Pensionierung. Referenzerwerbsdauer statt Referenzalter

ShortId
18.3911
Id
20183911
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Pensionierung. Referenzerwerbsdauer statt Referenzalter
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank diesem Vorschlag könnte man der Frage des Rentenalters, die die ganzen Spannungen auf sich zieht, entkommen: Jedes Mal, da ein Alter (65, 67) vorgeschlagen wird, versteift sich die Bevölkerung und teilt sich die Politik in verschiedene Lager; die einen finden den jeweiligen Vorschlag zu hoch, die anderen zu tief, die Dritten ungerecht für die Frauen usw.</p><p>Käme man von der Altersfrage weg, so liesse sich die Diskussion entpolitisieren, und man könnte die Rentenreform unter einem neuen, moderneren Gesichtspunkt angehen. Dies könnte einer neuen AHV-Revision Aufwind verleihen.</p><p>Die Alterslogik zu durchbrechen würde es erlauben, die grosse Vielfalt unserer beruflichen Laufbahnen zu berücksichtigen: Arbeitsbelastung, früher oder später Eintritt ins Arbeitsleben, Sabbaticals.</p><p>Deutschland hat eine Referenzerwerbsdauer von 45 Jahren verabschiedet. Laut einer neueren Studie von Eurostat arbeiten heute die Schweizerinnen und Schweizer im Mittel 42,4 Jahre. Die Referenzerwerbsdauer müsste in Abhängigkeit von der Lebensrealität in unserem Land ermittelt werden. Dabei müssten natürlich auch bestimmte Besonderheiten berücksichtigt werden: Personen, die einer schweren körperlichen Tätigkeit nachgehen, Personen, die ihre Zeit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, wie diejenigen, die aufhören zu arbeiten, um die Kinder grosszuziehen.</p><p>Schliesslich müsste man auch untersuchen, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf das Funktionieren der AHV und der zweiten Säule hat.</p><p>Kurz: Würde statt des Referenzalters für die Pensionierung eine Referenzerwerbsdauer eingeführt, so würde das vermutlich dazu führen, dass alle in Bezug auf die Finanzierung der Zeit nach der Erwerbstätigkeit auf der gleichen Ebene stünden.</p>
  • <p>Im Rahmen der Vorarbeiten der letzten Revisionsprojekte hat der Bundesrat verschiedene Modelle sowie auch ein System "Lebensarbeitszeit" geprüft, aber verworfen. Ein Lebensarbeitszeitmodell ohne bestimmte Kriterien würde für viele Personen zu einem früheren Altersrücktritt führen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsjahr angerechnet werden kann, ist nicht einfach zu beantworten. Für die Abklärung der Erfüllung der Lebensarbeitszeit bzw. die Feststellung der Anzahl geleisteter Arbeitsjahre sind insbesondere das ausgeübte Erwerbspensum oder die Erwerbsart ausschlaggebend. Zudem müssten auch Lösungen für Erwerbsunterbrüche und Karrierewechsel gefunden werden. Ein System Lebensarbeitszeit hätte schliesslich auch eine Benachteiligung von Personen mit tiefen Einkommen zur Folge. Durch eine Verkürzung der Erwerbsdauer würde bei Personen, die früh ins Erwerbsleben starten, in der zweiten Säule weniger Alterskapital angespart. Ausserdem müssten in einem solchen Modell ausländische Erwerbszeiten berücksichtigt werden. Dies würde die komplexen Abgrenzungskriterien noch vergrössern. </p><p>Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 den Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) verabschiedet und die Vorlage bis zum 17. Oktober 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Zentrale Elemente dieser Vorlage sind neben dem Erhalt des Leistungsniveaus und der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts die Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Wechsel vom Rentenalter zum Referenzalter. Das gesetzliche Rentenalter ist nur einer von mehreren Faktoren, die den Zeitpunkt des tatsächlichen Altersrücktritts bestimmen. Neu soll daher zwischen 62 und 70 Jahren die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden können und damit ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Flexibilisierung soll auch ein Wechsel vom Rentenalter hin zum Referenzalter vollzogen werden. Unter dem Referenzalter ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem eine ordentliche Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag bezogen werden kann. Die Begriffsänderung sorgt für eine bessere Unterscheidung des Rentenbezugs und des Erwerbsverhaltens, denn das Referenzalter bestimmt zwar den Zeitpunkt für den Bezug der Altersleistungen ohne Kürzung und Zuschläge, deckt sich aber nicht immer mit dem Rückzug aus dem Erwerbsleben. Mit diesen vorgesehenen Änderungen werden zentrale Anliegen der Interpellation bereits berücksichtigt. Die Vorlage geht auf die gesellschaftlichen Tendenzen ein und strebt die Loslösung von einer starren Altersgrenze in der Altersvorsorge an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für die Pensionierung ist zurzeit in der Schweiz das Referenzalter massgebend: 65 Jahre für die Männer und 64 Jahre für die Frauen.</p><p>Es gibt Länder, die das Kriterium des Referenzalters ersetzt haben mit einer für alle gleichen Anzahl Arbeitsjahre (die Ausnahmen werden weiter unten ausgeführt).</p><p>Was hält der Bundesrat davon, diesen Gedanken in Bezug auf die Schweiz zu verfolgen?</p>
