Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung

ShortId
18.3944
Id
20183944
Updated
28.07.2023 02:58
Language
de
Title
Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung
AdditionalIndexing
15;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Beseitigung bürokratischer Hindernisparcours</p><p>Die Zulassung von aus dem Ausland stammenden Personenwagen, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, ist ein bürokratischer Hindernislauf. Die PW werden für den globalisierten Weltmarkt nach einheitlichen Standards (insbes. Front- und Seitenaufprallschutz) produziert, weshalb die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser Fahrzeuge den europäischen und schweizerischen Anforderungen entsprechen. Gleichwohl verlangen die Strassenverkehrsämter von den Importeuren für deren Zulassung systematisch kostenintensive Bestätigungen/Prüfzertifikate. </p><p>2. Beseitigung von unnötigen, handelshemmenden Nachweisen</p><p>Die Praxiserfahrung bzw. Prüfung der Anforderungen zeigt, dass die betreffenden Fahrzeuge nie eine besondere Gefährdung für die Fahrzeuginsassen darstellen. So sehen denn auch die Weisungen des Astra vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung betreffend Front- und Seitenaufprallschutz (Art. 104a Abs. 1 VTS) vor, dass entsprechende Nachweise über die Einhaltung der US-Normen (FMVSS) oder der Japan-Normen (JSRRV) anerkannt werden. Es spricht daher nichts gegen eine vergleichbare Regelung der (technischen) Zulassungsnachweise für Fahrzeuge ohne europäische Genehmigung.</p><p>3. Tiefere Kosten und mehr Verkehrssicherheit dank verbindlicher Regelung der Zulassungsanforderungen</p><p>Fahrzeuge ohne europäische Genehmigung sollen weiterhin dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, das bei Verdacht auf Nichterfüllung des Insassenschutzes weitere Nachweise anfordern kann. Die Regelung der Zulassungsanforderung des Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall verringert jedoch den bürokratischen Aufwand bei der Zulassung und gewährleistet gleichzeitig die Verkehrssicherheit. </p><p>Durch den Wegfall der systematischen Anforderung von Prüfzertifikaten wird ein kostentreibendes Handelshemmnis beseitigt.</p>
  • <p>Die Schweiz hat für die Zulassung von Personenwagen die EU-Vorschriften übernommen. Der Nachweis der Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften obliegt dem Importeur bzw. dem Fahrzeughalter. Dies ist sehr einfach möglich, beispielsweise mit einem Certificate of Conformity (CoC).</p><p>Wer die Konformität mit aussereuropäischen Vorschriften nachweist, profitiert nach den Weisungen vom 27. Februar 2014 des Bundesamtes für Strassen (Astra) von einer vereinfachten Zulassung (ohne Zusatzprüfung), wenn die ausländischen Vorschriften als gleichwertig mit den EU-Vorschriften anerkannt sind. Diese Gleichwertigkeit ist aber nicht bei allen ausländischen Fahrzeugvorschriften gegeben. In solchen Fällen soll auch weiterhin die Gleichwertigkeit durch eine hierfür spezialisierte private Prüfstelle bestätigt werden müssen. Der Zusatzaufwand und die Kosten hierfür sind vom Importeur oder Fahrzeughalter weiterhin selbst zu tragen.</p><p>Die Schaffung von Schweizer Zulassungsbedingungen mit tieferem Sicherheitsniveau als die heute geltenden EU-Vorschriften lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für aus dem Ausland stammende Personenwagen, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, die Zulassungsvoraussetzungen/Anforderungen bezüglich des Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall (verbindlich) festzulegen. Bisher verlangen die Strassenverkehrsämter zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen solcher Fahrzeuge von den Importeuren individuelle Bestätigungen und Zertifikate. Deren Erbringung ist bürokratisch und wirkt als technisches Handelshemmnis.</p>
  • Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Beseitigung bürokratischer Hindernisparcours</p><p>Die Zulassung von aus dem Ausland stammenden Personenwagen, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, ist ein bürokratischer Hindernislauf. Die PW werden für den globalisierten Weltmarkt nach einheitlichen Standards (insbes. Front- und Seitenaufprallschutz) produziert, weshalb die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser Fahrzeuge den europäischen und schweizerischen Anforderungen entsprechen. Gleichwohl verlangen die Strassenverkehrsämter von den Importeuren für deren Zulassung systematisch kostenintensive Bestätigungen/Prüfzertifikate. </p><p>2. Beseitigung von unnötigen, handelshemmenden Nachweisen</p><p>Die Praxiserfahrung bzw. Prüfung der Anforderungen zeigt, dass die betreffenden Fahrzeuge nie eine besondere Gefährdung für die Fahrzeuginsassen darstellen. So sehen denn auch die Weisungen des Astra vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung betreffend Front- und Seitenaufprallschutz (Art. 104a Abs. 1 VTS) vor, dass entsprechende Nachweise über die Einhaltung der US-Normen (FMVSS) oder der Japan-Normen (JSRRV) anerkannt werden. Es spricht daher nichts gegen eine vergleichbare Regelung der (technischen) Zulassungsnachweise für Fahrzeuge ohne europäische Genehmigung.</p><p>3. Tiefere Kosten und mehr Verkehrssicherheit dank verbindlicher Regelung der Zulassungsanforderungen</p><p>Fahrzeuge ohne europäische Genehmigung sollen weiterhin dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, das bei Verdacht auf Nichterfüllung des Insassenschutzes weitere Nachweise anfordern kann. Die Regelung der Zulassungsanforderung des Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall verringert jedoch den bürokratischen Aufwand bei der Zulassung und gewährleistet gleichzeitig die Verkehrssicherheit. </p><p>Durch den Wegfall der systematischen Anforderung von Prüfzertifikaten wird ein kostentreibendes Handelshemmnis beseitigt.</p>
    • <p>Die Schweiz hat für die Zulassung von Personenwagen die EU-Vorschriften übernommen. Der Nachweis der Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften obliegt dem Importeur bzw. dem Fahrzeughalter. Dies ist sehr einfach möglich, beispielsweise mit einem Certificate of Conformity (CoC).</p><p>Wer die Konformität mit aussereuropäischen Vorschriften nachweist, profitiert nach den Weisungen vom 27. Februar 2014 des Bundesamtes für Strassen (Astra) von einer vereinfachten Zulassung (ohne Zusatzprüfung), wenn die ausländischen Vorschriften als gleichwertig mit den EU-Vorschriften anerkannt sind. Diese Gleichwertigkeit ist aber nicht bei allen ausländischen Fahrzeugvorschriften gegeben. In solchen Fällen soll auch weiterhin die Gleichwertigkeit durch eine hierfür spezialisierte private Prüfstelle bestätigt werden müssen. Der Zusatzaufwand und die Kosten hierfür sind vom Importeur oder Fahrzeughalter weiterhin selbst zu tragen.</p><p>Die Schaffung von Schweizer Zulassungsbedingungen mit tieferem Sicherheitsniveau als die heute geltenden EU-Vorschriften lehnt der Bundesrat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für aus dem Ausland stammende Personenwagen, die nicht nach Schweizer oder EU-Vorschriften gebaut sind, die Zulassungsvoraussetzungen/Anforderungen bezüglich des Insassenschutzes bei Front- und Seitenaufprall (verbindlich) festzulegen. Bisher verlangen die Strassenverkehrsämter zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen solcher Fahrzeuge von den Importeuren individuelle Bestätigungen und Zertifikate. Deren Erbringung ist bürokratisch und wirkt als technisches Handelshemmnis.</p>
    • Abbau von Bürokratie bei der Fahrzeugzulassung

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