Heiratsstrafe. Der Bund verbreitete jahrelang Fehlinformationen

ShortId
18.3938
Id
20183938
Updated
28.07.2023 03:04
Language
de
Title
Heiratsstrafe. Der Bund verbreitete jahrelang Fehlinformationen
AdditionalIndexing
04;28;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Initiative wurde im Abstimmungskampf vom Bundesrat nach dem negativen Parlamentsentscheid bekämpft. Dabei hat er mit falschen Zahlen argumentiert und somit die Meinungsbildung entscheidend beeinflusst. Der Bundesrat hat bei einer Abstimmung eine zentrale, aber delikate Rolle. Er ist einerseits Garant für einen sauberen Verlauf und damit für die Richtigkeit der Faktenaussagen. Andererseits ist er ein politischer Akteur, der die Meinung des Parlamentes vertreten muss. Wenn der Bundesrat in der Rolle als Garant Fehler macht, riskiert er seine Glaubwürdigkeit generell. Deshalb ist die Vermeidung auch von fahrlässigen Fehlern entscheidend.</p>
  • <p>1. Wie der Bundesrat am 15. Juni und am 8. November 2018 kommuniziert hat, ist die Zahl der von der "Heiratsstrafe" betroffenen Ehepaare in früheren Jahren unterschätzt worden. Eine neue Schätzmethode der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) hat rund 450 000 betroffene Zweiverdiener-Ehepaare ergeben, statt wie bisher 80 000. Zuzüglich der rund 250 000 betroffenen Rentnerehepaare schätzt die ESTV die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Ehepaare neu auf rund 700 000, statt wie bisher auf 330 000 Ehepaare.</p><p>Die zwischenzeitliche detaillierte Aufarbeitung hat ergeben, dass sich der Schätzfehler erst bei der erstmaligen Anwendung der neuen Schätzmethode für die Botschaft 18.034 zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung vom März 2018 ereignet hatte. Damals hatte die ESTV bei der Schätzung der Anzahl der Betroffenen fälschlicherweise die Ehepaare mit Kindern nicht berücksichtigt. Die ESTV hat diesen Fehler entdeckt und behoben, bevor die parlamentarische Beratung begonnen hat.</p><p>In den früheren Reformdiskussionen, namentlich bei der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" (CVP-Volksinitiative), beruhte die Schätzung auf einer Methode, die technisch korrekt angewendet wurde, das heisst unter Berücksichtigung der Ehepaare mit Kindern. Die Korrektur der Schätzung gründet daher im Wesentlichen darauf, dass eine neue Schätzmethode verwendet wurde und die Zahlen aufgrund neuerer statistischer Daten aktualisiert wurden. Bei der korrigierten Zahl handelt es sich unverändert um eine Schätzung.</p><p>2. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen (zukünftiges Recht gemäss Botschaft vom März 2018) und die Schätzung der Anzahl von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung betroffener Ehepaare (Ist-Situation nach geltendem Recht) sind unabhängig voneinander erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen können also geschätzt werden, ohne die Anzahl der Betroffenen zu kennen. Deshalb ergibt sich aus den Schätzungen keine offensichtliche Diskrepanz.</p><p>3. Der Fehler ist bei der ESTV passiert.</p><p>4. Der Bundesrat hat seit Jahren immer wieder betont, der Bund stehe in der Pflicht, eine verfassungsmässige Besteuerung der Ehegatten zu erwirken. Er vertrat diese Haltung auch in der Botschaft zur CVP-Volksinitiative und unterstützte insofern das Anliegen. Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Er hatte daher keine Veranlassung, die Anzahl der von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung betroffenen Ehepaare möglichst tief zu schätzen. Das Parlament lehnte die Volksinitiative allerdings ab, worauf der Bundesrat die Haltung des Parlamentes vertrat.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung bei der Information zu Abstimmungsvorlagen bewusst. Er erfüllt seinen Informationsauftrag gemäss den Artikeln 10a und 11 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) sorgfältig und legt höchsten Wert auf die inhaltliche Korrektheit, Sachlichkeit und Objektivität seiner Aussagen, sowohl in seiner Botschaft als auch in den Abstimmungserläuterungen. </p><p>Der Bundeskanzler hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die Massnahmen für ein besseres Qualitätsmanagement bei den Abstimmungserläuterungen und den damit verbundenen Entscheidgrundlagen erarbeiten soll. Über dieses Mandat hat der Bundeskanzler die Präsidenten von National- und Ständerat anlässlich des Quartalstreffens der Ratspräsidien mit dem Bundespräsidenten, dem Vizepräsidenten des Bundesrates und dem Bundeskanzler vom 8. November 2018 bereits informiert.