Bürokratischer Ballast im Entsendegesetz. Unternehmen sofort und spürbar entlasten

ShortId
18.3955
Id
20183955
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Bürokratischer Ballast im Entsendegesetz. Unternehmen sofort und spürbar entlasten
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Verabschiedung der Solidarhaftung des Erstunternehmers in Artikel 5 des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz; SR 823.20) durch das Parlament wurde der Bundesrat beauftragt, die Wirksamkeit der Regelung zu evaluieren und einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hat der Bundesrat am 20. Juni 2018 dem Parlament den entsprechenden Bericht vorgelegt.</p><p>Der Bundesrat hat bei der Evaluation festgestellt, dass die Solidarhaftung eine überwiegend präventive Wirkung erzielt und zu mehr Vorsicht bei der Weitervergabe von Aufträgen im Bauwesen geführt hat. Bei der Evaluation wurde aber auch der zusätzliche administrative Aufwand einbezogen. Die Analyse hat gezeigt, dass der Aufwand vor allem in der Anfangsphase im Jahr 2013 grösser war, während er in der späteren Phase der Umsetzung abgenommen hat.</p><p>Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat wie folgt zu den Fragen Stellung.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass Gesetze für die Unternehmen einfach und ohne grossen Aufwand umsetzbar sein müssen. Firmen nehmen Beratungsdienstleistungen zu verschiedenen Zwecken und aus unterschiedlichen Gründen in Anspruch, nicht nur zur Umsetzung von rechtlichen Pflichten wie die Sorgfaltspflicht im Rahmen der Solidarhaftung. Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht wurde jedoch so gestaltet, dass sie von den betroffenen Unternehmen ohne externe Beratungsdienstleistungen zu bewältigen ist.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Regulierungen bei Unternehmen bedeutende Kosten verursachen können und übermässige Bürokratie sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Deshalb ist es für den Bundesrat seit Jahren ein prioritäres Ziel, die Unternehmen administrativ zu entlasten. Bei der administrativen Entlastung geht es in erster Linie darum, Regulierungskosten zu senken bzw. tief zu halten, ohne die Ziele einer Regulierung und damit die politisch festgelegten Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und die Verwirklichung anderer öffentlicher Interessen zu beeinträchtigen.</p><p>3. Die Solidarhaftung wurde 2013 vom Parlament beschlossen. Der Gesetzgeber war sich anlässlich der Einführung der Solidarhaftung bewusst, dass diese einen gewissen administrativen Mehraufwand seitens der betroffenen Erst- und Subunternehmer nach sich ziehen würde.</p><p>Aus diesem Grund wurde eine Lösung im Gesetz verankert, welche einerseits wirksam ist, andererseits für die Unternehmen möglichst schlank umsetzbar ist. Nach Verabschiedung der erweiterten Solidarhaftung wurde zudem eine Expertengruppe mit Vertretern der Sozialpartner und der Bauwirtschaft eingesetzt, welche standardisierte Musterdokumente erarbeitete, die den Nachweis der Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen erleichterten.</p><p>In der Evaluation zeigte sich, dass der Aufwand insbesondere in der ersten Phase hoch war, aber seither abgenommen hat. Es besteht auch vonseiten der befragten Sozialpartner kein grundlegender Handlungsbedarf. Im Evaluationsbericht des Bundesrates wird zudem aufgezeigt, mit welchen Mitteln der Informationstechnologie die Sozialpartner generell die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollieren (sog. GAV-Bescheinigungen, Informationsplattformen und Badge-Modelle). Diese Instrumente dienen nicht nur der Umsetzung Solidarhaftung, sondern weiteren Zwecken wie dem öffentlichen Vergabeverfahren, der Kontrolltätigkeit der paritätischen Vollzugsorgane von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Aus Sicht des Bundesrates ist es nachvollziehbar, dass für diese technisch anspruchsvollen Lösungen externe Berater zugezogen werden.</p><p>Das Parlament hat den Bericht des Bundesrates noch nicht beraten. Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus den Ergebnissen der Evaluation ein anderes Fazit zu ziehen und Anpassungen auf Gesetzesebene vorzuschlagen.