Fragwürdiger Verkauf der Ferienwohnungen der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

ShortId
18.3886
Id
20183886
Updated
28.07.2023 03:01
Language
de
Title
Fragwürdiger Verkauf der Ferienwohnungen der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals
AdditionalIndexing
04;24;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obschon ein Verkauf der Ferienwohnungen geplant ist, ist es nach Ansicht des Bundesrates möglich, dass die Kommission der Wohlfahrtskasse (Woka) den berechtigten Personen Beiträge an ihre Ferien auf der Basis von Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals (Woka-Verordnung; SR 631.051) ausrichtet.</p><p>1. Der Betrieb der Ferienwohnungen muss gemäss Artikel 3 der Woka-Verordnung kostendeckend sein. Die Kosten müssen daher vollumfänglich durch die Mieteinnahmen und weitere Einnahmen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Woka-Verordnung gedeckt werden. Eine vertiefende Analyse der finanziellen Aufwendungen (insbesondere Personal- und IT-Kosten) hat ergeben, dass ein selbsttragender Betrieb mittelfristig nicht sichergestellt werden kann. Im Rahmen der strukturellen Reformen der Bundesverwaltung hat der Bundesrat Massnahmen priorisiert, die er in den einzelnen Departementen weiterverfolgen will. Dazu gehört unter anderem auch die Veräusserung der Ferienwohnungen der Woka. Eine effiziente Verwaltung hat sich primär um das Kerngeschäft zu kümmern - das Zur-Verfügung-Stellen von Ferienwohnungen gehört nicht dazu.</p><p>2. Nein. Wie dargelegt, kann ein selbsttragender Betrieb der Ferienwohnungen nicht sichergestellt werden. Ein entsprechender Fehlbetrag würde den Bundeshaushalt belasten, da die Mehraufwände durch das Vermögen der Woka zu tragen wären. Das Vermögen der Woka zählt zum zweckgebundenen Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 1 Abs. 1 der Woka-Verordnung).</p><p>3. Eine Ausweitung der Nutzniesser des Ferienwohnungsangebots von aktuell rund 4700 Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) auf total rund 35 000 Mitarbeitende der Bundesverwaltung würde einen deutlich höheren Aufwand für die Administration der Daten sowie die Verwaltung der Reservationen bedeuten. Insbesondere im Bereich Personal und IT müssten bedeutende Investitionen getätigt werden, die auch bei einer verbesserten Auslastung und damit erhöhten Mieteinnahmen nur schwierig zu kompensieren wären. Zudem widerspräche eine solche Ausweitung dem Grundsatz der EZV, sich in Anbetracht der grossen künftigen Herausforderungen auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.</p><p>4. Die Planung sieht vor, den Erlös in den Bundeshaushalt fliessen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der strukturellen Massnahmen beschlossen, die Ferienwohnungen der Wohlfahrtskasse (Woka) der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu veräussern. Er begründet den Entscheid mit der schlechten Auslastung der Wohnungen, der nicht mehr zeitgemässen Ausstattung und den negativen Jahresabschlüssen der letzten Jahre. Ebenfalls führte der Bundesrat in der Fragestunde vom 24. September 2018 aus, dass sich die EZV auf ihre Kernaufgaben konzentrieren wolle, sodass eine Weiterführung nicht im Vordergrund stünde. Allerdings wird die EZV personell kaum belastet, da sie lediglich für die Rechnungsrevision zuständig ist, alle übrigen Arbeiten werden von der Woka geleistet.</p><p>Die Ferienwohnungen gehören dem Spezialfonds der Woka und werden vom Personal der EZV sehr geschätzt. Angesichts der grossen Transformation der EZV stellt sich die Frage, warum man diese Wohnungen, die den Bundeshaushalt notabene keinen Franken kosten, veräussern will; vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat erst per 1. Januar 2018 die Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals geändert hat und entschieden hat, die nächsten fünf Jahre zuzuwarten und die Auslastung der Wohnungen zu erhöhen und eine ausgeglichene Rechnung der Ferienwohnungen anzustreben. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum hat er innerhalb von 9 Monaten seine Meinung geändert und will jetzt die Ferienwohnungen veräussern?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Bundeshaushalt durch den Betrieb der Ferienwohnungen nicht belastet wird?</p><p>3. Wurde geprüft, dass die Wohnungen auch durch andere Bundesangestellte gemietet werden könnten? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Würde der Erlös eines Verkaufs der Woka-eigenen Ferienwohnungen in die Woka fliessen oder in den Bundeshaushalt?</p>
