Nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen"

ShortId
18.3884
Id
20183884
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen"
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44704">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a>, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", ausgeführt, verurteilt der Bundesrat Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. </p><p>Das am 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft getretene Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35) verpflichtet die Schweiz, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Knaben, zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu ermutigen. Auf Ebene Bund und Kantone sind derweil die Umsetzungsarbeiten angelaufen. Am 13. November 2018 fand eine nationale Konferenz statt, an welcher der Bund eine Übersicht der ständigen und laufenden Massnahmen des Bundes zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt publiziert hat. Auch die Kantone präsentierten an dieser Konferenz eine Bestandsaufnahme ihrer laufenden Massnahmen. </p><p>Neben der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht der Bundesrat gezielte Schutzmassnahmen für Opfer von Gewalt vor. Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (BBl 2017 7307) sollen das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz angepasst werden. Dadurch werden die Schwachstellen des geltenden Rechts behoben und Personen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking geschützt. Das Geschäft ist derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Die vom Bundesrat geplante Revision von Artikel 55a StGB soll den Gerichten zudem die Möglichkeit einräumen, Tatpersonen in Lernprogramme gegen Gewalt zu weisen. Diese Massnahme kann zu einer verstärkten Nutzung solcher Angebote führen. </p><p>Die Einrichtung und Finanzierung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Tatpersonen liegt in der Zuständigkeit der Kantone (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zum <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143417">Postulat 14.3417 Feri</a> "Häusliche Gewalt durch konsequente Inverantwortungnahme der gewaltausübenden Person stoppen"). Es ist auch Sache der Kantone, solche Fachstellen beim Zielpublikum bekanntzumachen. Aktuell verfügen 25 Kantone über Angebote, die sich an gewalttätige Männer und Frauen richten. </p><p>Aufgrund der laufenden Massnahmen und wie bereits in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20181047">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a> erwähnt, zieht der Bundesrat eine national angelegte Sensibilisierungs- und Präventionskampagne auch mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch die Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage 16.1043 Feri</a> "Präventionskampagne 'Nein heisst Nein'"). Allerdings wird diese Frage im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den Kantonen thematisiert.</p><p>Wie in der Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage 16.1043 Feri</a> dargelegt, müssten für eine nationale Kampagne erfahrungsgemäss jährlich mindestens 2 Millionen Franken eingesetzt werden, um genügend Sichtbarkeit zu erwirken. Dabei ist die Nachhaltigkeit nur gewährleistet, wenn die Kampagne mehrere Jahre wiederholt wird. Zurzeit stehen solche Mittel nicht zur Verfügung. Weiter müsste mit den relevanten kantonalen Stellen geklärt werden, ob eine nationale Präventionskampagne tatsächlich ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen wesentlich zu beeinflussen, oder ob andere Massnahmen zielführender sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen" durchzuführen. Gewalt gegen andere und namentlich häusliche Gewalt wird überwiegend von (einzelnen) Männern gegenüber Frauen ausgeübt. Einerseits braucht es die Unterstützung und Betreuung der weiblichen Opfer, andererseits muss es aber auch ein Ziel sein, Männer (und in selteneren Fällen Frauen) den eigenen Ausstieg aus der Gewalttätigkeit zu ermöglichen. Geschlechterrollen, Männer- und Frauenbilder sollen hinterfragt werden, ebenso der Selbstwert der Männer respektive ihre Vorstellung von Männlichkeit. Um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, muss letztlich eine Sensibilisierung der Männer vor der eigenen Gewaltausübung erreicht werden. Die Betroffenen müssen sich ihres eigenen gewalttätigen Verhaltens bewusst werden und Verhaltensmuster frühzeitig erkennen können. Sie müssen lernen, Verantwortung dafür zu übernehmen und schliesslich ihr Verhalten zu verändern. Beispielsweise könnten nebst Bekanntmachung der Thematik von Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Kampagne auch bestehende und/oder neue beratende Fachstellen für Männer bekanntgemacht und in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. In diesem Sinne wird der Bundesrat gebeten, die Durchführung einer national angelegten Präventionskampagne an die Hand zu nehmen.</p>
  • Nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44704">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a>, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", ausgeführt, verurteilt der Bundesrat Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. </p><p>Das am 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft getretene Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35) verpflichtet die Schweiz, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Knaben, zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu ermutigen. Auf Ebene Bund und Kantone sind derweil die Umsetzungsarbeiten angelaufen. Am 13. November 2018 fand eine nationale Konferenz statt, an welcher der Bund eine Übersicht der ständigen und laufenden Massnahmen des Bundes zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt publiziert hat. Auch die Kantone präsentierten an dieser Konferenz eine Bestandsaufnahme ihrer laufenden Massnahmen. </p><p>Neben der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht der Bundesrat gezielte Schutzmassnahmen für Opfer von Gewalt vor. Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (BBl 2017 7307) sollen das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz angepasst werden. Dadurch werden die Schwachstellen des geltenden Rechts behoben und Personen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking geschützt. Das Geschäft ist derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Die vom Bundesrat geplante Revision von Artikel 55a StGB soll den Gerichten zudem die Möglichkeit einräumen, Tatpersonen in Lernprogramme gegen Gewalt zu weisen. Diese Massnahme kann zu einer verstärkten Nutzung solcher Angebote führen. </p><p>Die Einrichtung und Finanzierung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Tatpersonen liegt in der Zuständigkeit der Kantone (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zum <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143417">Postulat 14.3417 Feri</a> "Häusliche Gewalt durch konsequente Inverantwortungnahme der gewaltausübenden Person stoppen"). Es ist auch Sache der Kantone, solche Fachstellen beim Zielpublikum bekanntzumachen. Aktuell verfügen 25 Kantone über Angebote, die sich an gewalttätige Männer und Frauen richten. </p><p>Aufgrund der laufenden Massnahmen und wie bereits in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20181047">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a> erwähnt, zieht der Bundesrat eine national angelegte Sensibilisierungs- und Präventionskampagne auch mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch die Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage 16.1043 Feri</a> "Präventionskampagne 'Nein heisst Nein'"). Allerdings wird diese Frage im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den Kantonen thematisiert.</p><p>Wie in der Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage 16.1043 Feri</a> dargelegt, müssten für eine nationale Kampagne erfahrungsgemäss jährlich mindestens 2 Millionen Franken eingesetzt werden, um genügend Sichtbarkeit zu erwirken. Dabei ist die Nachhaltigkeit nur gewährleistet, wenn die Kampagne mehrere Jahre wiederholt wird. Zurzeit stehen solche Mittel nicht zur Verfügung. Weiter müsste mit den relevanten kantonalen Stellen geklärt werden, ob eine nationale Präventionskampagne tatsächlich ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen wesentlich zu beeinflussen, oder ob andere Massnahmen zielführender sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen" durchzuführen. Gewalt gegen andere und namentlich häusliche Gewalt wird überwiegend von (einzelnen) Männern gegenüber Frauen ausgeübt. Einerseits braucht es die Unterstützung und Betreuung der weiblichen Opfer, andererseits muss es aber auch ein Ziel sein, Männer (und in selteneren Fällen Frauen) den eigenen Ausstieg aus der Gewalttätigkeit zu ermöglichen. Geschlechterrollen, Männer- und Frauenbilder sollen hinterfragt werden, ebenso der Selbstwert der Männer respektive ihre Vorstellung von Männlichkeit. Um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, muss letztlich eine Sensibilisierung der Männer vor der eigenen Gewaltausübung erreicht werden. Die Betroffenen müssen sich ihres eigenen gewalttätigen Verhaltens bewusst werden und Verhaltensmuster frühzeitig erkennen können. Sie müssen lernen, Verantwortung dafür zu übernehmen und schliesslich ihr Verhalten zu verändern. Beispielsweise könnten nebst Bekanntmachung der Thematik von Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Kampagne auch bestehende und/oder neue beratende Fachstellen für Männer bekanntgemacht und in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. In diesem Sinne wird der Bundesrat gebeten, die Durchführung einer national angelegten Präventionskampagne an die Hand zu nehmen.</p>
    • Nationale Aktion "Männer gegen Gewalt an Frauen"

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