Die SNB soll Mitverantwortung für den Klimaschutz übernehmen und für die diesbezügliche Finanzmarktstabilität sorgen

ShortId
18.3921
Id
20183921
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Die SNB soll Mitverantwortung für den Klimaschutz übernehmen und für die diesbezügliche Finanzmarktstabilität sorgen
AdditionalIndexing
08;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Umlenkung der Finanzflüsse ist einer der zentralen Pfeiler des Pariser Abkommens zum Klimaschutz mit dem Ziel, die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius zu halten. Die Anlagepolitik der SNB unterstützt jedoch entgegen den Zielen des Pariser Abkommens faktisch eine globale Temperaturerhöhung von vier bis sechs Grad Celsius. Neben den ökologischen Folgen bedroht diese Politik das Finanzsystem. Die SNB als Verwalterin eines im weltweiten Vergleich sehr grossen Vermögens kann und muss im Einsatz gegen die Klimaerwärmung ihre eigene Anlagestrategie und ihre Vorgaben anpassen. Nur so kann sie ihre Aufgabe, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck soll die SNB Grundlagen erarbeiten, welche die Beherrschung der Klimarisiken ermöglichen. Sie soll Klima-Stresstests sowie Szenarioanalysen für den Schweizer Finanzsektor erarbeiten und ihre Anlagerichtlinien so erweitern, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen sind, die systematisch gravierende Klimaschäden verursachen. </p><p>Die SNB würde mit einem solchen Vorgehen alles andere als eine Pionierrolle einnehmen. Die für die Finanzstabilität zuständigen Expertinnen und Experten der G-20 warnen vor den Klimarisiken für das globale Finanzsystem. Die Europäische Zentralbank sowie Zentralbanken und Aufsichtsbehörden verschiedener Länder wie England, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, China, Singapur oder Mexiko haben erklärt, dass sie ihre Rolle beim Klimaschutz wahrnehmen wollen, und haben damit begonnen, Finanzflüsse im Kampf gegen die Klimaerhitzung umzuleiten. Auch die Weltbankgruppe will sich aus der Öl- und Gasförderung zurückziehen. Ab 2019 will sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine Projekte in diesem Bereich mehr finanzieren.</p>
  • <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdwährungen, Gold usw.) verfügt die SNB jederzeit über den nötigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Mit ihrer Anlagepolitik strebt die SNB keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Es gehört auch nicht zu ihrem Mandat, mit ihren Anlagen andere wirtschaftspolitische Ziele als die stabilitätspolitischen zu verfolgen. Die SNB agiert mit ihren Aktienanlagen neutral. Das heisst, sie bildet mit ihrer Anlagepolitik die einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit ab. Damit bewahrt sie ihren Handlungsspielraum und vermeidet Marktverzerrungen und die Diskriminierung von bestimmten Unternehmen oder Sektoren. Vor diesem Hintergrund sieht die SNB grundsätzlich von einer positiven oder negativen Titel- und Sektorselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Nach Ansicht des Bundesrates zeigen die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>Die SNB hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag wird auf Gesetzesstufe weiter konkretisiert, indem das Nationalbankgesetz (NBG) festhält, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt (Art. 5 NBG). Es obliegt der Politik, Massnahmen zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris zu treffen, welche den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit stabilisieren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der Schweiz wird das Abkommen in erster Linie durch die Totalrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt. </p><p>Das Pariser Abkommen sieht keine Rolle für die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich jedoch verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zum Network for Greening the Financial System (NGFS) zusammengeschlossen. Die SNB ist derzeit nicht Mitglied im NGFS. Ziel des Netzwerks ist es, auf freiwilliger Basis Erfahrungen auszutauschen und zur Entwicklung des klimabezogenen Risikomanagements im Finanzsektor beizutragen. Neben den im Fokus stehenden Fragen zum Einfluss des Klimawandels auf den Finanzsektor und die Aufsichtstätigkeit befasst sich eine der drei Arbeitsgruppen (Work Stream 3, WS3) mit Fragen zur Offenlegung und zur Terminologie von "grünen Anlagen", mit der Erleichterung der Finanzierung "grüner Anlagen" und mit der Beobachtung der Marktentwicklung von "grünen Anlagen". Am Rande befasst sich die WS3 auch mit den Möglichkeiten, die Zentralbanken mit ihren eigenen Investitionstätigkeiten haben. Dabei steht die Anlage von eigenen Mitteln ("own funds"), nicht von Devisenreserven, im Vordergrund. Eine erste Bestandesaufnahme aller drei Arbeitsgruppen wird im April 2019 erwartet. Der Bundesrat ist darüber informiert, dass die SNB in regelmässigem Austausch mit anderen Zentralbanken steht und diese internationalen Arbeiten mitverfolgt.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Anlagepolitik der SNB im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens anzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Finanzsystem-Stabilitätspolitik und Anlagepolitik verfolgt, die kohärent ist mit den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens.</p>
