Die Qualität ausländischer Klimazertifikate prüfen

ShortId
18.3916
Id
20183916
Updated
28.07.2023 03:10
Language
de
Title
Die Qualität ausländischer Klimazertifikate prüfen
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Kürze entscheidet das Parlament über die Klimapolitik der Schweiz nach 2020 und damit über die Umsetzung des für die Schweiz im Jahr 2017 in Kraft getretenen Pariser Klimaabkommens. Der Bundesrat schlägt mit der Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes vor, die für das Schweizer Reduktionsziel von 2021 bis 2030 benötigten Emissionsreduktionen zu rund zwei Dritteln durch Auslandzertifikate zu decken. Zahlreiche Studien belegen indes, dass ein Grossteil der ausländischen Klimazertifikate, die im Rahmen des vorgängigen Klimaregimes (Kyoto-Protokoll) ausgestellt wurden, nicht die ausgewiesenen Emissionsreduktionen bewirkt hat. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Grossen Jürg 18.3663, "Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate", darlegt, hat die Schweiz zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bisher ausländische Zertifikate im Umfang von rund 13 Millionen Franken erworben. Eine Studie über deren Qualität bestehe aber nicht. Unter dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Länder sehr unterschiedliche Reduktionsziele gesetzt, weshalb es besonders schwierig ist, griffige Regeln für den Zertifikatshandel nach 2020 zu definieren (deutlich schwieriger als unter dem Kyoto-Protokoll). Deshalb ist es äusserst wichtig, aus den Erfahrungen des Kyoto-Protokolls zu lernen, damit die Qualität der Zertifikate sichergestellt werden kann.</p>
  • <p>Das Kyoto-Protokoll verpflichtet in erster Linie die Industrieländer zu Verminderungen der Treibhausgasemissionen und erlaubt die Anrechnung von ausländischen Zertifikaten. Für deren Erwerb hat der Bund mit der Stiftung Klimarappen (SKR) eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese berichtet regelmässig im Detail über ihre Aktivitäten. Sämtliche Projekte müssen den Qualitätskriterien gemäss <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20120090/index.html">Anhang 2</a> der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) entsprechen und gemäss internationalen Regeln einen mehrstufigen Prüfprozess durchlaufen. Ein Zertifikat entspricht immer einer verminderten Tonne CO2-Äquivalent und ist mittels eindeutiger Seriennummer im Emissionshandelsregister (EHR) identifizierbar. Das EHR ist mit dem internationalen Transaktionslog der Uno-Klimakonvention verbunden. Somit wird die doppelte Anrechnung von Kyoto-Zertifikaten unterbunden. Der Bundesrat beurteilt daher den Mehrwert der geforderten Studie kritisch, zumal sich daraus keine aussagekräftige Beurteilung der mit der Umsetzung des Übereinkommens von Paris nach 2020 einsetzenden Phase, in der sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer verpflichtet sind, ableiten lässt. Die detaillierten Regeln für die zukünftigen Marktmechanismen wie Zusätzlichkeit und Vermeidung der Doppelanrechnung werden für das neue Klimaregime nach 2020 neu definiert. Sie sind noch nicht beschlossen und sollen Ende 2018 von der Staatengemeinschaft im "Paris Rule Book" verabschiedet werden. Für den Fall, dass die internationalen Beschlüsse keine genügend hohe Qualität garantieren, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 signalisiert, dass er die Anrechenbarkeit einschränken will. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Parlament dem Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz die entsprechenden Kompetenzen erteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst bis zur Frühjahrssession 2019 im Rahmen eines Berichtes darzulegen, wie es um die Qualität der Auslandzertifikate steht (Clean Development Mechanism und Joint Implementation), die von der Schweiz bisher zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bis 2020 erworben und genutzt wurden. Dabei sollten das Kriterium der Zusätzlichkeit und die richtige Berechnung der Emissionsminderungen der am häufigsten von der Schweiz verwendeten Projekttypen überprüft werden. Zudem soll untersucht werden, inwiefern doppelte Anrechnungen an Ziele unter der UNFCCC (Cancun Pledges) gemacht wurden und wie allfällig vergleichbare Fälle in Zukunft ausgeschlossen werden können.</p>
