Eidgenössische Zollverwaltung. Folgenreicher Umbau von der Fiskalbehörde zur Sicherheitsbehörde

ShortId
18.3885
Id
20183885
Updated
28.07.2023 03:00
Language
de
Title
Eidgenössische Zollverwaltung. Folgenreicher Umbau von der Fiskalbehörde zur Sicherheitsbehörde
AdditionalIndexing
04;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) setzt gestützt auf die Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm Dazit; BBl 2017 1719) sowie den dazugehörigen Bundesbeschluss vom 12. September 2017 (BBl 2017 6423) das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm Dazit um. Für Dazit wurde ein Gesamtkredit von 393 Millionen Franken für die Gesamterneuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der EZV bewilligt. Dies ermöglicht eine umfassende organisatorische Modernisierung und Digitalisierung der EZV, insbesondere eine erhebliche Vereinfachung der Grenz- und Zollformalitäten sowie bedeutende Effizienzgewinne inner- und ausserhalb der Verwaltung. Schätzungen zufolge dürften die Regulierungskosten allein im grenzüberschreitenden Warenverkehr jährlich um 125 Millionen Franken tiefer ausfallen. Dank einer effektiveren Erfüllung der Zollaufgaben führt das Programm Dazit auch zu mehr Sicherheit im Inland.</p><p>Die heutige Organisation der EZV entspricht nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Die Aufgaben sind in Silos organisiert, und für Zoll und Grenzwache bestehen überlagernde Regionalorganisationen. Mit der Digitalisierung wird sich die Organisation der Aufgabenerfüllung der EZV grundlegend ändern. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./5. Es gehört zu den Aufgaben eines Amtsdirektors, für die zweckmässige Organisation der Verwaltungseinheit zu sorgen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms Dazit. Zudem steht der Direktor in engem Kontakt mit dem Departementsvorsteher. Bereits in der Dazit-Botschaft wird ausgeführt, dass eine organisatorische Neuaufstellung der EZV erforderlich ist, um den Nutzen aus der Gesamterneuerung der IKT und der Vereinfachung der Zollprozesse umfassend realisieren zu können.</p><p>2. Die EZV ist bereits heute auch eine Sicherheitsorganisation. Die Sicherheitsaufgaben der EZV ergeben sich aus den in Artikel 95 des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) erwähnten nichtzollrechtlichen Erlassen. Die entsprechenden Befugnisse sind in den Artikeln 100ff. ZG geregelt. Sie gehört auch gemäss mehreren Berichten des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz (2010, 2016) zu den sicherheitspolitischen Instrumenten der Schweiz. Aber auch die gemeinsame Charta der Zollverwaltungen der Europäischen Union vom 12. Juli 2018 hält fest, dass zu den Aufgaben einer Zollverwaltung die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung gegen Bedrohungen, einschliesslich Bedrohungen für die Gesundheit der Bevölkerung und durch Schwerstkriminalität, gehört. Hierzu zählen namentlich Ausweis-, Personen- und Warenkontrollen, um zu verhindern, dass Verbrecher ungehindert unsere Grenzen passieren können und z. B. Waffen, Sprengstoffe sowie deren Vorläuferstoffe illegal eingeführt und für Verbrechen missbraucht werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeitet die EZV mit verschiedenen Bundesstellen zusammen, insbesondere mit dem Bundesamt für Polizei.</p><p>3. Es ist richtig, dass den formellen Kontrollen heute eine hohe Bedeutung zukommt. Dies bindet zu viele Ressourcen. Mit der Digitalisierung sollen nicht weniger Kontrollen erfolgen, sondern sie sollen zum einen teilweise automatisiert werden und zum andern zielgerichteter bzw. risikoorientierter vorgenommen werden; damit werden sie weiterhin auch der Einnahmensicherung dienen. Heute verliert die EZV zu viel Zeit mit administrativem Aufwand, die wiederum für Kontrollen zugunsten der Sicherheit fehlt.</p><p>4. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine über die Dazit-Botschaft hinausgehenden Ressourcen frei werden. Die organisatorischen Änderungen wie auch der damit verbundene Zeitplan sollen eine Umsetzung ohne Entlassungen ermöglichen.