Wann kommen endlich alle Asylkosten auf den Tisch?

ShortId
18.3912
Id
20183912
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Wann kommen endlich alle Asylkosten auf den Tisch?
AdditionalIndexing
24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Solange Asylsuchende in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum untergebracht sind, übernimmt der Bund sämtliche Kosten. Zudem leistet der Bund eine Entschädigung an die Sicherheits- und an die Schulkosten derjenigen Kantone, in welchen die Unterbringungsstrukturen des Bundes betrieben werden.</p><p>Nach erfolgter Zuweisung eines Asylsuchenden an einen Kanton werden die entsprechenden Sozialhilfekosten den Kantonen vom Bund während einer Dauer von 5 Jahren (bei anerkannten Flüchtlingen) bzw. von 7 Jahren (bei vorläufig aufgenommenen Personen) abgegolten. Auch beteiligt sich der Bund mit einmaligen Fallpauschalen an den kantonalen Verwaltungskosten, an den Integrationskosten von anerkannten Flüchtlingen bzw. vorläufig aufgenommenen Personen sowie an den Nothilfekosten für Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid mit Wegweisung. Schliesslich übernimmt der Bund die Kosten für die freiwillige Rückkehr bzw. für den Vollzug der Wegweisung.</p><p>Alle oben aufgeführten Kosten liegen dem Bundesrat bereits vor und werden jeweils in der Staatsrechnung des SEM unter der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", ausgewiesen.</p><p>Zu weiteren Kosten der Kantone und Gemeinden, welche nicht Bestandteil der Globalpauschalen sind, liegen hingegen keine Zahlen im Sinne einer Vollkostenrechnung vor. Auch liegen keine Informationen zu den Sozialhilfekosten der Kantone für Personen aus dem Asylbereich vor, nachdem diese nicht mehr in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen.</p><p>2./3. Es ist aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Polizei- und Gerichtsbehörden, Schulen, medizinische Dienstleister, Bundesverwaltungsgericht) nicht möglich, die gesamten Kosten des Asylbereichs im Sinne einer Vollkostenrechnung aufzuführen. Eine Erhebung der Kosten, welche nicht in finanzieller Zuständigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des SEM sind, würde bei sämtlichen betroffenen Akteuren (insbesondere Kantone und Gemeinden) einen erheblichen Aufwand generieren bzw. teilweise eine umfassende Anpassung der diesbezüglichen kantonalen Abrechnungs- und Erhebungssysteme voraussetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Asylwesen gehört zu den grossen politischen Themen der Schweiz. Allerdings bleibt dabei ein ganz wesentlicher Punkt im Dunkeln: die wirklich anfallenden jährlichen Gesamtkosten. Wir wissen, dass es teuer ist. Und wir wissen, dass in Gemeinden deswegen bereits die Steuern erhöht werden mussten. Den ganzen Kostenaufwand kennen wir aber nach wie vor nicht. Das muss sich ändern. </p><p>Ziel ist es, eine umfassende Vollkostenrechnung für den ganzen Asylbereich zu erhalten: Es sollen sämtliche Aufwände eruiert werden, die im Zusammenhang mit der Asyleinwanderung bei Bund, Kantonen und Gemeinden entstehen. Diese Zusammenstellung soll alle direkten und indirekten Kosten aus dem Asylprozess (inklusive Unterbringung, Betreuung usw.), jede Form von Unterstützung mit öffentlichen Geldern sowie weitere direkt und indirekt anfallende Kosten bspw. aus Schulen und Ausbildung, Gesundheitswesen, Kriminalitätsbekämpfung und Gerichtsverfahren usw. umfassen. Ich bitte den Bundesrat, in seiner Antwort auf die folgenden Fragen das Vorgehen für eine umfassende Vollkostenrechnung im Asylbereich aufzuzeigen. </p><p>1. Welche dieser Zahlen liegen ihm bereits vor? Welche liegen Kantonen und Gemeinden vor? Welche werden nicht erfasst und müssten neu erhoben werden?</p><p>2. Wie kann er sämtliche anfallenden Kosten erheben, deren Zahlen er bislang noch nicht kennt? Wie will er vorgehen? Welches sind die dazu notwendigen Schritte?</p><p>3. Ist er in der Lage, diese Vollkosten bis spätestens Herbstsession 2019 zu publizieren?</p>