  • Die Qualität ausländischer Klimazertifikate prüfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Kürze entscheidet das Parlament über die Klimapolitik der Schweiz nach 2020 und damit über die Umsetzung des für die Schweiz im Jahr 2017 in Kraft getretenen Pariser Klimaabkommens. Der Bundesrat schlägt mit der Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes vor, die für das Schweizer Reduktionsziel von 2021 bis 2030 benötigten Emissionsreduktionen zu rund zwei Dritteln durch Auslandzertifikate zu decken. Zahlreiche Studien belegen indes, dass ein Grossteil der ausländischen Klimazertifikate, die im Rahmen des vorgängigen Klimaregimes (Kyoto-Protokoll) ausgestellt wurden, nicht die ausgewiesenen Emissionsreduktionen bewirkt hat. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Grossen Jürg 18.3663, "Gewährleistung der Qualität ausländischer Klimazertifikate", darlegt, hat die Schweiz zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bisher ausländische Zertifikate im Umfang von rund 13 Millionen Franken erworben. Eine Studie über deren Qualität bestehe aber nicht. Unter dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Länder sehr unterschiedliche Reduktionsziele gesetzt, weshalb es besonders schwierig ist, griffige Regeln für den Zertifikatshandel nach 2020 zu definieren (deutlich schwieriger als unter dem Kyoto-Protokoll). Deshalb ist es äusserst wichtig, aus den Erfahrungen des Kyoto-Protokolls zu lernen, damit die Qualität der Zertifikate sichergestellt werden kann.</p>
    • <p>Das Kyoto-Protokoll verpflichtet in erster Linie die Industrieländer zu Verminderungen der Treibhausgasemissionen und erlaubt die Anrechnung von ausländischen Zertifikaten. Für deren Erwerb hat der Bund mit der Stiftung Klimarappen (SKR) eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese berichtet regelmässig im Detail über ihre Aktivitäten. Sämtliche Projekte müssen den Qualitätskriterien gemäss <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20120090/index.html">Anhang 2</a> der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) entsprechen und gemäss internationalen Regeln einen mehrstufigen Prüfprozess durchlaufen. Ein Zertifikat entspricht immer einer verminderten Tonne CO2-Äquivalent und ist mittels eindeutiger Seriennummer im Emissionshandelsregister (EHR) identifizierbar. Das EHR ist mit dem internationalen Transaktionslog der Uno-Klimakonvention verbunden. Somit wird die doppelte Anrechnung von Kyoto-Zertifikaten unterbunden. Der Bundesrat beurteilt daher den Mehrwert der geforderten Studie kritisch, zumal sich daraus keine aussagekräftige Beurteilung der mit der Umsetzung des Übereinkommens von Paris nach 2020 einsetzenden Phase, in der sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer verpflichtet sind, ableiten lässt. Die detaillierten Regeln für die zukünftigen Marktmechanismen wie Zusätzlichkeit und Vermeidung der Doppelanrechnung werden für das neue Klimaregime nach 2020 neu definiert. Sie sind noch nicht beschlossen und sollen Ende 2018 von der Staatengemeinschaft im "Paris Rule Book" verabschiedet werden. Für den Fall, dass die internationalen Beschlüsse keine genügend hohe Qualität garantieren, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 signalisiert, dass er die Anrechenbarkeit einschränken will. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Parlament dem Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz die entsprechenden Kompetenzen erteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst bis zur Frühjahrssession 2019 im Rahmen eines Berichtes darzulegen, wie es um die Qualität der Auslandzertifikate steht (Clean Development Mechanism und Joint Implementation), die von der Schweiz bisher zur Erreichung ihrer Kyoto-Klimaziele bis 2020 erworben und genutzt wurden. Dabei sollten das Kriterium der Zusätzlichkeit und die richtige Berechnung der Emissionsminderungen der am häufigsten von der Schweiz verwendeten Projekttypen überprüft werden. Zudem soll untersucht werden, inwiefern doppelte Anrechnungen an Ziele unter der UNFCCC (Cancun Pledges) gemacht wurden und wie allfällig vergleichbare Fälle in Zukunft ausgeschlossen werden können.</p>
    • Die Qualität ausländischer Klimazertifikate prüfen

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