Politpropaganda aus der Bundesverwaltung

ShortId
18.3940
Id
20183940
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Politpropaganda aus der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;0421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3./4. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann gehört als einziges der drei in der Interpellation erwähnten Beispiele zur zentralen Bundesverwaltung (vgl. Anhang 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Das Büro hat den Auftrag, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen zu fördern und sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung einzusetzen. Die Informations- und Kommunikationsarbeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann ist in Artikel 16 des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) geregelt.</p><p>Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen gehört nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Es handelt sich um eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission. Sie ist als solche nicht weisungsgebunden. Die Informationsaufgaben der ausserparlamentarischen Kommissionen werden in der Einsetzungsverfügung des Bundesrates festgelegt (Art. 8e Abs. 2 Bst. f RVOV). Gemäss Einsetzungsverfügung vom 5. Dezember 2014 soll die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen die Öffentlichkeit orientieren und sensibilisieren in Bezug auf die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz. Die Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen soll jedoch mit der gebotenen Zurückhaltung erfolgen.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gehört ebenfalls nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig (Art. 1 Abs. 1 und 2 des Finanzkontrollgesetzes, FKG, SR 614). Sie kann somit im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben auch in eigenem Ermessen die Öffentlichkeit informieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Informationstätigkeit insbesondere von Verwaltungsstellen und ausserparlamentarischen Kommissionen bei politischen Fragen mit Zurückhaltung ausgeübt werden sollte. Nach Auffassung des Bundesrates erfolgte die Informationstätigkeit in den drei erwähnten Beispielen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.</p><p>2. Alle ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom Bundesrat auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin überprüft (Art. 57d RVOG, SR 172.010). Gegenwärtig laufen die Überprüfungsarbeiten im Hinblick auf die 2019 erfolgenden Wahlen der Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2020-2023. Der Bundesrat wird Ende 2018 über die Ergebnisse der Überprüfung beschliessen.</p>
  • <p>Die öffentliche Verwaltung muss dem Bundesrat und dem Parlament bei der Vorbereitung, Anwendung und dem Vollzug der erlassenen Gesetze usw. dienen. Zudem ist sie zu einer objektiven Information der Öffentlichkeit verpflichtet. Leider halten sich immer mehr Bundesämter nicht an diese Rolle und nehmen regelmässig über Berichte oder sonstige Publikationen Einfluss auf die politische Behandlung von Geschäften oder die öffentliche Meinungsbildung. Diverse Beispiele belegen, dass es sich beim Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung bzw. Äusserungen nicht um Zufälle handelt:</p><p>Vaterschaftsurlaub: Kurz vor Beratung der Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub in der zuständigen Kommission wurde eine Studie veröffentlicht, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen in Auftrag gegeben wurde und einen Familienurlaub von 38 Wochen verlangt.</p><p>Gleichstellungsgesetz: Wenige Tage vor Behandlung des Gleichstellungsgesetzes durch den Nationalrat veröffentlichte das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann über diverse Medien neue Auswertungen zur angeblichen Lohndiskriminierung zwischen Mann und Frau, deren statistische Basis nicht repräsentativ war.</p><p>Waffenexporte: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat mitten in der Debatte über ein brisantes Geschäft zum wiederholten Mal einen neuen Bericht publiziert. In diesem Fall handelt es sich um die Handhabung des Seco bei Waffenexporten. Der Bericht enthält trotz der vom zuständigen Bundesamt korrekten Ausübung der Ausfuhrkontrollen und ohne empirische Evidenz mehrere politische, kritische Einschätzungen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass diese politische Einmischung der Bundesverwaltung in laufende Beratungen von parlamentarischen Vorlagen nicht ihrem Auftrag entspricht? Wie schätzt er dieses Verhalten ein?</p><p>2. Wann und wie werden ausserparlamentarische Kommissionen auf ihr eigentliches Mandat beschränkt und unnötige Kommissionen aufgehoben?</p><p>3. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass die Bundesverwaltung einseitig die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beeinflusst und so auch die politische Entscheidungsfindung erschwert?</p><p>4. Welche Kontrollmechanismen können verbessert werden, damit solche Vorkommnisse künftig verhindert werden?</p>
