Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung

ShortId
18.3959
Id
20183959
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung
AdditionalIndexing
32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Digitalisierung, demografischer Wandel, Migration und das Erfordernis des lebenslangen Lernens machen die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) zu einem immer wichtigeren Element für ein erfolgreiches Berufsbildungssystem und einen flexiblen Arbeitsmarkt. Die BSLB hat nicht nur eine zentrale Rolle im Berufswahlprozess von Jugendlichen, sondern verstärkt auch als Anlaufstelle in allen beruflichen Veränderungssituationen von Erwachsenen (insbesondere auch älteren Mitarbeitenden) und in der Begleitung von Schulen, Ausbildungsbetrieben und Unternehmen. Sie trägt mit ihren Dienstleistungen und Angeboten zur guten Passung zwischen den Bedürfnissen der Individuen und den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes bei.</p><p>Die zunehmende Systemrelevanz der BSLB bedingt die Entwicklung einer modernen, hochwertigen und effizienten BSLB, die national verankert und anerkannt ist. </p><p>Für die BSLB sind gemäss Artikel 51 BBG die Kantone zuständig. Der Bund hat nur bei der Qualifikation der Beraterinnen und Berater eine Rolle (Art. 50 BBG). Er erlässt Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge für Beraterinnen und Berater.</p><p>Für die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz sind gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung Bund und Kantone gemeinsam zuständig. Die Massnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Initiative der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt so weit als möglich mit finanziellen und anderen Mitteln zu fördern (Art. 1 Abs. 2 BBG).</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine gut funktionierende Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) von zentraler Bedeutung ist. Sie begleitet Individuen durch die Herausforderungen des lebenslangen Lernens und hilft, den Arbeitsmarkt mit den nachgefragten qualifizierten Fachkräften zu versorgen. Im Strategieprozess Berufsbildung 2030 wurden Megatrends wie Digitalisierung, Upskilling und Globalisierung identifiziert. Die Auswirkungen dieser Trends stellen eine grosse Herausforderung auch für die BSLB dar.</p><p>Mit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) im Jahr 2004 hat sich der Bund aus der Finanzierung und Regulierung im Bereich der BSLB zurückgezogen; die Zuständigkeit liegt nach Artikel 51 BBG bei den Kantonen. Der Bund hat jedoch ein systemisches Interesse, dass die BSLB auch künftig ihre Rolle als Bindeglied zwischen Individuen, Arbeitswelt und Bildungsangeboten wahrnehmen kann. Darum ist der Bundesrat bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen die BSLB gestärkt werden kann. Die Strategie für die BSLB wird im bewährten Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet und umgesetzt; eine Umverteilung von Aufgaben ist dazu nicht notwendig. Auch eine Änderung der Finanzierung der BSLB steht nicht zur Diskussion. Der Bund plant, die Eigeninitiative der Verbundpartner im Rahmen geltenden Rechts, über die Projektförderung gemäss den Artikeln 54 und 55 BBG, zu fördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, </p><p>1. wie eine nationale Strategie der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BSLB) entwickelt werden kann;</p><p>2. wie die Eigeninitiative der für die BSLB zuständigen Kantone gefördert werden kann;</p><p>3. wie der Bund selbst aktiv werden könnte und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.</p>
  • Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Digitalisierung, demografischer Wandel, Migration und das Erfordernis des lebenslangen Lernens machen die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) zu einem immer wichtigeren Element für ein erfolgreiches Berufsbildungssystem und einen flexiblen Arbeitsmarkt. Die BSLB hat nicht nur eine zentrale Rolle im Berufswahlprozess von Jugendlichen, sondern verstärkt auch als Anlaufstelle in allen beruflichen Veränderungssituationen von Erwachsenen (insbesondere auch älteren Mitarbeitenden) und in der Begleitung von Schulen, Ausbildungsbetrieben und Unternehmen. Sie trägt mit ihren Dienstleistungen und Angeboten zur guten Passung zwischen den Bedürfnissen der Individuen und den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes bei.</p><p>Die zunehmende Systemrelevanz der BSLB bedingt die Entwicklung einer modernen, hochwertigen und effizienten BSLB, die national verankert und anerkannt ist. </p><p>Für die BSLB sind gemäss Artikel 51 BBG die Kantone zuständig. Der Bund hat nur bei der Qualifikation der Beraterinnen und Berater eine Rolle (Art. 50 BBG). Er erlässt Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge für Beraterinnen und Berater.</p><p>Für die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz sind gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung Bund und Kantone gemeinsam zuständig. Die Massnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Initiative der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt so weit als möglich mit finanziellen und anderen Mitteln zu fördern (Art. 1 Abs. 2 BBG).</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine gut funktionierende Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) von zentraler Bedeutung ist. Sie begleitet Individuen durch die Herausforderungen des lebenslangen Lernens und hilft, den Arbeitsmarkt mit den nachgefragten qualifizierten Fachkräften zu versorgen. Im Strategieprozess Berufsbildung 2030 wurden Megatrends wie Digitalisierung, Upskilling und Globalisierung identifiziert. Die Auswirkungen dieser Trends stellen eine grosse Herausforderung auch für die BSLB dar.</p><p>Mit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) im Jahr 2004 hat sich der Bund aus der Finanzierung und Regulierung im Bereich der BSLB zurückgezogen; die Zuständigkeit liegt nach Artikel 51 BBG bei den Kantonen. Der Bund hat jedoch ein systemisches Interesse, dass die BSLB auch künftig ihre Rolle als Bindeglied zwischen Individuen, Arbeitswelt und Bildungsangeboten wahrnehmen kann. Darum ist der Bundesrat bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen die BSLB gestärkt werden kann. Die Strategie für die BSLB wird im bewährten Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet und umgesetzt; eine Umverteilung von Aufgaben ist dazu nicht notwendig. Auch eine Änderung der Finanzierung der BSLB steht nicht zur Diskussion. Der Bund plant, die Eigeninitiative der Verbundpartner im Rahmen geltenden Rechts, über die Projektförderung gemäss den Artikeln 54 und 55 BBG, zu fördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, </p><p>1. wie eine nationale Strategie der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BSLB) entwickelt werden kann;</p><p>2. wie die Eigeninitiative der für die BSLB zuständigen Kantone gefördert werden kann;</p><p>3. wie der Bund selbst aktiv werden könnte und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.</p>
    • Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung

Back to List