Freisetzungsversuch mit GVO-Maniok der ETH in Nigeria. Internationale entwicklungspolitische Verpflichtung der Schweiz

ShortId
18.3890
Id
20183890
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Freisetzungsversuch mit GVO-Maniok der ETH in Nigeria. Internationale entwicklungspolitische Verpflichtung der Schweiz
AdditionalIndexing
55;08;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Forschungsziel der begrenzten Freilandversuche sind grundlegende biologische Erkenntnisse über die Maniokpflanze, die als Wurzelgemüse eines der Hauptnahrungsmittel für etwa 1 Milliarde Menschen ist. Der Freilandversuch der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich ist Teil eines Projektes, bei dem es um das bisher ungelöste Problem des Verderbens der Wurzeln und der Abnahme des Stärkegehaltes nach der Ernte der Pflanzen geht. Die Verhinderung des Verderbens der Wurzeln könnte die Ernährungssicherheit und -qualität verbessern und den ökonomischen Wert steigern, zum Nutzen der Maniok-Bauern und -Konsumenten. Der vorliegende Freilandversuch ist klein und forschungsbezogen. Er umfasst 70 gentechnisch veränderte und 52 nicht gentechnisch veränderte Pflanzen in einem rund um die Uhr gesicherten Areal von 132 Quadratmeter. Wie nachfolgend noch ausgeführt, wurden die Umweltrisiken durch geeignete Massnahmen auf ein Minimum reduziert und der Versuch so konzipiert, dass entsprechend dem Vorsorgeprinzip unvorhergesehene Risiken abgefangen werden können. Im Freilandversuch wird eine Manioksorte verwendet, die nicht kommerziell zum Einsatz kommt. Es ist zu begrüssen, dass sich Forschungseinrichtungen auch mit Kulturpflanzen befassen, die global und ökonomisch gesehen wenig relevant, aber lokal von grosser Bedeutung sind. Die Erkenntnisse sind für konventionelle Pflanzenzüchter und Biotechnologen von Interesse.</p><p>2. Es ist aus klimatischen Gründen nicht möglich, diesen Freilandversuch mit Maniok, der ein tropisches Gewächs ist, in Europa durchzuführen. Die Vorschriften für die Umwelttests und die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind in Nigeria durch die Nigerian National Biosafety Management Agency (NBMA) festgelegt. Das International Institute of Tropical Agriculture (IITA), der professionelle und sehr erfahrene lokale Versuchspartner, und die ETH Zürich erfüllen diese Standards, die dem Vorsorgeprinzip gegen unvorhersehbare Umwelteffekte, analog den Vorschriften in der Schweiz, folgen. Das Design des Freilandversuchs vermindert Risiken durch unvorhergesehene Umwelteffekte, indem man insbesondere Genübertragung auf andere Maniokpflanzen unterbindet. Es werden keine Antibiotika verwendet. Die gentechnisch veränderten Maniokpflanzen enthalten ein hptII-Antibiotika-Resistenz-Gen, das sie für die vorangehende Selektion im Labor, bei der standardmässig Antibiotika für einen erfolgreichen Erzeugungsprozess verwendet werden, benötigen.</p><p>3. Entsprechend den Vorschriften der NBMA, die den Vorschriften des Cartagena-Protokolls entsprechen, haben die ETH Zürich und das IITA Mitteilungen über die Anträge für die Freilandversuche in drei nationalen Zeitungen in Nigeria veröffentlicht sowie auf die Internetseite des Cartagena-Protokolls (National Biosafety Clearing House) geladen. </p><p>Soweit der ETH Zürich bekannt ist, gab es nur einen Einspruch von der Health of Mother Earth Foundation, die Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich ablehnt. Die ETH Zürich geht davon aus, dass die NBMA diesen Einspruch entsprechend den Vorschriften behandelt hat, da nach Ablauf der Frist das IITA und die ETH Zürich zu einer Befragung dazu eingeladen wurden. Die Schweiz hat sowohl das Cartagena-Protokoll (SR 0.451.431) als auch das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur (SR 0.451.431.1) ratifiziert. Nigeria hat dagegen nur das Cartagena-Protokoll unterzeichnet, nicht aber das Zusatzprotokoll im Bereich Haftpflicht/Wiedergutmachung. Die ETH Zürich orientiert sich aber an den weiter gehenden internationalen Standards, welche die Schweiz ratifiziert hat. Gemäss den vorgenommenen Risikoeinschätzungen gibt es auf dem Gelände, auf welchem der Freilandversuch durchgeführt wird, keine Organismen oder Lebensräume mit einem Schutzbedürfnis.