</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Personal motiviert ist und über ein hohes Ansehen in der Bevölkerung verfügt. Vorgabe für Dazit ist, die Mehrheit des Personals für die risikoorientierte Kontrolle des Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs einzusetzen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Ausrichtung zu neuen und anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern führt, was dem Selbstverständnis und der Motivation des Personals der EZV entspricht.</p><p>7. Hierzu können zum heutigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Es ist jedoch anzumerken, dass grosse Teile des Zollpersonals bereits heute über Dienstkleidung verfügen und Artikel 228 der Zollverordnung (SR 631.01) eine Bewaffnung von Teilen des gesamten EZV-Personals erlaubt.</p><p>8. Jede organisatorische Änderung birgt neben Chancen auch Risiken. Daher muss im Prozess offen, ehrlich und transparent kommuniziert werden. Zudem muss der Weiterentwicklung attraktiver Berufsbilder für das bestehende wie auch für das neue Personal ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Im von der Interpellantin zitierten Informationsbulletin wird daher erwähnt, dass die Geschäftsleitung der EZV die Sozialpartner in den Veränderungsprozess einbindet. Bereits heute finden regelmässig Gespräche zur genannten Thematik statt.</p><p>9. Die EZV soll mittelfristig nur noch über einen Personalkörper mit einer einheitlichen Basisausbildung und Spezialisierungen in den Bereichen Personen, Waren und Transportmittel verfügen. Dabei kann grossenteils auf den heutigen Ausbildungen aufgebaut werden. Ziel ist es, das gesamte Personal der EZV flexibler und risikoorientierter einsetzen zu können. Der erforderliche Aus- und Weiterbildungsbedarf kann noch nicht beziffert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss dem Informationsbulletin der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom 24. August 2018 plant die EZV eine fundamentale Reorganisation und neue Ausrichtung. Die operativen Teile von Zoll und Grenzwachtkorps sollen zu einer neuen Einheit unter einer Leitung zusammengeführt werden. Der grösste Teil der Mitarbeitenden wird uniformiert und aufgabenbezogen bewaffnet werden. Die Neuausrichtung basiert auf dem Grundsatz einer umfassenden Kontrolle von Personen, Waren und Transportmitteln aus einer Hand im Sinne der Vision "Umfassende Sicherheit an der Grenze für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat". </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der neue Zolldirektor ist seit 1. April 2016 im Amt. Gibt es einen Auftrag, die EZV neu aufzustellen? Falls ja, was sind die Vorgaben?</p><p>2. Mit der Neuausrichtung ist der Umbau von einer Fiskalbehörde zu einem Sicherheitsorgan geplant. Wie beurteilt der Bundesrat diese Absichten?</p><p>3. In Zukunft sollen die formellen Kontrollen automatisiert werden. Den formellen Kontrollen kommt zum heutigen Zeitpunkt eine hohe Bedeutung zu. Wenn diese automatisiert werden, stehen Einnahmeneinbussen auf dem Spiel. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aussichten? </p><p>4. Welche Auswirkungen wird die geplante Neuausrichtung der EZV auf den Personalbestand haben?</p><p>5. In welcher Form korrespondiert die geplante Neuausrichtung der EZV mit Dazit?</p><p>6. Die momentane EZV ist effizient und verfügt über hochmotivierte Mitarbeitende sowie ein hohes Ansehen bei der Bevölkerung und Wirtschaft. Viele verfügen über langjährige und unverzichtbare Erfahrung. Wird dies durch die neue Ausrichtung nicht gefährdet?</p><p>7. Die Neuausrichtung beinhaltet die Uniformierung wie auch die Bewaffnung des Personals. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Ausbildung und Bewaffnung ist zu rechnen?</p><p>8. Viele Angestellte des ehemaligen zivilen Zolls haben diesen Beruf bewusst gewählt. Es besteht die Gefahr, dass es zu einem spürbaren Aderlass beim zivilen Personal kommen wird. Ist er sich dessen bewusst?</p><p>9. Wie wird sich die Arbeit des Grenzwachtkorps verändern oder anpassen? Mit welchem Aus- und Weiterbildungsbedarf ist zu rechnen? </p>
