Finanzielle Unterstützung von Forstschutzmassnahmen 2019 zur Käferbekämpfung ausserhalb des Schutzwaldes

ShortId
18.3925
Id
20183925
Updated
28.07.2023 03:08
Language
de
Title
Finanzielle Unterstützung von Forstschutzmassnahmen 2019 zur Käferbekämpfung ausserhalb des Schutzwaldes
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren sind die Zwangsnutzungen aufgrund von Borkenkäferbefällen in verschiedenen Regionen deutlich gestiegen. Der Bundesrat sowie die Kantone sind sich der Auswirkungen auf die verschiedenen Waldfunktionen, aber auch der Bedeutung für die Waldeigentümerinnen und -eigentümer bewusst.</p><p>Der Bund hat mit der letzten Waldgesetzrevision (in Kraft seit 1. Januar 2017) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit gegen Waldschäden (Ursachen und Folgen) auch ausserhalb des Schutzwaldes geeignete Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden können, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist.</p><p>Die Beurteilung, ob eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt und welche Massnahmen unterstützt resp. angeordnet werden sollen, liegt bei den Kantonen. Der Bund kann sich im Rahmen der Programmvereinbarungen an diesen Kosten beteiligen. Er verfolgt dabei den Grundsatz, nur so wenig Flächen wie nötig und diese so effizient wie möglich zu behandeln, um das Ziel der Sicherstellung der Waldfunktionen zu gewährleisten. Mit Beiträgen pro Kubikmeter würde von dieser minimalen Sicherstellung abgewichen. Ein solch indirekter Eingriff in den Holzmarkt wäre nicht im öffentlichen Interesse. Es droht angesichts der bereits jetzt vollen Lagerbestände ein weiterer Preiszerfall des Holzes zulasten der Waldeigentümerinnen und -eigentümer.</p><p>Falls nach grossflächigem, intensivem Käferbefall Massnahmen zur Wiederinstandstellung notwendig werden, sieht der Bundesrat die Chance, bereits jetzt Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel umzusetzen. Nur mit einer standortgerechten Baumartenwahl können die Schweizer Wälder auch künftig ihre vielfältigen Leistungen auch bei der Holzproduktion erbringen.</p><p>Sowohl für die effiziente Käferbekämpfung (Art. 26 Abs. 2 WaG und Art. 40a WaV) als auch für die Anpassung an den Klimawandel (Art. 28a und 38a Bst. f WaG) reichen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen aus. Eine Umlagerung öffentlicher Mittel zugunsten des Waldschutzes ist im Bedarfsfall im Rahmen der Programmvereinbarungen möglich und ist Verhandlungssache zwischen den Kantonen und dem Bund.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen dringlichen Gesetzentwurf auszuarbeiten, um die Forstschutzmassnahmen 2019 (Käferbekämpfung) ausserhalb des Schutzwaldes finanziell zu unterstützen.</p><p>Gemäss Waldpolitik 2020 soll der Wald vor Schadorganismen geschützt werden. Der Befall und die Ausbreitung dieser Organismen dürfen das im Hinblick auf die Waldleistungen akzeptierte Mass nicht überschreiten. </p><p>In den letzten Monaten hat der Borkenkäfer grosse Schäden an den Fichtenbeständen angerichtet. Ein Ausfall der wirtschaftlich bedeutendsten Baumart Fichte würde die Sicherstellung der Wirtschaftsfunktion des Waldes langfristig stark beeinträchtigen. Die Bekämpfung des Borkenkäfers ist aufwendig und ohne finanzielle Unterstützung ausserhalb des Käferbekämpfungsgebietes (Schutzwald) nicht kostendeckend. </p><p>Da infolge der Trockenheit und der Winterstürme 2018 davon ausgegangen werden muss, dass der Käferbefall 2019 flächendeckend hoch sein wird, ist schnelles Handeln unabdingbar. Mit einem Beitrag pro Kubikmeter Zwangsnutzung hat die Käferbekämpfung bestmögliche Erfolgschancen.</p>
