Sekundarschüler auf die E-Bikes

ShortId
18.3950
Id
20183950
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Sekundarschüler auf die E-Bikes
AdditionalIndexing
28;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schulwege der Jugendlichen ab der 7. Klasse sind mit der Umsetzung von Harmos auf das einheitliche Schulsystem 6/3 gerade in ländlichen Gebieten deutlich länger geworden, da sich die Sekundarstufe oftmals nicht mehr am Wohnort befindet. Deshalb sind immer mehr Jugendliche darauf angewiesen, sich über weite Distanzen mit dem Fahrrad oder einer Alternative fortzubewegen.</p><p>Viele entscheiden sich dann für das "Töffli" - da sie ja so oder so eine Prüfung machen müssen. </p><p>Dies hat negative ökologische und sportliche Konsequenzen. Auch das Postauto oder der Linienbus sind keine geeignete Alternative. Die Jugendlichen bewegen sich damit noch weniger.</p><p>Um die Attraktivität des Fahrrads bei Jugendlichen zu steigern, wird der Bundesrat aufgefordert, die Altersbeschränkung für langsame E-Bikes auf 14 Jahre zu senken und so den Entscheid für das E-Bike und gegen das "Töffli" oder andere unsportliche Lösungen zu erleichtern.</p><p>Als gutes Beispiel kann Deutschland gelten. Dort sind die langsamen E-Bikes als "normale" Fahrräder ohne jegliche Altersbeschränkung vorgesehen.</p>
  • <p>Bereits heute dürfen 14-Jährige Mofas und damit auch E-Bikes fahren, sollen aber aus Gründen der Verkehrssicherheit die Verkehrsregeln kennen. Um dies zu erreichen, ist es angebracht, dass die Jugendlichen ungeachtet der Antriebsart des Mofas - elektrisch oder mit Verbrennungsmotor - eine Theorieprüfung ablegen müssen. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch aufgrund der aktuellen Statistik, die eine Zunahme der Unfälle mit E-Bikes verzeichnet.</p><p>Der Bund erarbeitet zurzeit eine Neuordnung der "Mofakategorie". Im entsprechenden Vernehmlassungsverfahren, das voraussichtlich Ende des Jahres 2019 durch den Bundesrat eröffnet wird, sollen auch die Anforderungen zum Führen von E-Bikes zur Diskussion gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Langsame E-Bikes (Pedelec), d. h. Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis maximal 25 Stundenkilometer, gelten nach heutiger Regelung als Motorfahrräder. Jugendliche dürfen deshalb erst ab 14 Jahren mit Führerschein Kategorie M, im Volksmund die "Töffliprüfung", oder ab 16 Jahren ohne Prüfung langsame E-Bikes fahren. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Regelung zu modernisieren und langsame E-Bikes bereits ab 14 Jahren prüfungsfrei zuzulassen.</p>
  • Sekundarschüler auf die E-Bikes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schulwege der Jugendlichen ab der 7. Klasse sind mit der Umsetzung von Harmos auf das einheitliche Schulsystem 6/3 gerade in ländlichen Gebieten deutlich länger geworden, da sich die Sekundarstufe oftmals nicht mehr am Wohnort befindet. Deshalb sind immer mehr Jugendliche darauf angewiesen, sich über weite Distanzen mit dem Fahrrad oder einer Alternative fortzubewegen.</p><p>Viele entscheiden sich dann für das "Töffli" - da sie ja so oder so eine Prüfung machen müssen. </p><p>Dies hat negative ökologische und sportliche Konsequenzen. Auch das Postauto oder der Linienbus sind keine geeignete Alternative. Die Jugendlichen bewegen sich damit noch weniger.</p><p>Um die Attraktivität des Fahrrads bei Jugendlichen zu steigern, wird der Bundesrat aufgefordert, die Altersbeschränkung für langsame E-Bikes auf 14 Jahre zu senken und so den Entscheid für das E-Bike und gegen das "Töffli" oder andere unsportliche Lösungen zu erleichtern.</p><p>Als gutes Beispiel kann Deutschland gelten. Dort sind die langsamen E-Bikes als "normale" Fahrräder ohne jegliche Altersbeschränkung vorgesehen.</p>
    • <p>Bereits heute dürfen 14-Jährige Mofas und damit auch E-Bikes fahren, sollen aber aus Gründen der Verkehrssicherheit die Verkehrsregeln kennen. Um dies zu erreichen, ist es angebracht, dass die Jugendlichen ungeachtet der Antriebsart des Mofas - elektrisch oder mit Verbrennungsmotor - eine Theorieprüfung ablegen müssen. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch aufgrund der aktuellen Statistik, die eine Zunahme der Unfälle mit E-Bikes verzeichnet.</p><p>Der Bund erarbeitet zurzeit eine Neuordnung der "Mofakategorie". Im entsprechenden Vernehmlassungsverfahren, das voraussichtlich Ende des Jahres 2019 durch den Bundesrat eröffnet wird, sollen auch die Anforderungen zum Führen von E-Bikes zur Diskussion gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Langsame E-Bikes (Pedelec), d. h. Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis maximal 25 Stundenkilometer, gelten nach heutiger Regelung als Motorfahrräder. Jugendliche dürfen deshalb erst ab 14 Jahren mit Führerschein Kategorie M, im Volksmund die "Töffliprüfung", oder ab 16 Jahren ohne Prüfung langsame E-Bikes fahren. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Regelung zu modernisieren und langsame E-Bikes bereits ab 14 Jahren prüfungsfrei zuzulassen.</p>
    • Sekundarschüler auf die E-Bikes

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