Forstschutz. Massnahmen zur Sicherung unserer Wälder

ShortId
18.3928
Id
20183928
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Forstschutz. Massnahmen zur Sicherung unserer Wälder
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der heutigen wirtschaftlichen Bedeutung der Fichte in der Holzverarbeitung und -verwendung bewusst. </p><p>2. Nach Artikel 27 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) sind die Kantone zuständig für Massnahmen gegen die Ursachen und Folgen von Waldschäden, welche die Erhaltung des Waldes in seinen Funktionen erheblich gefährden. Der Bund ergreift nur in Ausnahmefällen (gemäss Art. 26, 27a und 28 WaG) selbst Massnahmen. Mit der Anpassung des Waldgesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2017) hat der Bund zudem die Möglichkeit geschaffen, Massnahmen gegen Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes im Rahmen der Programmvereinbarung mit den Kantonen mit maximal 40 Prozent zu unterstützen. Für die Beurteilung der Situation und das Ergreifen von Massnahmen sind aber auch in diesem Fall die Kantone - und ganz massgeblich auch die Waldeigentümerinnen und -eigentümer selbst - zuständig. </p><p>3. Das Waldgesetz verpflichtet die Waldeigentümerinnen und -eigentümer ausserhalb des Schutzwaldes nicht zur Waldbewirtschaftung. Gegen Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes können jedoch geeignete Massnahmen ergriffen werden, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist. Die Inhaber von Bäumen, die von Schadorganismen befallen sind, haben die Überwachung, Isolierung, Behandlung oder Vernichtung in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden vorzunehmen oder zu dulden (Art. 27a Abs. 3 WaG).</p><p>4. Die Unterstützung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist, ist Sache der Kantone. Mit der Anpassung des Waldgesetzes können die Kantone in Härtefällen Abfindungen ausrichten. Der Bund kann sich über Programmvereinbarungen mit den Kantonen an den Kosten beteiligen.</p><p>5. Die Kantone und der Bund beobachten laufend die angespannte Situation der Käferproblematik. Eine neue Lagebeurteilung erfolgt nach dem Winter 2019, basierend auf den Ergebnissen aus der Waldschutzumfrage.</p><p>6. Der Bundesrat interveniert nicht auf den Holzmärkten. Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", ausführlich Stellung genommen und Massnahmen vorgeschlagen, die zusammen mit den betroffenen und relevanten Akteuren im Rahmen der Ressourcenpolitik Holz umgesetzt werden sollen. Hierzu wird er für die Umsetzung der Waldpolitik nach 2020 Massnahmenvorschläge ausarbeiten, welche mit den Kantonen und den Akteuren gemeinsam umgesetzt werden sollen. </p><p>7. Das Bundesamt für Umwelt und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft haben das Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" durchgeführt. Damit liegen für die Schweizer Wälder standort- und klimagerechte Empfehlungen für die Baumartenwahl vor, in denen auch die ökologisch noch möglichen Fichtenanteile berücksichtigt werden. Diese Empfehlungen dienen der Aufrechterhaltung der Waldleistungen auch unter geänderten klimatischen Bedingungen. Berücksichtigt wird dabei auch die potenzielle Gefährdung durch Borkenkäferbefall als Folge von Trockenheit. Im Forschungsprogramm wurde ein Instrument zur Risikoabschätzung des Borkenkäferbefalls entwickelt (<a href="http://www.borkenkaefer.ch">www.borkenkaefer.ch</a>), sodass die Waldeigentümerinnen und -eigentümer das Risiko in ihrer Region besser einschätzen können. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund der Stürme im Januar 2018 und der darauffolgenden Hitzeperiode diesen Sommer hat sich der Borkenkäfer in der Schweiz stark ausgebreitet. Viele Fichtenbestände sind betroffen. Die Sägereien in der Schweiz sind bis mindestens Ende Jahr ausgelastet. Ausserhalb des Schutzwaldes wird die Käferbekämpfung nicht unterstützt und ist vielerorts nicht kostendeckend. Erschwerend kommt hinzu, dass das anfallende Holz nicht abgesetzt werden kann. Aufgrund der dargelegten Situation stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Wirtschaftsfunktion des Schweizer Waldes mit den Schäden an der wirtschaftlich wichtigsten Baumart Fichte gefährdet ist?</p><p>2. Welche Massnahmen prüft er, damit die Fichte nicht flächendeckend ausfällt und die Waldleistungen nachhaltig gesichert sind?</p><p>3. Welche Handlungsoptionen haben Waldbesitzer, wenn in Nachbarbeständen trotz Befall keine Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden und der eigene Wald deswegen zu Schaden kommt?</p><p>4. Welche Unterstützung bietet er den Waldbesitzenden momentan ausserhalb des Schutzwaldes?</p><p>5. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzenden ausserhalb des Schutzwaldes sieht er ab 2019 vor?</p><p>6. Welche Massnahmen ergreift er, um den ungenügenden inländischen Holzabsatzmarkt zu stärken? Wo sieht er den grössten Handlungsbedarf?</p><p>7. Welche Massnahmen prüft er, um dem Problem in kommenden Trockenjahren vorzubeugen?</p>
