Klimaschutz. Der fortschreitenden Erhitzung insbesondere der Fliessgewässer entgegenwirken

ShortId
18.3929
Id
20183929
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Klimaschutz. Der fortschreitenden Erhitzung insbesondere der Fliessgewässer entgegenwirken
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die fortschreitende Klimaerwärmung erhöhen sich die natürliche Wärmebelastung der Gewässer und damit der wärmebedingte Druck auf kälteliebende Gewässerorganismen, wie z. B. Forelle, Äsche oder Flusskrebs. Monotone Gewässerstrukturen, das Fehlen von Beschattung durch Ufervegetation sowie ein Mangel in der Durchwanderbarkeit der Gewässer verschärfen die Situation für die Tiere zusätzlich. Bereits heute werden Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr erreicht. Gemäss der bestehenden Gewässerschutzverordnung dürften ab dieser Grenze keine anthropogenen Wärmeeinträge mehr stattfinden. Das bedeutet, dass Unternehmen, hierzu gehören auch die Atomkraftwerke Mühleberg, Beznau I und II, ihre Abwärme bei Überschreiten des Grenzwerts nicht mehr in die Gewässer ableiten dürfen und ihren Betrieb drosseln oder einstellen müssen. Es bestehen heute aber viele Ausnahmen, sodass auch bei 25 Grad Celsius noch Wärme eingeleitet wird. </p><p>Um die Biodiversität zu erhalten, müssen die Einleitbestimmungen so angepasst werden, dass beim Erreichen von 25 Grad Celsius wirklich keine zusätzlichen Wärmeeinleitungen mehr zulässig sind. Die Unternehmen müssen für ihren Betrieb angepasste Lösungen entwickeln. Eine Ausnahmemöglichkeit für kurzfristige Kühlwasserrückgabe nach Überschreitung der 25 Grad Celsius muss absolute Seltenheit haben und darf nicht so ausgelegt sein, dass sie fast jährlich erreicht wird.</p><p>Um den Bedürfnissen aller Unternehmen entlang eines Gewässers Rechnung zu tragen, muss die Wärmeeinleitung gebietsmässig gemanagt werden, damit die Oberlieger nicht das gesamte Wärmeeinleitpotenzial ausschöpfen und für die Unterlieger nichts mehr drin liegt. </p><p>Ziel der Neuregelung muss sein, dass die standorttypische Lebensgemeinschaft erhalten werden kann.</p>
  • <p>Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Parameter für das Gedeihen der Wasserlebewesen (insbesondere Fische) in den oberirdischen Gewässern. Deshalb enthält die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) u. a. die Anforderung, dass durch Wärmeeinträge und -entnahmen die standorttypischen Lebensgemeinschaften nicht beeinträchtigt werden dürfen (Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 3). Alle weiteren Regelungen (z. B. kein Wärmeeintrag in ein Gewässer, das wärmer als 25 Grad Celsius ist) stehen unter diesem Vorbehalt.</p><p>Die Erwärmung der Gewässer in den Sommermonaten findet hauptsächlich in den Seen durch die lange Aufenthaltszeit des Wassers im See statt. Weil warmes Wasser leichter ist als kaltes, fliesst aus den Seen v. a. dieses warme Wasser in die darunterliegenden Fliessgewässer ab. Der direkte Einfluss durch einzelne Kühlwassernutzungen wie z. B. Gebäudekühlungen auf diese grossen Fliessgewässer ist daher gering - mit Ausnahme der Kernkraftwerke (KKW). Die Kühlungen der KKW Mühleberg und Beznau tragen signifikant zur Erwärmung der Aare und auch des Rheins unterhalb des Zusammenflusses mit der Aare bei. Das KKW Mühleberg stellt seinen Betrieb auf Ende 2019 ein. Betreffend das KKW Beznau prüfen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zurzeit, ob die Bewilligung des Bundesrates vom 15. Dezember 1997 für die Einleitung von Kühlwasser angepasst werden muss. </p><p>Bei kleineren Fliessgewässern können lokal einzelne industrielle Kühlungen von Bedeutung sein; dort ist die Anwendung der Ausnahmemöglichkeit gemäss GSchV bei einer Überschreitung der 25-Grad-Celsius-Grenze in jedem Fall unzulässig. Entsprechend müssen die Kühlnutzungen nicht weiter koordiniert werden.