Die Prekarisierung der Studierenden wegen verlängerter Studiendauer bremsen

ShortId
18.3906
Id
20183906
Updated
28.07.2023 03:13
Language
de
Title
Die Prekarisierung der Studierenden wegen verlängerter Studiendauer bremsen
AdditionalIndexing
32;28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Von den Studierenden in den Altersklassen der 21- bis 25-Jährigen und der 26- bis 30-Jährigen sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, 14 Prozent beziehungsweise 22 Prozent mit finanziellen Problemen konfrontiert (BFS, Hauptbericht der Erhebung 2016 zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden; www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Kataloge und Datenbanken &gt; Publikationen). An universitären Hochschulen beklagen 12 Prozent der 21- bis 25-jährigen Studierenden (sehr) grosse finanzielle Probleme gegenüber 19 Prozent bei den 26- bis 30-jährigen Studierenden. An Fachhochschulen liegt der Anteil bei 17 Prozent beziehungsweise 26 Prozent und an pädagogischen Hochschulen bei 12 Prozent beziehungsweise 21 Prozent.</p><p>2. Gemäss Statistiken des BFS ist die Studiendauer in den letzten Jahren praktisch gleich geblieben. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) hält fest, dass die Bundesbeiträge an die Hochschulen insbesondere von der durchschnittlichen Studiendauer abhängen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat die maximale Studiendauer an Universitäten auf Bachelor-Stufe bei sieben Semestern und auf Master-Stufe bei fünf Semestern festgelegt (Medizinstudium: sieben Semester). An Fachhochschulen liegen die Vorgaben bei 210 ECTS-Credits für einen Bachelor-Abschluss und bei 150 ECTS-Credits für einen Master. Studierende an Hochschulen, die diese maximale Studiendauer überschreiten, können nicht in die Anzahl der Studierenden eingerechnet werden, die für die Zuweisung der Bundesmittel an die jeweilige Hochschuleinrichtung massgebend ist. Der interkantonale Finanzausgleich geht ebenfalls von der maximalen Studiendauer aus. Dieses Prinzip motiviert die selbstverantwortlich organisierten Hochschulen, Massnahmen zu ergreifen, damit die Studierenden diese Dauer einhalten können. Es bestehen also bereits Anreizmechanismen, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, weitere Massnahmen zu treffen.</p><p>3. Der Grund für eine Verschuldung können sowohl die Lebensumstände als auch individuelles Verhalten sein. Entsprechend vielfältig sind die Präventionsmassnahmen. Im Zentrum der Verhaltensprävention stehen die Verbrauchererziehung sowie Budget- und Finanzfragen. Die vor allem im schulischen Setting und an Berufsschulen durchgeführte Prävention richtet sich in erster Linie an junge Menschen. Weitere Präventionsmassnahmen sind der Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit Konsumkrediten und das Verbot aggressiver Werbung für diese Kredite. Eine weitere Ursache für die Verschuldung junger Erwachsener sind die fehlenden Ressourcen für den Unterhalt während des Studiums, insbesondere um die beiden häufigsten Zahlungsrückstände zu begleichen, namentlich Steuern und Krankenkassenprämien (Mattes Ch., Fabian C., 2018, Armut und Schulden in der Schweiz, Bern: BSV; S. 14). In diesem Fall kommen den zur Existenzsicherung beitragenden Leistungen, wie etwa Stipendien, sowie den ausgabensenkenden Massnahmen eine wichtige Rolle zu. Die Zuständigkeit liegt hier hauptsächlich bei den Kantonen. Der Bund fördert über das Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) die interkantonale Harmonisierung bei der Vergabe von Stipendien. Nur die Kantone, die wichtige Kriterien des Konkordates erfüllen, werden mit Bundessubventionen für ihre Aufwendungen entschädigt.