  • Finanzielle Unterstützung von Forstschutzmassnahmen 2019 zur Käferbekämpfung ausserhalb des Schutzwaldes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren sind die Zwangsnutzungen aufgrund von Borkenkäferbefällen in verschiedenen Regionen deutlich gestiegen. Der Bundesrat sowie die Kantone sind sich der Auswirkungen auf die verschiedenen Waldfunktionen, aber auch der Bedeutung für die Waldeigentümerinnen und -eigentümer bewusst.</p><p>Der Bund hat mit der letzten Waldgesetzrevision (in Kraft seit 1. Januar 2017) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit gegen Waldschäden (Ursachen und Folgen) auch ausserhalb des Schutzwaldes geeignete Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden können, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist.</p><p>Die Beurteilung, ob eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt und welche Massnahmen unterstützt resp. angeordnet werden sollen, liegt bei den Kantonen. Der Bund kann sich im Rahmen der Programmvereinbarungen an diesen Kosten beteiligen. Er verfolgt dabei den Grundsatz, nur so wenig Flächen wie nötig und diese so effizient wie möglich zu behandeln, um das Ziel der Sicherstellung der Waldfunktionen zu gewährleisten. Mit Beiträgen pro Kubikmeter würde von dieser minimalen Sicherstellung abgewichen. Ein solch indirekter Eingriff in den Holzmarkt wäre nicht im öffentlichen Interesse. Es droht angesichts der bereits jetzt vollen Lagerbestände ein weiterer Preiszerfall des Holzes zulasten der Waldeigentümerinnen und -eigentümer.</p><p>Falls nach grossflächigem, intensivem Käferbefall Massnahmen zur Wiederinstandstellung notwendig werden, sieht der Bundesrat die Chance, bereits jetzt Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel umzusetzen. Nur mit einer standortgerechten Baumartenwahl können die Schweizer Wälder auch künftig ihre vielfältigen Leistungen auch bei der Holzproduktion erbringen.</p><p>Sowohl für die effiziente Käferbekämpfung (Art. 26 Abs. 2 WaG und Art. 40a WaV) als auch für die Anpassung an den Klimawandel (Art. 28a und 38a Bst. f WaG) reichen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen aus. Eine Umlagerung öffentlicher Mittel zugunsten des Waldschutzes ist im Bedarfsfall im Rahmen der Programmvereinbarungen möglich und ist Verhandlungssache zwischen den Kantonen und dem Bund.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen dringlichen Gesetzentwurf auszuarbeiten, um die Forstschutzmassnahmen 2019 (Käferbekämpfung) ausserhalb des Schutzwaldes finanziell zu unterstützen.</p><p>Gemäss Waldpolitik 2020 soll der Wald vor Schadorganismen geschützt werden. Der Befall und die Ausbreitung dieser Organismen dürfen das im Hinblick auf die Waldleistungen akzeptierte Mass nicht überschreiten. </p><p>In den letzten Monaten hat der Borkenkäfer grosse Schäden an den Fichtenbeständen angerichtet. Ein Ausfall der wirtschaftlich bedeutendsten Baumart Fichte würde die Sicherstellung der Wirtschaftsfunktion des Waldes langfristig stark beeinträchtigen. Die Bekämpfung des Borkenkäfers ist aufwendig und ohne finanzielle Unterstützung ausserhalb des Käferbekämpfungsgebietes (Schutzwald) nicht kostendeckend. </p><p>Da infolge der Trockenheit und der Winterstürme 2018 davon ausgegangen werden muss, dass der Käferbefall 2019 flächendeckend hoch sein wird, ist schnelles Handeln unabdingbar. Mit einem Beitrag pro Kubikmeter Zwangsnutzung hat die Käferbekämpfung bestmögliche Erfolgschancen.</p>
    • Finanzielle Unterstützung von Forstschutzmassnahmen 2019 zur Käferbekämpfung ausserhalb des Schutzwaldes

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