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die bestehenden Anforderungen an Wärmeeinleitungen als ausreichend. Zielführender ist die rasche Wiederherstellung naturnaher Gewässer. Sie bieten den Gewässerorganismen den besten Schutz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel. Besonders wichtig ist daher, dass die Sanierung der Gewässer (Restwasserbestimmungen, ökologische Sanierung Wasserkraft, Revitalisierung und Verbesserung der chemischen Wasserqualität) rasch und ungeschmälert umgesetzt wird und die noch naturnahen Gewässer möglichst vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Massnahmen wie die Vernetzung grösserer Gewässer mit ihren Zuflüssen oder die Förderung der Beschattung kleiner und mittlerer Fliessgewässer sind für den Schutz der kälteliebenden Arten besonders wichtig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anbetracht der Klimaerhitzung und der damit einhergehenden Erwärmung der Fliessgewässer, im Gewässerschutzgesetz und in dessen Verordnung ein Management der anthropogenen Wärmeeinleitung vorzuschlagen. Grundsätzlich soll bei Temperaturen über 25 Grad Celsius zum Schutze der standorttypischen Lebensgemeinschaften kein anthropogener Wärmeeintrag mehr zulässig sein. Einzeln zu bewilligende Ausnahmen sollen nur bei akuten Sicherheitsproblemen eines Unternehmens erteilt werden können. Die Regelung muss eine allfällige Ungleichbehandlung von Oberliegern (dürfen einleiten) und Unterliegern (dürfen nicht mehr einleiten) verhindern.</p>
  • Klimaschutz. Der fortschreitenden Erhitzung insbesondere der Fliessgewässer entgegenwirken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die fortschreitende Klimaerwärmung erhöhen sich die natürliche Wärmebelastung der Gewässer und damit der wärmebedingte Druck auf kälteliebende Gewässerorganismen, wie z. B. Forelle, Äsche oder Flusskrebs. Monotone Gewässerstrukturen, das Fehlen von Beschattung durch Ufervegetation sowie ein Mangel in der Durchwanderbarkeit der Gewässer verschärfen die Situation für die Tiere zusätzlich. Bereits heute werden Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr erreicht. Gemäss der bestehenden Gewässerschutzverordnung dürften ab dieser Grenze keine anthropogenen Wärmeeinträge mehr stattfinden. Das bedeutet, dass Unternehmen, hierzu gehören auch die Atomkraftwerke Mühleberg, Beznau I und II, ihre Abwärme bei Überschreiten des Grenzwerts nicht mehr in die Gewässer ableiten dürfen und ihren Betrieb drosseln oder einstellen müssen. Es bestehen heute aber viele Ausnahmen, sodass auch bei 25 Grad Celsius noch Wärme eingeleitet wird. </p><p>Um die Biodiversität zu erhalten, müssen die Einleitbestimmungen so angepasst werden, dass beim Erreichen von 25 Grad Celsius wirklich keine zusätzlichen Wärmeeinleitungen mehr zulässig sind. Die Unternehmen müssen für ihren Betrieb angepasste Lösungen entwickeln. Eine Ausnahmemöglichkeit für kurzfristige Kühlwasserrückgabe nach Überschreitung der 25 Grad Celsius muss absolute Seltenheit haben und darf nicht so ausgelegt sein, dass sie fast jährlich erreicht wird.</p><p>Um den Bedürfnissen aller Unternehmen entlang eines Gewässers Rechnung zu tragen, muss die Wärmeeinleitung gebietsmässig gemanagt werden, damit die Oberlieger nicht das gesamte Wärmeeinleitpotenzial ausschöpfen und für die Unterlieger nichts mehr drin liegt. </p><p>Ziel der Neuregelung muss sein, dass die standorttypische Lebensgemeinschaft erhalten werden kann.</p>