</p><p>4. Aufgrund seiner Evaluation ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich der administrative Aufwand, wie er in Antwort 3 dargestellt wird, für die betroffenen Unternehmen in einem vertretbaren Rahmen hält. Die Verbände und Sozialpartner haben gute Arbeit geleistet, um die Regelung effizient umzusetzen. Der Bund hat sie dabei fachlich unterstützt. Wo nötig, wird sich der Bundesrat auch weiterhin dafür einsetzen, dass die betroffenen Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht administrativ entlastet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 20. Juni 2018 über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes fest, dass 29 Prozent der befragten Unternehmen eine Zunahme des administrativen Aufwandes zu verzeichnen haben. Dieser Befund wird mit dem Hinweis heruntergespielt, der Aufwand würde mit der Zeit abnehmen und nur in einer ersten Phase als erheblich wahrgenommen (S. 12). Entsprechend kommt der Bericht denn auch zum Schluss, es bestehe auf Gesetzesebene kein Anpassungsbedarf (S. 17).</p><p>Diese Sichtweise dürfte an der Realität vorbeigehen. Denn bereits jetzt ist festzustellen, dass sich eine neue Branche zu etablieren beginnt, welche Hilfe bei der Bewältigung des administrativen Aufwandes anbietet: Betroffene Unternehmen können also den durch das Entsendegesetz erzeugten Mehraufwand gegen Entgelt outsourcen, allerdings entstehen ihnen nebst dem Aufwand auch Kosten. </p><p>Dass hierzu überhaupt ein Businessmodell entwickelt wird, zeigt klar, dass die Einschätzung des Bundesrates wohl nicht zutreffend ist, dass der zusätzliche administrative Aufwand nur in einer vorübergehenden Phase anfällt. Offenbar ist es den beteiligten Unternehmen nicht mehr möglich, den administrativen Mehraufwand selbstständig zu bewältigen, und sie sind deshalb gezwungen, kostenpflichtige Dienstleistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen.</p><p>Gerne möchte ich den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das Wirtschaftswachstum in der produktiven Realwirtschaft stattfinden soll und nicht in einer Beratungsindustrie, die durch Regulierung entsteht und von administrativen Hürden profitiert?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Werkplatz Schweiz gerade vor dem Hintergrund der Frankenstärke umso dringender auf gute Rahmenbedingungen angewiesen ist und entsprechend auf kostentreibende Regulierung verzichtet werden soll? </p><p>3. Ist er bereit, sein Fazit des Berichtes nochmals zu überdenken und doch gesetzliche Anpassungen ins Auge zu fassen, um den administrativen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen zu senken?</p><p>4. Falls nicht, ist der Bundesrat zu anderen konkreten Schritten bereit, um den entstandenen administrativen Mehraufwand möglichst wieder zu senken und den betroffenen Unternehmen entgegenzukommen?</p>
  • Bürokratischer Ballast im Entsendegesetz. Unternehmen sofort und spürbar entlasten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Verabschiedung der Solidarhaftung des Erstunternehmers in Artikel 5 des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz; SR 823.20) durch das Parlament wurde der Bundesrat beauftragt, die Wirksamkeit der Regelung zu evaluieren und einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hat der Bundesrat am 20. Juni 2018 dem Parlament den entsprechenden Bericht vorgelegt.</p><p>Der Bundesrat hat bei der Evaluation festgestellt, dass die Solidarhaftung eine überwiegend präventive Wirkung erzielt und zu mehr Vorsicht bei der Weitervergabe von Aufträgen im Bauwesen geführt hat. Bei der Evaluation wurde aber auch der zusätzliche administrative Aufwand einbezogen. Die Analyse hat gezeigt, dass der Aufwand vor allem in der Anfangsphase im Jahr 2013 grösser war, während er in der späteren Phase der Umsetzung abgenommen hat.</p><p>Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat wie folgt zu den Fragen Stellung.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass Gesetze für die Unternehmen einfach und ohne grossen Aufwand umsetzbar sein müssen. Firmen nehmen Beratungsdienstleistungen zu verschiedenen Zwecken und aus unterschiedlichen Gründen in Anspruch, nicht nur zur Umsetzung von rechtlichen Pflichten wie die Sorgfaltspflicht im Rahmen der Solidarhaftung. Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht wurde jedoch so gestaltet, dass sie von den betroffenen Unternehmen ohne externe Beratungsdienstleistungen zu bewältigen ist.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Regulierungen bei Unternehmen bedeutende Kosten verursachen können und übermässige Bürokratie sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Deshalb ist es für den Bundesrat seit Jahren ein prioritäres Ziel, die Unternehmen administrativ zu entlasten. Bei der administrativen Entlastung geht es in erster Linie darum, Regulierungskosten zu senken bzw. tief zu halten, ohne die Ziele einer Regulierung und damit die politisch festgelegten Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und die Verwirklichung anderer öffentlicher Interessen zu beeinträchtigen.