</p><p>4. Angesichts der in der Schweiz und international bereits existierenden Vorschriften zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen wären die einer unabhängigen Kommission gegebene Kompetenz und ihr Entscheidungsspielraum eher als gering einzustufen. Zudem verfügt die Schweiz auch nicht über die Befugnis, Kontrollen im Ausland anzuordnen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Einsetzung einer solchen Kommission als nicht erforderlich an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) testet aktuell gemeinsam mit dem International Institute of Tropical Agriculture einen gentechnisch veränderten Maniok in Nigeria in einem Freilandversuch. Maniok ist ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Mit Gentechnik wird versucht, den Stärkeabbau der Wurzel zu verlangsamen. Ein verlangsamter Stärkeabbau ist in erster Linie für die Industrie interessant, welche diese als Lebensmittelzusatz verwendet. </p><p>Das im September 2017 in Nigeria von den Behörden bewilligte Gesuch würde in der Schweiz als ungenügend zurückgewiesen. Es fehlen Informationen zu Umwelt- und Gesundheitssicherheit und zu den verwendeten Antibiotika. Insgesamt gelten in Nigeria tiefere Anforderungen als in der Schweiz, und die ETH profitiert von tieferen Standards. </p><p>Der Versuch stiess in Nigeria auf grosse Kritik. Mehr als 80 Organisationen nahmen an der öffentlichen Konsultation teil. Doch die Einsprachen wurden nicht ernsthaft berücksichtigt. Zwei Tage nachdem die Behörde Nigerias deren Eingang bestätigte, wurde der Versuch bewilligt.</p><p>Zwar wurden die Vorschriften des von beiden Ländern unterzeichneten Cartagena-Protokolls eingehalten, besorgniserregend ist aber, dass das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur, welches Haftpflicht und Wiedergutmachung bei Biodiversitätsschäden regelt, von Nigeria noch nicht ratifiziert wurde. </p><p>Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Welche Ziele verfolgt die ETH mit der risikoreichen Forschung in Nigeria? Für welchen Zweck wird der gentechnisch veränderte Maniok entwickelt?</p><p>2. Findet er es legitim, dass die ETH je nachdem, ob ein Versuch im In- oder Ausland bewilligt werden soll, mit unterschiedlichen Standards arbeitet? Wie stellt er sich zur Tatsache, dass die ETH die Risikoforschung bei diesem Freisetzungsversuch vernachlässigt?</p><p>3. Wie beurteilt er die Verantwortung, die der ETH zukommt bezüglich der Mitsprache der nigerianischen Bevölkerung sowie der fehlenden Regelung im Bereich Haftpflicht und Wiedergutmachung, wie sie das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur vorschreibt?</p><p>4. Sollte er nicht eine unabhängige Kommission ernennen, welche entsprechende Vorhaben von öffentlichen Schweizer Institutionen in Entwicklungsländern beurteilt und begleitet?</p>
  • Freisetzungsversuch mit GVO-Maniok der ETH in Nigeria. Internationale entwicklungspolitische Verpflichtung der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Forschungsziel der begrenzten Freilandversuche sind grundlegende biologische Erkenntnisse über die Maniokpflanze, die als Wurzelgemüse eines der Hauptnahrungsmittel für etwa 1 Milliarde Menschen ist. Der Freilandversuch der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich ist Teil eines Projektes, bei dem es um das bisher ungelöste Problem des Verderbens der Wurzeln und der Abnahme des Stärkegehaltes nach der Ernte der Pflanzen geht. Die Verhinderung des Verderbens der Wurzeln könnte die Ernährungssicherheit und -qualität verbessern und den ökonomischen Wert steigern, zum Nutzen der Maniok-Bauern und -Konsumenten. Der vorliegende Freilandversuch ist klein und forschungsbezogen. Er umfasst 70 gentechnisch veränderte und 52 nicht gentechnisch veränderte Pflanzen in einem rund um die Uhr gesicherten Areal von 132 Quadratmeter. Wie nachfolgend noch ausgeführt, wurden die Umweltrisiken durch geeignete Massnahmen auf ein Minimum reduziert und der Versuch so konzipiert, dass entsprechend dem Vorsorgeprinzip unvorhergesehene Risiken abgefangen werden können. Im Freilandversuch wird eine Manioksorte verwendet, die nicht kommerziell zum Einsatz kommt. Es ist zu begrüssen, dass sich Forschungseinrichtungen auch mit Kulturpflanzen befassen, die global und ökonomisch gesehen wenig relevant, aber lokal von grosser Bedeutung sind. Die Erkenntnisse sind für konventionelle Pflanzenzüchter und Biotechnologen von Interesse.</p><p>2. Es ist aus klimatischen Gründen nicht möglich, diesen Freilandversuch mit Maniok, der ein tropisches Gewächs ist, in Europa durchzuführen. Die Vorschriften für die Umwelttests und die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind in Nigeria durch die Nigerian National Biosafety Management Agency (NBMA) festgelegt. Das International Institute of Tropical Agriculture (IITA), der professionelle und sehr erfahrene lokale Versuchspartner, und die ETH Zürich erfüllen diese Standards, die dem Vorsorgeprinzip gegen unvorhersehbare Umwelteffekte, analog den Vorschriften in der Schweiz, folgen. Das Design des Freilandversuchs vermindert Risiken durch unvorhergesehene Umwelteffekte, indem man insbesondere Genübertragung auf andere Maniokpflanzen unterbindet. Es werden keine Antibiotika verwendet. Die gentechnisch veränderten Maniokpflanzen enthalten ein hptII-Antibiotika-Resistenz-Gen, das sie für die vorangehende Selektion im Labor, bei der standardmässig Antibiotika für einen erfolgreichen Erzeugungsprozess verwendet werden, benötigen.