  • Die SNB soll Mitverantwortung für den Klimaschutz übernehmen und für die diesbezügliche Finanzmarktstabilität sorgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umlenkung der Finanzflüsse ist einer der zentralen Pfeiler des Pariser Abkommens zum Klimaschutz mit dem Ziel, die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius zu halten. Die Anlagepolitik der SNB unterstützt jedoch entgegen den Zielen des Pariser Abkommens faktisch eine globale Temperaturerhöhung von vier bis sechs Grad Celsius. Neben den ökologischen Folgen bedroht diese Politik das Finanzsystem. Die SNB als Verwalterin eines im weltweiten Vergleich sehr grossen Vermögens kann und muss im Einsatz gegen die Klimaerwärmung ihre eigene Anlagestrategie und ihre Vorgaben anpassen. Nur so kann sie ihre Aufgabe, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck soll die SNB Grundlagen erarbeiten, welche die Beherrschung der Klimarisiken ermöglichen. Sie soll Klima-Stresstests sowie Szenarioanalysen für den Schweizer Finanzsektor erarbeiten und ihre Anlagerichtlinien so erweitern, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen sind, die systematisch gravierende Klimaschäden verursachen. </p><p>Die SNB würde mit einem solchen Vorgehen alles andere als eine Pionierrolle einnehmen. Die für die Finanzstabilität zuständigen Expertinnen und Experten der G-20 warnen vor den Klimarisiken für das globale Finanzsystem. Die Europäische Zentralbank sowie Zentralbanken und Aufsichtsbehörden verschiedener Länder wie England, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, China, Singapur oder Mexiko haben erklärt, dass sie ihre Rolle beim Klimaschutz wahrnehmen wollen, und haben damit begonnen, Finanzflüsse im Kampf gegen die Klimaerhitzung umzuleiten. Auch die Weltbankgruppe will sich aus der Öl- und Gasförderung zurückziehen. Ab 2019 will sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine Projekte in diesem Bereich mehr finanzieren.</p>
    • <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdwährungen, Gold usw.) verfügt die SNB jederzeit über den nötigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Mit ihrer Anlagepolitik strebt die SNB keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Es gehört auch nicht zu ihrem Mandat, mit ihren Anlagen andere wirtschaftspolitische Ziele als die stabilitätspolitischen zu verfolgen. Die SNB agiert mit ihren Aktienanlagen neutral. Das heisst, sie bildet mit ihrer Anlagepolitik die einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit ab. Damit bewahrt sie ihren Handlungsspielraum und vermeidet Marktverzerrungen und die Diskriminierung von bestimmten Unternehmen oder Sektoren. Vor diesem Hintergrund sieht die SNB grundsätzlich von einer positiven oder negativen Titel- und Sektorselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Nach Ansicht des Bundesrates zeigen die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>Die SNB hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag wird auf Gesetzesstufe weiter konkretisiert, indem das Nationalbankgesetz (NBG) festhält, dass die SNB Preisstabilität gewährleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt (Art. 5 NBG). Es obliegt der Politik, Massnahmen zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris zu treffen, welche den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit stabilisieren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der Schweiz wird das Abkommen in erster Linie durch die Totalrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt. </p><p>Das Pariser Abkommen sieht keine Rolle für die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich jedoch verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zum Network for Greening the Financial System (NGFS) zusammengeschlossen. Die SNB ist derzeit nicht Mitglied im NGFS. Ziel des Netzwerks ist es, auf freiwilliger Basis Erfahrungen auszutauschen und zur Entwicklung des klimabezogenen Risikomanagements im Finanzsektor beizutragen. Neben den im Fokus stehenden Fragen zum Einfluss des Klimawandels auf den Finanzsektor und die Aufsichtstätigkeit befasst sich eine der drei Arbeitsgruppen (Work Stream 3, WS3) mit Fragen zur Offenlegung und zur Terminologie von "grünen Anlagen", mit der Erleichterung der Finanzierung "grüner Anlagen" und mit der Beobachtung der Marktentwicklung von "grünen Anlagen". Am Rande befasst sich die WS3 auch mit den Möglichkeiten, die Zentralbanken mit ihren eigenen Investitionstätigkeiten haben. Dabei steht die Anlage von eigenen Mitteln ("own funds"), nicht von Devisenreserven, im Vordergrund. Eine erste Bestandesaufnahme aller drei Arbeitsgruppen wird im April 2019 erwartet. Der Bundesrat ist darüber informiert, dass die SNB in regelmässigem Austausch mit anderen Zentralbanken steht und diese internationalen Arbeiten mitverfolgt.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Anlagepolitik der SNB im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens anzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Finanzsystem-Stabilitätspolitik und Anlagepolitik verfolgt, die kohärent ist mit den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens.</p>
    • Die SNB soll Mitverantwortung für den Klimaschutz übernehmen und für die diesbezügliche Finanzmarktstabilität sorgen

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