Einmalige Erhebung von Daten durch den Staat

ShortId
18.3958
Id
20183958
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Einmalige Erhebung von Daten durch den Staat
AdditionalIndexing
04;1236;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen müssen für Behördengänge auf verschiedenen Ebenen des Staates die unterschiedlichsten Daten liefern. Es kommt leider zu oft vor, dass die gleichen Informationen vom Staat immer wieder von Neuem erhoben werden. Dies ist für die Verwaltung sowie für die Privaten ein vermeidbarer Zusatzaufwand.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier eine einmalige Chance, diese unnötige Bürokratie abzubauen. Immer mehr Informationen werden elektronisch erhoben. Könnten die verschiedenen Staatsstellen auf ein geeignetes System zurückgreifen, in welchem die Informationen gespeichert sind, müssten die gleichen Informationen nicht mehrfach von den Unternehmen und Privatpersonen verlangt werden. Beispielsweise könnten Informationen, welche Unternehmen immer wieder liefern müssen (Unternehmensgrösse, Gründungsjahr, Standorte, Adressen usw.), bei der Unternehmensidentifikationsnummer hinterlegt werden, es könnten Adressänderungen für Führer- und Fahrzeugausweise zentral von den Motorfahrzeugkontrollen abgefragt werden usw.</p><p>Dabei muss der Datenschutz selbstverständlich weiterhin gewährleistet bleiben. </p><p>Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen im Bereich der digitalen Behördenkommunikation eingeleitet. So ist auch die Planung eines One-Stop-Shops für die Wirtschaft in vollem Gange und sollte bis Ende 2019 zumindest für einen Teil der Behördengänge eingeführt sein. Der Bundesrat wird mit dieser Motion aufgefordert, auch die einmalige Erhebung der Daten als eine Priorität in die weitere Planung der digitalen Verwaltung mit einzubeziehen. Es gilt, die Möglichkeiten der Digitalisierung - unter Bewahrung des Datenschutzes - voll auszuschöpfen und dadurch die unnötige Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und für die Verwaltung zu reduzieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer einmaligen Erhebung der Daten ("once only") zur Reduktion unnötiger Bürokratie für Private und Unternehmen und für eine Effizienzsteigerung der Verwaltung bereits erkannt. So hat Bundesrat Ueli Maurer am 6. Oktober 2017 die Tallinn Declaration on eGovernment unterzeichnet, die zentrale Grundsätze für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung festlegt. "Once only" ist einer dieser Grundsätze. Der Bundesrat erachtet dessen Umsetzung als prioritär für die digitale Transformation der Verwaltung und hat entsprechende Massnahmen ausgelöst.</p><p>Die Umsetzung von "once only" erfordert eine gemeinsame Stammdatenverwaltung sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch über alle föderalen Ebenen hinweg. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis Dezember 2018 eine Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes zu unterbreiten. In einem ersten Schritt will er auf die gemeinsame Verwaltung von Stammdaten zu Unternehmen und auf die Zuständigkeiten der Bundesverwaltung fokussieren. Umsetzungsmassnahmen werden auf den Ebenen Organisation, Recht und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) festgelegt. Eine der Umsetzungsmassnahmen ist auch die Klärung von rechtlichen Fragestellungen und das Aufzeigen von notwendigen rechtlichen Anpassungen.</p><p>Diese Klärungen beziehen sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Bei der schweizweiten Umsetzung von "once only" sind nämlich in erster Linie die Kantone und Gemeinden gefordert. Der Bund kann durch den Erlass adäquater Rechtsgrundlagen im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag leisten.</p><p>An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2017 hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz, präsidiert vom Vorsteher des EFD, seine Geschäftsstelle im Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt, per Ende 2019 die E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023 zu erarbeiten. Darin soll das Prinzip "Gemeinsame Datenverwaltung" verankert und im dazugehörigen Umsetzungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die Bedeutung des Grundsatzes "once only" unterstreicht auch die Konferenz der Kantonsregierungen in ihrem Positionspapier "Leitlinien der Kantone zur digitalen Verwaltung" vom 27. September 2018.</p><p>Damit sind die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Massnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderung des Motionärs bereits ausgelöst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlich nötigen Anpassungen vorzunehmen, damit Daten, welche der Staat von den Bürgerinnen und Bürgern verlangt, nur noch einmal erhoben werden.</p>