  • Politpropaganda aus der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3./4. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann gehört als einziges der drei in der Interpellation erwähnten Beispiele zur zentralen Bundesverwaltung (vgl. Anhang 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Das Büro hat den Auftrag, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen zu fördern und sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung einzusetzen. Die Informations- und Kommunikationsarbeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann ist in Artikel 16 des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) geregelt.</p><p>Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen gehört nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Es handelt sich um eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission. Sie ist als solche nicht weisungsgebunden. Die Informationsaufgaben der ausserparlamentarischen Kommissionen werden in der Einsetzungsverfügung des Bundesrates festgelegt (Art. 8e Abs. 2 Bst. f RVOV). Gemäss Einsetzungsverfügung vom 5. Dezember 2014 soll die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen die Öffentlichkeit orientieren und sensibilisieren in Bezug auf die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz. Die Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen soll jedoch mit der gebotenen Zurückhaltung erfolgen.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gehört ebenfalls nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig (Art. 1 Abs. 1 und 2 des Finanzkontrollgesetzes, FKG, SR 614). Sie kann somit im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben auch in eigenem Ermessen die Öffentlichkeit informieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Informationstätigkeit insbesondere von Verwaltungsstellen und ausserparlamentarischen Kommissionen bei politischen Fragen mit Zurückhaltung ausgeübt werden sollte. Nach Auffassung des Bundesrates erfolgte die Informationstätigkeit in den drei erwähnten Beispielen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.</p><p>2. Alle ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom Bundesrat auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin überprüft (Art. 57d RVOG, SR 172.010). Gegenwärtig laufen die Überprüfungsarbeiten im Hinblick auf die 2019 erfolgenden Wahlen der Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2020-2023. Der Bundesrat wird Ende 2018 über die Ergebnisse der Überprüfung beschliessen.</p>
    • <p>Die öffentliche Verwaltung muss dem Bundesrat und dem Parlament bei der Vorbereitung, Anwendung und dem Vollzug der erlassenen Gesetze usw. dienen. Zudem ist sie zu einer objektiven Information der Öffentlichkeit verpflichtet. Leider halten sich immer mehr Bundesämter nicht an diese Rolle und nehmen regelmässig über Berichte oder sonstige Publikationen Einfluss auf die politische Behandlung von Geschäften oder die öffentliche Meinungsbildung. Diverse Beispiele belegen, dass es sich beim Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung bzw. Äusserungen nicht um Zufälle handelt:</p><p>Vaterschaftsurlaub: Kurz vor Beratung der Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub in der zuständigen Kommission wurde eine Studie veröffentlicht, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen in Auftrag gegeben wurde und einen Familienurlaub von 38 Wochen verlangt.</p><p>Gleichstellungsgesetz: Wenige Tage vor Behandlung des Gleichstellungsgesetzes durch den Nationalrat veröffentlichte das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann über diverse Medien neue Auswertungen zur angeblichen Lohndiskriminierung zwischen Mann und Frau, deren statistische Basis nicht repräsentativ war.</p><p>Waffenexporte: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat mitten in der Debatte über ein brisantes Geschäft zum wiederholten Mal einen neuen Bericht publiziert. In diesem Fall handelt es sich um die Handhabung des Seco bei Waffenexporten. Der Bericht enthält trotz der vom zuständigen Bundesamt korrekten Ausübung der Ausfuhrkontrollen und ohne empirische Evidenz mehrere politische, kritische Einschätzungen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass diese politische Einmischung der Bundesverwaltung in laufende Beratungen von parlamentarischen Vorlagen nicht ihrem Auftrag entspricht? Wie schätzt er dieses Verhalten ein?</p><p>2. Wann und wie werden ausserparlamentarische Kommissionen auf ihr eigentliches Mandat beschränkt und unnötige Kommissionen aufgehoben?</p><p>3. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass die Bundesverwaltung einseitig die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beeinflusst und so auch die politische Entscheidungsfindung erschwert?</p><p>4. Welche Kontrollmechanismen können verbessert werden, damit solche Vorkommnisse künftig verhindert werden?</p>
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