  • Eidgenössische Zollverwaltung. Folgenreicher Umbau von der Fiskalbehörde zur Sicherheitsbehörde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) setzt gestützt auf die Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm Dazit; BBl 2017 1719) sowie den dazugehörigen Bundesbeschluss vom 12. September 2017 (BBl 2017 6423) das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm Dazit um. Für Dazit wurde ein Gesamtkredit von 393 Millionen Franken für die Gesamterneuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der EZV bewilligt. Dies ermöglicht eine umfassende organisatorische Modernisierung und Digitalisierung der EZV, insbesondere eine erhebliche Vereinfachung der Grenz- und Zollformalitäten sowie bedeutende Effizienzgewinne inner- und ausserhalb der Verwaltung. Schätzungen zufolge dürften die Regulierungskosten allein im grenzüberschreitenden Warenverkehr jährlich um 125 Millionen Franken tiefer ausfallen. Dank einer effektiveren Erfüllung der Zollaufgaben führt das Programm Dazit auch zu mehr Sicherheit im Inland.</p><p>Die heutige Organisation der EZV entspricht nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Die Aufgaben sind in Silos organisiert, und für Zoll und Grenzwache bestehen überlagernde Regionalorganisationen. Mit der Digitalisierung wird sich die Organisation der Aufgabenerfüllung der EZV grundlegend ändern. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./5. Es gehört zu den Aufgaben eines Amtsdirektors, für die zweckmässige Organisation der Verwaltungseinheit zu sorgen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms Dazit. Zudem steht der Direktor in engem Kontakt mit dem Departementsvorsteher. Bereits in der Dazit-Botschaft wird ausgeführt, dass eine organisatorische Neuaufstellung der EZV erforderlich ist, um den Nutzen aus der Gesamterneuerung der IKT und der Vereinfachung der Zollprozesse umfassend realisieren zu können.</p><p>2. Die EZV ist bereits heute auch eine Sicherheitsorganisation. Die Sicherheitsaufgaben der EZV ergeben sich aus den in Artikel 95 des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) erwähnten nichtzollrechtlichen Erlassen. Die entsprechenden Befugnisse sind in den Artikeln 100ff. ZG geregelt. Sie gehört auch gemäss mehreren Berichten des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz (2010, 2016) zu den sicherheitspolitischen Instrumenten der Schweiz. Aber auch die gemeinsame Charta der Zollverwaltungen der Europäischen Union vom 12. Juli 2018 hält fest, dass zu den Aufgaben einer Zollverwaltung die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung gegen Bedrohungen, einschliesslich Bedrohungen für die Gesundheit der Bevölkerung und durch Schwerstkriminalität, gehört. Hierzu zählen namentlich Ausweis-, Personen- und Warenkontrollen, um zu verhindern, dass Verbrecher ungehindert unsere Grenzen passieren können und z. B. Waffen, Sprengstoffe sowie deren Vorläuferstoffe illegal eingeführt und für Verbrechen missbraucht werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeitet die EZV mit verschiedenen Bundesstellen zusammen, insbesondere mit dem Bundesamt für Polizei.</p><p>3. Es ist richtig, dass den formellen Kontrollen heute eine hohe Bedeutung zukommt. Dies bindet zu viele Ressourcen. Mit der Digitalisierung sollen nicht weniger Kontrollen erfolgen, sondern sie sollen zum einen teilweise automatisiert werden und zum andern zielgerichteter bzw. risikoorientierter vorgenommen werden; damit werden sie weiterhin auch der Einnahmensicherung dienen. Heute verliert die EZV zu viel Zeit mit administrativem Aufwand, die wiederum für Kontrollen zugunsten der Sicherheit fehlt.</p><p>4. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine über die Dazit-Botschaft hinausgehenden Ressourcen frei werden. Die organisatorischen Änderungen wie auch der damit verbundene Zeitplan sollen eine Umsetzung ohne Entlassungen ermöglichen.