgebaut werden.</p><p>Im Dezember 2017 gab die Europäische Kommission bekannt, die Äquivalenz der Schweizer Börse nur noch befristet auf ein Jahr zu verlängern. Des Weiteren drohte sie damit, bilaterale Dossiers zu blockieren. Konkret wurde erwähnt, die Aktualisierung des bilateralen Abkommens über die technischen Handelshemmnisse auszusetzen, sollten die Fortschritte bei der Aushandlung eines institutionellen Abkommens nicht zu ihrer Zufriedenheit verlaufen. Ähnliches lässt sich verlautbaren, sollte die Schweiz keine Kohäsionszahlungen mehr leisten wollen. Und sollte es die Schweiz verpassen, die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften rechtzeitig abzuschaffen, würde die EU die Schweiz wohl auf eine schwarze Liste setzen.</p><p>Damit sendet die EU klare Signale, dass sie bereit ist, der Schweiz einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, um den gewollten Verhandlungsverlauf zu erzwingen. Anstatt auf Augenhöhe und im Sinne eines partnerschaftlichen Austauschs gemeinsame Interessenfelder auszuloten, will die EU ihre Interessen gegenüber der Schweiz unilateral durchsetzen.</p><p>Aus verhandlungsstrategischen Gründen wird der Bundesrat daher beauftragt, Eventualmassnahmen auszuarbeiten, um bei politischen Massnahmen der EU, die sich gegen die Schweizer Landesinteressen richten, angemessen und zeitnah reagieren zu können. Ziel der Eventualmassnahmen muss es sein, das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz wieder auf eine gemeinsame, die gegenseitige Souveränität respektierende Ebene zu bringen. Darüber hinaus müssen sie geeignet sein, den Eindruck abzuwehren, die Schweiz liesse sich unter Druck setzen, um der EU einen einseitigen Verhandlungserfolg zu bescheren. Als Beispiel sei der Ausschluss von EU-Handelsplätzen für den Handel mit Schweizer Aktien erwähnt (Entscheid des Bundesrates vom 8. Juni 2018). Die Liste der Eventualmassnahmen ist lediglich gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen offenzulegen.</p>
    • <p>Der bilaterale Weg ist schweizerische Interessenpolitik. Dieser massgeschneiderte sektorielle Ansatz erlaubt einen weitgehenden Marktzugang sowie enge Kooperation in ausgewählten Bereichen (wie Sicherheit, Asyl, Forschung usw.) unter Wahrung grösstmöglicher politischer Eigenständigkeit. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren, zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. </p><p>Seit mehr als fünf Jahren stehen die EU und die Schweiz in Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen, um den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern und gemeinsame, klare Spielregeln zu definieren. Der Bundesrat wird ein institutionelles Abkommen mit der EU dann abschliessen, wenn das Resultat ausgewogen ist und die wichtigsten Schweizer Interessen berücksichtigt sind. Er evaluiert dabei fortlaufend seinen Handlungsspielraum. </p><p>Die lediglich befristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU bspw. hat der Bundesrat als diskriminierend kritisiert und für den Fall einer Nichtverlängerung eine Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen. Den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten hat der Bundesrat explizit in den Kontext der Entwicklungen der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gestellt. Die nächsten Entwicklungen in den Beziehungen Schweiz-EU werden in die parlamentarische Debatte einfliessen können. </p><p>Aus verhandlungstaktischen Gründen nimmt der Bundesrat zu möglichen weiteren Eventualmassnahmen keine Stellung. Eine Eskalation von Retorsionsmassnahmen im Verhältnis zur EU kann aber nicht im Sinne einer konsequenten, verantwortungsvollen schweizerischen Interessenpolitik sein. </p><p>Der Bundesrat informiert regelmässig die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone über die europapolitischen Entwicklungen. Zudem arbeitet er eng mit den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zusammen und ist jederzeit bereit, den GPK über die laufenden europapolitischen Arbeiten Auskunft zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nicht zu veröffentlichende Liste mit Eventualmassnahmen auszuarbeiten, um bei politischen Massnahmen der EU gegen die Schweizer Landesinteressen angemessen reagieren zu können.</p>
    • Definition von Eventualmassnahmen für den Schutz der Schweizer Landesinteressen gegenüber der EU

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