  • Einmalige Erhebung von Daten durch den Staat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen müssen für Behördengänge auf verschiedenen Ebenen des Staates die unterschiedlichsten Daten liefern. Es kommt leider zu oft vor, dass die gleichen Informationen vom Staat immer wieder von Neuem erhoben werden. Dies ist für die Verwaltung sowie für die Privaten ein vermeidbarer Zusatzaufwand.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier eine einmalige Chance, diese unnötige Bürokratie abzubauen. Immer mehr Informationen werden elektronisch erhoben. Könnten die verschiedenen Staatsstellen auf ein geeignetes System zurückgreifen, in welchem die Informationen gespeichert sind, müssten die gleichen Informationen nicht mehrfach von den Unternehmen und Privatpersonen verlangt werden. Beispielsweise könnten Informationen, welche Unternehmen immer wieder liefern müssen (Unternehmensgrösse, Gründungsjahr, Standorte, Adressen usw.), bei der Unternehmensidentifikationsnummer hinterlegt werden, es könnten Adressänderungen für Führer- und Fahrzeugausweise zentral von den Motorfahrzeugkontrollen abgefragt werden usw.</p><p>Dabei muss der Datenschutz selbstverständlich weiterhin gewährleistet bleiben. </p><p>Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen im Bereich der digitalen Behördenkommunikation eingeleitet. So ist auch die Planung eines One-Stop-Shops für die Wirtschaft in vollem Gange und sollte bis Ende 2019 zumindest für einen Teil der Behördengänge eingeführt sein. Der Bundesrat wird mit dieser Motion aufgefordert, auch die einmalige Erhebung der Daten als eine Priorität in die weitere Planung der digitalen Verwaltung mit einzubeziehen. Es gilt, die Möglichkeiten der Digitalisierung - unter Bewahrung des Datenschutzes - voll auszuschöpfen und dadurch die unnötige Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und für die Verwaltung zu reduzieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Bedeutung einer einmaligen Erhebung der Daten ("once only") zur Reduktion unnötiger Bürokratie für Private und Unternehmen und für eine Effizienzsteigerung der Verwaltung bereits erkannt. So hat Bundesrat Ueli Maurer am 6. Oktober 2017 die Tallinn Declaration on eGovernment unterzeichnet, die zentrale Grundsätze für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung festlegt. "Once only" ist einer dieser Grundsätze. Der Bundesrat erachtet dessen Umsetzung als prioritär für die digitale Transformation der Verwaltung und hat entsprechende Massnahmen ausgelöst.</p><p>Die Umsetzung von "once only" erfordert eine gemeinsame Stammdatenverwaltung sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch über alle föderalen Ebenen hinweg. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis Dezember 2018 eine Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes zu unterbreiten. In einem ersten Schritt will er auf die gemeinsame Verwaltung von Stammdaten zu Unternehmen und auf die Zuständigkeiten der Bundesverwaltung fokussieren. Umsetzungsmassnahmen werden auf den Ebenen Organisation, Recht und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) festgelegt. Eine der Umsetzungsmassnahmen ist auch die Klärung von rechtlichen Fragestellungen und das Aufzeigen von notwendigen rechtlichen Anpassungen.</p><p>Diese Klärungen beziehen sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Bei der schweizweiten Umsetzung von "once only" sind nämlich in erster Linie die Kantone und Gemeinden gefordert. Der Bund kann durch den Erlass adäquater Rechtsgrundlagen im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag leisten.</p><p>An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2017 hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz, präsidiert vom Vorsteher des EFD, seine Geschäftsstelle im Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt, per Ende 2019 die E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023 zu erarbeiten. Darin soll das Prinzip "Gemeinsame Datenverwaltung" verankert und im dazugehörigen Umsetzungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die Bedeutung des Grundsatzes "once only" unterstreicht auch die Konferenz der Kantonsregierungen in ihrem Positionspapier "Leitlinien der Kantone zur digitalen Verwaltung" vom 27. September 2018.</p><p>Damit sind die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Massnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderung des Motionärs bereits ausgelöst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlich nötigen Anpassungen vorzunehmen, damit Daten, welche der Staat von den Bürgerinnen und Bürgern verlangt, nur noch einmal erhoben werden.</p>
    • Einmalige Erhebung von Daten durch den Staat

Back to List