  • Pensionierung. Referenzerwerbsdauer statt Referenzalter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank diesem Vorschlag könnte man der Frage des Rentenalters, die die ganzen Spannungen auf sich zieht, entkommen: Jedes Mal, da ein Alter (65, 67) vorgeschlagen wird, versteift sich die Bevölkerung und teilt sich die Politik in verschiedene Lager; die einen finden den jeweiligen Vorschlag zu hoch, die anderen zu tief, die Dritten ungerecht für die Frauen usw.</p><p>Käme man von der Altersfrage weg, so liesse sich die Diskussion entpolitisieren, und man könnte die Rentenreform unter einem neuen, moderneren Gesichtspunkt angehen. Dies könnte einer neuen AHV-Revision Aufwind verleihen.</p><p>Die Alterslogik zu durchbrechen würde es erlauben, die grosse Vielfalt unserer beruflichen Laufbahnen zu berücksichtigen: Arbeitsbelastung, früher oder später Eintritt ins Arbeitsleben, Sabbaticals.</p><p>Deutschland hat eine Referenzerwerbsdauer von 45 Jahren verabschiedet. Laut einer neueren Studie von Eurostat arbeiten heute die Schweizerinnen und Schweizer im Mittel 42,4 Jahre. Die Referenzerwerbsdauer müsste in Abhängigkeit von der Lebensrealität in unserem Land ermittelt werden. Dabei müssten natürlich auch bestimmte Besonderheiten berücksichtigt werden: Personen, die einer schweren körperlichen Tätigkeit nachgehen, Personen, die ihre Zeit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, wie diejenigen, die aufhören zu arbeiten, um die Kinder grosszuziehen.</p><p>Schliesslich müsste man auch untersuchen, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf das Funktionieren der AHV und der zweiten Säule hat.</p><p>Kurz: Würde statt des Referenzalters für die Pensionierung eine Referenzerwerbsdauer eingeführt, so würde das vermutlich dazu führen, dass alle in Bezug auf die Finanzierung der Zeit nach der Erwerbstätigkeit auf der gleichen Ebene stünden.</p>
    • <p>Im Rahmen der Vorarbeiten der letzten Revisionsprojekte hat der Bundesrat verschiedene Modelle sowie auch ein System "Lebensarbeitszeit" geprüft, aber verworfen. Ein Lebensarbeitszeitmodell ohne bestimmte Kriterien würde für viele Personen zu einem früheren Altersrücktritt führen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsjahr angerechnet werden kann, ist nicht einfach zu beantworten. Für die Abklärung der Erfüllung der Lebensarbeitszeit bzw. die Feststellung der Anzahl geleisteter Arbeitsjahre sind insbesondere das ausgeübte Erwerbspensum oder die Erwerbsart ausschlaggebend. Zudem müssten auch Lösungen für Erwerbsunterbrüche und Karrierewechsel gefunden werden. Ein System Lebensarbeitszeit hätte schliesslich auch eine Benachteiligung von Personen mit tiefen Einkommen zur Folge. Durch eine Verkürzung der Erwerbsdauer würde bei Personen, die früh ins Erwerbsleben starten, in der zweiten Säule weniger Alterskapital angespart. Ausserdem müssten in einem solchen Modell ausländische Erwerbszeiten berücksichtigt werden. Dies würde die komplexen Abgrenzungskriterien noch vergrössern. </p><p>Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 den Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) verabschiedet und die Vorlage bis zum 17. Oktober 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Zentrale Elemente dieser Vorlage sind neben dem Erhalt des Leistungsniveaus und der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts die Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Wechsel vom Rentenalter zum Referenzalter. Das gesetzliche Rentenalter ist nur einer von mehreren Faktoren, die den Zeitpunkt des tatsächlichen Altersrücktritts bestimmen. Neu soll daher zwischen 62 und 70 Jahren die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden können und damit ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Flexibilisierung soll auch ein Wechsel vom Rentenalter hin zum Referenzalter vollzogen werden. Unter dem Referenzalter ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem eine ordentliche Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag bezogen werden kann. Die Begriffsänderung sorgt für eine bessere Unterscheidung des Rentenbezugs und des Erwerbsverhaltens, denn das Referenzalter bestimmt zwar den Zeitpunkt für den Bezug der Altersleistungen ohne Kürzung und Zuschläge, deckt sich aber nicht immer mit dem Rückzug aus dem Erwerbsleben. Mit diesen vorgesehenen Änderungen werden zentrale Anliegen der Interpellation bereits berücksichtigt. Die Vorlage geht auf die gesellschaftlichen Tendenzen ein und strebt die Loslösung von einer starren Altersgrenze in der Altersvorsorge an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für die Pensionierung ist zurzeit in der Schweiz das Referenzalter massgebend: 65 Jahre für die Männer und 64 Jahre für die Frauen.</p><p>Es gibt Länder, die das Kriterium des Referenzalters ersetzt haben mit einer für alle gleichen Anzahl Arbeitsjahre (die Ausnahmen werden weiter unten ausgeführt).</p><p>Was hält der Bundesrat davon, diesen Gedanken in Bezug auf die Schweiz zu verfolgen?</p>
    • Pensionierung. Referenzerwerbsdauer statt Referenzalter

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