  • Forstschutz. Massnahmen zur Sicherung unserer Wälder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der heutigen wirtschaftlichen Bedeutung der Fichte in der Holzverarbeitung und -verwendung bewusst. </p><p>2. Nach Artikel 27 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) sind die Kantone zuständig für Massnahmen gegen die Ursachen und Folgen von Waldschäden, welche die Erhaltung des Waldes in seinen Funktionen erheblich gefährden. Der Bund ergreift nur in Ausnahmefällen (gemäss Art. 26, 27a und 28 WaG) selbst Massnahmen. Mit der Anpassung des Waldgesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2017) hat der Bund zudem die Möglichkeit geschaffen, Massnahmen gegen Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes im Rahmen der Programmvereinbarung mit den Kantonen mit maximal 40 Prozent zu unterstützen. Für die Beurteilung der Situation und das Ergreifen von Massnahmen sind aber auch in diesem Fall die Kantone - und ganz massgeblich auch die Waldeigentümerinnen und -eigentümer selbst - zuständig. </p><p>3. Das Waldgesetz verpflichtet die Waldeigentümerinnen und -eigentümer ausserhalb des Schutzwaldes nicht zur Waldbewirtschaftung. Gegen Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes können jedoch geeignete Massnahmen ergriffen werden, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist. Die Inhaber von Bäumen, die von Schadorganismen befallen sind, haben die Überwachung, Isolierung, Behandlung oder Vernichtung in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden vorzunehmen oder zu dulden (Art. 27a Abs. 3 WaG).</p><p>4. Die Unterstützung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist, ist Sache der Kantone. Mit der Anpassung des Waldgesetzes können die Kantone in Härtefällen Abfindungen ausrichten. Der Bund kann sich über Programmvereinbarungen mit den Kantonen an den Kosten beteiligen.</p><p>5. Die Kantone und der Bund beobachten laufend die angespannte Situation der Käferproblematik. Eine neue Lagebeurteilung erfolgt nach dem Winter 2019, basierend auf den Ergebnissen aus der Waldschutzumfrage.</p><p>6. Der Bundesrat interveniert nicht auf den Holzmärkten. Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", ausführlich Stellung genommen und Massnahmen vorgeschlagen, die zusammen mit den betroffenen und relevanten Akteuren im Rahmen der Ressourcenpolitik Holz umgesetzt werden sollen. Hierzu wird er für die Umsetzung der Waldpolitik nach 2020 Massnahmenvorschläge ausarbeiten, welche mit den Kantonen und den Akteuren gemeinsam umgesetzt werden sollen. </p><p>7. Das Bundesamt für Umwelt und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft haben das Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" durchgeführt. Damit liegen für die Schweizer Wälder standort- und klimagerechte Empfehlungen für die Baumartenwahl vor, in denen auch die ökologisch noch möglichen Fichtenanteile berücksichtigt werden. Diese Empfehlungen dienen der Aufrechterhaltung der Waldleistungen auch unter geänderten klimatischen Bedingungen. Berücksichtigt wird dabei auch die potenzielle Gefährdung durch Borkenkäferbefall als Folge von Trockenheit. Im Forschungsprogramm wurde ein Instrument zur Risikoabschätzung des Borkenkäferbefalls entwickelt (<a href="http://www.borkenkaefer.ch">www.borkenkaefer.ch</a>), sodass die Waldeigentümerinnen und -eigentümer das Risiko in ihrer Region besser einschätzen können. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund der Stürme im Januar 2018 und der darauffolgenden Hitzeperiode diesen Sommer hat sich der Borkenkäfer in der Schweiz stark ausgebreitet. Viele Fichtenbestände sind betroffen. Die Sägereien in der Schweiz sind bis mindestens Ende Jahr ausgelastet. Ausserhalb des Schutzwaldes wird die Käferbekämpfung nicht unterstützt und ist vielerorts nicht kostendeckend. Erschwerend kommt hinzu, dass das anfallende Holz nicht abgesetzt werden kann. Aufgrund der dargelegten Situation stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Wirtschaftsfunktion des Schweizer Waldes mit den Schäden an der wirtschaftlich wichtigsten Baumart Fichte gefährdet ist?</p><p>2. Welche Massnahmen prüft er, damit die Fichte nicht flächendeckend ausfällt und die Waldleistungen nachhaltig gesichert sind?</p><p>3. Welche Handlungsoptionen haben Waldbesitzer, wenn in Nachbarbeständen trotz Befall keine Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden und der eigene Wald deswegen zu Schaden kommt?</p><p>4. Welche Unterstützung bietet er den Waldbesitzenden momentan ausserhalb des Schutzwaldes?</p><p>5. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzenden ausserhalb des Schutzwaldes sieht er ab 2019 vor?</p><p>6. Welche Massnahmen ergreift er, um den ungenügenden inländischen Holzabsatzmarkt zu stärken? Wo sieht er den grössten Handlungsbedarf?</p><p>7. Welche Massnahmen prüft er, um dem Problem in kommenden Trockenjahren vorzubeugen?</p>
    • Forstschutz. Massnahmen zur Sicherung unserer Wälder

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