Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen

ShortId
18.3945
Id
20183945
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen
AdditionalIndexing
15;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bisher ist der CO2-Handel gemessen an den über 300 000 CO2-abgabepflichtigen Fahrzeugen bescheiden. CO2-Emissionen sind praktisch nicht handelbar, weil sie sich:</p><p>a. nur vor der Erstzulassung und </p><p>b. unter grossem bürokratischem Aufwand nur für jedes Fahrzeug einzeln handeln lassen.</p><p>Änderungsmassnahmen:</p><p>i. Handel von CO2 im gesamten Abrechnungsjahr ermöglichen. </p><p>Die Verbesserung der Handelbarkeit innerhalb eines Kalenderjahres schafft für Importeure einen Anreiz, ihre jeweiligen vom Bund erhaltenen Zielvorgaben mit der Einfuhr umweltfreundlicher Fahrzeuge zu unterschreiten. Der CO2-Handel soll deshalb neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich sein (und nicht nur vor der ersten Zulassung). Von dieser Handelbarkeit könnten Gross- und Kleinimporteure und selbst importierende Bürger gleichermassen profitieren. Grossimporteure könnten direkt untereinander mit CO2-Emissionswerten handeln, bei Kleinimporteuren/Bürgern würden diese Funktion die CO2-Börsen übernehmen. Die Erträge aus dem CO2-Handel dürften Importeure dazu einsetzen, Fahrzeuge mit Alternativantrieben weiter zu vergünstigen. Dies führt dazu, dass der Verkauf solcher Fahrzeuge gefördert wird.</p><p>ii. CO2-Bürokratie abbauen - Emissionshandel ermöglichen. </p><p>Bisher war der CO2-Handel mit unverhältnismässig grossem bürokratischem Aufwand verbunden. Für die Übertragung von CO2-Emissionen von bspw. 1000 Fahrzeugen, die den CO2-Zielwert um 15 Gramm unterschreiten, müssen Verkäufer und Käufer 1000 Formulare unterzeichnen, bevor die Verwaltung die Übertragung der CO2-Emissionen mit 1000 einzelnen Umbuchungen vornimmt. Neu soll die Umbuchung der gleichen Menge CO2 (15 000 Gramm CO2) mit einem Formular und einer Umbuchung erfolgen, einem Bruchteil des bisherigen Aufwandes. Dieser Bürokratieabbau spart Zeit und Kosten und ermöglicht einen effizienten Emissionshandel.</p>
  • <p>Ziel der CO2-Emissionsvorschriften ist es, die CO2-Emissionen der neuen Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper zu senken. Der Bundesrat hatte ein Handelssystem zur CO2-Absenkung im Vorfeld der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft, verwarf es aber dann zugunsten der heutigen Regulierung. Bereits mit der heutigen Ausgestaltung der CO2-Emissionsvorschriften steht den Importeuren ein System mit hoher Flexibilität zur Verfügung. So können sie durch die Flottenabrechnung Fahrzeuge mit hohen Emissionen durch Fahrzeuge mit tieferen Emissionen ausgleichen sowie mit anderen Importeuren Emissionsgemeinschaften gründen. Eine solche gegenseitige Kompensation erlaubt es ihnen, Sanktionen zu vermeiden und so insbesondere auch grössere Flotten zu bewirtschaften. </p><p>Die Möglichkeit, Personenwagen über die Neuwagenflotte eines anderen Importeurs abrechnen zu lassen (sog. Abtretung), wurde ergänzend dazu mit der Absicht eingeführt, auch Klein- und Privatimporteuren die Sanktionsberechnung anhand von Flottenmittelwerten zu ermöglichen (durch sog. CO2-Börsen). Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Sinne eines flexiblen Systems, aber auch aus praktischen Gründen müssen daher Abtretungen auch für Grossimporteure möglich sein. Eine Abtretung nach erfolgter Erstinverkehrsetzung würde aber eine weitere Ungleichheit gegenüber Kleinimporteuren schaffen, da eine nachträgliche Sanktionsoptimierung nur Grossimporteuren offenstünde. Das bestehende operative Vollzugssystem, welches nicht auf den Handel ausgerichtet ist, würde durch solch eine Massnahme ebenfalls unterlaufen.</p><p>Eine ganzjährige Handelbarkeit von CO2-Zertifikaten würde zu zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten führen. Sie birgt dadurch die Gefahr, dass die durchschnittlichen Emissionen der Schweizer Personenwagenflotte ansteigen und der Import von emissionsstarken Fahrzeugen erleichtert würde. </p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Vollzugsprozesse laufend zu vereinfachen. Daher ist es Grossimporteuren bereits heute möglich, Abtretungen an andere Grossimporteure oder CO2-Börsen mittels Listen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vorzunehmen. Diese Massnahme reduziert den bürokratischen Aufwand bei Abtretungen erheblich. Die zuständigen Bundesämter prüfen zudem laufend, wie die Prozesse weiter vereinfacht werden können. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 29ff. der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711) dahingehend anzupassen, dass die Handelbarkeit von CO2-Emissionen neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich ist. Dies soll insbesondere für Importeure Anreize schaffen, umweltfreundliche Fahrzeuge einzuführen und dadurch die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten, was zu einer Preissenkung bei umweltfreundlichen Fahrzeugen führt. Die ehrgeizigen CO2-Ziele (z. B. Referenzjahr 2020: 95 Gramm CO2 pro Kilometer) sind davon unberührt.</p>
  • Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bisher ist der CO2-Handel gemessen an den über 300 000 CO2-abgabepflichtigen Fahrzeugen bescheiden. CO2-Emissionen sind praktisch nicht handelbar, weil sie sich:</p><p>a. nur vor der Erstzulassung und </p><p>b. unter grossem bürokratischem Aufwand nur für jedes Fahrzeug einzeln handeln lassen.</p><p>Änderungsmassnahmen:</p><p>i. Handel von CO2 im gesamten Abrechnungsjahr ermöglichen. </p><p>Die Verbesserung der Handelbarkeit innerhalb eines Kalenderjahres schafft für Importeure einen Anreiz, ihre jeweiligen vom Bund erhaltenen Zielvorgaben mit der Einfuhr umweltfreundlicher Fahrzeuge zu unterschreiten. Der CO2-Handel soll deshalb neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich sein (und nicht nur vor der ersten Zulassung). Von dieser Handelbarkeit könnten Gross- und Kleinimporteure und selbst importierende Bürger gleichermassen profitieren. Grossimporteure könnten direkt untereinander mit CO2-Emissionswerten handeln, bei Kleinimporteuren/Bürgern würden diese Funktion die CO2-Börsen übernehmen. Die Erträge aus dem CO2-Handel dürften Importeure dazu einsetzen, Fahrzeuge mit Alternativantrieben weiter zu vergünstigen. Dies führt dazu, dass der Verkauf solcher Fahrzeuge gefördert wird.</p><p>ii. CO2-Bürokratie abbauen - Emissionshandel ermöglichen. </p><p>Bisher war der CO2-Handel mit unverhältnismässig grossem bürokratischem Aufwand verbunden. Für die Übertragung von CO2-Emissionen von bspw. 1000 Fahrzeugen, die den CO2-Zielwert um 15 Gramm unterschreiten, müssen Verkäufer und Käufer 1000 Formulare unterzeichnen, bevor die Verwaltung die Übertragung der CO2-Emissionen mit 1000 einzelnen Umbuchungen vornimmt. Neu soll die Umbuchung der gleichen Menge CO2 (15 000 Gramm CO2) mit einem Formular und einer Umbuchung erfolgen, einem Bruchteil des bisherigen Aufwandes. Dieser Bürokratieabbau spart Zeit und Kosten und ermöglicht einen effizienten Emissionshandel.</p>
    • <p>Ziel der CO2-Emissionsvorschriften ist es, die CO2-Emissionen der neuen Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper zu senken. Der Bundesrat hatte ein Handelssystem zur CO2-Absenkung im Vorfeld der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft, verwarf es aber dann zugunsten der heutigen Regulierung. Bereits mit der heutigen Ausgestaltung der CO2-Emissionsvorschriften steht den Importeuren ein System mit hoher Flexibilität zur Verfügung. So können sie durch die Flottenabrechnung Fahrzeuge mit hohen Emissionen durch Fahrzeuge mit tieferen Emissionen ausgleichen sowie mit anderen Importeuren Emissionsgemeinschaften gründen. Eine solche gegenseitige Kompensation erlaubt es ihnen, Sanktionen zu vermeiden und so insbesondere auch grössere Flotten zu bewirtschaften. </p><p>Die Möglichkeit, Personenwagen über die Neuwagenflotte eines anderen Importeurs abrechnen zu lassen (sog. Abtretung), wurde ergänzend dazu mit der Absicht eingeführt, auch Klein- und Privatimporteuren die Sanktionsberechnung anhand von Flottenmittelwerten zu ermöglichen (durch sog. CO2-Börsen). Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Sinne eines flexiblen Systems, aber auch aus praktischen Gründen müssen daher Abtretungen auch für Grossimporteure möglich sein. Eine Abtretung nach erfolgter Erstinverkehrsetzung würde aber eine weitere Ungleichheit gegenüber Kleinimporteuren schaffen, da eine nachträgliche Sanktionsoptimierung nur Grossimporteuren offenstünde. Das bestehende operative Vollzugssystem, welches nicht auf den Handel ausgerichtet ist, würde durch solch eine Massnahme ebenfalls unterlaufen.</p><p>Eine ganzjährige Handelbarkeit von CO2-Zertifikaten würde zu zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten führen. Sie birgt dadurch die Gefahr, dass die durchschnittlichen Emissionen der Schweizer Personenwagenflotte ansteigen und der Import von emissionsstarken Fahrzeugen erleichtert würde. </p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Vollzugsprozesse laufend zu vereinfachen. Daher ist es Grossimporteuren bereits heute möglich, Abtretungen an andere Grossimporteure oder CO2-Börsen mittels Listen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vorzunehmen. Diese Massnahme reduziert den bürokratischen Aufwand bei Abtretungen erheblich. Die zuständigen Bundesämter prüfen zudem laufend, wie die Prozesse weiter vereinfacht werden können. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 29ff. der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711) dahingehend anzupassen, dass die Handelbarkeit von CO2-Emissionen neu während des gesamten Abrechnungsjahres möglich ist. Dies soll insbesondere für Importeure Anreize schaffen, umweltfreundliche Fahrzeuge einzuführen und dadurch die CO2-Zielvorgaben zu unterschreiten, was zu einer Preissenkung bei umweltfreundlichen Fahrzeugen führt. Die ehrgeizigen CO2-Ziele (z. B. Referenzjahr 2020: 95 Gramm CO2 pro Kilometer) sind davon unberührt.</p>
    • Abbau von Bürokratie beim Handel von CO2-Emissionen von Fahrzeugen

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