Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen

ShortId
18.3961
Id
20183961
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen
AdditionalIndexing
15;24;48;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der Zahlungsmittelumfrage 2017 der Schweizerischen Nationalbank (SNB) stellt Bargeld das von den privaten Haushalten in der Schweiz meistgenutzte Zahlungsmittel dar. Auch im Verhältnis zur nominellen Wirtschaftsleistung ist der Bargeldumlauf in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Nach der Finanzkrise nahm der gesamte Notenumlauf mit durchschnittlich jährlich 7 Prozent stärker zu als das nominelle BIP, welches um 1,5 Prozent pro Jahr wuchs.</p><p>1. Die Wahl der Zahlungsmittel obliegt den privaten Haushalten und den Unternehmen. Der Bundesrat hat hier keine Präferenzen. Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG, SR 951.11) hat die SNB sowohl den Auftrag, die Bargeldversorgung zu gewährleisten, als auch den Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Massgebend für die Aufträge sind einzig die Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung und der Wirtschaft. Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG, SR 941.10) präzisiert dies. Sowohl der Münzumlauf als auch die Banknoten sind nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs auszurichten (Art. 4 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 WZG). Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Nationalbank der Bedeutung des Bargelds im Zahlungsverkehr Rechnung trägt und auf Änderungen der Bedürfnisse zweckmässig reagieren kann. Das Verhalten der Bevölkerung spricht - wie oben ausgeführt - nicht dafür, dass das Bargeld in naher Zukunft bedeutungslos wird. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Bargeld ist weiterhin robust.</p><p>2. Die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten stellen gesetzliche Zahlungsmittel dar (Art. 2 WZG), für die eine Annahmepflicht (Art. 3 WZG) besteht. Bei den Münzen ist die Annahmepflicht auf 100 Umlaufmünzen beschränkt, bei den Banknoten besteht sie unbeschränkt. Das Gesetz schreibt somit vor, dass zur Zahlung Schweizer Banknoten und Münzen akzeptiert werden müssen; allerdings handelt es sich dabei um dispositives Recht. Dies bedeutet, dass es sich dabei um eine gesetzliche Regelung handelt, von der im Einzelfall durch Vertrag abgewichen werden kann. So kann z. B. mittels AGB eine Barzahlung mit Münzen oder Banknoten ausgeschlossen werden. Entscheidend dabei ist, dass der potenzielle Käufer im Voraus darauf aufmerksam gemacht wird und davon Kenntnis nehmen kann.</p><p>3. Die Annahmepflicht für die gesetzlichen Zahlungsmittel ist in Artikel 3 WZG als dispositives Recht festgelegt und garantiert somit die Vertragsfreiheit. Soll diese Freiheit eingeschränkt werden, müsste das dispositive Recht in zwingendes Recht überführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Meldungen häufen sich, dass es Privatpersonen nicht mehr möglich ist, Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen. So baut beispielsweise die Raiffeisenbank ihre bedienten Schalter zu bargeldlosem Service um, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) planen den bargeldlosen Verkauf ihrer Tickets bis in einigen Jahren, und auch in Postagenturen ist es nicht möglich, mit Bargeld Transaktionen zu tätigen, wobei Letzteres mit der Geldwäscherei-Gesetzgebung begründet wird.</p><p>Dieses schrittweise Abschaffen möglicher Bargeld-Transaktionen im physischen Konsumalltag steht im deutlichen Widerspruch zum Zahlungsverhalten der privaten Haushalte. Eine im Herbst 2017 durchgeführte Zahlungsmittelumfrage der Schweizerischen Nationalbank zeigte auf, dass 70 Prozent der abgewickelten Zahlungen bar erfolgten. Untersucht wurde das Zahlungsverhalten von 2000 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die repräsentative Umfrage zeigte auf, dass besonders für kleinere Beträge das Bargeld das favorisierte Zahlungsmittel ist, dies aus Gründen wie gute Verfügbarkeit und Akzeptanz, Kosten, Sicherheit oder Privatsphärenschutz. Lediglich 22 Prozent respektive 5 Prozent der Zahlungen erfolgten mittels Debit- respektive Kreditkarte.</p><p>Es zeichnet sich ab, dass Wirtschaftsakteure zunehmend Privatkundinnen und -kunden zu bargeldlosen Transaktionen umlenken, indem Dienstleistungen und Produkte an physischen Zugangspunkten und Verkaufsstellen nur noch mit elektronischen Zahlungsmitteln zu beziehen sind.</p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches Zukunftsszenario bezüglich Zahlungsmittel der Privatpersonen hat der Bundesrat? Wie will er sicherstellen, dass Bargeld als wichtiges und bislang einziges gesetzliches Zahlungsmittel den Privatpersonen weiterhin flächendeckend zur Verfügung steht?</p><p>2. Wie kann gewährleistet werden, dass die überwältigende Mehrheit der Privatpersonen weiterhin das Bargeld als Zahlungsmittel an physischen Zugangspunkten und Verkaufsstellen nutzen kann - auch bei Monopolbetrieben wie den SBB oder der Post?</p><p>3. Wenn gewährleistet werden soll, dass Bargeldzahlungen und -bezüge bei Anbietern und Dienstleistern - ausserhalb des Online-Handels - für Privatpersonen weiterhin möglich sein müssen: Welche Gesetzesanpassungen sind dazu notwendig? Braucht es beispielsweise eine Ergänzung bei Artikel 3 WZG (Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, SR 941.10)?</p>
  • Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Zahlungsmittelumfrage 2017 der Schweizerischen Nationalbank (SNB) stellt Bargeld das von den privaten Haushalten in der Schweiz meistgenutzte Zahlungsmittel dar. Auch im Verhältnis zur nominellen Wirtschaftsleistung ist der Bargeldumlauf in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Nach der Finanzkrise nahm der gesamte Notenumlauf mit durchschnittlich jährlich 7 Prozent stärker zu als das nominelle BIP, welches um 1,5 Prozent pro Jahr wuchs.</p><p>1. Die Wahl der Zahlungsmittel obliegt den privaten Haushalten und den Unternehmen. Der Bundesrat hat hier keine Präferenzen. Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG, SR 951.11) hat die SNB sowohl den Auftrag, die Bargeldversorgung zu gewährleisten, als auch den Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Massgebend für die Aufträge sind einzig die Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung und der Wirtschaft. Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG, SR 941.10) präzisiert dies. Sowohl der Münzumlauf als auch die Banknoten sind nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs auszurichten (Art. 4 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 WZG). Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Nationalbank der Bedeutung des Bargelds im Zahlungsverkehr Rechnung trägt und auf Änderungen der Bedürfnisse zweckmässig reagieren kann. Das Verhalten der Bevölkerung spricht - wie oben ausgeführt - nicht dafür, dass das Bargeld in naher Zukunft bedeutungslos wird. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Bargeld ist weiterhin robust.</p><p>2. Die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten stellen gesetzliche Zahlungsmittel dar (Art. 2 WZG), für die eine Annahmepflicht (Art. 3 WZG) besteht. Bei den Münzen ist die Annahmepflicht auf 100 Umlaufmünzen beschränkt, bei den Banknoten besteht sie unbeschränkt. Das Gesetz schreibt somit vor, dass zur Zahlung Schweizer Banknoten und Münzen akzeptiert werden müssen; allerdings handelt es sich dabei um dispositives Recht. Dies bedeutet, dass es sich dabei um eine gesetzliche Regelung handelt, von der im Einzelfall durch Vertrag abgewichen werden kann. So kann z. B. mittels AGB eine Barzahlung mit Münzen oder Banknoten ausgeschlossen werden. Entscheidend dabei ist, dass der potenzielle Käufer im Voraus darauf aufmerksam gemacht wird und davon Kenntnis nehmen kann.</p><p>3. Die Annahmepflicht für die gesetzlichen Zahlungsmittel ist in Artikel 3 WZG als dispositives Recht festgelegt und garantiert somit die Vertragsfreiheit. Soll diese Freiheit eingeschränkt werden, müsste das dispositive Recht in zwingendes Recht überführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Meldungen häufen sich, dass es Privatpersonen nicht mehr möglich ist, Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen. So baut beispielsweise die Raiffeisenbank ihre bedienten Schalter zu bargeldlosem Service um, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) planen den bargeldlosen Verkauf ihrer Tickets bis in einigen Jahren, und auch in Postagenturen ist es nicht möglich, mit Bargeld Transaktionen zu tätigen, wobei Letzteres mit der Geldwäscherei-Gesetzgebung begründet wird.</p><p>Dieses schrittweise Abschaffen möglicher Bargeld-Transaktionen im physischen Konsumalltag steht im deutlichen Widerspruch zum Zahlungsverhalten der privaten Haushalte. Eine im Herbst 2017 durchgeführte Zahlungsmittelumfrage der Schweizerischen Nationalbank zeigte auf, dass 70 Prozent der abgewickelten Zahlungen bar erfolgten. Untersucht wurde das Zahlungsverhalten von 2000 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die repräsentative Umfrage zeigte auf, dass besonders für kleinere Beträge das Bargeld das favorisierte Zahlungsmittel ist, dies aus Gründen wie gute Verfügbarkeit und Akzeptanz, Kosten, Sicherheit oder Privatsphärenschutz. Lediglich 22 Prozent respektive 5 Prozent der Zahlungen erfolgten mittels Debit- respektive Kreditkarte.</p><p>Es zeichnet sich ab, dass Wirtschaftsakteure zunehmend Privatkundinnen und -kunden zu bargeldlosen Transaktionen umlenken, indem Dienstleistungen und Produkte an physischen Zugangspunkten und Verkaufsstellen nur noch mit elektronischen Zahlungsmitteln zu beziehen sind.</p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches Zukunftsszenario bezüglich Zahlungsmittel der Privatpersonen hat der Bundesrat? Wie will er sicherstellen, dass Bargeld als wichtiges und bislang einziges gesetzliches Zahlungsmittel den Privatpersonen weiterhin flächendeckend zur Verfügung steht?</p><p>2. Wie kann gewährleistet werden, dass die überwältigende Mehrheit der Privatpersonen weiterhin das Bargeld als Zahlungsmittel an physischen Zugangspunkten und Verkaufsstellen nutzen kann - auch bei Monopolbetrieben wie den SBB oder der Post?</p><p>3. Wenn gewährleistet werden soll, dass Bargeldzahlungen und -bezüge bei Anbietern und Dienstleistern - ausserhalb des Online-Handels - für Privatpersonen weiterhin möglich sein müssen: Welche Gesetzesanpassungen sind dazu notwendig? Braucht es beispielsweise eine Ergänzung bei Artikel 3 WZG (Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, SR 941.10)?</p>
    • Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen

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