    • <p>Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Parameter für das Gedeihen der Wasserlebewesen (insbesondere Fische) in den oberirdischen Gewässern. Deshalb enthält die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) u. a. die Anforderung, dass durch Wärmeeinträge und -entnahmen die standorttypischen Lebensgemeinschaften nicht beeinträchtigt werden dürfen (Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 3). Alle weiteren Regelungen (z. B. kein Wärmeeintrag in ein Gewässer, das wärmer als 25 Grad Celsius ist) stehen unter diesem Vorbehalt.</p><p>Die Erwärmung der Gewässer in den Sommermonaten findet hauptsächlich in den Seen durch die lange Aufenthaltszeit des Wassers im See statt. Weil warmes Wasser leichter ist als kaltes, fliesst aus den Seen v. a. dieses warme Wasser in die darunterliegenden Fliessgewässer ab. Der direkte Einfluss durch einzelne Kühlwassernutzungen wie z. B. Gebäudekühlungen auf diese grossen Fliessgewässer ist daher gering - mit Ausnahme der Kernkraftwerke (KKW). Die Kühlungen der KKW Mühleberg und Beznau tragen signifikant zur Erwärmung der Aare und auch des Rheins unterhalb des Zusammenflusses mit der Aare bei. Das KKW Mühleberg stellt seinen Betrieb auf Ende 2019 ein. Betreffend das KKW Beznau prüfen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zurzeit, ob die Bewilligung des Bundesrates vom 15. Dezember 1997 für die Einleitung von Kühlwasser angepasst werden muss. </p><p>Bei kleineren Fliessgewässern können lokal einzelne industrielle Kühlungen von Bedeutung sein; dort ist die Anwendung der Ausnahmemöglichkeit gemäss GSchV bei einer Überschreitung der 25-Grad-Celsius-Grenze in jedem Fall unzulässig. Entsprechend müssen die Kühlnutzungen nicht weiter koordiniert werden.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die bestehenden Anforderungen an Wärmeeinleitungen als ausreichend. Zielführender ist die rasche Wiederherstellung naturnaher Gewässer. Sie bieten den Gewässerorganismen den besten Schutz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel. Besonders wichtig ist daher, dass die Sanierung der Gewässer (Restwasserbestimmungen, ökologische Sanierung Wasserkraft, Revitalisierung und Verbesserung der chemischen Wasserqualität) rasch und ungeschmälert umgesetzt wird und die noch naturnahen Gewässer möglichst vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Massnahmen wie die Vernetzung grösserer Gewässer mit ihren Zuflüssen oder die Förderung der Beschattung kleiner und mittlerer Fliessgewässer sind für den Schutz der kälteliebenden Arten besonders wichtig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anbetracht der Klimaerhitzung und der damit einhergehenden Erwärmung der Fliessgewässer, im Gewässerschutzgesetz und in dessen Verordnung ein Management der anthropogenen Wärmeeinleitung vorzuschlagen. Grundsätzlich soll bei Temperaturen über 25 Grad Celsius zum Schutze der standorttypischen Lebensgemeinschaften kein anthropogener Wärmeeintrag mehr zulässig sein. Einzeln zu bewilligende Ausnahmen sollen nur bei akuten Sicherheitsproblemen eines Unternehmens erteilt werden können. Die Regelung muss eine allfällige Ungleichbehandlung von Oberliegern (dürfen einleiten) und Unterliegern (dürfen nicht mehr einleiten) verhindern.</p>
    • Klimaschutz. Der fortschreitenden Erhitzung insbesondere der Fliessgewässer entgegenwirken

Back to List