Überprüfung der bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post

ShortId
18.3895
Id
20183895
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Überprüfung der bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 7 des Postorganisationsgesetzes hält über die "Eignerstrategie" Folgendes fest:</p><p>1. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will.</p><p>2. Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung.</p><p>3. Der Verwaltungsrat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.</p><p>Die strategischen Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG für die Jahre 2017-2020 halten folgende Punkte fest:</p><p>- Ziffer 2.7 präzisiert, dass die Post den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken informiert.</p><p>- Ziffer 7 gibt an, dass "der Bundesrat erwartet, dass die Post vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt". Unter der gleichen Ziffer ist weiter zu lesen: "Der Verwaltungsrat der Post erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele."</p><p>Es gibt keine weiteren Regeln über die Rolle des Bundes in seiner Eigenschaft als Eigner der Post. Jedes Mal, wenn von der Verantwortung des Eigners die Rede ist, beispielsweise im Zusammenhang mit der Postauto-Affäre, gibt der Bundesrat an, dass seine Rolle lediglich darin bestehe, der Post strategische Ziele vorzugeben.</p><p>Wird davon ausgegangen, dass sich der Eigner der Post nicht in die operative Führung des Unternehmens einmischen soll, so müssen die Wirksamkeit der bestehenden Regeln über die Rolle des Eigners, die Art und Weise, wie diese Regeln interpretiert und umgesetzt werden, und mögliche Verbesserungen untersucht werden.</p><p>Das ist umso mehr angezeigt, als sich die Politik immer wieder intensiv mit der Post befassen muss (Postauto-Affäre, Status der Postfinance, Preise für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post usw.).</p>
  • <p>Die Schweizerische Post AG (Post) ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft in vollständigem Eigentum des Bundes. Wie bei den anderen bundesnahen Unternehmen beschliesst der Bundesrat alle vier Jahre die übergeordneten strategischen Ziele für die Post. Darüber hinaus übt er im Rahmen seiner aktienrechtlichen Befugnisse Einfluss auf die Unternehmen aus. Dazu gehören die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung im Rahmen der Generalversammlung. Für die Umsetzung der strategischen Ziele ist das Unternehmen verantwortlich. Der Bundesrat greift nicht in die strategische und operative Geschäftsführung der Post ein.</p><p>Die Corporate Governance des Bundes wurde letztmals 2012 evaluiert. In ihrem damaligen Bericht kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat.</p><p>Vor dem Hintergrund verschiedener Vorkommnisse (Fall Postauto, Cyberattacke bei Ruag, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat Anfang Juni 2018 beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) extern überprüfen zu lassen. Hierzu hat er das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine entsprechende Expertise zu spezifischen Fragen der Steuerung bundesnaher Unternehmen, die Dienstleistungen am Markt erbringen (d. h. Swisscom, Post, SBB und Ruag), in Auftrag zu geben und den Bundesrat über die Erkenntnisse zu informieren. Dieser Auftrag wurde mittlerweile erteilt. Bei den zu untersuchenden Themenbereichen geht es um die grundsätzliche Steuerung der vier bundesnahen Unternehmen durch den Bund als Eigner, den Informationsumfang und den Informationszugang des Eigners sowie den Informationsfluss zwischen den Unternehmen und dem Eigner sowie die Rollenverteilung im Eignermodell des Bundes.</p><p>Im Rahmen der aktuellen Überprüfung der Corporate Governance des Bundes wird damit auch die Rolle des Bundes als Eigner der Post untersucht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post sowie die Art und Weise, wie diese Regeln interpretiert und umgesetzt werden, zu evaluieren. Er soll prüfen, ob sich daraus mögliche Verbesserungsmassnahmen ableiten lassen.</p>
  • Überprüfung der bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 7 des Postorganisationsgesetzes hält über die "Eignerstrategie" Folgendes fest:</p><p>1. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will.</p><p>2. Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung.</p><p>3. Der Verwaltungsrat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.</p><p>Die strategischen Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG für die Jahre 2017-2020 halten folgende Punkte fest:</p><p>- Ziffer 2.7 präzisiert, dass die Post den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken informiert.</p><p>- Ziffer 7 gibt an, dass "der Bundesrat erwartet, dass die Post vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt". Unter der gleichen Ziffer ist weiter zu lesen: "Der Verwaltungsrat der Post erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele."</p><p>Es gibt keine weiteren Regeln über die Rolle des Bundes in seiner Eigenschaft als Eigner der Post. Jedes Mal, wenn von der Verantwortung des Eigners die Rede ist, beispielsweise im Zusammenhang mit der Postauto-Affäre, gibt der Bundesrat an, dass seine Rolle lediglich darin bestehe, der Post strategische Ziele vorzugeben.</p><p>Wird davon ausgegangen, dass sich der Eigner der Post nicht in die operative Führung des Unternehmens einmischen soll, so müssen die Wirksamkeit der bestehenden Regeln über die Rolle des Eigners, die Art und Weise, wie diese Regeln interpretiert und umgesetzt werden, und mögliche Verbesserungen untersucht werden.</p><p>Das ist umso mehr angezeigt, als sich die Politik immer wieder intensiv mit der Post befassen muss (Postauto-Affäre, Status der Postfinance, Preise für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post usw.).</p>
    • <p>Die Schweizerische Post AG (Post) ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft in vollständigem Eigentum des Bundes. Wie bei den anderen bundesnahen Unternehmen beschliesst der Bundesrat alle vier Jahre die übergeordneten strategischen Ziele für die Post. Darüber hinaus übt er im Rahmen seiner aktienrechtlichen Befugnisse Einfluss auf die Unternehmen aus. Dazu gehören die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung im Rahmen der Generalversammlung. Für die Umsetzung der strategischen Ziele ist das Unternehmen verantwortlich. Der Bundesrat greift nicht in die strategische und operative Geschäftsführung der Post ein.</p><p>Die Corporate Governance des Bundes wurde letztmals 2012 evaluiert. In ihrem damaligen Bericht kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat.</p><p>Vor dem Hintergrund verschiedener Vorkommnisse (Fall Postauto, Cyberattacke bei Ruag, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat Anfang Juni 2018 beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) extern überprüfen zu lassen. Hierzu hat er das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine entsprechende Expertise zu spezifischen Fragen der Steuerung bundesnaher Unternehmen, die Dienstleistungen am Markt erbringen (d. h. Swisscom, Post, SBB und Ruag), in Auftrag zu geben und den Bundesrat über die Erkenntnisse zu informieren. Dieser Auftrag wurde mittlerweile erteilt. Bei den zu untersuchenden Themenbereichen geht es um die grundsätzliche Steuerung der vier bundesnahen Unternehmen durch den Bund als Eigner, den Informationsumfang und den Informationszugang des Eigners sowie den Informationsfluss zwischen den Unternehmen und dem Eigner sowie die Rollenverteilung im Eignermodell des Bundes.</p><p>Im Rahmen der aktuellen Überprüfung der Corporate Governance des Bundes wird damit auch die Rolle des Bundes als Eigner der Post untersucht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post sowie die Art und Weise, wie diese Regeln interpretiert und umgesetzt werden, zu evaluieren. Er soll prüfen, ob sich daraus mögliche Verbesserungsmassnahmen ableiten lassen.</p>
    • Überprüfung der bestehenden Regeln bezüglich der Rolle des Bundes als Eigner der Post

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