  • Wann kommen endlich alle Asylkosten auf den Tisch?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Solange Asylsuchende in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum untergebracht sind, übernimmt der Bund sämtliche Kosten. Zudem leistet der Bund eine Entschädigung an die Sicherheits- und an die Schulkosten derjenigen Kantone, in welchen die Unterbringungsstrukturen des Bundes betrieben werden.</p><p>Nach erfolgter Zuweisung eines Asylsuchenden an einen Kanton werden die entsprechenden Sozialhilfekosten den Kantonen vom Bund während einer Dauer von 5 Jahren (bei anerkannten Flüchtlingen) bzw. von 7 Jahren (bei vorläufig aufgenommenen Personen) abgegolten. Auch beteiligt sich der Bund mit einmaligen Fallpauschalen an den kantonalen Verwaltungskosten, an den Integrationskosten von anerkannten Flüchtlingen bzw. vorläufig aufgenommenen Personen sowie an den Nothilfekosten für Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid mit Wegweisung. Schliesslich übernimmt der Bund die Kosten für die freiwillige Rückkehr bzw. für den Vollzug der Wegweisung.</p><p>Alle oben aufgeführten Kosten liegen dem Bundesrat bereits vor und werden jeweils in der Staatsrechnung des SEM unter der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", ausgewiesen.</p><p>Zu weiteren Kosten der Kantone und Gemeinden, welche nicht Bestandteil der Globalpauschalen sind, liegen hingegen keine Zahlen im Sinne einer Vollkostenrechnung vor. Auch liegen keine Informationen zu den Sozialhilfekosten der Kantone für Personen aus dem Asylbereich vor, nachdem diese nicht mehr in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen.</p><p>2./3. Es ist aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Polizei- und Gerichtsbehörden, Schulen, medizinische Dienstleister, Bundesverwaltungsgericht) nicht möglich, die gesamten Kosten des Asylbereichs im Sinne einer Vollkostenrechnung aufzuführen. Eine Erhebung der Kosten, welche nicht in finanzieller Zuständigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des SEM sind, würde bei sämtlichen betroffenen Akteuren (insbesondere Kantone und Gemeinden) einen erheblichen Aufwand generieren bzw. teilweise eine umfassende Anpassung der diesbezüglichen kantonalen Abrechnungs- und Erhebungssysteme voraussetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Asylwesen gehört zu den grossen politischen Themen der Schweiz. Allerdings bleibt dabei ein ganz wesentlicher Punkt im Dunkeln: die wirklich anfallenden jährlichen Gesamtkosten. Wir wissen, dass es teuer ist. Und wir wissen, dass in Gemeinden deswegen bereits die Steuern erhöht werden mussten. Den ganzen Kostenaufwand kennen wir aber nach wie vor nicht. Das muss sich ändern. </p><p>Ziel ist es, eine umfassende Vollkostenrechnung für den ganzen Asylbereich zu erhalten: Es sollen sämtliche Aufwände eruiert werden, die im Zusammenhang mit der Asyleinwanderung bei Bund, Kantonen und Gemeinden entstehen. Diese Zusammenstellung soll alle direkten und indirekten Kosten aus dem Asylprozess (inklusive Unterbringung, Betreuung usw.), jede Form von Unterstützung mit öffentlichen Geldern sowie weitere direkt und indirekt anfallende Kosten bspw. aus Schulen und Ausbildung, Gesundheitswesen, Kriminalitätsbekämpfung und Gerichtsverfahren usw. umfassen. Ich bitte den Bundesrat, in seiner Antwort auf die folgenden Fragen das Vorgehen für eine umfassende Vollkostenrechnung im Asylbereich aufzuzeigen. </p><p>1. Welche dieser Zahlen liegen ihm bereits vor? Welche liegen Kantonen und Gemeinden vor? Welche werden nicht erfasst und müssten neu erhoben werden?</p><p>2. Wie kann er sämtliche anfallenden Kosten erheben, deren Zahlen er bislang noch nicht kennt? Wie will er vorgehen? Welches sind die dazu notwendigen Schritte?</p><p>3. Ist er in der Lage, diese Vollkosten bis spätestens Herbstsession 2019 zu publizieren?</p>
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