Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen

ShortId
18.3937
Id
20183937
Updated
28.07.2023 14:36
Language
de
Title
Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen
AdditionalIndexing
2836;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das flexible Arbeiten erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung, welcher (zumindest in Teilzeit) Geld in der sogenannten Gig Economy verdient, ist nach wie vor klein - aber im Wachstum begriffen. Sämtliche verfügbaren Studien gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. </p><p>Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen. Problematisch ist hingegen, dass diese Selbstständigen einen schlechteren Schutz gegen soziale Risiken geniessen. Davor können wir die Augen nicht verschliessen.</p><p>Im benachbarten Ausland bieten beispielsweise Plattformunternehmen den Dienstleistungserbringern Weiterbildungsmöglichkeiten an oder versichern sie gegen gewisse soziale Risiken. So gibt Frankreich den Unternehmen die Möglichkeit, eine Charta aufzusetzen. Mit dieser Charta verpflichtet sich eine Plattform zu Massnahmen wie Weiterbildungsunterstützung oder versichert ihre Kunden gegen gewisse soziale Risiken. Gleichzeitig verzichten die Behörden darauf, diese Massnahmen als Merkmale eines Anstellungsverhältnisses zu qualifizieren.</p><p>In der Schweiz ist es aktuell nicht möglich, dass Unternehmen einen solchen Schutz anbieten, da gemäss heutiger Praxis der zuständigen Vollzugsbehörden diese Unternehmen automatisch als Arbeitgeber klassifizieren würden.</p><p>Anstatt die neuen Unternehmensformen zu unterbinden, sollten die Unternehmen auch in der Schweiz die Freiheit haben, den Erwerbstätigen gewisse Versicherungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.</p>
  • <p>Am 8. November 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854, "Automatisierung. Risiken und Chancen", und Derder 17.3222, "Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren", verabschiedet und gleichzeitig das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Entwicklungen der Digitalisierung die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie konkrete Optionen zu prüfen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten. Der Bericht soll aufzeigen, ob und allenfalls wie der rechtliche Rahmen weiterzuentwickeln ist. Dabei sind die Stärken der aktuellen Praxis der Qualifikation als selbstständige bzw. unselbstständige Erwerbstätigkeit beizubehalten und zugleich die Rahmenbedingungen für die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, wie Prekarisierungsrisiken und Risiken einer Lastenverschiebung auf die Allgemeinheit durch ungenügende sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten vermieden werden können.</p><p>Im Rahmen der zu prüfenden Optionen wird der Bericht verschiedene Vorschläge prüfen, so etwa die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Status den Erwerbstätigen überlassen wird oder dass bei der Qualifizierung einer Erwerbstätigkeit als selbstständig oder unselbstständig die gemeinsame Parteienerklärung zu berücksichtigen ist. Zudem wird aufgrund der Annahme des Postulates der FDP-Liberalen Fraktion 17.4087, "Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt", durch den Nationalrat am 19. September 2018 auch die Option zu prüfen sein, ob es einen neuen Status für Selbstständige in Plattformbeschäftigungen braucht, wobei dessen Vor- und Nachteile darzulegen sind. Ebenfalls geprüft werden soll durch das zur Annahme beantragte Postulat Bruderer Wyss 18.3936, "Plattformunternehmen und Gig Economy", die Frage, wie die soziale Absicherung von selbstständig Erwerbstätigen in der sog. "Gig Economy" gestärkt werden kann und wie Plattformunternehmen zur Verbesserung der sozialen Absicherung beitragen könnten, etwa durch Angebote von freiwilligen Versicherungen für die Beschäftigten.</p><p>Aktuell laufen die Arbeiten zur Prüfung der Optionen und Ausarbeitung des Berichtes. Erst eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der Beteiligten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wird zeigen, ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind. Aufgrund der laufenden Abklärungen ist es im aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend, den Bundesrat zu beauftragen, eine spezifische Regelung einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, welche sicherstellen, dass Unternehmen, welche selbstständige Erwerbstätige gegen gewisse soziale Risiken absichern oder zu deren Arbeitsmarktfähigkeit beitragen, nicht automatisch als Arbeitgeber klassifiziert werden.</p>
  • Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das flexible Arbeiten erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung, welcher (zumindest in Teilzeit) Geld in der sogenannten Gig Economy verdient, ist nach wie vor klein - aber im Wachstum begriffen. Sämtliche verfügbaren Studien gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. </p><p>Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen. Problematisch ist hingegen, dass diese Selbstständigen einen schlechteren Schutz gegen soziale Risiken geniessen. Davor können wir die Augen nicht verschliessen.</p><p>Im benachbarten Ausland bieten beispielsweise Plattformunternehmen den Dienstleistungserbringern Weiterbildungsmöglichkeiten an oder versichern sie gegen gewisse soziale Risiken. So gibt Frankreich den Unternehmen die Möglichkeit, eine Charta aufzusetzen. Mit dieser Charta verpflichtet sich eine Plattform zu Massnahmen wie Weiterbildungsunterstützung oder versichert ihre Kunden gegen gewisse soziale Risiken. Gleichzeitig verzichten die Behörden darauf, diese Massnahmen als Merkmale eines Anstellungsverhältnisses zu qualifizieren.</p><p>In der Schweiz ist es aktuell nicht möglich, dass Unternehmen einen solchen Schutz anbieten, da gemäss heutiger Praxis der zuständigen Vollzugsbehörden diese Unternehmen automatisch als Arbeitgeber klassifizieren würden.</p><p>Anstatt die neuen Unternehmensformen zu unterbinden, sollten die Unternehmen auch in der Schweiz die Freiheit haben, den Erwerbstätigen gewisse Versicherungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.</p>
    • <p>Am 8. November 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854, "Automatisierung. Risiken und Chancen", und Derder 17.3222, "Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren", verabschiedet und gleichzeitig das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Entwicklungen der Digitalisierung die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie konkrete Optionen zu prüfen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten. Der Bericht soll aufzeigen, ob und allenfalls wie der rechtliche Rahmen weiterzuentwickeln ist. Dabei sind die Stärken der aktuellen Praxis der Qualifikation als selbstständige bzw. unselbstständige Erwerbstätigkeit beizubehalten und zugleich die Rahmenbedingungen für die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, wie Prekarisierungsrisiken und Risiken einer Lastenverschiebung auf die Allgemeinheit durch ungenügende sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten vermieden werden können.</p><p>Im Rahmen der zu prüfenden Optionen wird der Bericht verschiedene Vorschläge prüfen, so etwa die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Status den Erwerbstätigen überlassen wird oder dass bei der Qualifizierung einer Erwerbstätigkeit als selbstständig oder unselbstständig die gemeinsame Parteienerklärung zu berücksichtigen ist. Zudem wird aufgrund der Annahme des Postulates der FDP-Liberalen Fraktion 17.4087, "Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt", durch den Nationalrat am 19. September 2018 auch die Option zu prüfen sein, ob es einen neuen Status für Selbstständige in Plattformbeschäftigungen braucht, wobei dessen Vor- und Nachteile darzulegen sind. Ebenfalls geprüft werden soll durch das zur Annahme beantragte Postulat Bruderer Wyss 18.3936, "Plattformunternehmen und Gig Economy", die Frage, wie die soziale Absicherung von selbstständig Erwerbstätigen in der sog. "Gig Economy" gestärkt werden kann und wie Plattformunternehmen zur Verbesserung der sozialen Absicherung beitragen könnten, etwa durch Angebote von freiwilligen Versicherungen für die Beschäftigten.</p><p>Aktuell laufen die Arbeiten zur Prüfung der Optionen und Ausarbeitung des Berichtes. Erst eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der Beteiligten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wird zeigen, ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind. Aufgrund der laufenden Abklärungen ist es im aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend, den Bundesrat zu beauftragen, eine spezifische Regelung einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, welche sicherstellen, dass Unternehmen, welche selbstständige Erwerbstätige gegen gewisse soziale Risiken absichern oder zu deren Arbeitsmarktfähigkeit beitragen, nicht automatisch als Arbeitgeber klassifiziert werden.</p>
    • Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen

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