Lebensmittelexporte an die Eurasische Wirtschaftsunion. Warum werden die Repräsentanten von Produktebereichen mit hoher Wertschöpfung nicht in die Arbeitsgruppe GAP integriert?

ShortId
18.3919
Id
20183919
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Lebensmittelexporte an die Eurasische Wirtschaftsunion. Warum werden die Repräsentanten von Produktebereichen mit hoher Wertschöpfung nicht in die Arbeitsgruppe GAP integriert?
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Einfuhr von Lebensmitteln verlangen gewisse Länder wie China oder Russland vom ausführenden Land eine Analyse der Unterschiede zwischen der dort geltenden und der eigenen Gesetzgebung im Lebensmittelbereich. Diese sogenannten "GAP"- oder Lückenanalysen erfolgen fachspezifisch durch die Branche. Je nach Bereich kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Die Analysen ermöglichen den betreffenden Organisationen und den Unternehmen, sich mit den ausländischen Anforderungen vertraut zu machen und ihnen zu entsprechen.</p><p>Für den Milchsektor hat das BLV die Vereinigung der Schweizer Milchindustrie (VMI) ersucht, die GAP-Analyse durchzuführen. Die VMI hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Milchsektors eingesetzt. Das BLV begrüsst eine möglichst breite Vertretung der betroffenen Branche in den entsprechenden Arbeitsgruppen. Es hat daher in diesem Sinn mit der VMI Kontakt aufgenommen; diese hat das Anliegen des Interpellanten berücksichtigt. Das Amt wird sich auch weiterhin für eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Akteure in den Arbeitsgruppen einsetzen. Die Entscheidung über die Zusammensetzung liegt jedoch bei der Branche.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bezüglich der Ausfuhr von Lebensmitteln und insbesondere von Milchprodukten hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Arbeitsgruppe GAP ins Leben gerufen, um die unterschiedlichen Lebensmittelgesetzgebungen miteinander zu vergleichen und eine Checkliste der anzuwendenden Regeln und Best Practices auszuarbeiten. </p><p>Obschon ich diesen Schritt des BLV begrüsse, erstaunt es mich, dass keine Akteure der Käsebranche und niemand aus dem Bereich der Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) in dieses Unterfangen involviert wurden und dass die Arbeitsgruppe nur aus Qualitätsverantwortlichen der Milchindustrie besteht - der Branche mit der tiefsten Wertschöpfung.</p><p>Diese Gruppe von "Qualitätsspezialistinnen und -spezialisten" läuft Gefahr, einen Bericht zu produzieren, der zwar aus qualitativer Sicht fundiert sein mag, die realen Gegebenheiten in der Schweiz und in Russland aber nur wenig berücksichtigt. Es ist auch anzunehmen, dass der Bericht nur wenig darauf eingehen wird, wie sich die Umsetzung der Massnahmen der Checkliste finanziell auf die verschiedenen Branchen auswirkt. </p><p>Käsespezialitäten und AOP-zertifizierte Produkte haben eine hohe Wertschöpfung. Diese Bereiche repräsentieren mehr als 50 Prozent des Exportmarktes, und ihre Akteure haben daher in Sachen Export viel Erfahrung. Ich bin erstaunt darüber, dass sie bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe "vergessen" wurden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wurden die Akteure der Bereiche der Käsespezialitäten und AOP-zertifizierten Produkte bewusst nicht in die Arbeitsgruppe aufgenommen? - Wenn ja, aus welchen Gründen?</p><p>2. Wäre es nicht klug gewesen, die Akteure dieser Branchen in die Arbeitsgruppe zu integrieren, um so von ihrer Erfahrung zu profitieren?</p><p>3. Könnte das BLV diese Branchen immer noch in die Arbeitsgruppe integrieren?</p><p>4. Ist sich das BLV bewusst, dass es durch seine Haltung das Bild eines Bundesamtes vermittelt, das die Milchprodukteindustrie mit ihrer eingeschränkten Wertschöpfung zulasten der Käsebranche und der AOP-Produkte bevorzugt?</p>