</p><p>3. Entsprechend den Vorschriften der NBMA, die den Vorschriften des Cartagena-Protokolls entsprechen, haben die ETH Zürich und das IITA Mitteilungen über die Anträge für die Freilandversuche in drei nationalen Zeitungen in Nigeria veröffentlicht sowie auf die Internetseite des Cartagena-Protokolls (National Biosafety Clearing House) geladen. </p><p>Soweit der ETH Zürich bekannt ist, gab es nur einen Einspruch von der Health of Mother Earth Foundation, die Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich ablehnt. Die ETH Zürich geht davon aus, dass die NBMA diesen Einspruch entsprechend den Vorschriften behandelt hat, da nach Ablauf der Frist das IITA und die ETH Zürich zu einer Befragung dazu eingeladen wurden. Die Schweiz hat sowohl das Cartagena-Protokoll (SR 0.451.431) als auch das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur (SR 0.451.431.1) ratifiziert. Nigeria hat dagegen nur das Cartagena-Protokoll unterzeichnet, nicht aber das Zusatzprotokoll im Bereich Haftpflicht/Wiedergutmachung. Die ETH Zürich orientiert sich aber an den weiter gehenden internationalen Standards, welche die Schweiz ratifiziert hat. Gemäss den vorgenommenen Risikoeinschätzungen gibt es auf dem Gelände, auf welchem der Freilandversuch durchgeführt wird, keine Organismen oder Lebensräume mit einem Schutzbedürfnis.</p><p>4. Angesichts der in der Schweiz und international bereits existierenden Vorschriften zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen wären die einer unabhängigen Kommission gegebene Kompetenz und ihr Entscheidungsspielraum eher als gering einzustufen. Zudem verfügt die Schweiz auch nicht über die Befugnis, Kontrollen im Ausland anzuordnen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Einsetzung einer solchen Kommission als nicht erforderlich an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) testet aktuell gemeinsam mit dem International Institute of Tropical Agriculture einen gentechnisch veränderten Maniok in Nigeria in einem Freilandversuch. Maniok ist ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Mit Gentechnik wird versucht, den Stärkeabbau der Wurzel zu verlangsamen. Ein verlangsamter Stärkeabbau ist in erster Linie für die Industrie interessant, welche diese als Lebensmittelzusatz verwendet. </p><p>Das im September 2017 in Nigeria von den Behörden bewilligte Gesuch würde in der Schweiz als ungenügend zurückgewiesen. Es fehlen Informationen zu Umwelt- und Gesundheitssicherheit und zu den verwendeten Antibiotika. Insgesamt gelten in Nigeria tiefere Anforderungen als in der Schweiz, und die ETH profitiert von tieferen Standards. </p><p>Der Versuch stiess in Nigeria auf grosse Kritik. Mehr als 80 Organisationen nahmen an der öffentlichen Konsultation teil. Doch die Einsprachen wurden nicht ernsthaft berücksichtigt. Zwei Tage nachdem die Behörde Nigerias deren Eingang bestätigte, wurde der Versuch bewilligt.</p><p>Zwar wurden die Vorschriften des von beiden Ländern unterzeichneten Cartagena-Protokolls eingehalten, besorgniserregend ist aber, dass das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur, welches Haftpflicht und Wiedergutmachung bei Biodiversitätsschäden regelt, von Nigeria noch nicht ratifiziert wurde. </p><p>Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Welche Ziele verfolgt die ETH mit der risikoreichen Forschung in Nigeria? Für welchen Zweck wird der gentechnisch veränderte Maniok entwickelt?</p><p>2. Findet er es legitim, dass die ETH je nachdem, ob ein Versuch im In- oder Ausland bewilligt werden soll, mit unterschiedlichen Standards arbeitet? Wie stellt er sich zur Tatsache, dass die ETH die Risikoforschung bei diesem Freisetzungsversuch vernachlässigt?</p><p>3. Wie beurteilt er die Verantwortung, die der ETH zukommt bezüglich der Mitsprache der nigerianischen Bevölkerung sowie der fehlenden Regelung im Bereich Haftpflicht und Wiedergutmachung, wie sie das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur vorschreibt?</p><p>4. Sollte er nicht eine unabhängige Kommission ernennen, welche entsprechende Vorhaben von öffentlichen Schweizer Institutionen in Entwicklungsländern beurteilt und begleitet?</p>
    • Freisetzungsversuch mit GVO-Maniok der ETH in Nigeria. Internationale entwicklungspolitische Verpflichtung der Schweiz

Back to List