</p><p>3. Die Solidarhaftung wurde 2013 vom Parlament beschlossen. Der Gesetzgeber war sich anlässlich der Einführung der Solidarhaftung bewusst, dass diese einen gewissen administrativen Mehraufwand seitens der betroffenen Erst- und Subunternehmer nach sich ziehen würde.</p><p>Aus diesem Grund wurde eine Lösung im Gesetz verankert, welche einerseits wirksam ist, andererseits für die Unternehmen möglichst schlank umsetzbar ist. Nach Verabschiedung der erweiterten Solidarhaftung wurde zudem eine Expertengruppe mit Vertretern der Sozialpartner und der Bauwirtschaft eingesetzt, welche standardisierte Musterdokumente erarbeitete, die den Nachweis der Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen erleichterten.</p><p>In der Evaluation zeigte sich, dass der Aufwand insbesondere in der ersten Phase hoch war, aber seither abgenommen hat. Es besteht auch vonseiten der befragten Sozialpartner kein grundlegender Handlungsbedarf. Im Evaluationsbericht des Bundesrates wird zudem aufgezeigt, mit welchen Mitteln der Informationstechnologie die Sozialpartner generell die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollieren (sog. GAV-Bescheinigungen, Informationsplattformen und Badge-Modelle). Diese Instrumente dienen nicht nur der Umsetzung Solidarhaftung, sondern weiteren Zwecken wie dem öffentlichen Vergabeverfahren, der Kontrolltätigkeit der paritätischen Vollzugsorgane von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Aus Sicht des Bundesrates ist es nachvollziehbar, dass für diese technisch anspruchsvollen Lösungen externe Berater zugezogen werden.</p><p>Das Parlament hat den Bericht des Bundesrates noch nicht beraten. Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus den Ergebnissen der Evaluation ein anderes Fazit zu ziehen und Anpassungen auf Gesetzesebene vorzuschlagen.</p><p>4. Aufgrund seiner Evaluation ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich der administrative Aufwand, wie er in Antwort 3 dargestellt wird, für die betroffenen Unternehmen in einem vertretbaren Rahmen hält. Die Verbände und Sozialpartner haben gute Arbeit geleistet, um die Regelung effizient umzusetzen. Der Bund hat sie dabei fachlich unterstützt. Wo nötig, wird sich der Bundesrat auch weiterhin dafür einsetzen, dass die betroffenen Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht administrativ entlastet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 20. Juni 2018 über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes fest, dass 29 Prozent der befragten Unternehmen eine Zunahme des administrativen Aufwandes zu verzeichnen haben. Dieser Befund wird mit dem Hinweis heruntergespielt, der Aufwand würde mit der Zeit abnehmen und nur in einer ersten Phase als erheblich wahrgenommen (S. 12). Entsprechend kommt der Bericht denn auch zum Schluss, es bestehe auf Gesetzesebene kein Anpassungsbedarf (S. 17).</p><p>Diese Sichtweise dürfte an der Realität vorbeigehen. Denn bereits jetzt ist festzustellen, dass sich eine neue Branche zu etablieren beginnt, welche Hilfe bei der Bewältigung des administrativen Aufwandes anbietet: Betroffene Unternehmen können also den durch das Entsendegesetz erzeugten Mehraufwand gegen Entgelt outsourcen, allerdings entstehen ihnen nebst dem Aufwand auch Kosten. </p><p>Dass hierzu überhaupt ein Businessmodell entwickelt wird, zeigt klar, dass die Einschätzung des Bundesrates wohl nicht zutreffend ist, dass der zusätzliche administrative Aufwand nur in einer vorübergehenden Phase anfällt. Offenbar ist es den beteiligten Unternehmen nicht mehr möglich, den administrativen Mehraufwand selbstständig zu bewältigen, und sie sind deshalb gezwungen, kostenpflichtige Dienstleistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen.</p><p>Gerne möchte ich den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das Wirtschaftswachstum in der produktiven Realwirtschaft stattfinden soll und nicht in einer Beratungsindustrie, die durch Regulierung entsteht und von administrativen Hürden profitiert?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Werkplatz Schweiz gerade vor dem Hintergrund der Frankenstärke umso dringender auf gute Rahmenbedingungen angewiesen ist und entsprechend auf kostentreibende Regulierung verzichtet werden soll? </p><p>3. Ist er bereit, sein Fazit des Berichtes nochmals zu überdenken und doch gesetzliche Anpassungen ins Auge zu fassen, um den administrativen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen zu senken?</p><p>4. Falls nicht, ist der Bundesrat zu anderen konkreten Schritten bereit, um den entstandenen administrativen Mehraufwand möglichst wieder zu senken und den betroffenen Unternehmen entgegenzukommen?</p>
    • Bürokratischer Ballast im Entsendegesetz. Unternehmen sofort und spürbar entlasten

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