  • Lebensmittelexporte an die Eurasische Wirtschaftsunion. Warum werden die Repräsentanten von Produktebereichen mit hoher Wertschöpfung nicht in die Arbeitsgruppe GAP integriert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Einfuhr von Lebensmitteln verlangen gewisse Länder wie China oder Russland vom ausführenden Land eine Analyse der Unterschiede zwischen der dort geltenden und der eigenen Gesetzgebung im Lebensmittelbereich. Diese sogenannten "GAP"- oder Lückenanalysen erfolgen fachspezifisch durch die Branche. Je nach Bereich kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Die Analysen ermöglichen den betreffenden Organisationen und den Unternehmen, sich mit den ausländischen Anforderungen vertraut zu machen und ihnen zu entsprechen.</p><p>Für den Milchsektor hat das BLV die Vereinigung der Schweizer Milchindustrie (VMI) ersucht, die GAP-Analyse durchzuführen. Die VMI hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Milchsektors eingesetzt. Das BLV begrüsst eine möglichst breite Vertretung der betroffenen Branche in den entsprechenden Arbeitsgruppen. Es hat daher in diesem Sinn mit der VMI Kontakt aufgenommen; diese hat das Anliegen des Interpellanten berücksichtigt. Das Amt wird sich auch weiterhin für eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Akteure in den Arbeitsgruppen einsetzen. Die Entscheidung über die Zusammensetzung liegt jedoch bei der Branche.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bezüglich der Ausfuhr von Lebensmitteln und insbesondere von Milchprodukten hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Arbeitsgruppe GAP ins Leben gerufen, um die unterschiedlichen Lebensmittelgesetzgebungen miteinander zu vergleichen und eine Checkliste der anzuwendenden Regeln und Best Practices auszuarbeiten. </p><p>Obschon ich diesen Schritt des BLV begrüsse, erstaunt es mich, dass keine Akteure der Käsebranche und niemand aus dem Bereich der Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) in dieses Unterfangen involviert wurden und dass die Arbeitsgruppe nur aus Qualitätsverantwortlichen der Milchindustrie besteht - der Branche mit der tiefsten Wertschöpfung.</p><p>Diese Gruppe von "Qualitätsspezialistinnen und -spezialisten" läuft Gefahr, einen Bericht zu produzieren, der zwar aus qualitativer Sicht fundiert sein mag, die realen Gegebenheiten in der Schweiz und in Russland aber nur wenig berücksichtigt. Es ist auch anzunehmen, dass der Bericht nur wenig darauf eingehen wird, wie sich die Umsetzung der Massnahmen der Checkliste finanziell auf die verschiedenen Branchen auswirkt. </p><p>Käsespezialitäten und AOP-zertifizierte Produkte haben eine hohe Wertschöpfung. Diese Bereiche repräsentieren mehr als 50 Prozent des Exportmarktes, und ihre Akteure haben daher in Sachen Export viel Erfahrung. Ich bin erstaunt darüber, dass sie bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe "vergessen" wurden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wurden die Akteure der Bereiche der Käsespezialitäten und AOP-zertifizierten Produkte bewusst nicht in die Arbeitsgruppe aufgenommen? - Wenn ja, aus welchen Gründen?</p><p>2. Wäre es nicht klug gewesen, die Akteure dieser Branchen in die Arbeitsgruppe zu integrieren, um so von ihrer Erfahrung zu profitieren?</p><p>3. Könnte das BLV diese Branchen immer noch in die Arbeitsgruppe integrieren?</p><p>4. Ist sich das BLV bewusst, dass es durch seine Haltung das Bild eines Bundesamtes vermittelt, das die Milchprodukteindustrie mit ihrer eingeschränkten Wertschöpfung zulasten der Käsebranche und der AOP-Produkte bevorzugt?</p>
    • Lebensmittelexporte an die Eurasische Wirtschaftsunion. Warum werden die Repräsentanten von Produktebereichen mit hoher Wertschöpfung nicht in die Arbeitsgruppe GAP integriert?

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