</p><p>Bei Vorlagen im Steuerbereich steht der Bundesrat regelmässig vor der Herausforderung, dass die Datengrundlage der ESTV lückenhaft ist. Dies erschwert es der ESTV, die finanziellen Auswirkungen von Steuerreformen oder beispielsweise die Anzahl von der Heiratsstrafe Betroffener zuverlässig zu schätzen. Für Schätzungen müssen häufig verschiedene Annahmen getroffen werden, weshalb sie mit teilweise erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Bestehen solche erheblichen Unsicherheiten in Bezug auf die Schätzungen bzw. die ihr zugrunde liegenden Annahmen, so sind diese deutlich zu machen. </p><p>6. Nach Entdeckung des Schätzfehlers wurden die Prozesse der ESTV intern untersucht. Dies hat zu Empfehlungen in folgenden Bereichen geführt:</p><p>- Verbesserung des ESTV-internen Austausches über Schätzungen für Steuerreformprojekte;</p><p>- Plausibilisierung ausgewählter Schätzungen durch einen externen Sachverständigen;</p><p>- Verbesserung des internen Kontrollsystems.</p><p>Die ESTV wird gestützt auf diese Empfehlungen Massnahmen umsetzen.</p><p>Des Weiteren wird das EFD prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenbasis der ESTV im Bereich der direkten Steuern verbessert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Jahren argumentiert der Bundesrat damit, dass 80 000 verheiratete und eingetragene Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind. Am 15. Juni 2018 musste er jedoch einen gravierenden Berechnungsfehler eingestehen, denn gemäss den korrigierten Schätzungen werden rund 454 000 Paare diskriminiert. Damit sind nicht 330 000, sondern insgesamt über 700 000 Paare, also 1,4 Millionen Menschen, von der Heiratsstrafe betroffen! Die am 28. Februar 2016 mit 49,2 Prozent Jastimmen äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wäre ohne diese skandalöse Fehlinformation mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen.</p><p>Somit stellen sich folgende Fragen zu den Fehlinformationen:</p><p>1. Hat der Bundesrat geplant, der Frage nachzugehen, wie ein so grosser Fehler über Jahre hinweg unentdeckt bleiben konnte? </p><p>2. Laut Bundesrat war die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Reform immer korrekt. Wie ist es möglich, dass man die Anzahl der Betroffenen falsch, die finanziellen Auswirkungen jedoch richtig berechnet hat? Warum wurde diese Diskrepanz nie kritisch hinterfragt?</p><p>3. Wer trägt die Verantwortung für den Berechnungsfehler?</p><p>4. Kann er garantieren, dass keine politische Motivation hinter dem Berechnungsfehler steht? </p><p>5. Wie beurteilt er die Folgen für die Glaubwürdigkeit der Informationen im Abstimmungsbüchlein? Wie kann die Qualitätssicherung beim Abstimmungsbüchlein verbessert werden?</p><p>6. Wie stellt er sicher, dass ein solcher kapitaler Fehler nicht mehr vorkommt? Welche Massnahmen werden ergriffen, um dies in Zukunft zu verhindern?</p>
  • Heiratsstrafe. Der Bund verbreitete jahrelang Fehlinformationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Initiative wurde im Abstimmungskampf vom Bundesrat nach dem negativen Parlamentsentscheid bekämpft. Dabei hat er mit falschen Zahlen argumentiert und somit die Meinungsbildung entscheidend beeinflusst. Der Bundesrat hat bei einer Abstimmung eine zentrale, aber delikate Rolle. Er ist einerseits Garant für einen sauberen Verlauf und damit für die Richtigkeit der Faktenaussagen. Andererseits ist er ein politischer Akteur, der die Meinung des Parlamentes vertreten muss. Wenn der Bundesrat in der Rolle als Garant Fehler macht, riskiert er seine Glaubwürdigkeit generell. Deshalb ist die Vermeidung auch von fahrlässigen Fehlern entscheidend.</p>
    • <p>1. Wie der Bundesrat am 15. Juni und am 8. November 2018 kommuniziert hat, ist die Zahl der von der "Heiratsstrafe" betroffenen Ehepaare in früheren Jahren unterschätzt worden. Eine neue Schätzmethode der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) hat rund 450 000 betroffene Zweiverdiener-Ehepaare ergeben, statt wie bisher 80 000. Zuzüglich der rund 250 000 betroffenen Rentnerehepaare schätzt die ESTV die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Ehepaare neu auf rund 700 000, statt wie bisher auf 330 000 Ehepaare.</p><p>Die zwischenzeitliche detaillierte Aufarbeitung hat ergeben, dass sich der Schätzfehler erst bei der erstmaligen Anwendung der neuen Schätzmethode für die Botschaft 18.034 zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung vom März 2018 ereignet hatte. Damals hatte die ESTV bei der Schätzung der Anzahl der Betroffenen fälschlicherweise die Ehepaare mit Kindern nicht berücksichtigt. Die ESTV hat diesen Fehler entdeckt und behoben, bevor die parlamentarische Beratung begonnen hat.</p><p>In den früheren Reformdiskussionen, namentlich bei der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" (CVP-Volksinitiative), beruhte die Schätzung auf einer Methode, die technisch korrekt angewendet wurde, das heisst unter Berücksichtigung der Ehepaare mit Kindern. Die Korrektur der Schätzung gründet daher im Wesentlichen darauf, dass eine neue Schätzmethode verwendet wurde und die Zahlen aufgrund neuerer statistischer Daten aktualisiert wurden. Bei der korrigierten Zahl handelt es sich unverändert um eine Schätzung.</p><p>2. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen (zukünftiges Recht gemäss Botschaft vom März 2018) und die Schätzung der Anzahl von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung betroffener Ehepaare (Ist-Situation nach geltendem Recht) sind unabhängig voneinander erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen können also geschätzt werden, ohne die Anzahl der Betroffenen zu kennen. Deshalb ergibt sich aus den Schätzungen keine offensichtliche Diskrepanz.</p><p>3. Der Fehler ist bei der ESTV passiert.</p><p>4. Der Bundesrat hat seit Jahren immer wieder betont, der Bund stehe in der Pflicht, eine verfassungsmässige Besteuerung der Ehegatten zu erwirken. Er vertrat diese Haltung auch in der Botschaft zur CVP-Volksinitiative und unterstützte insofern das Anliegen. Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Er hatte daher keine Veranlassung, die Anzahl der von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung betroffenen Ehepaare möglichst tief zu schätzen. Das Parlament lehnte die Volksinitiative allerdings ab, worauf der Bundesrat die Haltung des Parlamentes vertrat.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung bei der Information zu Abstimmungsvorlagen bewusst. Er erfüllt seinen Informationsauftrag gemäss den Artikeln 10a und 11 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) sorgfältig und legt höchsten Wert auf die inhaltliche Korrektheit, Sachlichkeit und Objektivität seiner Aussagen, sowohl in seiner Botschaft als auch in den Abstimmungserläuterungen. </p><p>Der Bundeskanzler hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die Massnahmen für ein besseres Qualitätsmanagement bei den Abstimmungserläuterungen und den damit verbundenen Entscheidgrundlagen erarbeiten soll. Über dieses Mandat hat der Bundeskanzler die Präsidenten von National- und Ständerat anlässlich des Quartalstreffens der Ratspräsidien mit dem Bundespräsidenten, dem Vizepräsidenten des Bundesrates und dem Bundeskanzler vom 8. November 2018 bereits informiert.</p><p>Bei Vorlagen im Steuerbereich steht der Bundesrat regelmässig vor der Herausforderung, dass die Datengrundlage der ESTV lückenhaft ist. Dies erschwert es der ESTV, die finanziellen Auswirkungen von Steuerreformen oder beispielsweise die Anzahl von der Heiratsstrafe Betroffener zuverlässig zu schätzen. Für Schätzungen müssen häufig verschiedene Annahmen getroffen werden, weshalb sie mit teilweise erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Bestehen solche erheblichen Unsicherheiten in Bezug auf die Schätzungen bzw. die ihr zugrunde liegenden Annahmen, so sind diese deutlich zu machen. </p><p>6. Nach Entdeckung des Schätzfehlers wurden die Prozesse der ESTV intern untersucht. Dies hat zu Empfehlungen in folgenden Bereichen geführt:</p><p>- Verbesserung des ESTV-internen Austausches über Schätzungen für Steuerreformprojekte;</p><p>- Plausibilisierung ausgewählter Schätzungen durch einen externen Sachverständigen;</p><p>- Verbesserung des internen Kontrollsystems.</p><p>Die ESTV wird gestützt auf diese Empfehlungen Massnahmen umsetzen.</p><p>Des Weiteren wird das EFD prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenbasis der ESTV im Bereich der direkten Steuern verbessert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Jahren argumentiert der Bundesrat damit, dass 80 000 verheiratete und eingetragene Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind. Am 15. Juni 2018 musste er jedoch einen gravierenden Berechnungsfehler eingestehen, denn gemäss den korrigierten Schätzungen werden rund 454 000 Paare diskriminiert. Damit sind nicht 330 000, sondern insgesamt über 700 000 Paare, also 1,4 Millionen Menschen, von der Heiratsstrafe betroffen! Die am 28. Februar 2016 mit 49,2 Prozent Jastimmen äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wäre ohne diese skandalöse Fehlinformation mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen.</p><p>Somit stellen sich folgende Fragen zu den Fehlinformationen:</p><p>1. Hat der Bundesrat geplant, der Frage nachzugehen, wie ein so grosser Fehler über Jahre hinweg unentdeckt bleiben konnte? </p><p>2. Laut Bundesrat war die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Reform immer korrekt. Wie ist es möglich, dass man die Anzahl der Betroffenen falsch, die finanziellen Auswirkungen jedoch richtig berechnet hat? Warum wurde diese Diskrepanz nie kritisch hinterfragt?</p><p>3. Wer trägt die Verantwortung für den Berechnungsfehler?</p><p>4. Kann er garantieren, dass keine politische Motivation hinter dem Berechnungsfehler steht? </p><p>5. Wie beurteilt er die Folgen für die Glaubwürdigkeit der Informationen im Abstimmungsbüchlein? Wie kann die Qualitätssicherung beim Abstimmungsbüchlein verbessert werden?</p><p>6. Wie stellt er sicher, dass ein solcher kapitaler Fehler nicht mehr vorkommt? Welche Massnahmen werden ergriffen, um dies in Zukunft zu verhindern?</p>
    • Heiratsstrafe. Der Bund verbreitete jahrelang Fehlinformationen

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