  • Fragwürdiger Verkauf der Ferienwohnungen der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obschon ein Verkauf der Ferienwohnungen geplant ist, ist es nach Ansicht des Bundesrates möglich, dass die Kommission der Wohlfahrtskasse (Woka) den berechtigten Personen Beiträge an ihre Ferien auf der Basis von Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals (Woka-Verordnung; SR 631.051) ausrichtet.</p><p>1. Der Betrieb der Ferienwohnungen muss gemäss Artikel 3 der Woka-Verordnung kostendeckend sein. Die Kosten müssen daher vollumfänglich durch die Mieteinnahmen und weitere Einnahmen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Woka-Verordnung gedeckt werden. Eine vertiefende Analyse der finanziellen Aufwendungen (insbesondere Personal- und IT-Kosten) hat ergeben, dass ein selbsttragender Betrieb mittelfristig nicht sichergestellt werden kann. Im Rahmen der strukturellen Reformen der Bundesverwaltung hat der Bundesrat Massnahmen priorisiert, die er in den einzelnen Departementen weiterverfolgen will. Dazu gehört unter anderem auch die Veräusserung der Ferienwohnungen der Woka. Eine effiziente Verwaltung hat sich primär um das Kerngeschäft zu kümmern - das Zur-Verfügung-Stellen von Ferienwohnungen gehört nicht dazu.</p><p>2. Nein. Wie dargelegt, kann ein selbsttragender Betrieb der Ferienwohnungen nicht sichergestellt werden. Ein entsprechender Fehlbetrag würde den Bundeshaushalt belasten, da die Mehraufwände durch das Vermögen der Woka zu tragen wären. Das Vermögen der Woka zählt zum zweckgebundenen Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 1 Abs. 1 der Woka-Verordnung).</p><p>3. Eine Ausweitung der Nutzniesser des Ferienwohnungsangebots von aktuell rund 4700 Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) auf total rund 35 000 Mitarbeitende der Bundesverwaltung würde einen deutlich höheren Aufwand für die Administration der Daten sowie die Verwaltung der Reservationen bedeuten. Insbesondere im Bereich Personal und IT müssten bedeutende Investitionen getätigt werden, die auch bei einer verbesserten Auslastung und damit erhöhten Mieteinnahmen nur schwierig zu kompensieren wären. Zudem widerspräche eine solche Ausweitung dem Grundsatz der EZV, sich in Anbetracht der grossen künftigen Herausforderungen auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.</p><p>4. Die Planung sieht vor, den Erlös in den Bundeshaushalt fliessen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der strukturellen Massnahmen beschlossen, die Ferienwohnungen der Wohlfahrtskasse (Woka) der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu veräussern. Er begründet den Entscheid mit der schlechten Auslastung der Wohnungen, der nicht mehr zeitgemässen Ausstattung und den negativen Jahresabschlüssen der letzten Jahre. Ebenfalls führte der Bundesrat in der Fragestunde vom 24. September 2018 aus, dass sich die EZV auf ihre Kernaufgaben konzentrieren wolle, sodass eine Weiterführung nicht im Vordergrund stünde. Allerdings wird die EZV personell kaum belastet, da sie lediglich für die Rechnungsrevision zuständig ist, alle übrigen Arbeiten werden von der Woka geleistet.</p><p>Die Ferienwohnungen gehören dem Spezialfonds der Woka und werden vom Personal der EZV sehr geschätzt. Angesichts der grossen Transformation der EZV stellt sich die Frage, warum man diese Wohnungen, die den Bundeshaushalt notabene keinen Franken kosten, veräussern will; vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat erst per 1. Januar 2018 die Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals geändert hat und entschieden hat, die nächsten fünf Jahre zuzuwarten und die Auslastung der Wohnungen zu erhöhen und eine ausgeglichene Rechnung der Ferienwohnungen anzustreben. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum hat er innerhalb von 9 Monaten seine Meinung geändert und will jetzt die Ferienwohnungen veräussern?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Bundeshaushalt durch den Betrieb der Ferienwohnungen nicht belastet wird?</p><p>3. Wurde geprüft, dass die Wohnungen auch durch andere Bundesangestellte gemietet werden könnten? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Würde der Erlös eines Verkaufs der Woka-eigenen Ferienwohnungen in die Woka fliessen oder in den Bundeshaushalt?</p>
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