</p><p>4. In seinem Bericht "Altersgrenze bei Ausbildungszulagen und Familienleistungen von internationalen Organisationen" vom 15. Februar 2017 schätzt der Bundesrat die zusätzlichen Kosten einer Erhöhung der Altersgrenze für Ausbildungszulagen auf 70 Millionen Franken pro Jahr (www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Service &gt; Medienmitteilungen &gt; Ausbildungszulagen: Erhöhung der Altersgrenze nicht erforderlich). Die Familienzulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden finanziert, mit Ausnahme der Zulagen für die Nichterwerbstätigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelte 2017 das Durchschnittsalter von Schweizer Studierenden bei Studieneintritt auf Stufe Master; der Mittelwert liegt bei 25,8 Jahren. Die einzelnen Fachbereichsgruppen weisen teils höhere Mittelwerte aus: Geistes- und Sozialwissenschaften 27,2 Jahre, interdisziplinäre Studienrichtungen 25,9 Jahre und Recht ebenfalls 25,9 Jahre. Einige Hochschultypen verzeichneten in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg des Durchschnittsalters ihrer Studierenden. Bei den pädagogischen Hochschulen beispielsweise stieg das Durchschnittsalter, von 2004 bis 2012, von 26,8 auf 28,7 Jahre an. </p><p>Gleichzeitig beobachtete das BFS in der 2017 veröffentlichten Erhebung, dass der Anteil der Studierenden mit Schulden nach einer bestimmten Altersgrenze stark ansteigt. 18 Prozent der Schweizer Studierenden zwischen 26 und 30 Jahren sind verschuldet, im Gegensatz zu 8 Prozent der jüngeren Studierenden (21 bis 25 Jahre).</p><p>Der Bund richtet eine Ausbildungszulage an Familien aus, deren Kinder über 16 Jahre sind und einer Ausbildung nachgehen. Sobald das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat, erlischt die Subvention, ob es die Ausbildung abgeschlossen hat oder nicht. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Im Rahmen der vom BFS durchgeführten Befragung gaben 22 Prozent der 26- bis 30-jährigen Schweizerinnen und Schweizer an, finanzielle Schwierigkeiten zu haben. Bei den 21- bis 25-Jährigen liegt dieser Anteil mit 14 Prozent tiefer. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden, die an Hochschulen oder Universitäten immatrikuliert sind, in diesen von Prekarität betroffenen Kategorien?</p><p>2. Wie erklärt sich der Bundesrat die Verlängerung der Studiendauer, und wie will er diese Entwicklung bremsen?</p><p>3. Welche Massnahmen werden zurzeit umgesetzt, um der Verschuldung und der Überschuldung von jungen Menschen, vor allem von Studierenden, zu begegnen?</p><p>4. Wie hoch würden die Kosten für den Bund und die Kantone ausfallen, falls die Bezugsdauer der Ausbildungszulage um ein Jahr, das heisst bis zum 26. Altersjahr, verlängert würde (Anpassung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b des Familienzulagengesetzes)?</p>
  • Die Prekarisierung der Studierenden wegen verlängerter Studiendauer bremsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Von den Studierenden in den Altersklassen der 21- bis 25-Jährigen und der 26- bis 30-Jährigen sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, 14 Prozent beziehungsweise 22 Prozent mit finanziellen Problemen konfrontiert (BFS, Hauptbericht der Erhebung 2016 zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden; www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Kataloge und Datenbanken &gt; Publikationen). An universitären Hochschulen beklagen 12 Prozent der 21- bis 25-jährigen Studierenden (sehr) grosse finanzielle Probleme gegenüber 19 Prozent bei den 26- bis 30-jährigen Studierenden. An Fachhochschulen liegt der Anteil bei 17 Prozent beziehungsweise 26 Prozent und an pädagogischen Hochschulen bei 12 Prozent beziehungsweise 21 Prozent.</p><p>2. Gemäss Statistiken des BFS ist die Studiendauer in den letzten Jahren praktisch gleich geblieben. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) hält fest, dass die Bundesbeiträge an die Hochschulen insbesondere von der durchschnittlichen Studiendauer abhängen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat die maximale Studiendauer an Universitäten auf Bachelor-Stufe bei sieben Semestern und auf Master-Stufe bei fünf Semestern festgelegt (Medizinstudium: sieben Semester). An Fachhochschulen liegen die Vorgaben bei 210 ECTS-Credits für einen Bachelor-Abschluss und bei 150 ECTS-Credits für einen Master. Studierende an Hochschulen, die diese maximale Studiendauer überschreiten, können nicht in die Anzahl der Studierenden eingerechnet werden, die für die Zuweisung der Bundesmittel an die jeweilige Hochschuleinrichtung massgebend ist. Der interkantonale Finanzausgleich geht ebenfalls von der maximalen Studiendauer aus. Dieses Prinzip motiviert die selbstverantwortlich organisierten Hochschulen, Massnahmen zu ergreifen, damit die Studierenden diese Dauer einhalten können. Es bestehen also bereits Anreizmechanismen, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, weitere Massnahmen zu treffen.