Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten

ShortId
18.3946
Id
20183946
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten
AdditionalIndexing
2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei psychischen Krankheiten bestehen gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit verfassten Bass-Studie (Stocker et al., 2016) Versorgungslücken bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in ländlichen Gebieten.</p><p>Der bestehende Versorgungsengpass schafft grosse Probleme für die betroffenen Menschen und dürfte mit hohen Kostenfolgen verbunden sein. Mögliche Folgen sind: erhöhter Schweregrad der Erkrankung, Verlagerung in den stationären Bereich, mehr Arbeitsplatz-Abwesenheiten, mehr IV-Renten.</p><p>Ambulant vor (teil-)stationär, Eingliederung vor Rente, so lauten die Grundsätze im Gesundheitswesen und in der Invalidenversicherung. Fehlen genügend Therapie-Angebote, können diese Grundsätze nicht umgesetzt werden.</p><p>Die Zahl der einheimischen Psychiater nimmt ab. Die Unterversorgung wird teilweise mit Psychiatern aus dem Ausland gedeckt. Dies ist problematisch, denn fehlende sprachliche und kulturelle Kenntnisse reduzieren den Behandlungserfolg. Mit der geplanten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes "Zulassung von Leistungserbringern" wird die Zahl der ausländischen Psychiater abnehmen, welche die Anforderungen für eine Praxistätigkeit in der Schweiz erfüllen.</p><p>Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Psychotherapie im Rahmen aller Sozialversicherungen sicherzustellen. In der Schweiz gibt es genügend qualifizierte psychologische Psychotherapeuten, welche die gesetzlichen Vorgaben für eine KVG-Abrechnung erfüllen. Ihre Tätigkeit könnte auch mit dem Anordnungsmodell geregelt werden.</p>
  • <p>1./2. Abklärungen und Studien haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist, aber Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), angezeigt sind. Insbesondere betrifft dies die Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen für Krisen- und Notfallsituationen sowie die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams, die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten, und deren nachhaltige Finanzierung. In keiner der Sozialversicherungen ist eine Versorgungslücke spezifisch betreffend den Zugang zur psychologischen Psychotherapie nachgewiesen. Inwieweit der identifizierte Verbesserungsbedarf zu anderweitigen Kostenfolgen führen könnte, ist nicht bekannt. </p><p>Betreffend die Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind in erster Linie die Kantone und Leistungserbringer gefordert. Der Bund hat keine direkte Handhabe, um Verteilungsprobleme zwischen Stadt und Land anzugehen. Er engagiert sich aber im Projekt "Koordinierte Versorgung" auf Systemebene für die Verbesserung der Abläufe und um Modelle für gute Praxis, die Vernetzung der Akteure und die Interprofessionalität zusammen mit den Akteuren zu fördern. So sollen Sensibilisierungsmassnahmen im Rahmen des Projektes dafür sorgen, dass die in der Situationsanalyse "Koordinierte Versorgung für psychisch erkrankte Personen an der Schnittstelle Akutsomatik - Psychiatrie resp. psychiatrische Klinik" festgestellten Problemfelder angegangen werden können. </p><p>Im Bericht in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255, "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz", wird die Förderung der intermediären Angebote als eine der Massnahmen genannt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat sich hier zum Ziel gesetzt, mit den Kantonen und den Krankenversicherern eine stabilisierende Regelung der Finanzierung von psychiatrischen Tageskliniken zu finden. </p><p>3. Mit der geplanten KVG-Änderung "Zulassung von Leistungserbringern" können Bedingungen in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit an die Leistungserbringer gestellt werden, die über die Zulassung zur Berufsausübung hinausgehen. Eine Zulassungsbeschränkung ist nur dort vorgesehen, wo die Zulassungsanträge den Bedarf überschreiten. Der Bundesrat sieht daher weder Auswirkungen hinsichtlich einer Abnahme der Zulassung ausländischer Psychiater und Psychiaterinnen noch einen Zusammenhang zur Anzahl der delegiert tätigen Psychologen.</p><p>4. Wie eingangs dargelegt, besteht ein Bedarf zur Optimierung der Versorgungsangebote, die sich nicht direkt auf den Zugang zu einem psychologischen Psychotherapeuten oder einer psychologischen Psychotherapeutin beziehen. Bezüglich der psychologischen Psychotherapie hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", die Interpellation Eder 16.3060, "Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", und die Interpellation Marchand-Balet 18.3446, "Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen", dargelegt, dass er verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prüfen wird resp. prüft. Die Arbeiten hinsichtlich angepasster Lösungen sind noch im Gange. Dabei ist der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Vermeidung von unnötiger Mengenausweitung besondere Beachtung zu schenken. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen trifft er, um Versorgungslücken in der psychologischen Psychotherapie zu beheben und allen Versicherten gleichberechtigten Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen aller Sozialversicherungen (OKP, IV, Suva, Militärversicherung) zu ermöglichen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die bestehenden Versorgungslücken von psychischen Krankheiten zu grossem Leid und hohen Kostenfolgen (u. a. einer Zunahme der IV-Renten) führen dürften?</p><p>3. Teilt er die Vermutung, dass die Zahl der ausländischen Psychiater mit der KVG-Änderung "Zulassung von Leistungserbringern" und damit die Zahl der delegiert tätigen Psychologen weiter abnehmen wird?</p><p>4. Würde aus seiner Sicht ein Wechsel zum Anordnungsmodell helfen, die Problematik zu entschärfen?</p>
  • Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei psychischen Krankheiten bestehen gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit verfassten Bass-Studie (Stocker et al., 2016) Versorgungslücken bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in ländlichen Gebieten.</p><p>Der bestehende Versorgungsengpass schafft grosse Probleme für die betroffenen Menschen und dürfte mit hohen Kostenfolgen verbunden sein. Mögliche Folgen sind: erhöhter Schweregrad der Erkrankung, Verlagerung in den stationären Bereich, mehr Arbeitsplatz-Abwesenheiten, mehr IV-Renten.</p><p>Ambulant vor (teil-)stationär, Eingliederung vor Rente, so lauten die Grundsätze im Gesundheitswesen und in der Invalidenversicherung. Fehlen genügend Therapie-Angebote, können diese Grundsätze nicht umgesetzt werden.</p><p>Die Zahl der einheimischen Psychiater nimmt ab. Die Unterversorgung wird teilweise mit Psychiatern aus dem Ausland gedeckt. Dies ist problematisch, denn fehlende sprachliche und kulturelle Kenntnisse reduzieren den Behandlungserfolg. Mit der geplanten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes "Zulassung von Leistungserbringern" wird die Zahl der ausländischen Psychiater abnehmen, welche die Anforderungen für eine Praxistätigkeit in der Schweiz erfüllen.</p><p>Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Psychotherapie im Rahmen aller Sozialversicherungen sicherzustellen. In der Schweiz gibt es genügend qualifizierte psychologische Psychotherapeuten, welche die gesetzlichen Vorgaben für eine KVG-Abrechnung erfüllen. Ihre Tätigkeit könnte auch mit dem Anordnungsmodell geregelt werden.</p>
    • <p>1./2. Abklärungen und Studien haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist, aber Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), angezeigt sind. Insbesondere betrifft dies die Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen für Krisen- und Notfallsituationen sowie die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams, die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten, und deren nachhaltige Finanzierung. In keiner der Sozialversicherungen ist eine Versorgungslücke spezifisch betreffend den Zugang zur psychologischen Psychotherapie nachgewiesen. Inwieweit der identifizierte Verbesserungsbedarf zu anderweitigen Kostenfolgen führen könnte, ist nicht bekannt. </p><p>Betreffend die Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind in erster Linie die Kantone und Leistungserbringer gefordert. Der Bund hat keine direkte Handhabe, um Verteilungsprobleme zwischen Stadt und Land anzugehen. Er engagiert sich aber im Projekt "Koordinierte Versorgung" auf Systemebene für die Verbesserung der Abläufe und um Modelle für gute Praxis, die Vernetzung der Akteure und die Interprofessionalität zusammen mit den Akteuren zu fördern. So sollen Sensibilisierungsmassnahmen im Rahmen des Projektes dafür sorgen, dass die in der Situationsanalyse "Koordinierte Versorgung für psychisch erkrankte Personen an der Schnittstelle Akutsomatik - Psychiatrie resp. psychiatrische Klinik" festgestellten Problemfelder angegangen werden können. </p><p>Im Bericht in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255, "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz", wird die Förderung der intermediären Angebote als eine der Massnahmen genannt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat sich hier zum Ziel gesetzt, mit den Kantonen und den Krankenversicherern eine stabilisierende Regelung der Finanzierung von psychiatrischen Tageskliniken zu finden. </p><p>3. Mit der geplanten KVG-Änderung "Zulassung von Leistungserbringern" können Bedingungen in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit an die Leistungserbringer gestellt werden, die über die Zulassung zur Berufsausübung hinausgehen. Eine Zulassungsbeschränkung ist nur dort vorgesehen, wo die Zulassungsanträge den Bedarf überschreiten. Der Bundesrat sieht daher weder Auswirkungen hinsichtlich einer Abnahme der Zulassung ausländischer Psychiater und Psychiaterinnen noch einen Zusammenhang zur Anzahl der delegiert tätigen Psychologen.</p><p>4. Wie eingangs dargelegt, besteht ein Bedarf zur Optimierung der Versorgungsangebote, die sich nicht direkt auf den Zugang zu einem psychologischen Psychotherapeuten oder einer psychologischen Psychotherapeutin beziehen. Bezüglich der psychologischen Psychotherapie hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", die Interpellation Eder 16.3060, "Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", und die Interpellation Marchand-Balet 18.3446, "Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen", dargelegt, dass er verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prüfen wird resp. prüft. Die Arbeiten hinsichtlich angepasster Lösungen sind noch im Gange. Dabei ist der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Vermeidung von unnötiger Mengenausweitung besondere Beachtung zu schenken. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen trifft er, um Versorgungslücken in der psychologischen Psychotherapie zu beheben und allen Versicherten gleichberechtigten Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen aller Sozialversicherungen (OKP, IV, Suva, Militärversicherung) zu ermöglichen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die bestehenden Versorgungslücken von psychischen Krankheiten zu grossem Leid und hohen Kostenfolgen (u. a. einer Zunahme der IV-Renten) führen dürften?</p><p>3. Teilt er die Vermutung, dass die Zahl der ausländischen Psychiater mit der KVG-Änderung "Zulassung von Leistungserbringern" und damit die Zahl der delegiert tätigen Psychologen weiter abnehmen wird?</p><p>4. Würde aus seiner Sicht ein Wechsel zum Anordnungsmodell helfen, die Problematik zu entschärfen?</p>
    • Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten

Back to List