Stadtentwicklung in Winterthur unterstützen. Verkehr zwischen Zürich und der Innerschweiz bewältigen

ShortId
18.3922
Id
20183922
Updated
28.07.2023 03:10
Language
de
Title
Stadtentwicklung in Winterthur unterstützen. Verkehr zwischen Zürich und der Innerschweiz bewältigen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie der Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung der dritten Generation (S. 21) aufzeigt, wurden die betroffenen Massnahmen aus unterschiedlichen Gründen zurückgestuft.</p><p>- Für den Knoten Ohrbühl wurde eine unzureichende Bau- und Finanzreife für den A-Horizont ausgewiesen. Diese erklärt sich einerseits durch die mangelnde Abstimmung mit der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze und der regionalen Verkehrssteuerung, andererseits durch die noch verbesserungswürdige Führung des Bus- und Veloverkehrs am Knoten.</p><p>- Für die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze wurden ein ungenügender Reifegrad, aufgrund fehlender Konkretisierung der flankierenden Massnahmen (insbesondere Frauenfelder- und Seenerstrasse zur Verbesserung von ÖV und Langsamverkehr), und ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, aufgrund sehr hoher Kosten, geltend gemacht.</p><p>2. Die Zurückstufung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze und des Knotens Ohrbühl weist keinen Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur auf.</p><p>3. Die Haltestelle Winterthur Grüze Nord wird nicht im Ausbauschritt 2035 enthalten sein, da sie abhängig ist von der Inbetriebnahme des Brüttener Tunnels, die voraussichtlich erst gegen 2033 erfolgen wird. Vorher können an dieser Haltestelle fahrplanmässig keine Züge halten. Eine Inbetriebnahme vor der Eröffnung des Brüttener Tunnels bringt daher keinen Mehrwert. Da die Bauzeit der Haltestelle wesentlich kürzer ist, kann mit dem Bau erst später begonnen werden, und es müssen derzeit noch keine Mittel dafür reserviert werden.</p><p>4. Die Haltestelle Winterthur Grüze Nord wurde mit einem guten Nutzen-Kosten-Verhältnis bewertet, solange die neue Haltestelle ohne zusätzliche Infrastrukturausbauten für die Bedienung der Service- und Abstellanlagen in Oberwinterthur erstellt werden kann. Einzig der zeitliche Versatz des Nutzens hat dazu geführt, dass sie nicht in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen worden ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Haltestelle im Sinne der rollenden Planung in einem späteren Ausbauschritt aufgenommen werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat schlägt die Aufnahme des Ausbaus Zürich-Zug im Ausbauschritt 2035 vor. Vorbehältlich der Entscheidung des Parlamentes kann aus heutiger Sicht mit der Inbetriebnahme des Zimmerberg-Basistunnels ab 2035 gerechnet werden.</p><p>6. Im Sinne der rollenden Planung nach den Regeln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist es jederzeit sinnvoll, aufwärtskompatibel weiterzudenken. Die Abstimmung des Agglomerationsprogramms auf die übergeordneten Planungen von Schiene und Strasse muss dabei gewährleistet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 14. September 2018 hat das UVEK den Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, dritte Generation, veröffentlicht. Darin werden im Grundsatz die konsistente Weiterentwicklung der bipolaren Stadt und der Aufbau auf dem Agglomerationsprogramm der zweiten Generation gewürdigt. Allerdings werden darin auch einige Projekte zurückgestuft, die von zentraler Bedeutung sind für die Stadtentwicklung. Zu diesen zählen der Knoten Ohrbühl und die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze. Damit wird die positive Wirkung des Programms stark beeinträchtigt. Gleichzeitig ist für Oktober 2018 der Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur zu erwarten, der eine wichtige Grundlage darstellt für die Weiterentwicklung der Zürcher S-Bahn.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.</p><p>1. Weshalb wurden der Knoten Ohrbühl und die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze zurückgestuft?</p><p>2. Besteht ein Zusammenhang zum Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur? Wenn ja, welcher?</p><p>3. Wird der Bundesrat die Haltestelle Grüze Nord im Ausbauschritt 2035 vorsehen? </p><p>4. Wenn nein, ist es vorgesehen, die Mittel dafür im übernächsten Ausbauschritt bereitzustellen?</p><p>5. Nicht nur die Zentrumserschliessung in Winterthur, auch der Angebotsausbau Zürich-Zug hat überregional hohe Priorität. Bis wann kann mit einer Realisierung gerechnet werden?</p><p>6. Ist es sinnvoll, dass regionale Anschlussprojekte angedacht und zu einem Agglomerationsprogramm der vierten Generation verdichtet werden?</p>