</p><p>3. Der Grund für eine Verschuldung können sowohl die Lebensumstände als auch individuelles Verhalten sein. Entsprechend vielfältig sind die Präventionsmassnahmen. Im Zentrum der Verhaltensprävention stehen die Verbrauchererziehung sowie Budget- und Finanzfragen. Die vor allem im schulischen Setting und an Berufsschulen durchgeführte Prävention richtet sich in erster Linie an junge Menschen. Weitere Präventionsmassnahmen sind der Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit Konsumkrediten und das Verbot aggressiver Werbung für diese Kredite. Eine weitere Ursache für die Verschuldung junger Erwachsener sind die fehlenden Ressourcen für den Unterhalt während des Studiums, insbesondere um die beiden häufigsten Zahlungsrückstände zu begleichen, namentlich Steuern und Krankenkassenprämien (Mattes Ch., Fabian C., 2018, Armut und Schulden in der Schweiz, Bern: BSV; S. 14). In diesem Fall kommen den zur Existenzsicherung beitragenden Leistungen, wie etwa Stipendien, sowie den ausgabensenkenden Massnahmen eine wichtige Rolle zu. Die Zuständigkeit liegt hier hauptsächlich bei den Kantonen. Der Bund fördert über das Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) die interkantonale Harmonisierung bei der Vergabe von Stipendien. Nur die Kantone, die wichtige Kriterien des Konkordates erfüllen, werden mit Bundessubventionen für ihre Aufwendungen entschädigt.</p><p>4. In seinem Bericht "Altersgrenze bei Ausbildungszulagen und Familienleistungen von internationalen Organisationen" vom 15. Februar 2017 schätzt der Bundesrat die zusätzlichen Kosten einer Erhöhung der Altersgrenze für Ausbildungszulagen auf 70 Millionen Franken pro Jahr (www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Service &gt; Medienmitteilungen &gt; Ausbildungszulagen: Erhöhung der Altersgrenze nicht erforderlich). Die Familienzulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden finanziert, mit Ausnahme der Zulagen für die Nichterwerbstätigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelte 2017 das Durchschnittsalter von Schweizer Studierenden bei Studieneintritt auf Stufe Master; der Mittelwert liegt bei 25,8 Jahren. Die einzelnen Fachbereichsgruppen weisen teils höhere Mittelwerte aus: Geistes- und Sozialwissenschaften 27,2 Jahre, interdisziplinäre Studienrichtungen 25,9 Jahre und Recht ebenfalls 25,9 Jahre. Einige Hochschultypen verzeichneten in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg des Durchschnittsalters ihrer Studierenden. Bei den pädagogischen Hochschulen beispielsweise stieg das Durchschnittsalter, von 2004 bis 2012, von 26,8 auf 28,7 Jahre an. </p><p>Gleichzeitig beobachtete das BFS in der 2017 veröffentlichten Erhebung, dass der Anteil der Studierenden mit Schulden nach einer bestimmten Altersgrenze stark ansteigt. 18 Prozent der Schweizer Studierenden zwischen 26 und 30 Jahren sind verschuldet, im Gegensatz zu 8 Prozent der jüngeren Studierenden (21 bis 25 Jahre).</p><p>Der Bund richtet eine Ausbildungszulage an Familien aus, deren Kinder über 16 Jahre sind und einer Ausbildung nachgehen. Sobald das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat, erlischt die Subvention, ob es die Ausbildung abgeschlossen hat oder nicht. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Im Rahmen der vom BFS durchgeführten Befragung gaben 22 Prozent der 26- bis 30-jährigen Schweizerinnen und Schweizer an, finanzielle Schwierigkeiten zu haben. Bei den 21- bis 25-Jährigen liegt dieser Anteil mit 14 Prozent tiefer. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden, die an Hochschulen oder Universitäten immatrikuliert sind, in diesen von Prekarität betroffenen Kategorien?</p><p>2. Wie erklärt sich der Bundesrat die Verlängerung der Studiendauer, und wie will er diese Entwicklung bremsen?</p><p>3. Welche Massnahmen werden zurzeit umgesetzt, um der Verschuldung und der Überschuldung von jungen Menschen, vor allem von Studierenden, zu begegnen?</p><p>4. Wie hoch würden die Kosten für den Bund und die Kantone ausfallen, falls die Bezugsdauer der Ausbildungszulage um ein Jahr, das heisst bis zum 26. Altersjahr, verlängert würde (Anpassung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b des Familienzulagengesetzes)?</p>
    • Die Prekarisierung der Studierenden wegen verlängerter Studiendauer bremsen

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