Wie wäre mehr Mitbestimmung der Gebührenzahlenden beim medialen Service public möglich?

ShortId
18.3917
Id
20183917
Updated
28.07.2023 03:10
Language
de
Title
Wie wäre mehr Mitbestimmung der Gebührenzahlenden beim medialen Service public möglich?
AdditionalIndexing
34;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die SRG nimmt sowohl im geltenden Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) wie auch im Vernehmlassungsentwurf eines künftigen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) eine besondere Stellung ein. Die Idee einer Mitbestimmung über die Verteilung der Haushaltabgabe ist nicht neu und wurde bereits früher und in verschiedenen Ausgestaltungen in die Diskussion eingebracht.</p><p>2. Es gibt verschiedene Ideen eines partiellen Mitbestimmungsrechts über die Verteilung der Haushaltabgabe. Diese unterscheiden sich inhaltlich in wesentlichen Punkten, zum Beispiel hinsichtlich des frei verfügbaren Betrags oder der Voraussetzungen, die an ein Medienangebot gestellt werden sollen, damit es begünstigt werden kann. Bei keinem Modell ist absehbar, wie sich diese Mitbestimmung auf die Legitimation der SRG auswirken würde.</p><p>Bei allen Modellen stellen sich weitere Fragen, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der erwünschten Qualität des Service public, der angemessenen Berücksichtigung der Randregionen, eines Verteilschlüssels, der die Medien in den verschiedenen Landessprachen, Regionen usw. angemessen berücksichtigt, der Definition und der Überwachung von (Qualitäts-)Kriterien für die begünstigten Medien und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Planungssicherheit der Medien.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung zum VE-BGeM wurden Vorschläge eingereicht, welche auf ein Mitbestimmungsrecht der Gebührenzahlenden abzielen. Im Hinblick auf die Botschaft zu einem künftigen Bundesgesetz über elektronische Medien werden die Stellungnahmen gewürdigt und entsprechende Massnahmen geprüft.</p><p>3. Das "Medienkonzept 21" von Roger Schawinski wurde im Rahmen der erwähnten Vernehmlassung eingereicht. Es wird nun wie die anderen Stellungnahmen der Vernehmlassung im Hinblick auf die Botschaft zu einem künftigen Bundesgesetz über elektronische Medien analysiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 4. März 2018 wurde die No-Billag-Initiative von Volk und Ständen wegen ihrer Radikalität klar abgelehnt. Das wohl stärkste Argument der Befürworter war, man werde dazu verpflichtet, für etwas zu bezahlen, das man nicht oder kaum nutze. Wenn nun die Gebührenzahlenden ein partielles Mitbestimmungsrecht über die Verteilung der Haushaltabgabe erhalten würden, könnte dies die Legitimation des Gesamtsystems, bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen Medien, eventuell langfristig stärken. Dieser demokratische Ansatz könnte im neuen Mediengesetz umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.</p><p>1. Hat er Vorschläge geprüft, die diesen Ansatz beinhalten, die aber gleichzeitig die besondere Stellung der SRG berücksichtigen?</p><p>2. Was hält er davon, dass mit diesen Ansätzen Elemente der direkten Demokratie ins Mediensystem eingeführt würden, die nicht nur die privaten Anbieter, sondern langfristig auch die Legitimation der SRG stärken würden?</p><p>3. Das von Roger Schawinski vorgelegte Medienkonzept mit einer festen Zuteilung der Gebührengelder an die SRG und einem flexiblen Teil, über den jeder einzelne Gebührenzahler gemäss einer ihm vorgelegten Liste entscheiden kann, zeigt eine Möglichkeit auf, wie ein solches System ausgestaltet werden könnte. Hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen? Und was ist seine grundsätzliche Meinung zu einem solchen Ansatz?</p>
  • Wie wäre mehr Mitbestimmung der Gebührenzahlenden beim medialen Service public möglich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die SRG nimmt sowohl im geltenden Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) wie auch im Vernehmlassungsentwurf eines künftigen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) eine besondere Stellung ein. Die Idee einer Mitbestimmung über die Verteilung der Haushaltabgabe ist nicht neu und wurde bereits früher und in verschiedenen Ausgestaltungen in die Diskussion eingebracht.</p><p>2. Es gibt verschiedene Ideen eines partiellen Mitbestimmungsrechts über die Verteilung der Haushaltabgabe. Diese unterscheiden sich inhaltlich in wesentlichen Punkten, zum Beispiel hinsichtlich des frei verfügbaren Betrags oder der Voraussetzungen, die an ein Medienangebot gestellt werden sollen, damit es begünstigt werden kann. Bei keinem Modell ist absehbar, wie sich diese Mitbestimmung auf die Legitimation der SRG auswirken würde.</p><p>Bei allen Modellen stellen sich weitere Fragen, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der erwünschten Qualität des Service public, der angemessenen Berücksichtigung der Randregionen, eines Verteilschlüssels, der die Medien in den verschiedenen Landessprachen, Regionen usw. angemessen berücksichtigt, der Definition und der Überwachung von (Qualitäts-)Kriterien für die begünstigten Medien und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Planungssicherheit der Medien.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung zum VE-BGeM wurden Vorschläge eingereicht, welche auf ein Mitbestimmungsrecht der Gebührenzahlenden abzielen. Im Hinblick auf die Botschaft zu einem künftigen Bundesgesetz über elektronische Medien werden die Stellungnahmen gewürdigt und entsprechende Massnahmen geprüft.</p><p>3. Das "Medienkonzept 21" von Roger Schawinski wurde im Rahmen der erwähnten Vernehmlassung eingereicht. Es wird nun wie die anderen Stellungnahmen der Vernehmlassung im Hinblick auf die Botschaft zu einem künftigen Bundesgesetz über elektronische Medien analysiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 4. März 2018 wurde die No-Billag-Initiative von Volk und Ständen wegen ihrer Radikalität klar abgelehnt. Das wohl stärkste Argument der Befürworter war, man werde dazu verpflichtet, für etwas zu bezahlen, das man nicht oder kaum nutze. Wenn nun die Gebührenzahlenden ein partielles Mitbestimmungsrecht über die Verteilung der Haushaltabgabe erhalten würden, könnte dies die Legitimation des Gesamtsystems, bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen Medien, eventuell langfristig stärken. Dieser demokratische Ansatz könnte im neuen Mediengesetz umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.</p><p>1. Hat er Vorschläge geprüft, die diesen Ansatz beinhalten, die aber gleichzeitig die besondere Stellung der SRG berücksichtigen?</p><p>2. Was hält er davon, dass mit diesen Ansätzen Elemente der direkten Demokratie ins Mediensystem eingeführt würden, die nicht nur die privaten Anbieter, sondern langfristig auch die Legitimation der SRG stärken würden?</p><p>3. Das von Roger Schawinski vorgelegte Medienkonzept mit einer festen Zuteilung der Gebührengelder an die SRG und einem flexiblen Teil, über den jeder einzelne Gebührenzahler gemäss einer ihm vorgelegten Liste entscheiden kann, zeigt eine Möglichkeit auf, wie ein solches System ausgestaltet werden könnte. Hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen? Und was ist seine grundsätzliche Meinung zu einem solchen Ansatz?</p>
    • Wie wäre mehr Mitbestimmung der Gebührenzahlenden beim medialen Service public möglich?

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