  • Stadtentwicklung in Winterthur unterstützen. Verkehr zwischen Zürich und der Innerschweiz bewältigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie der Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung der dritten Generation (S. 21) aufzeigt, wurden die betroffenen Massnahmen aus unterschiedlichen Gründen zurückgestuft.</p><p>- Für den Knoten Ohrbühl wurde eine unzureichende Bau- und Finanzreife für den A-Horizont ausgewiesen. Diese erklärt sich einerseits durch die mangelnde Abstimmung mit der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze und der regionalen Verkehrssteuerung, andererseits durch die noch verbesserungswürdige Führung des Bus- und Veloverkehrs am Knoten.</p><p>- Für die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze wurden ein ungenügender Reifegrad, aufgrund fehlender Konkretisierung der flankierenden Massnahmen (insbesondere Frauenfelder- und Seenerstrasse zur Verbesserung von ÖV und Langsamverkehr), und ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, aufgrund sehr hoher Kosten, geltend gemacht.</p><p>2. Die Zurückstufung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze und des Knotens Ohrbühl weist keinen Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur auf.</p><p>3. Die Haltestelle Winterthur Grüze Nord wird nicht im Ausbauschritt 2035 enthalten sein, da sie abhängig ist von der Inbetriebnahme des Brüttener Tunnels, die voraussichtlich erst gegen 2033 erfolgen wird. Vorher können an dieser Haltestelle fahrplanmässig keine Züge halten. Eine Inbetriebnahme vor der Eröffnung des Brüttener Tunnels bringt daher keinen Mehrwert. Da die Bauzeit der Haltestelle wesentlich kürzer ist, kann mit dem Bau erst später begonnen werden, und es müssen derzeit noch keine Mittel dafür reserviert werden.</p><p>4. Die Haltestelle Winterthur Grüze Nord wurde mit einem guten Nutzen-Kosten-Verhältnis bewertet, solange die neue Haltestelle ohne zusätzliche Infrastrukturausbauten für die Bedienung der Service- und Abstellanlagen in Oberwinterthur erstellt werden kann. Einzig der zeitliche Versatz des Nutzens hat dazu geführt, dass sie nicht in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen worden ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Haltestelle im Sinne der rollenden Planung in einem späteren Ausbauschritt aufgenommen werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat schlägt die Aufnahme des Ausbaus Zürich-Zug im Ausbauschritt 2035 vor. Vorbehältlich der Entscheidung des Parlamentes kann aus heutiger Sicht mit der Inbetriebnahme des Zimmerberg-Basistunnels ab 2035 gerechnet werden.</p><p>6. Im Sinne der rollenden Planung nach den Regeln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist es jederzeit sinnvoll, aufwärtskompatibel weiterzudenken. Die Abstimmung des Agglomerationsprogramms auf die übergeordneten Planungen von Schiene und Strasse muss dabei gewährleistet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 14. September 2018 hat das UVEK den Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, dritte Generation, veröffentlicht. Darin werden im Grundsatz die konsistente Weiterentwicklung der bipolaren Stadt und der Aufbau auf dem Agglomerationsprogramm der zweiten Generation gewürdigt. Allerdings werden darin auch einige Projekte zurückgestuft, die von zentraler Bedeutung sind für die Stadtentwicklung. Zu diesen zählen der Knoten Ohrbühl und die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze. Damit wird die positive Wirkung des Programms stark beeinträchtigt. Gleichzeitig ist für Oktober 2018 der Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur zu erwarten, der eine wichtige Grundlage darstellt für die Weiterentwicklung der Zürcher S-Bahn.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.</p><p>1. Weshalb wurden der Knoten Ohrbühl und die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze zurückgestuft?</p><p>2. Besteht ein Zusammenhang zum Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur? Wenn ja, welcher?</p><p>3. Wird der Bundesrat die Haltestelle Grüze Nord im Ausbauschritt 2035 vorsehen? </p><p>4. Wenn nein, ist es vorgesehen, die Mittel dafür im übernächsten Ausbauschritt bereitzustellen?</p><p>5. Nicht nur die Zentrumserschliessung in Winterthur, auch der Angebotsausbau Zürich-Zug hat überregional hohe Priorität. Bis wann kann mit einer Realisierung gerechnet werden?</p><p>6. Ist es sinnvoll, dass regionale Anschlussprojekte angedacht und zu einem Agglomerationsprogramm der vierten Generation verdichtet werden?</p>
    • Stadtentwicklung in Winterthur unterstützen. Verkehr zwischen Zürich und der Innerschweiz bewältigen

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