</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Personal motiviert ist und über ein hohes Ansehen in der Bevölkerung verfügt. Vorgabe für Dazit ist, die Mehrheit des Personals für die risikoorientierte Kontrolle des Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs einzusetzen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Ausrichtung zu neuen und anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern führt, was dem Selbstverständnis und der Motivation des Personals der EZV entspricht.</p><p>7. Hierzu können zum heutigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Es ist jedoch anzumerken, dass grosse Teile des Zollpersonals bereits heute über Dienstkleidung verfügen und Artikel 228 der Zollverordnung (SR 631.01) eine Bewaffnung von Teilen des gesamten EZV-Personals erlaubt.</p><p>8. Jede organisatorische Änderung birgt neben Chancen auch Risiken. Daher muss im Prozess offen, ehrlich und transparent kommuniziert werden. Zudem muss der Weiterentwicklung attraktiver Berufsbilder für das bestehende wie auch für das neue Personal ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Im von der Interpellantin zitierten Informationsbulletin wird daher erwähnt, dass die Geschäftsleitung der EZV die Sozialpartner in den Veränderungsprozess einbindet. Bereits heute finden regelmässig Gespräche zur genannten Thematik statt.</p><p>9. Die EZV soll mittelfristig nur noch über einen Personalkörper mit einer einheitlichen Basisausbildung und Spezialisierungen in den Bereichen Personen, Waren und Transportmittel verfügen. Dabei kann grossenteils auf den heutigen Ausbildungen aufgebaut werden. Ziel ist es, das gesamte Personal der EZV flexibler und risikoorientierter einsetzen zu können. Der erforderliche Aus- und Weiterbildungsbedarf kann noch nicht beziffert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss dem Informationsbulletin der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom 24. August 2018 plant die EZV eine fundamentale Reorganisation und neue Ausrichtung. Die operativen Teile von Zoll und Grenzwachtkorps sollen zu einer neuen Einheit unter einer Leitung zusammengeführt werden. Der grösste Teil der Mitarbeitenden wird uniformiert und aufgabenbezogen bewaffnet werden. Die Neuausrichtung basiert auf dem Grundsatz einer umfassenden Kontrolle von Personen, Waren und Transportmitteln aus einer Hand im Sinne der Vision "Umfassende Sicherheit an der Grenze für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat". </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der neue Zolldirektor ist seit 1. April 2016 im Amt. Gibt es einen Auftrag, die EZV neu aufzustellen? Falls ja, was sind die Vorgaben?</p><p>2. Mit der Neuausrichtung ist der Umbau von einer Fiskalbehörde zu einem Sicherheitsorgan geplant. Wie beurteilt der Bundesrat diese Absichten?</p><p>3. In Zukunft sollen die formellen Kontrollen automatisiert werden. Den formellen Kontrollen kommt zum heutigen Zeitpunkt eine hohe Bedeutung zu. Wenn diese automatisiert werden, stehen Einnahmeneinbussen auf dem Spiel. Wie beurteilt der Bundesrat diese Aussichten? </p><p>4. Welche Auswirkungen wird die geplante Neuausrichtung der EZV auf den Personalbestand haben?</p><p>5. In welcher Form korrespondiert die geplante Neuausrichtung der EZV mit Dazit?</p><p>6. Die momentane EZV ist effizient und verfügt über hochmotivierte Mitarbeitende sowie ein hohes Ansehen bei der Bevölkerung und Wirtschaft. Viele verfügen über langjährige und unverzichtbare Erfahrung. Wird dies durch die neue Ausrichtung nicht gefährdet?</p><p>7. Die Neuausrichtung beinhaltet die Uniformierung wie auch die Bewaffnung des Personals. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Ausbildung und Bewaffnung ist zu rechnen?</p><p>8. Viele Angestellte des ehemaligen zivilen Zolls haben diesen Beruf bewusst gewählt. Es besteht die Gefahr, dass es zu einem spürbaren Aderlass beim zivilen Personal kommen wird. Ist er sich dessen bewusst?</p><p>9. Wie wird sich die Arbeit des Grenzwachtkorps verändern oder anpassen? Mit welchem Aus- und Weiterbildungsbedarf ist zu rechnen? </p>
    • Eidgenössische Zollverwaltung. Folgenreicher Umbau von der Fiskalbehörde zur Sicherheitsbehörde

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